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Der Artikel Bürgertum gehört zur Kategorie: Sozialgeschichte, Sozialstruktur, Migration, Nationalismus, Behörde, Bürgertum
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Bürgertum ist eine Gesellschaftsschicht, die traditionell gegenüber dem Adel und Klerus einerseits, gegenüber Bauern und später Arbeitern andererseits abgegrenzt wird.
Entstehung und Grundzüge des Bürgertums
Unter bürgerlicher Gesellschaft wird zumeist jene Phase des Bürgertums verstanden, die mit der Aufklärung begann, aber bereits erste günstige Entwicklungsmöglichkeiten in der „okzidentalen Stadt“ (nach Max Weber) vorgefunden und selber geschaffen hatte. Sie wurde zunächst als Stand (in der Französischen Revolution von 1789 als der gesamtgesellschaftlich ausschlaggebende „Dritte Stand“), dann im Marxismus als Klasse („Bourgeoisie“), zuletzt als stilbestimmendes Milieu aufgefasst, das in der Gegenwart zumindest inselhaft fortlebt und -wirkt.Als Wort und Begriff für eine Bevölkerungsgruppe ausgehend von dem mittellateinischen burgus, einer vor den Mauern gelegene Vorburg, in der die Kaufleute wohnten, hat das Bürgertum im Lauf der geschichtlichen Entwicklung einen sozialgeschichtlichen Wandel durchlaufen, insbesondere sehr verschiedene Unterformen des Bürgertums ausgeprägt. Der Begriff des Bürgertums als solcher ist deswegen nur sehr allgemein definierbar. Zudem ist der Begriff des Bürgertums in den verschiedenen Staaten aufgrund teils unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklung nicht bedeutungsgleich.
Das Bürgertum ist eine ökonomische, eine politische und eine kulturelle Erscheinung. Es prägte in der Zeit des Frühkapitalismus die „bürgerliche Weltanschauung“ aus, die eng mit den „bürgerlichen Tugenden“ Leistung, Fleiß und Sparsamkeit verbunden ist.
In der Zeit des abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Bauern und Adel seine bürgerlichen Freiheiten. Die in der französischen Revolution von den Bürgern erkämpften Bürgerrechte gelten heute als Menschenrechte.
Eine erste Definition zu den rechtlichen Bestimmungen des Bürgertums stammt aus dem Jahre 1794 und findet sich im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR):
- § 1. Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum Bauernstande gerechnet werden können, und auch nachher keinem dieser Stände einverleibt sind.
- § 2. Ein Bürger im eigentlichen Verstande wird derjenige genannt, welcher in einer Stadt seinen Wohnsitz aufgeschlagen, und daselbst das Bürgerrecht gewonnen hat.
- § 3. Personen des Bürgerstandes in und außer den Städten, welche durch ihre Ämter, Würden, oder besonder Privilegien, von der Gerichtsbarkeit ihres Wohnortes befreyt sind, werden Eximierte genannt. [...]
- § 5. Einwohner der Städte, welche weder eigentliche Bürger, noch Eximierte sind, heißen Schutzverwandte.
- § 6. Bürger und Schutzverwandte der Stadt werden nach den Statuten ihres Wohnorts, Eximierte hingegen nach den Provinzialgesetzen, und in deren Ermangelung, nach dem allgemeinen Gesetzbuche beurtheilt.
Bürgerrecht war also ein ständisches Recht. Es wurde durch Geburt erworben oder an solche Bewerber verliehen, die es beantragten und wichtige Bedingungen erfüllen mussten. Waren sie leistungsfähig und verfügten sie über Vermögen, waren sie willkommen. Das Allgemeine Landrecht verweist mit dieser Definition bereits auf drei Grundarten des Bürgerbegriffs: Stadtbürger (Handwerksmeister, wohlhabende Kaufleute, Ladenbesitzer, Gastwirte - insgesamt auch als Kleinbürger bezeichnet), Bildungsbürger im Staatsdienst (Eximierte) und Wirtschaftsbürger oder Bourgeois (ebenfalls Eximierte). Im Laufe des 19. Jahrhunderts erweiterte sich dann der Bürgerbegriff, seine rechtliche, geburtsständische Dimension erwies sich als zu eng. Immer stärker wurde auch nach der Stellung im Beruf gefragt.
Kritik und Auflösung des Bürgertums
Das Bürgertum in seinen verschiedenen Ausprägungen ist andererseits selbst Gegenstand lang anhaltender Kritik (gewesen). Während die kommunistische Kritik einerseits die Bourgeoisie als Klassengegner definierte und Abweichler intern als nicht-proletarische „Kleinbürger“ ausgrenzte, wurde der Begriff des Bürgers auch in anderem Zusammenhang negativ verwendet, wie die Ausdrücke „Verbürgerlichung“ oder „verbürgerlichtes Christentum“ deutlich machen. Gleiches gilt für den von der Jugendbewegung schon des 17. Jahrhunderts übernommenen Begriff der „Spießbürgers“, ein aus der verächtlichen Rede des Ritterheeres übernommenes Schimpfwort.In den Niedergang des (z.B. „viktorianischen“ oder „wilhelminischen“) Bürgertums im späten 19. Jahrhundert gehört bereits das sich - teils vom Adel her - verbreitende Ideal, dass die Frau nur noch Repräsentationspflichten besitze und den Haushalt allenfalls noch beaufsichtige. Für die Hausarbeit gab es Personal. So hatte die bürgerliche Frau Zeit, dem Geld verdienenden Mann die bürgerlichen Bildungsanstrengungen abzunehmen, die Geselligkeit in den jeweiligen Verkehrskreisen zu organisieren, ggf. auch wohltätig zu sein.
Mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel wird schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts vertreten, dass das Bürgertum insgesamt zu Ende gegangen sei. Hervorgegangen sei eine nachbürgerliche Gesellschaft von Angestellten, Beamten und anderen Gruppierungen, die im wesentlichen in einem neuen Mittelstand verschmolzen seien und sich ungeachtet ihrer Wurzeln im Bürgertum im Stil nicht vom allgemeinen Stil der Industriegesellschaft unterschieden. (Vgl. auch die Nivellierte Mittelstandsgesellschaft.)
Typische Beispiele für verschiedene Bürgergruppen (Deutschland)
Aufgeführt sind - mit Ausnahme der gesondert zu behandelnden Kleinbürger - Familien, die in der Vergangenheit den genannten Bürgergruppen zugehörten. Während die Krupps erloschen sind oder wie die Gründerfamilien Howaldt und Overbeck ihre herausgehobene Stellung verloren haben, behaupten andere Familien auf Grund des in ihren Händen erhaltenen Kapitals wie die Quandts und die Siemens oder auf Grund der Leistungsfähigkeit einzelner Familienmitglieder wie die Weizsäckers oder die Jauchs über den erfolgreichen Moderator, Fernsehproduzenten und Mäzen Günther Jauch eine wahrnehmbar über dem Durchschnitt liegende Stellung in der heutigen Gesellschaft. Soweit einzelne Familien oder Familienzweige noch vor Abschaffung des Adels - wie z.B. die v. Siemens 1888 oder die Freiherrn v. Weizsäcker 1916 - nobilitiert wurden, ändert dies nichts an ihrer für die vorliegenden Zwecke zutreffenden soziologischen Einordnung als Bürger.Bildungsbürgertum
Großbürgertum und Industrielle
Kleinbürgertum
Unter den in Wikipedia zu findenden Familien sind, da diese insgesamt oder ihre Mitglieder bessere Chancen haben, in Enzyklopädien zu erscheinen, eher Groß- oder Bildungsbürger. Die von diesen im Lebensstil abgehobenen Kleinbürger sind - relativ zu ihrem zahlenmäßigen Anteil am Bürgertum - unterrepräsentiert oder oft gar nicht als solche gekennzeichnet. Als typisches Beispiel sei Joschka Fischer genannt, dessen Vorfahren über sechs Generationen in Ungarn das Metzgerhandwerk ausübten.Weiterführende Artikel
Weblinks
- Reinhard Markner: Civil Society« oder »Bürgerliche Gesellschaft - http://markner.free.fr/bg-d...
- Historisches Lexikon der Schweiz: Bürgerliche Gesellschaft - http://www.lexhist.ch/exter...
- Joachim Fischer: Bürgerliche Gesellschaft. Zur historischen Soziologie der Gegenwartsgesellschaft - http://www.fischer-joachim....
Literatur
- Lothar Gall: Bürgertum in Deutschland. Orbis, München 2000, ISBN 3-572-01175-2
- Oskar Köhler, Artikel „Bürger, Bürgertum“ in: Staatslexikon Band 1, Spalten 1040ff, Freiburg im Breisgau 1985 ISBN 3-451-19301-9 mit zahlreichen weiter führenden Literaturangaben
- Manfred Hettling, Bernd Ulrich (Hgg.), Bürgertum nach 1945, Hamburg (Hamburger Edition), 2005, ISBN 3-936096-50-3
- Joachim Fest und Wolf Jobst Siedler: Der lange Abschied vom Bürgertum - Ein Gespräch mit Frank A. Meyer. wjs-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-937989-10-2
Diskussion der Autoren über den Artikel: Bürgertum
"B. ... des modernen bürgerlichen Staates."? (engl. "the middle classes"- das glaube ich (noch) nicht! Muß ich dreimal lesen. Gibt's vorab schon eine Verständnisstütze? B. klingt mir so historisch; und "Bürger" als Redirect? - da fällt mir doch eher Bürgerrecht, Bürgermeister, Gemeinde, eben der "mündige Bürger" ein. Bürgertum - vielleicht in meiner Herkunft begründet - suche in in der "Klassengesellschaft", die es zwar wohl wieder gibt, aber wer verwendet wirklich ganz selbstverständlich "Bürgertum"? Zusatz: Ich setze mal gleich was nach: was ist mit "Bürgerschaft", ist diese Bezeichnung dem hier beschriebenen Begriff nicht näher, oder habe ich ein Brett vorm Kopf? Eine andere Sache wäre noch: "Mittelschicht".--Fritz 09:33, 16. Apr 2003 (CEST)
die herrschende Klasse in der modernen Klassengesellschaft entwickelte. Wieso ? Weshalb? Begründung? Über wen herrschend? --Nerd 11:09, 6. Mai 2003 (CEST)~
"Vereinigung freier und gleicher Bürger" in der Einleitung und die Gegenüberstellung der verschiedenen Schichten im Abstand zwingen eigentlich zu einem Redirect zu Antagonismus. In diesem Artikel ist einfach nichts stimmig. Er liest sich wie aus einem Schullehrbuch der 6. Klasse.
demokratische Revolution = Schwachsinn pur
Kulturnation Deutschland contra Staatsnation Frankreich, entschuldige das Lesen dieses Artikels ist eine Zumutung für jeden intelligenten Menschen
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Die Kritik ist im Kern berechtigt. Der Artikel behält seine Daseinsberechtigung in Wikipedia (nur), wenn er allgemeine, in den Detailartikeln so nicht greifbare Aspekte zu "Bürgertum" erfaßt, strukturiert und erläutert und im übrigen auf die maßgeblichen Detailartikel in Wikipedia verweist. Eine umfassende Darstellung des "Bürgertums" würde den Rahmen eines Wikipedia-Artikels ansonsten sprengen. Oder aber die Darstellung wäre knapp und sogleich so unscharf, daß wesentliche Aspekte nicht erfaßt wären. Der Artikel kann gelegentlich noch mit einigen wenigen sinnvollen Links versehen werden.--Fifat 15:00, 6. Mär 2005 (CET)
Vielleicht ist es hilfreich und macht den Artikel plastischer, wenn man das ein andere Beispiel aus Wikipedia angibt. Ich bin einmal auf Suche gegangen und habe ein paar gefunden.--Fifat 16:10, 6. Mär 2005 (CET)
Hallo P, ich habe gesehen, daß wir uns bei ein, zwei Themen schon gekreuzt haben. Nun hast Du im vorliegenden Artikel die Liste bekannter Familien zum Bildungsbürgertum ergänzend bearbeitet. Ich würde das ganz gerne wieder auf den ursprünglichen Zustand zurücksetzen. Der Überschriftenlink ist mE nicht erforderlich, weil unmittelbar davor ein Link auf die Seite Bildungsbürgertum gelegt ist. Deswegen bedarf es mE auch nicht der Erläuterung des Begriffs "Bildungsbürgertum". Wenn wir das bei allen Unterpunkten so machen, was dann systematisch folgerichtig wäre, haben wir am Ende einen Gesamtartikel "Bürgertum", der viele weitere Artikel, auf die er verweist, überflüssig macht. Deinem Artikel Bildungsbürgertum sind die Links zu den beiden Personen Thomas Mann und Klepper dann zu entnehmen. Die Familienübersicht Mann zu streichen und nur Thomas Mann zu verlinken, widerspricht dem Zweck, gerade auf Familien zu verweisen, die nachhaltig, also über Generationen der jewiligen Gruppe angehört haben. Wenn wir das wieder zurücksetzen, wird auch die Optik des Artikels wieder einheitlich. Ich verlinke ja auch gerne meine eigenen Seiten vielfältig. Aber im vorliegenden Artikel sollte der Link zur verwandten Seite Bildungsbürgertum genügen - statt einer halben Vorwegnahme Deiner Seite. Da ich kein Freund stummer reverts bin, würde ich mich freuen, wenn wir hierüber Einvernehmen erzielen könnten. Gruß --Fifat 21:05, 7. Mär 2005 (CET)
Kleinbürger
Handwerker (Metzger, die Vorfahren Joschka Fischers) seien Kleinbürger. Aha. Ich staune. Die bürgerliche Schicht der Handwerker, neuerdings Mittelstand genannt, besteht aus Kleinbürgern. So so. Oder hab ich was falsch verstanden? Bitte um Hilfe! Gruß,--Albrecht1 16:54, 10 November 2005 (CET)Mehrdeutigkeit
Sozialwissenschaftlich ist der Begriff Bürgertum mehrdeutig. Mein Lexikon zur Soziologie (Lexikon zur Soziologie, Westdeutscher Verlag, Ungekürzte Sonderausgabe 1988, ISBN:3-531-12016-6 Seite 123ff zu Bürgertum) listet 5 verschiedene (wenn auch inhaltlich miteinander verwobene) Bedeutungen auf. Im jetzigen Artikel wird die Erstgenannte behandelt (und auf die übrigen am Rande eingegangen). Ich wuerde selber eine Unterscheidungsseite unter Bürgertum schreiben und den bestehenden Artikel verschieben, wenn ich wuesste, wie das so funktioniert, dass die bisherigen Verlinkungen auf Bürgertum in dem verschobenem Artikel landen und nicht den Umweg über die Unterscheidungsseite gehen muessen. Kann mir da jemand helfen? Ich suche mal weiter ob ich Hinweise in den Hilfetexten finde. Wenn nicht und es meldet sich niemand, werde ich die Aenderung leider allein vornehmen muessen und mit dem Umweg für bestehende Verlinkungen leben muessen. :(
Ich liste mal zum besseren Verstaendnis auf:
- historischer Begriff zum Stand der Bürger. Auch synonym zu Bürgerschaft
- als soziale Klasse, namentlich die Bourgeoisie, die noch ständische Tendenzen aufweist. Siehe hierzu auch Mittelstand
- als Sammelbegriff aller sozialer Klassen, die zur Mittelschicht gerechnet werden
- als Sammelbegriff fuer alle soziale Klassen, die seit der Industrialisierung, die bürgerliche Gesellschaft nach ihren Zielen gestalteten
- als Bezeichnung der Kultur der bürgerlichen Gesellschaft
--Gastschreiber Gastschreiber Gastschreiber, 23:11, 16. Apr 2006 (CEST)
ÜA scheint angebracht
Das "Joschka Fischer" ein Kleinbürger ist, war mir schon immer klar, obwohl, das nichts mit seiner Herkunft zu tun hat. Was da im Artikel steht ist 'real POV'. Aber das nur Familien wie "Quandt", "Siemens" oder vielleicht "Flick", um auch mal ein abschreckendes Beispiel zu nennen, zum Bürgertum gehören sollen, klingt doch 'leicht' "obrigkeitshörig", da ist ja selbst Brecht, in seiner Definition, moderater. ÜA gesetzt. --ERWEH 01:13, 8. Okt 2006 (CEST)

