Der Artikel Bundespräsident (Schweiz) gehört zur Kategorie: Politik (Schweiz)
Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist derjenige Minister, der als Primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen der Schweizer Regierung, des Bundesrats, führt. Sein Stellvertreter ist der Vizepräsident des Bundesrates.
Kompetenzen
Er ist nicht - wie zum Beispiel der Bundespräsident in Österreich oder Deutschland - das Staatsoberhaupt seines Landes. Die Schweizerische Bundesverfassung kennt nämlich weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. All diese Funktionen werden vom Gesamtbundesrat als Kollegium wahrgenommen. In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend.Zusätzlich zur Leitung seines Departements (Ministeriums) übernimmt der Bundespräsident lediglich einige Repräsentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts. Zunächst war dies nur im Inland der Fall: Der Bundespräsident hält Ansprachen zu Neujahr bzw. zum Schweizer Nationalfeiertag am 1. August. In einer Zeit vermehrter Auslandskontakte reist der Bundespräsident auch häufiger ins Ausland.
Weil jedoch die Schweiz kein Staatsoberhaupt hat, pflegt das Land auch selbst keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundespräsident ins Ausland begibt, dann tut er dies nur als zuständiger Minister eines Fachbereichs. Falls jedoch einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes ein offizieller Besuch abgestattet wird, so tut dies in der Regel der Bundespräsident; das Gleiche gilt bei Auftritten an der Seite mehrerer Staatsoberhäupter anderer Länder (z.B. in der UN-Generalversammlung).
Wahl
Der Bundespräsident wird von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für ein Jahr aus dem Kreis der Bundesräte gewählt.Im 19. Jahrhundert war die Wahl zum Bundespräsidenten eine Auszeichnung für besonders geschätzte Bundesräte. Weniger einflussreiche Regierungsmitglieder wurden hingegen regelmässig übergangen. So war der St. Galler Wilhelm Matthias Naeff, der 27 Jahre lang der Landesregierung angehörte, nur einmal (1853) Bundespräsident.
Seit dem 20. Jahrhundert ist die Wahl gewöhnlich unbestritten. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Bundesrat Bundespräsident wird, der dieses Amt schon am längsten nicht mehr bekleidet hat. So kommt jeder Bundesrat in sieben Jahren mindestens einmal zum Zuge. Für Spannung bei der Wahl sorgt einzig noch die Frage, wieviele Stimmen in der Bundesversammlung der zu Wählende erzielt, was als Popularitätstest gewertet wird. Dabei galten in den 1970er und 1980er Jahren 200 Stimmen (von 246 möglichen) als ausgezeichnetes Resultat. In einer Epoche wachsender parteipolitischer Konflikte sind gegenwärtig jedoch schon 180 Stimmen ein respektables Ergebnis.
Bis 1920 war es - mit Unterbrechungen - üblich, dass der jeweilige Bundespräsident auch das Aussenministerium übernahm. Es kam also jedes Jahr zu einer wenigstens kleineren Rochade, wenn der abtretende Bundespräsident in sein altes Departement zurückkehrte und der neue ins Aussenministerium wechselte. Ebenfalls war es Brauch, dass der Bundespräsident, selbst als Aussenminister, während seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess.
Der Bundespräsident der Schweiz für 2006 ist Moritz Leuenberger. Vizepräsidentin des Bundesrates ist Micheline Calmy-Rey. Nach den oben geschilderten Regeln bedeutet dies, dass sie im darauf folgenden Jahr die Präsidentschaft übernehmen wird.
Siehe auch
- Liste der Schweizer Bundespräsidenten
- Politisches System der Schweiz, Portal:Politik
- Bundespräsident (Begriffsklärung), Bundespräsident (Deutschland), Bundespräsident (Österreich)
Weblinks
- Offizielle Site des jeweiligen Bundespräsidenten
- Bundespräsident, im Historischen Lexikon der Schweiz
als:Bundespräsident (Schweiz)
Diskussion der Autoren über den Artikel: Bundespräsident (Schweiz)
Ich versteh nicht ganz, was heißt: er kommt in mindestens sieben Jahren einmal zum Zug. Sollte es heißen: in sieben Jahren mindestens einmal zum Zug? Das geht sich aber auch nicht ganz aus, wenn sieben Leute vier Jahre lang dran sind. Danke für die Aufklärung! -Hunne 13:53, 4. Jan 2003 (CET)
Staatsbesuche
"Aus diesem Grund pflegt die Schweiz auch keine Staatsbesuche zu erwidern."
Keine Ahnung was das heissen soll. Die Schweiz macht doch Staatsbesuche wie alle anderen Staaten. Gerade der erste Staatsbesuch eines neuen Bundespräsidenten wird oft herausgehoben. Üblicherweise gilt er einem Nachbarstaat.
Nein, das stimmt einfach nicht. Die Schweiz macht keine Staatsbesuche. Das ist ja auch deshalb unmöglich, weil es in der Schweiz keine Einzelperson als Staatsoberhaupt gibt. Das Staatsoberhaupt ist als Kollektiv der Bundesrat = die Regierung. Der Bundespräsident hat nicht die Befugnisse eines Staatsoberhauptes. Natürlich reist er - seit ein paar Jahren - auch ins Ausland, aber das tut er nur als Minister desjenigen Bereiches, für das er in der Regierung zuständig ist. Gruß Seidl 14:54, 8. Aug 2004 (CEST)
Da muss ich widersprechen. Der Bundespräsident der Schweiz ist nach wie vor -wie im Artikel erklärt- offiziell kein Staatsoberhaupt und "primus inter pares". doch schon seit einigen Jahren nimmt er de facto (wenigstens teilweise) eine solche Rolle ein.->obwohl er eigentlich keine solchen Befugnisse hat! Dazu gehören vor allem regelmässig Staatsbesuche (die nicht in seinen Minister-Bereich fallen!), aber auch Reden/Ansprachen an die Nation, und dies nicht mehr nur am 1.8. und 1.1.
Der momentan amtierende Bundespräsident Schmid hat eine eigene Website, in dem er seine Ziele für 2005 formuliert hat. http://www.bundespraesident... -> sollte alle Fragen klären...
In letzter Zeit wurde mehrmals über die Einführung eines "richtigen" Bundespräsidentenamts diskutiert.
Ich denke der Artikel sollte in dieser Hinsicht überarbeitet werden!
Gruss, Ein Schweizer -- 80.219.123.238 22:45, 5. Jun 2005 (CEST)
Lieber "Schweizer", nenne mir die "Staatsbesuche", die ein Schweizer Bundespräsident in den letzten Jahren absolviert hat. Und deine anderen Bemerkungen stimmen zwar, aber darum geht es an diesem Punkt der Diskussion nicht. --Seidl 22:53, 5. Jun 2005 (CEST)
Seidl, geh doch mal auf die Seite des Bundespräsidenten http://www.bundespraesident... genügt das?... --80.219.123.238 22:58, 5. Jun 2005 (CEST)
- Nein, das genügt nicht. Dort ist die Rede von "Arbeitsbesuchen". Das ist was ganz anderes, denn dabei wird verhandelt, aber nicht gefeiert und in der Gegend herumgefahren wie kürzlich beim Staatsbesuch aus Indien in der Schweiz. Ein Arbeitsbesuch ist kein Staatsbesuch, das wird dir jeder Protokollchef im Bundeshaus bestätigen. OK? --Seidl 23:01, 5. Jun 2005 (CEST)
- ok,ok...Bin aber trotzdem der Meinung dass auch solche "Arbeitsbesuche" der "alten" Funktion des Bundespräsidenten (die in diesem Artikel geschildert sind) widersprechen... Auch wenn er nur verhandelt und nicht z.b .militärisch empfangen wird, er verhandelt allg. über die Schweiz und nicht nur über sein Fachbereich. --80.219.123.238 23:09, 5. Jun 2005 (CEST)
Ein weiterer Versuch zur Klärung: Der Bundespräsident kann keine Staatsbesuche absolvieren, da er - wie richtig bemerkt - nicht das Staatsoberhaupt ist. Nach Art. 28 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes repräsentiert er den Bundesrat im In- und Ausland, nicht aber die Schweiz als solche. Streng genommen tritt er also als Vertreter des Staatsoberhauptes (i.e. des Bundesrates) auf. Bei Auslandsbesuchen des Bundespräsidenten sind daher zwei Arten von Besuchen zu unterscheiden: 1.) Arbeitsbesuche als Fachminister, wie sie die übrigen Bundesräte auch absolvieren können, und 2.) Auslandsbesuche als Repräsentant des Bundesrates und somit als Quasi-Staatsoberhaupt (damit Staatsbesuche ausländischer Würdenträger erwidert werden können). Es steht dem Gastgeberland im letzteren Fall frei, den Bundespräsidenten mit den vollen einem Staatsoberhaupt gebührenden Ehren zu empfangen oder nicht. Meines Wissens ist beides schon vorgekommen.--Psychopompos 20:51, 12. Okt 2005 (CEST)
Rechtschreibung
Warum ist bei "während seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess" ein "sic!"???. Nach Diphthongen steht nach wie vor "ß"!!!
- In der Schweiz gibt es das "ß" nicht (auch wenns nicht verboten ist)!!!--Filzstift Filzstift 12:05, 8. Mär 2005 (CET)
- Guck mal Wikipedia:Rechtschreibung#ss-ß-Regel --Filzstift Filzstift 12:08, 8. Mär 2005 (CET)
Ich weiß, daß die Schweizer das "ß" nicht mehr benutzen. Aber warum steht es dann in andern Wörtern im selben Artikel? Gibts da ne Wikipedia-Regel, daß Artikel, die sich auf die Schweiz beziehen, ohne "ß" geschrieben werden?
- Eine eigentliche Regel nicht. Es hat sich jedoch so eingespielt dass in schweizbezogenen Artikel bewusst die in der CH übliche Rechtschreibung ("Portemonaie" statt "Portmonee") sowie Helvetismen statt Teutonismen verwendet werden. Zudem ist zu bemerken dass das "ß" auf der in der Schweiz gebräuchlichen Computertastatur nicht vorhanden ist.--vonhubenu

