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Amtszeit

Der Artikel Amtszeit gehört zur Kategorie: Herrschaftssoziologie
Als Amtszeit wird diejenige Zeitspanne bezeichnet, in der ein gewähltes oder zugewiesenes Amt durch eine Person ausgefüllt wird. Nach Ablauf der Amtszeit ist das Amt neu- oder wiederzubesetzen. Die Amtszeit ist auf das römischrechtliche Institut der Annuität zurückzuführen. Die Begrenzung der Ausübungsdauer eines hohen staatlichen Amtes wurde als Teil der Machtzernierung eingeführt. Mit dem Untergang der römischen Republik verschwanden auch die Amtszeiten. Die Posten wurden auf unbestimmte Dauer auf des Kaisers Gnaden vergeben und wurden nur durch Tod oder Weisung des Herrschers beendet. Erst mit der Etablierung demokratischer Traditionen durch die französische Revolution wurde im Zuge der Demokratisierung die Amtszeit bestimmendes Bild des Parlamentarismus. Die Begrenzung der Amtszeit ist daher Ausdruck des Demokratieprinzips.

Die längste Amtszeit als „Staatschef“ hatten (Auswahl):

Siehe auch Legislaturperiode


Diskussion der Autoren über den Artikel: Amtszeit


ich bin der meinung das es allemal leichter ist einen eintrag zu erweitern als erst einmal etwas zu schreiben. insofern kann ein einfacher anfang als kristallisationskeim für weitere/andere gedanken von nutzen sein

ich bin der meinung, dass ein roter link viel mehr jemanden antreibt hier mal vorbeizuschauen als die pure selbstverständlichkeit, die hier bisher steht. ganz abgesehen davon, dass es speziell zu amtszeit auch nicht wirklich viel mehr zu sagen gibt. Southpark 11:08, 30. Jan 2004 (CET)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Amtszeit und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 24.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).