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Baron

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Der Artikel Baron gehört zur Kategorie: Adelstitel, Freiherr, Deutsch-Balte
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. .

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Hinweis: Die Formulierung „Für ... siehe ...“ sollte vermieden werden, da sie von vielen als sprachlich unschöne Entlehnung aus dem Englischen („For ... see ...“) angesehen wird.

Begriffsklärungshinweis

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Allgemeine Baronskrone.
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Französische Baronskrone.
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Alte Freiherrenkrone.
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Baltische Baronskrone.
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Spanische und portugiesische Baronskrone.
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Baron (althochdeutsch und mittellateinisch (liber) baro „(freier) Mann“) ist ein Adelstitel, den es als solchen im deutschen Sprachraum nicht gegeben hat. Dem Baron entspricht hier der Freiherr. Familien, zu deren Namensbestandteilen der Baron gehört, ist dieser daher regelmäßig außerhalb von Deutschland verliehen oder zuerkannt worden. Vielfach handelt es sich dabei um Familien mit einer Herkunft aus dem Baltikum. Im Zarenreich war der Baron als Titel in Verwendung, die freiherrlichen Familien des Baltischen Adels (Balten) tragen daher im Namen zum Teil den Baron statt des Freiherrn. In Spanien und Sizilien waren die Barone (Varon = Erstgeborene) zuerst die höchste Stufe des Adels, da sie meistens Verbündete des Königs und keine Vassallen waren.

Auch nach Abschaffung des Adels wird im deutschen Sprachgebrauch Baron noch als höfliche Anrede für Angehörige des ehemaligen Ur- und Landadels, vornehmlich für Freiherrn, verwendet. Die Bezeichnung Baron ist dabei nicht als selbständiger Titel zu sehen, sondern als eine elegantere, latinisierte Anrede für einen Freiherrn.

Die weiblichen Anreden lauten:

  • Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau)
  • Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin)

Der Begriff Baron wurde seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich und Norwegen (hirðskrá) verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Baron ist in England der niedrigste Titel des Hochadels, die Anrede lautet Lord. Der Baronet gehört dagegen dem niederen Adel an und wird, genau wie der Knight, mit Sir angeredet. Im Mittelalter sind die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten können. Beim Begriff Baron schwingt diese Vorstellung von Unabhängigkeit noch mit (Bsp.: Industriebaron). Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es die Bezeichnung Baron auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich Reichsfreiherr nennen. Andere Landesfürsten konnten nur den Freiherrentitel vergeben.

Die Besitzungen eines Barons werden Baronie oder Baronat genannt.

Einige bekannte Titelträger

Industriebarone

Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden besonders reiche und mächtige Männer der Wirtschaft und Industrie auch Baron, Räuberbaron, Eisenbahnbaron, oder ähnliches genannt, insbesonders von populistischer und klassenkämpferischer Seite, und insbesonders wenn es sich um Leute handelte, die Kartelle kontrollierten.

Siehe auch

Weblinks


Diskussion der Autoren über den Artikel: Baron


Ist eine Freifrau eine verheiratete Baronesse (als Tochter eines Freiherrn oder Ehefrau eines solchen) und kann sich auch Baronin nennen? Bzw. ist der Titel gleichermassen Freifrau=Baronin/Baronesse??

Die Freifrau ist die Ehefrau, die Freiin die Tochter eines Freiherrn. --Anathema 10:48, 25. Mai 2005 (CEST)

Frage ad Erklärung "Reichsfreiherr": Ist diese Erklärung korrekt? Es gibt auch vom Kaiser in den Freiherrnstand erhobene Familien, die nicht den Titel "Reichsfreiherr" im Namen trugen.

Freifrau - Baronesse

Eine Baronesse ist eine Freiin. Wenn sie Einen Baron heiratet, wird sie Baronin. Baronin und Freifrau ist dasselbe. Einen Unterschied macht das nur für das Standesamt. Ist beim Vater in der Geburtsurkunde Baron eingetragen, wird die Tochter automatisch Baronesse. Ist Freiherr eingetragen, wird sie Freiin.

ein wenig einfacher ausgedrückt:

Die adlig geborene Tochter eines Barons und einer Baronin nennt man Baroness (z.B. in CH oder A) bzw. Freiin (in Dtl.). Heiratet diese Tochter wird sie Baronin bzw. Freifrau genannt (der zugehörige Ehemann, egal ob adlig oder nicht, Baron bzw. Freiherr - sofern er den Titel annimmt). Heiratet ein geborener Baron bzw. Freiherr eine nicht-adlige Frau, so wird diese in den Stand der Baronin bzw. Freifrau erhoben (sofern sie den Titel annimmt).



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Baron und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 24.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).