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Nonvaleur Aktie Bildherkunft |
Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein). In Deutschland werden diese Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Im deutschen Aktiengesetz (AktG) wird der Begriff der Aktie in dreifacher Weise verwendet:
- die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals (§ 1 Abs. 2 AktG)
- die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst (etwa §§ 11, 12, 64 AktG)
- die Aktie als Wertpapier
Bedeutung
Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wieviele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z.B. „50 €“. Er beträgt dann 50 € am Grundkapital. Bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie oder Stückaktie) entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 200.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 €.
Der Buchwert einer Aktie berechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie
Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert bezeichnet.
Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Als Anlageprodukt sind Aktien aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Größere Renditechancen bieten oft Kurssteigerungen der Aktie. Wird eine Aktie vor Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist verkauft, ist der Kursgewinn in Deutschland als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommensteuerpflichtig.
Ein Investment in Aktien ist grundsätzlich mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet.
Aktien können an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.
Aktiengattungen
Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.Unterscheidung nach Stimmrecht
Unterschieden wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien.Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen „Vorzug“, in der Regel eine höhere Dividende und einen Nachzahlungsanspruch bei Dividendenausfall. Wird für zwei Geschäftsjahre keine Dividende ausgeschüttet und steht für das dritte Jahr kein Dividendenbeschluss auf der Tagesordnung zur Hauptversammlung, so verliert der Vorzug seinen Vorzug und wird wie eine Stammaktie behandelt. Damit ist auch der Vorzug auf der Hauptversammlung stimmberechtigt, solange eine Dividendenzahlung ausbleibt (§ 140 Abs. 2, Satz 1 AktG). Unter bestimmten anderen Umständen sind Vorzüge auf gesonderten Versammlungen der Vorzugsaktionäre stimmberechtigt (§ 141 AktG).
Unterscheidung nach Übertragbarkeit
Unterschieden wird zwischen Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierten Namensaktien.Inhaberaktien sind Inhaberpapiere, d. h. derjenige, der die Aktie in Händen hält, kann die Rechte daraus geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe.
Bei Namensaktien ist der Inhaber namentlich im Aktienregister (vor der Reform im Jahr 2001 Aktienbuch genannt) einzutragen. Nur dieser gilt gegenüber der Gesellschaft als Aktionär. Namensaktien sind geborene Orderpapiere. Als Orderpapiere können Namenaktien durch Einigung, Übergabe und Indossament übertragen werden, wobei das Indossament Legitimations- und Transportfunktion besitzt. Ebenso ist eine Übertragung durch Zession möglich.
Die Namensaktien großer notierter Unternehmen laufen normalerweise mit Blankoindossament bzw –zession um. Bei weiteren Übertragungen ist dann eine erneute Indossierung bzw. Zession nicht nötig, so dass die Papiere im Handel Inhaberaktien ähneln und in Girosammelverwahrung genommen werden können. In Deutschland betreibt die Clearstream Banking AG (früher Deutsche Börse Clearing) zur Abwicklung von Namensaktien das System Cascade-RS, das zusätzlich auf elektronischem Weg die notwendigen Informationen zur Aktualisierung der angeschlossenen Aktienregister noch am Handelstag ermöglicht.
Namensaktien bieten die Möglichkeit, bei Gründung der Gesellschaft nur einen Teil des Aktienkapitals einzuzahlen oder Sacheinlagen über einen längeren Zeitraum in die Gesellschaft einzubringen. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften (z. B. Lufthansa AG). Seit Ende der neunziger Jahre haben zahlreiche große Kapitalgesellschaften ihre Anteilsscheine von Inhaberaktien auf Namensaktien umgestellt. Dies erleichtert den Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionären („Investor Relations“) sowie den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Ende 2006 waren 12 der 30 im DAX gehandelten Aktien Namensaktien.
Eine Sonderform der Namensaktie stellt die vinkulierten Namensaktie dar (lateinisch: vinculum-Band, Fessel). Hier bedarf es zur Übertragung zusätzlich der Zustimmung der Gesellschaft. Die Vinkulierung von Namensaktien wird üblicherweise eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien auszuschließen (vgl. dazu auch Kux). Sollte der Emittent der Eigentumsübertragung nicht zustimmen, so hat der neue Erwerber kein Stimmrecht. Bei Erteilung einer Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Geschäft zustimmen.
Unterscheidung nach Emissionszeitpunkt
Unterschieden wird zwischen jungen Aktien und alten Aktien.Die junge Aktie wird infolge einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft angeboten. Sie wird bis zur vollen Dividendenberechtigung von den alten Aktien getrennt notiert. Danach gilt sie als „gleichgestellt“.
Unterscheidung nach Unternehmensanteil
Unterschieden wird zwischen Nennwertaktien (auch Nennbetragsaktien) und Stückaktien (auch Quotenaktien).Nennwertaktien lauten auf einen in der Satzung festgelegten Nennwert. Sie hat damit einen unveränderlichen Anteil am Grundkapital. Stückaktien sind nennwertlose Aktien. In der Satzung wird die Zahl der ausgegebenen Aktien bestimmt.
Sonstiges
Es ist rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren, und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an.
Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird.
Aktienemission
Als Aktienemission wird die Ausgabe beziehungsweise Emission von Aktien und ihre Unterbringung bei einer möglichst großen Gruppe von interessierten Anlegern bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch Emittent genannt. Nachdem die Papiere (Aktien) geschaffen wurden, müssen diese dann platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer Investmentbank, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.Mit der Platzierung ist insbesondere der Verkauf an eine Vielzahl von Käufern gemeint. Allerdings ist die Schaffung neuer Aktien nur in den folgenden drei Situationen möglich:
- bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft,
- bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und
- bei der Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Schaffung und Bearbeitung können damit unter Umständen zeitlich stark auseinanderfallen, nämlich dann, wenn die Aktien nach ihrer Schaffung von einem oder mehreren Großaktionären übernommen und damit gerade nicht an einen größeren Anlegerkreis verkauft werden. Zu der Preisermittlung gibt es verschiedene Verfahren: Festpreisverfahren, Auktionsverfahren (Amerikanisches und Holländisches) und das Bookbuildingverfahren.
Nach §9 AktG ist es nicht gestattet, Aktien unter pari, d.h. zu einem Preis geringer als der Nennwert (Nennwertaktie) oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil des Grundkapitals (nennwertlose Aktie), zu emittieren. Die Ausgabe über pari ist erlaubt und stellt in der Praxis den Normalfall dar.
Geschichte
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Die Dillinger Hütte war die erste deutsche Aktie, hier eine Urkunde aus dem Jahre 1906 Bildherkunft |
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Aktie von 1925 Bildherkunft |
Der Name Wertpapier stammt daher, dass Aktien früher als effektive Stücke ausgegeben wurden, d.h. eine Urkunde, auf der z.B. Nominalwert oder Stückzahl angegeben waren.
Heute besitzen Anteilseigner die Aktien i.d.R. aus Kostengründen nicht mehr als einzelne Urkunden, sondern lassen die Aktien von einer Bank in einem Depot verwalten. Auch bei den Depotbanken liegen meist keine effektiven Stücke vor, sondern es wird nur ein Anteil an einem einzigen effektiven Stück verwaltet, das meist bei einer Wertpapiersammelbank, in Deutschland dem so genannten Kassenverein (Clearstream Banking AG; vormals: Deutscher Kassenverein AG), als Sammel- oder Globalurkunde verwahrt wird. Man spricht in diesen Fällen von Girosammelverwahrung.
Die ersten Aktien Deutschlands waren die der Dillinger Hütte im Jahre 1809. Die "Vereinigte Ostindische Kompanie" war die erste Firma an der Börse im europäischen Wirtschaftsraum. Sie schloß sich 1602 aus mehreren Firmen zusammen und wurde somit zum Vorbild vieler ähnlicher, damaliger Handelskompanien und auch für die heutigen, modernen Aktiengesellschaften.
Ein Hobby ist das Sammeln von historischen, wertlosen effektiven Wertpapieren, so genannte Nonvaleurs. Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und Schuldverschreibungen mit Zinsschein sowie Erneuerungsschein oder Talon.
Rechte des Aktionärs
Der Aktionär besitzt grundsätzlich folgende Rechte:
- Teilnahme an der Hauptversammlung (HV)
- Rederecht auf der Hauptversammlung
- Stimmrecht in der Hauptversammlung, insbesondere Gewinnverwendung sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Auskunft durch den Vorstand
- Recht auf Anfechtung von HV-Beschlüssen
- Recht auf Antragstellung
- Bezug junger Aktien (Bezugsrecht)
- Anteil am Liquidationserlös
Siehe auch
Literatur
Wolfgang Gerke: Börsenlexikon. Gabler 2002. ISBN 3-409-14603-2Ann-Kristin Achleitner: Handbuch Investment Banking. Gabler 2002; ISBN 3-409-34184-6
Aktiengesetz auf http://bundesrecht.juris.de... (abgerufen am 21.11.2006)
Weblinks
- älteste Aktie - die älteste bekannte Aktie (Andeel) der Welt (VOC 1606)
| Link=Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel} | Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
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zh-yue:股票
Diskussion der Autoren über den Artikel: Aktie
Dies ist die Diskussionsseite zum Artikel Aktie. Hier sollen Verbesserungsvorschläge für den Artikel diskutiert werden.
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Ausführlichkeit
Mal ganz generell, weil ich sehe, daß Alex Namens- und Vorzugsaktien verlinkt hat: ist ein ausführlicher Artikel ganz allgemein über Aktien nicht besser, der die unterschiedlichen Arten von Aktien behandelt? Fundamentalismus ist ein ähnlicher Fall, da gedenke ich aber einen ausführlicheren Artikel über islamischen Fundamentalismus noch anzuschließen. Solange solche speziellen Artikel noch nicht existieren, sollten wir sie, finde ich, im Hauptartikel abhandeln und wenn man abschätzen kann, daß da nicht mehr als ein Absatz aus einem Spezialbegriff wird, gar nicht verlinken. Falls ein Wirtschaftsexperte dann einen ganzen Aufsatz über Vorzugsaktien bringt, können wir das immer noch ändern. --Elian
mir ist das eigentlich egal. Ich bin aber daran interessiert, dass wir eine einheitliche Regelung finden Alex Anlicker
Ja, sehe ich genauso. Alles doppelt und lauter Miniartikel passen in ein Lexikon, aber nicht so richtig in eine Enzyklopädie. Das entspricht dann den üblichen Hypertext-Häppchen, aber keinem zusammenhängendem Text über ein Thema. Hab das auch schon geschrieben, hatte aber niemand (außer Ben-Zin ein wenig) Interesse dran.
Unter Passiva steht gezeichnetes Kapital, ich habe hier Grundkaptial geschrieben. Kenne mich mit dem Zeug auch nicht so genau aus ... Vulture 18:42, 29. Okt 2002 (CET)
Ich habe es folgendermassen versucht: Wenn ich mir vorstellen kann, dass jemand 1-2 Seiten aus einem Link machen kann, dann verlinke ich. Wenn ich denke, das man das in 2 Zeilen abhandeln kann, versuche ich mich selber im Artikel. Allerdings verlinke ich auch Fachworte/Fremdworte, die in vielen Artikeln erscheinen und die evtl. in einer Zeile erklärbar sind (und hoffe, dass man irgendwann mal in der WP eine Funktion hat, dass wenn der Cursor auf einem Link liegt, eine Kurzerklärung erscheint, ohne dass man klicken muss). -- Schewek 18:56, 29. Okt 2002 (CET)
- Die Kurzerklärung finde ich sinnvoll. gibt da schon konkrete Planung (feature request) für? Muß es dafür einen weiteren Bereich/Namensraum (z.B: "Kurzerklärung:Aktie") geben oder sollte die erste Zeile eines jeden Artikels dafür genutzt werden? -- Martin Aggel
- Kann mich zwar gar nicht daran erinnern, dass das schon mal Thema war, geschweige denn, dass ich daran Interesse hatte (gibts schon einen Artikel über Vergesslichkeit?), aber ich schließe mich dem schon im Wesentlichen an. Insbesondere, wenn es um verschiedene Varianten eines Themas (hier Aktien) geht, bei denen eine Gegenüberstellung sinnvoll bzw. notwendig ist, um die Unterschiede und Abgrenzungen klar zu machen, sollte man die alle in einen Artikel packen, falls es nicht viel Text zu den einzelnen Variante gibt. Die sollten dann aber im Text auch irgendwie hervorgehoben werden (fett, Überschrift), damit jemand, der speziell z.B. nach Vorzugsaktie sucht und auf Aktie geleitet wird, nicht erst den ganzen allgemeinen Aktien-Krempel durchlesen muss, bevor er zu dem kommt, was ihn eigentlich interessiert. -- Ben-Zin 19:09, 29. Okt 2002 (CET)
- Ich denke da an Stalagmit und Stalaktit ... :) --Vulture 10:14, 30. Okt 2002 (CET)
Im Text steht oft "Unternehmen". Das ist eigentlich nicht ganz korrekt: Richtig wäre "Gesellschaft" (auch wenn praktisch alle Gesellschaften, die auf Aktienbasis existieren, Unternehmen sind). Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man das verbessern kann. Martinroell 15:35, 3. Nov 2002 (CET)
Es fehlen noch Artikel über Aktienstrategien wie: Value-Investing, Growth-Investing, Momentum-Investing und Contrarian Strategie. Schreib gerade eine Arbeit über das, also könnte ich die Artikel aus der Arbeit rausnehmen.
Irrelevante Weblinks (Spam)
Eine Weblink-Liste zu x-beliebigen Finanzportalen, Wertpapierbrokern, Börsenspielen u.ä., stellt eine Regelverletzung dar. siehe: Wikipedia_Diskussion:Was_Wikipedia_nicht_ist
--Joe-rgb 05:12, 25. Okt 2004 (CEST)
daytrading
Das Link ganz unten zum daytrading enthält alsolut nichtssagende blablabla (non)Informationen und sollte entfernt werden (Beispiel: Aktien kauft man wenn und bevor alle anderen kaufen!) --- Wo steht das bitte?` Zitat "(Beispiel: Aktien kauft man wenn und bevor alle anderen kaufen!)" Mit URL als Quelle,
Auf der Seite gibt es wenigstens UMSONST Informationen, ob sie schlecht oder gut sind, kann jemand ohne Wissen sicher nicht beurteilen, besonders der Candlestick Bereich ist sehr gut, komplette Candlestickformationen gibt es sonst nur aus Bücher, oder inkomplett im Internet
Der Link "Daytrading" hat ja auch eine Daseinsberechtigung oder? Obwohl die Seite absolut uninformativ und hässlich ist
- Bitte schaut euch mal in der Hilfe der Wikipedia um. Dort werdet ihr eindeutige Richtlinien finden, welche Links aufgenommen werden können und welche nicht. Der Winorlose-Link gehört eindeutig nicht dazu. --Kubieziel 23:22, 25. Jul 2005 (CEST)
Nach den Richtlinien gehört der www.kapitalanlage-365.de Linkt aber auch nicht dazu!
- Dann lösche ihn bitte. --Kubieziel 09:17, 26. Jul 2005 (CEST)
- Dem stimme ich zu, auch das Wertpapier-Forum ist bekannt, dass es überall Werbung macht, obwohl es kaum User hat, Wieso nicht stattdessen das Aktienboard? Das ist VIEL GRÖßER informativer etc, oder F-Tor, oder das StockChannel Board? Alles bessere Foren,
- keine Foren. siehe auch Wikipedia:Verlinken
okay , immerhin seid ihr konsequent
Aktienemission
Ich fänd's gut, wenn man den Artikel Aktienemission hier integrieren könnte. (Anschließend Redirect) --M3ax 08:49, 13. Sep 2005 (CEST)- Diskussion bitte hier http://de.wikipedia.org/wik...
Erste Aktie Deutschlands
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1881 Bildherkunft |
Ich bezweifle mal, daß die Aktien der Dillinger Hütte die ersten deutschen Aktien waren, jedenfalls nicht mit der Jahresangabe 1906. Da hätte ich was älteres zu bieten: Farbwerke vorm. Meister, Lucius und Brüning AG von 1881. --EvaK EvaK 14:51, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Die ersten Aktien waren laut dieser Seite tatsächlich die der Dillinger Hütte im Jahre 1809. Dillinger selbst bestätigt dies hier. Die abgebildete Aktie ist nicht aus der ersten Tranche. Ich passe den Text mal dementsprechend an. Grüße und Danke für den Hinweis. --AT AT 15:02, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Prima, dann wäre das ja schnell geklärt. --EvaK EvaK 16:00, 10. Okt. 2006 (CEST)
Sonstiges
Vielleicht hat mal jemand Lust den Begriff "verwässerte Aktien" zu erläutern. --HorstTitus 23:34, 5. Nov. 2006 (CET)
Vinkulierte Aktie
In der Form ist der Absatz nur für Leute verständlich, die ohnehin wissen, was es damit auf sich hat. Es fehlt u.a. eine verständliche Begriffsherleitung.--88.134.106.170 14:46, 13. Nov. 2006 (CET)
Übertragung von NA und vNA
Von mir aus kann man "Namensaktie" in "Aktie" hineinnehmen, wenn ich mal Zeit habe, mache ich es. Zwischenzeitlich habe ich den entsprechenden Text hier hestraft und das Indossament herausgenommen, das m. E. kaum (noch?) Bedeutung hat. Den Teil bei den vinkulierten Namensaktien bzgl. der Probleme, die es in den letzten Jahren bei notierten Gesellschaften gegeben haben soll, habe ich auch rausgenommen. Ersten ist "letzte Jahre" ziemlich unspezifisch, zweitens ist mit Allianz eine VNA seit langem im DAX und sehr liquide. --Marinebanker 21:14, 17. Nov. 2006 (CET)
- Und ich habe das mal wieder zurückgesetzt weil hier die grundsätzlichen Dinge dargestellt werden. Die Tatsache, dass die Abwicklung für den Kunden gerade bei einem liquiden Wert wie der Allianz kein Problem darstellt, heisst nicht, dass es diese Dinge nicht gibt. --AT AT 00:33, 18. Nov. 2006 (CET)
- Hallo AT! Es geht hier ja anscheinend um zwei strittige Punkte:
- a) Ich bestreite nicht, dass man NA durch Indossament übertragen kann, nur ist das m. E. nicht der einzige und auch nicht der übliche Weg. Warum erwähnst Du dann nur diese Art der Übertragung?
- b) Mit dem Teil zu den VNA kann ich ehrlich gesagt so, wie er da steht, nicht viel anfangen. Vielleicht solltest Du etwas spezifischer sein? Welche Art von rechtlichen Problemen? Wie verträgt sich das mit der Tatsache, dass man VNA offensichtlich listen kann? Was ist die Konsequenz aus diesen Problemen? Was heißt "in den letzten Jahren"? (siehe Stilhinweise, Punkt 3.10)? Ich finde, so kann man den Text nicht stehen lassen. --Marinebanker 20:45, 19. Nov. 2006 (CET)
- Marinebanker, tut mir leid, ich stand wohl ein wenig auf der Leitung. Du hast recht und ich habe den Text entsprechend angepasst. So jetzt besser? Grüße --AT AT 15:16, 20. Nov. 2006 (CET)
- Kein Thema, vielleicht habe ich etwas forsch gelöscht. Bzgl. des Indossaments habe ich etwas anderes gemeint: Wenn man den Artikel gelesen hat iVm dem Artikel „Indossament“, konnte der Eindruck entstehen, dass man bei jeden Verkauf die Aktien indossieren müsste. Deine Ergänzung mit der Zession ist natürlich auch korrekt. Ich habe mal ein wenig recherchiert (Gerke: Börsenlexiko 2002): Üblich scheint bei gelisteten Aktien ein Blankoindossament oder eine Blankozession, wodurch eine Indossierung bzw. Zession bei jeder weiteren Übertragung entfällt.
- Einige weitere Anmerkungen: (a) Du hast ergänzt, bei Banken und Institutionellen sei die Zession üblich. Unterscheidet sich die Übertragung wirklich nach Marktteilnehmer? Bei den gelisteten Aktien müsste die Abwicklung (wegen der Effektengirofähigkeit) unabhängig vom Marktteilnehmer sein. Auch eine Privatperson hat ihre Aktien in der GS-Verwahrung, die Übertragung geht also durch Blank-Indossament/Zession. Oder meintest Du nicht-gelistete Aktien? (b) Der Artikel spricht in Bezug auf die Berechtigung von der eingetragenen und einer „weiteren berechtigten“ Person. M. E. gibt es in Deutschland gerade keine weitere berechtigte Person (vgl. § 67 Abs. 2). Die Unterscheidung zwischen „beneficial owner“ und „Nominee“ bzw. „Street name“ habe ich nur in Bezug auf die USA gefunden (Achleitner: Handbuch Investment Banking 2002). Gerke und Achleitner betonen, dass in Deutschland der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts eine Vollmacht seiner Depotbank braucht, wenn er nicht selbst eingetragen ist. (c) Bei vinkulierten Namensaktien steht „Zustimmung des Vorstandes“. M. E. müsste es „Zustimmung der Gesellschaft heißen“. Normalerweise erfolgt das durch den Vorstand, ggf. aber laut Satzung auch durch AR oder HV (§ 68 Abs. 2 AktG). (d) Weiter unten steht bei VNA, der Kauf sei an bestimmte Bedingungen gebunden, z.B. Zustimmung. Gibt es noch andere Formen von Bedingungen?
- Ich schlage vor, dass ich das Lemma „Namensaktie“ mit diesem zusammenführe und dabei das Blankindossament/ die –zession sowie um CASCADE-RS ergänze (wg. technischen Voraussetzungen); dabei kann ich auch die weiteren genannten Punkte und Kommentare dazu berücksichtigen. Grüße --Marinebanker 21:10, 20. Nov. 2006 (CET)
- Uff, das sind eine Reihe von Punkten und bei mir ist das schon eine Weile her. Am besten der Reihe nach:
- Blank: Ist richtig, Indossamente und Zessionen sind bei börsennotierten Werten die Regel (kann mich an nichts anderes erinnern). Sollten wir erwähnen. Bei nicht börsennotierten Aktien ist alles denkbar.
- Unterschied nach Marktteilnehmern: Nein, kein Unterschied.
- Berechtigung: sehe ich auch so, habe ich nicht geschrieben
- Korrekt. "..der Gesellschaft" ist allgemeiner, wir müssen nicht jeden denkbaren Fall schildern
- Zustimmung: fällt mir auch nichts weiter ein
- CASCADE-RS: bau das bitte auf jeden Fall hier ein. Vielleicht könntest Du dabei auch noch die Streifbandverwahrung und Auslieferung effektiver Stücke ausführen.





