Der Artikel Auslandsdienstlehrkraft gehört zur Kategorie: Lehrer im Schulwesen
Auslandsdienstlehrkraft
Auslandsdienstlehrkraft (kurz: ADLK) ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für beamtete oder angestellte Lehrkräfte, die von ihren innerdeutschen Dienstherren der Bundesländer ohne Bezüge in den Dienst an einer Deutschen Schule im Ausland beurlaubt werden; sie erhalten eine vom jeweiligen Gastland abhängige finanzielle Zuwendung durch die Bundesrepublik Deutschland. In der Regel sind die Schulleiter/innen deutscher Schulen im Ausland Auslandsdienstlehrkräfte.siehe auch
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Auslandsdienstlehrkraft und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 24.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).

