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Bürgermeister

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Der Artikel Bürgermeister gehört zur Kategorie: Kommunalverwaltung, Bürgermeister
Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

In größeren Städten sind die Bürgermeister dem Stadtoberhaupt (hier als Oberbürgermeister bezeichnet) beigeordnete, die oft für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind.

In Württemberg hatte um 1750 der damalige Bürgermeister die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.

Deutschland

In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen.

Aufgaben

Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:

  • Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung (in Schleswig-Holstein nur der Stadtverwaltung, in Niedersachsen kann er auch Ratsvorsitzender sein, in aller Regel wird hierfür ein Ratsmitglied gewählt)
  • Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
  • Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
  • Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
  • Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird der haupt- oder (in Gemeinden bis zu 2000 Einwohnern mögliche) ehrenamtliche Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern einer Kommune (Gemeinde oder Stadt) für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt. Im ersten Wahlgang wird dafür die absolute Mehrheit der abgebenen gültigen Stimmen benötigt; im zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Seine Aufgabe ist es, dem Gemeinderat vorzusitzen und dessen Sitzungen zu leiten (stimmberechtigt), die Kommune nach außen zu vertreten und die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu leiten. Ab einer Größe einer Kommune von 20.000 Einwohnern (Große Kreisstadt) trägt der Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister. Die in Gemeinden über 20.000 Einwohnern vom Gemeinderat gewählten Beigeordneten werden in einer Großen Kreisstadt als Bürgermeister bezeichnet.

Bayern

In Bayern wird der Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinde-, Marktgemeinde- bzw. Stadtrat und vollzieht seine Beschlüsse. In kreisfreien Gemeinden und in Großen Kreisstädten führt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. In diesen Gemeinden und in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist er in der Regel Beamter auf Zeit. Gemeinden, die zwischen 5000 und 10000 Einwohnern haben, können bis zum 67. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Gemeinderatsbeschluss bestimmen, dass der erste Bürgermeister Ehrenbeamter ist. In Gemeinden, die bis zu 5000 Einwohner haben, ist der Bürgermeister grundsätzlich Ehrenbeamter, es sei denn, der Gemeinderat beschließt bis zu 67 Tage vor der Wahl, dass der Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsstellung der Bürgermeister finden sich in der Bayerischen Gemeindeordnung - BayGO - und in dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte - KWBG -.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Bürgermeister bzw. Samtgemeindebürgermeister stets hauptamtlich tätig. In kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten trägt er die Bezeichnung Oberbürgermeister. Der Bürgermeister wird in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern in repräsentativen Angelegenheiten durch sogenannte ehrenamtlichen Bürgermeister unterstützt. Die Bezeichnung Beigeordneter ist für sie nicht gebräuchlich. Als Beigeordnete bezeichnet man die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, wobei die ehrenamtlichen Bürgermeister aus deren Reihen durch den Rat gewählt werden. Der (hauptamtliche) Bürgermeister wird in Niedersachsen unmittelbar durch die Einwohner der Gemeinde/Stadt gewählt. Er ist nicht Vorsitzender des Rates. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre, sie ist damit 3 Jahre länger als die der Mitglieder des Rates. Entsprechend müssen Wahlen zum Rat und für das Amt des Bürgermeisters nicht gleichzeitig erfolgen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bestehen in der Regel Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde. Das Oberhaupt einer Ortsgemeinde wird als Ortsbürgermeister bezeichnet, welcher ehrenamtlich tätig ist. Ist die Ortsgemeinde eine Stadt, was durchaus vorkommt, so führt das Stadtoberhapt die Amtsbezeichnung Stadtbürgermeister. Mehrere Ortsgemeinden bilden die Verbandsgemeinde. Dessen Oberhaupt ist der (hauptamtliche) Bürgermeister. Verbandsfreie, aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Gemeinde oder Stadt heißt unabhängig vom Typus der Gemeinde Bürgermeister (nicht etwa Stadtbürgermeister!) und ist hauptamtlich tätig. Der Bürgermeister einer kreisfreien Stadt wird als Oberbürgermeister tituliert.

Schleswig-Holstein

Der Lübecker Bürgermeister ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt es diesen Titel auch, in Lübeck wird er aber aus historischen Gründen weiter nur "Bürgermeister" genannt. Gleiches gilt für den "Bürgermeister" der mecklenburgischen kreisfreien Stadt Wismar.

Stadtstaaten

In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister und Präsident des Senats (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. In Berlin führt der Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters den Titel Bürgermeister.

Österreich

Der Bürgermeister wird je nach Bundesland größtenteils direkt gewählt, in einigen Bundesländern (Niederösterreich, Steiermark und Wien) von den Mitgliedern des Gemeinderates. In Wien wird der Bürgermeister, der zugleich auch Landeshauptmann des Bundeslandes Wien ist, nicht direkt, sondern vom Gemeinderat (der gleichzeitig auch Landtag ist) gewählt.

Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig.

Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.

In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.

Schweiz

In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister seit Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Ammann oder Gemeindeammann.

Südtirol

Der Bürgermeister wird in Südtirol direkt gewählt. Es gibt einen Unterschied zwischen den Gemeinden mit mehr und weniger als 15.000 Einwohnern: In den Zentren mit weniger als 15.000 Einwohnern wird der Bürgermeister zwischen allen Gemeinderatskandidaten gewählt, in den größeren Städten wird ein dafür bestimmter Bürgermeisterkandidat einer Liste oder Koalition gewählt.

In Südtirol wird der vorgesehene Stellvertreter des Bürgermeisters Vizebürgermeister genannt und er wird vom Bürgermeister nominiert. In Orten mit mehr als 13.000 Einwohnern und in Zentren, wo das von der Gemeindesatzung vorgesehen ist, soll der Vizebürgermeister der anderen Sprachgruppe im Vergleich zum Bürgermeister angehören.

Der Bürgermeister ist der Chef der Stadtregierung, die als Stadtrat bezeichnet wird. In der Landeshauptstadt Bozen ist er in derselben Zeit auch Bezirksvorsitzender, der einem österreichischen Bezirkshauptmann entspricht.

International

Es gibt in nahezu allen Nationen ein gewählten Hauptvertreter der ortsansässigen Bürgerschaft, die eigentlichen Aufgaben und Wahlverfahren sind dabei jedoch sehr verschieden.

Angloamerikanisch

In der englisch-sprachigen Welt gibt es eine direkte Übersetzung von Bürgermeister als "Burgomaster", jedoch wird das heutige Amt in der Regel als "Mayor" ins Englische übersetzt, da es den heute üblichen Hauptvertreter der Bürgerschaft dort bezeichnet. - Mit der gleichen Wurzel wie Major war der englische Mayor ursprünglich der feudale Bezirksverwalter, die Bürgerschaft von London errang jedoch irgendwann das Recht, den Mayor selbst zu wählen. Dieses Recht verbreitete sich, und im heutigen Sprachgebrauch meint Mayor jeweils den Vorsitzenden des Gemeinderats (chief magistrate). In der Regel wird dieser indirekt vom Gemeinderat gewählt. - Der Titel "Mayor" ist auch die übliche Bezeichnung in den USA, dort wird jedoch häufig die Stadtvertretung geteilt: bei der Stadtvorsteherregierung (council-manager government) gibt es die Ämter des Ratsvorsitzenden und des Verwaltungsdirektors, wobei die Stadtvertretung hauptsächlich in den Händen des letzteren Stadtvorstehers liegt, der nicht dem Stadtrat angehört, aber von diesem ernannt wird. Die Bezeichnung Mayor / Bürgermeister gilt hier dem Ratsvorsitzenden.

als:Bürgermeister


Diskussion der Autoren über den Artikel: Bürgermeister


vielleicht noch wo das Konzep der "Gebietskörperschaft" reinbringen, Unterschied DT/A? -- nerd


Ich bin eher sehr unzufrieden damit, dass hier geschlechtsneutrale Schreibweisen mit Hinweis auf den Duden (in der Anleitung für Neulinge steht da nichts davon, habe jedenfalls nichts gefunden) entfernt werden. Bei aller Konformitätsbemühung: was spricht dagegen, die entsprechenden Artikel halt je nachdem entweder so oder so zu lassen? Ich habe jetzt auch nicht vor, jegliche Funktionsbeschreibung innerhalb de.wikipedia zu neutralisieren. Aber ich finde es sehr nervig, wenn existierende geschlechtsneutrale Schreibweisen einfach rausgehauen werden. Wenn das so ist, bleibe ich lieber in der englischsprachigen Fassung. -- Tillwe

Ich kann das nachvollziehen und bin eig, deiner Meinung. -- nerd

Elian hat - nach Deinem Artikel - einen Absatz dazu am Ende von Wikipedia:Regeln für die Namensgebung geschrieben. Ich persönlich kann sowohl die Argumente pro als auch contra "Binnen I" durchaus nachvollziehen und habe beim Editieren deshalb die Schreibweise beibehalten. Selber schreibe ich meine Artikel ohne "Binnen I", weil ich finde, dass es den Lesefluss stört. Ob man das in Kauf nehmen sollte, um in den Köpfen der (mancher) Leser was zu verändern? Keine Ahnung.
Fakt ist wohl, dass wir hier auf dem "kleinsten gemeinsamen Nenner" aller Autoren schreiben. Wenn wir das "Binnen I" zur Policy machen, dann bleiben viele Schreiben weg.
Die Lösung, die Schreibweise frei zu stellen, finde ich inkonsisten und wenig attrektiv. Aber ich bin in dieser Frage durchaus von anderen Standpunkten zu Überzeugen. Sollen wir die Diskussion lieber nach Wikipedia Diskussion:Regeln für die Namensgebung verschieben? --Kurt Jansson 18:14, 15. Okt 2002 (CEST)

Nicht ganz ernstgemeint: Vielleicht kann man ja eine Benutzereinstellung definieren, die alle Worte entweder in der Dudenschreibweise oder der geschlechtsneutralen Schreibweise darstellt. z.B. im Artikel wird dann je nach Einstellung als "Bürgermeister" oder "BürgermeisterIn" dargestellt. - Anders ausgedrückt: Ich halte es für unwahrscheinlich, (Denk)strukturen durch Schreibweisen aufzubrechen.
Wenn der Konsens sagt, die geschlechtsneutrale Schreibweise zu benutzen, habe ich da auch keine Probleme mit. Allerdings sehe ich ein Problem bei Artikeltiteln, und kann mir nicht vorstellen, das die WP alle Titel geschlechtsneutral macht. Es ist halt (noch) nicht Teil des gesprochenen Deutsch. Darum würde ich nicht geschlechtsneutral schreiben. -- Schewek 18:43, 15. Okt 2002 (CEST)

Etwas ernstgemeinter: es gibt die wunderbare Möglichkeit, Artikel zu redirecten. Bei Artikeln, deren Titel eine Funktionsbezeichnung ist, könnte das im Idealfall heißen, dass "Frisör" und "Frisörin" (genauso wie "Frisöse") auf "FrisörIn" umgeleitet werden, wo dann der Enzyklopädie-Eintrag steht. In Handarbeit, nicht als Automatismus. Aber selbst wenn das nicht ist, sehe ich nicht, warum nicht ein Beitrag "Bürgermeisterin" auf "Bürgermeister" redirecten soll. Übrigens habe ich in den betreffenden Beiträgen nicht den Titel "gegendert", sondern den Artikel selbst. Und die Diskussion finde ich eigentlich auch spannender als die über die Überschriften. --Tillwe 22:30, 15. Okt 2002 (CEST)

zum Thema Automatismus möchte ich die schöne Geschichte des Programmheftes zum Kirchentag 19?? erwähnen: Da war dann irgendwo die Rede von den Papphockern und den Papphockerinnen... oder waren es die PapphockerInnen? -- Fristu

Erstmal: redirects (ohne Binnen I, sondern mit der weiblichen Form) finde ich eine wunderschöne Lösung, wenn das jemand machen mag. Zweitens: ich finde diese ganze Diskussion überhaupt nicht spannend. wenn jemand sich in der Wikipedia gegen Diskriminierung engagieren will: es fehlen noch so viele Artikel (Beschneidung, Emanzipation, Frauenwahlrecht etc. pp) und wichtige Themen in Artikeln (Stellung der Frau im Islam, Frauenpriestertum in der katholischen Kirche), daß sich hier ein schier unerschöpfliches und wichtiges Betätigungsfeld bietet. Drittens würde ich als Kompromiß vorschlagen, im ersten Satz eines Artikels die männliche und weibliche Form einmal zu erwähnen und dann um der enzyklopädischen Kürze und Einfachheit willen die männliche zu benutzen. Jeder weiß doch, daß es auch weibliche Bürgermeisterinnen gibt. Bis jetzt hat sich jedenfalls noch keine Wikipediabenutzerin diskriminiert gefühlt - oder? Viertens: ich persönlich werde keine fremden Einträge dahingehend irgendwie ändern, wenn also jemand lieber anders schreibt, soll es das meinetwegen tun, ich fänds nur als generelle policy (die jeder befolgen, aber genauso auch ignorieren kann) nicht schlecht, das schauderhafte Binnen I gar nicht erst einreißen zu lassen. --Elian

Über die Zustimmung zu den Redirects (kann Wiki eigentlich Bürgermeisterin und BürgermeisterIn unterscheiden?) freue ich mich. Warum Großbuchstaben mitten in Wörtern in diesem Fall keine Verhunzung der deutschen Sprache, sondern einen sinnvollen Beitrag zur Geschlechterdemokratie darstellen, begründe ich vielleicht irgendwo anders, hier und jetzt habe ich keine Lust dazu. Ob sich eine Benutzerin oder ein Benutzer diskriminiert fühlt, ist übrigens erstmal nicht zu erkennen. Die Aussage, dass das bisher nicht vorgekommen ist, ist also zu relativieren, denke ich. Und zu viertens: von mir aus, ich werde mich eher nicht dran halten, nehme aber an, dass die Regelung dem breiteren Konsens hier entspricht. Von mir aus. Allerdings würde ich dann drum bitten, das dann auch in Artikeln zu Begriffen wie Sekretärin, Hausfrau, Krankenschwester und Prostituierte konsequent durchzuhalten (siehe imaginäres Bsp. unten):

Die Arbeit als Prostituierte/r ist seit dem Altertum bekannt. Schon damals verdingten sich v.a. Frauen als Prostituierter. Ob diese Arbeit allerdings einen rechtmässigen Beruf darstellt, oder ob der Prostituierte eher ein Verbrecher ist, ist bis heute umstritten und hängt stark von individuellen und kulturellen Einstellungen zu Sexualität und Moral ab.

Aber wer's so haben will ... --Tillwe 01:33, 16. Okt 2002 (CEST)

Naja, das Beispiel ist ja (bewusst?) etwas sehr unglücklich gewählt. Schließlich heißt es ja nicht ProstituiertInnen, und es ging bisher hauptsächlich um das Binnen-I. Und einen Satz wie "verdingten sich v.a. Frauen als Prostituierter" schreibt ja wohl auch keiner, oder? Wenn es speziell um Frauen geht, bietet sich die normale weibliche Form ohne Binnen-I oder sonstige sprachliche Kunstgriffe ja auch an. -- Ben-Zin 06:36, 16. Okt 2002 (CEST)

Also, ich fühle mich nicht diskriminiert, wenn es jeder so halten kann, wie er will und wie das seiner Ideologie entspricht. Wenn es aber zur allgemeinen Politik wird, wegen der "Schönheit der deutschen Sprache" die weiblichen Formen möglichst draußen zu lassen, finde ich das eigentlich ziemlich arg. Wie man die Sache genau lösen soll (ob mit Binnen- oder anders), weiß ich nicht, aber man sollte auf jeden Fall ernsthaft versuchen, da eine Lösung zu finden. Ich persönlich fände es sehr o.k., wenn es jeder so macht wie er glaubt. Kleine Opfer kann man der Vereinheitlichung schon bringen. Sie muss ja nicht zum Selbstzweck werden.
Und genau so wie die meisten Leute wissen, dass es auch Bürgermeisterinnen gibt, wissen noch viel mehr, dass es auch männliche Bürgermeister gibt. -- Frau Hunne

Viele Probleme mit weiblicher und männlicher Form lassen sich ganz einfach dadurch lösen, daß man auf die unglücklichen Berufsbezeichnungen verzichtet und stattdessen einen Eintrag zum generellen Konzept macht (also "Prostitution" statt "Prostituierte/r", "Krankenpflege" statt "Krankenschwester", "Zivildienst" statt "Zivildienstleistender"), das gibt sowieso mehr Stoff her. --Elian

Da ich der "Raushauer" war, eine kurze Erklärung: Die Wikipedia sollte zumindestens in der Rechtschreibung eine einheitliche Darstellung haben. Denn auch an solchen Indizen wird Seriosität festgemacht. Und der Duden ist - trotz Rechtschreibreform - i.A. das Maß aller Dinge bei der Rechtschreibung. Ich finde es auch nicht toll, daß das 'dass' verwendet werden sollte. Aber im Sinne der Einheitlichkeit ist es wohl notwendig. Und ich finde "BürgermeisterIn" viel besser als "Bürgermeister/Bürgermeisterin". Aber letzters ist zwar umständlich, aber dudenkonform. --Walter Koch 18:09, 25. Okt 2002 (CEST)


Bezirksbürgermeister

Hallo, zumindest in Berlin hat jeder Bezirk noch einen Bezirksbürgermeister, ist das in anderan Städten auch so? Ist aus dem Artikel noch nicht ersichtlich. Bis denne -- RobbyBer 00:33, 1. Mär 2004 (CET)

Nein, den "Bezirksbürgermeister" gibt's nur in Berlin. In den beiden anderen Stadtstaaten wird der Begriff allenfalls scherzhaft gebraucht, die Bezirke haben dort auch weniger Kompetenzen (in Bremen heißt es "Ortsamtsleiter"), erst recht gibt's das nicht in Großstädten in Flächenländern mit einer Bezirksgliederung (z. B. NRW). Der Bezirksbürgermeister sollte einen eigenen Artikel kriegen oder einen Abschnitt hier mit Redirect. --Wolfgang Pohl 01:05, 27. Okt 2004 (CEST)

Links

Ich bitte um Argumente für die Sinnhaftigkeit der beiden Links. Ansonsten werde ich die löschen. -- JensMueller 00:00, 29. Aug 2004 (CEST)

Ist Bürgermeister ein Beruf oder nebenberufliches Ehrenamt?

In Berlin-Neukölln, wo ich wohne, ist dies klar ein Beruf, aber wie ist das in anderen Gemeindegrößen wie Dörfern? Wo ist das geregelt? --Peter Littmann 00:29, 4. Sep 2004 (CEST)

In der Kommunalverfassung des jeweiligen Landes, in der ja auch steht ob man jetzt einen Bürgermeister einen Stadtvorsteher oder was auch immer hat und wie sie bestimmt werden. -- Southpark 00:32, 4. Sep 2004 (CEST) (3000 Ew., Hauptamtlich, Schleswig-Holstein braucht dringend eine Gemeindereform)

Bürgermeister

die geschlechtsneutrale schreibweise ist nicht primär dazu da, irgendwas in den köpfen irgendwelcher menschen aufzubrechen. ich finde, es soll geschlechtsneutral formuliert werden, weil es schlicht der realität besser entspricht. das argument, dass das binneni den lesefluss stört, halte ich nur für bedingt stichhaltig. natürlich kenne auch ich textstellen, an denen die häufung von alternativen endungen bzw. pronomen leicht verwirrend ist, aber was spricht (dieses argument betrachtend) dagegen, dem artikel den titel BürgermeisterIn statt der männlichen form Bürgermeister zu geben? -"das wär ja wohl das mindeste", möcht ich da am liebsten sagen! natürlich seh auch ich, dass ein artikel, der im titel geschlechtsneutral ist, im text dann aber doch wieder nicht, ästhetisch nicht grad schön ist, und dass das mit der geschlechtsneutralen sprache nicht immer ganz einfach umzusetzen ist. aber: wollen wir deshalb so tun, als gäbe es nur bürgermeister und keine bürgermeisterinnen?

also bevor der artikel in männlicher form bleibt, würd ich ihn in weibliche form umschreiben. das hätte wenigstens ein bisschen witz. ;-) (*scherz*)

Sozialbürgermeister

Bin eben in einem Fernsehbeitrag auf diesen Begirff gestossen, er wird offensichtlich für Personen verwendet, die nur bestimmten Ressorts vorstehen.

Siehe dazu [LINK] [LINK]

Mechthild Fürst-Diery war Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Mannheim. Kenne diesen Begriff nicht. Wer weiß mehr? Upndown 16:31, 17. Okt. 2006 (CEST)

Könnte sein, dass das einfach der Verwaltungsbegriff für dasjenige Magistratsmitglied ist, das für dieses Aufgabengebiet zuständig ist. Bin aber nicht sicher. Asdrubal 17:30, 17. Okt. 2006 (CEST)

Das ist ein reiner Schönheitstitel. Offiziell heißt es nur "Bürgermeister", das ist in baden-württembergischen großen Kreisstädten/kreisfreien Städten unter dem Oberbürgermeister. Umgangssprachlich spricht man aber wegen der Zuständigkeit vom Baubürgermeister, Kulturbürgermeister, Finanzbürgermeister usw. Am besten versteht man das verglichen mit der Bundesregierung. Die Entsprechungen sind:

  • Oberbürgermeister Müller
  • 1. Bürgermeister (=stellvertretender Oberbürgermeister) Schneider, Finanzen
  • Bürgermeister Meier, Soziales
  • Bürgermeister Schmidt, Bau
  • Bürgermeister Schulze, Kultur
  • Bundeskanzler Fischer
  • Vizekanzler Schulze, Außenminister
  • Minister Weber, Verteidigung
  • Minister Wagner, Arbeit
  • Minister Becker, Finanzen

--Spacefrank 12:42, 21. Okt. 2006 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Bürgermeister und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 24.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).