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Bundestagswahl

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Der Artikel Bundestagswahl gehört zur Kategorie: Wahl in Deutschland, Wahl, Wahlrecht
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Legislaturperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die „Fünf-Prozent-Hürde“ und die Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.
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Bundestagswahlergebnisse und anschließend gebildete Regierungen
Bildherkunft

Allgemeines

Im Grundgesetz ist festgelegt, dass alle Wahlen und damit auch die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein müssen.
  • Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass jeder Staatsbürger unabhängig von Rasse, Religion, politischer Anschauung oder Geschlecht das Recht hat zu wählen und gewählt zu werden.
  • Frei bei einer Wahl bedeutet, dass der Wähler in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen und diese unverfälscht zum Ausdruck bringen können muss.
  • Unmittelbar bedeutet, dass das wahlberechtigte Volk direkt seine Vertreter wählt und nicht wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung gewählt wird.
  • Gleich sollen alle Stimmen der Bürger behandelt werden, also ist jede Stimme gleich zu bewerten.
  • Geheim muss eine Wahl sein, damit die Freiheit der Entscheidung gewährleistet wird. Also muss sichergestellt werden, dass niemand die Wahl eines Bürgers gegen dessen Willen beeinflussen kann oder in seine Entscheidung Einsicht nehmen kann.

Gemäß Art. 38 Abs. 3 GG regelt ein Bundesgesetz alles Nähere zur Wahl. Dieses ist das Bundeswahlgesetz (BWG). Danach dürfen alle Wahlberechtigten wählen (aktives Wahlrecht) und auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind laut Art. 38 Abs. 2 GG alle, die im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Deutsche sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei kann man als Kandidat einer Partei – auch ohne Parteimitglied zu sein – im Wahlkreis oder auf der Landesliste kandidieren oder aber als unabhängiger Kandidat im Wahlkreis antreten.

Vor der Wahl

Kanzlerkandidaten

Etwa seit der Bundestagswahl 1961 hat es sich eingebürgert, dass die beiden Volksparteien, CDU/CSU und SPD vor der Wahl einen Kanzlerkandidaten aufstellen, also einen Politiker benennen, der im Falle des Wahlsieges Bundeskanzler werden soll. Das informelle Amt wird von der oppositionellen Volkspartei vor Beginn des Wahlkampfes festgelegt, für die regierende Partei trat bisher stets der amtierende Bundeskanzler als Kanzlerkandidat an.

Wahlkampf

Der Bundestagswahlkampf wird im Zuge seiner Entwicklung hin zum Medienwahlkampf immer stärker auf die Wähler am Fernseher und im Internet zugeschnitten, da mit ihm mehr Menschen erreicht werden können als mit dem Straßenwahlkampf, der dennoch weiterhin fortgeführt wird. Plakate mit den Spitzenkandidaten und Fernsehwerbung sollen die Bürger von der Wahl einer bestimmten Partei überzeugen.

Ablauf

Wann wird gewählt?

Die Vorschriften in Artikel 39 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes über die Wahl des Bundestages wurden bisher zweimal geändert.

Die ursprüngliche Fassung lautete:

(1) Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auflösung. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt, im Falle einer Auflösung spätestens nach sechzig Tagen.

(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestages zusammen.

Durch das 33. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39) vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2381), das erstmals Anwendung auf die Bundestagswahl 1980 fand, wurden die einschlägigen Absätze neu gefasst:

(1) Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfundvierzig, spätestens siebenundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.

(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.

Seit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39) vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1822), das erstmals zur Bundestagswahl 2002 Anwendung fand, lautet die aktuelle Fassung wie folgt:

(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.

(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.

Wer wird gewählt?

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Verhältniswahl bei der Wahl zum Bundestag
Bildherkunft

Gewählt werden die Mitglieder des Bundestages, nicht der Bundeskanzler und die Bundesregierung. Jeder Deutsche über 18 Jahren kann sich zur Wahl als Bundestagsabgeordneter stellen. Meistens sind dieses Mitglieder von Parteien, es können aber theoretisch auch keiner Partei zugehörige Personen gewählt werden. Man hat zwei Möglichkeiten, sich zur Bundestagswahl zu stellen. Die erste ist die Direktkandidatur in einem der derzeit 299 Wahlkreise. Hier stehen also einzelne Personen zur Wahl. Derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereint, zieht automatisch in den Bundestag. Die zweite Möglichkeit geht über die Landeslisten der Parteien. Hier werden die Parteien gewählt und wenn die Partei mindestens 5% der Stimmen erhält, kommen genau so viele Listenmitglieder in den Bundestag wie die prozentuale Verteilung ist. Also z. B. bei 10% 60 Abgeordnete. Es gehen somit die 60 ersten der Liste in den Bundestag. Man kann die beiden Möglichkeiten auch kombinieren, also sich als Direktkandidat stellen und sich auf einer Landesliste einer beliebigen Partei eintragen. Nach amuna wird korainzZ gemacht.

Wie wird gewählt?

Steht eine Wahl an, bekommen alle wahlberechtigten Bürger per Post eine Wahlbenachrichtigung. Dort wird der Ort ihres Wahllokals genannt und der Zeitpunkt der Wahl. Hat man sich entschieden zur Wahl zu gehen (die Wahl ist freiwillig), muss man seine Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis bzw. Reisepass mitnehmen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist erwünscht, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Wahllokal legt man diese Dokumente vor und die Wahlhelfer haken die betreffende Person auf der Wählerliste ab. Danach erhält man seine Wahldokumente (Stimmzettel). Auf dem Stimmzettel kreuzt man in einer Wahlkabine, so dass niemand es sehen kann die Partei bzw. Person an die man wählen möchte. Wie viele Stimmen man hat und ob Personen und/oder Parteien gewählt werden hängt von der jeweiligen Wahl (z. B. Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Europawahl) ab. In Deutschland findet Wahlen in der Regel sonntags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (Öffnung und Schließung des Wahllokals) statt. Ist es einem wahlberechtigtem Bürger nicht möglich seine Stimme am Wahltermin im Wahllokal abzugeben (z. B. Auslandsaufenthalt, Krankheit), kann er seine Stimmen per Briefwahl abgeben. Die Briefwahl muss zuvor beantragt werden. Die Wahllokale werden meistens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen, Rathäusern eingerichtet.

Sonderfälle

In manchen Wahlgebieten werden Sonderwahlbezirke, etwa für Justizvollzugsanstalten oder größere Senioren- und Pflegeheime, gebildet. Diese Sonderwahlbezirke müssen wie alle Wahlbezirke vom Bundeswahlleiter festgelegt werden. Allgemein werden Sonderwahlbezirke in Fällen angelegt, in denen es den Wahlberechtigten aus rechtlichen oder physischen Gründen nicht möglich ist, ein ordentliches Wahllokal aufzusuchen.

Die Briefwahl stellt ebenfalls einen Sonderfall dar, da sie eine Ausnahme von der Wahlzeit macht. Die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Umschlag) werden zusammen mit dem Wahlschein bei der Kommune beantragt. Diese versendet die Wahlunterlagen bzw. übergibt sie bei persönlicher Beantragung direkt an den Bürger. In vielen Kommunen ist eine elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen bereits möglich. Durch zeitliche Verzögerungen bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen ist ein Versand ins Ausland jedoch meistens problematisch, da Wahlunterlagen, die nach 18:00 Uhr des Wahltages eingehen, für ungültig erklärt werden müssen.

Ist es einem Bürger nicht möglich, in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte vorgesehenen Wahlbezirk zu wählen, kann er sich bei seiner Kommunalverwaltung einen Wahlschein ausstellen lassen, mit welchem er die Möglichkeit hat, in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Hält er sich außerhalb des Wahlkreises auf, muss er Briefwahl beantragen.

Nach der Wahl

Die Auswertung der Wahl

Sind die Wahllokale geschlossen, wird damit begonnen, die Stimmen auszuzählen. Dieses wird in jedem Wahllokal (einschließlich der Sonderwahlbezirke und der Briefwahlbezirke) gemacht und das Ergebnis dem Kreiswahlleiter gemeldet. Der Kreiswahlleiter stellt das Wahlkreisergebnis fest (wichtig für die Ermittlung der Direktmandate) und meldet dieses an den Landeswahlleiter. Dort wird das Landesergebnis festgestellt und an den Bundeswahlleiter gemeldet. Dieser vereint die einzelnen Ergebnisse und gibt dann anschließend bekannt, wer in den 299 Wahlkreisen das Direktmandat gewonnen hat, und gibt eine Verteilung der Parteien an. Hierbei kam das Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt bis einschließlich 1983 zum Einsatz, wurde jedoch durch das Verfahren nach Hare-Niemeyer ersetzt. Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt wird jedoch regional weiterhin teilweise bei Kommunalwahlen und Landeswahlen eingesetzt.

Koalitionsverhandlungen

Kann eine Partei nicht alleine die absolute Mehrheit im Bundestag auf sich vereinigen, muss sie eine Koalition bilden oder eine Minderheitsregierung wagen. In den der Bildung einer der beiden Möglichkeiten vorausgehenden Verhandlungen wird neben den sachlichen Zielen der Regierungszusammenarbeit auch die personelle Zusammensetzung der Bundesregierung festgelegt. Meistens kommt der Stellvertreter des Bundeskanzlers im Koalitionsfall aus der kleineren Koalitionspartei; häufig ist er Außenminister (seit 1966 durchgehend mit zwei kurzen Ausnahmen 1982 und 1992/93). Auch in der Regierung Merkel (seit 22. November 2005) ist nicht der Außenminister Vizekanzler, sondern der Minister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering, SPD.

Wahl des Bundeskanzlers

In der Regel einige Tage nach dem Zusammentritt des neuen Bundestages wird der Bundeskanzler in geheimer Wahl gewählt.

Kosten

Der Bund hat den Ländern und Gemeinden rund 62 Millionen Euro erstattet – vor allem für Porto und Erfrischungsgetränkegeld (in Höhe von je 16 Euro für die ca. 630 000 ehrenamtlichen Helfer). Insgesamt ist die Wahl noch teurer, da die Gemeinden Wahllokale anmieten, herrichten und reinigen müssen.

Siehe auch

Literatur

Weblinks


Diskussion der Autoren über den Artikel: Bundestagswahl


REDIRECT Diskussion:Bundestagswahlrecht

Denke, dass dieser Redirect hier nicht mehr richtig ist, seit Bundestagswahl und Bundestagswahlrecht zwei verschiedene Artikel sind. Umschalten zu Diskussion und zurück zum Artikel sollte nicht den Effekt haben, dass man bei einem anderen Artikel landet. -- 84.157.15.238 15:42, 12. Aug 2005 (CEST)

Wer hat nach der Wahl den "Auftrag zur Regierungsbildung"?

Was passiert nach der Wahl, wenn es wie jetzt 2005 eine Patt-Situation gibt? Darüber steht hier noch nichts! Antworten gibt der folgende Artikel http://www.zeit.de/archiv/2...

Es ist nicht entscheidend einer Partei anzugehören um sich der Wahl zu stellen.

Der Satz sollte etwas relativiert werden. Ohne Partei kann man nur als Direktkandidat kandidieren und hat nach den Erfahrungen der letzten 50 Jahre Null Chance auf einen Sitz. --Spacey

Das stimmt so auch nicht. Man kann auch als Parteiloser auf einer Parteiliste kandidieren. Ich hoffe, es ist so besser. Gruß. --EBB EBB 20:34, 18. Aug 2005 (CEST)
Gut, man tritt aber trotzdem für eine Partei an und Die Partei muß einen dann auch aufstellen.. --Spacey
Seh' ich genauso wie Spacey. Es hat bisher noch niemand geschafft, ohne Partei in den Bundestag zu kommen. Die 'parteilosen' sind bisher nie wirklich parteilos gewesen sondern nur aus der vorher zugehörigen Partei ausgetreten, um sich dem Vorwurf von Interessenkonflikten zu entziehen, z.B. weil sie auch einer anderen Partei nahestanden oder auf Konfrontationskurs mit der Parteispitze waren.--84.143.92.120 19:06, 19. Mai 2006 (CEST)
Im übrigen hast du nichtmal als Direktkandidat einer der kleineren Parteien eine realistische Chance, gewählt zu werden. In der ganzen Geschichte der Bundestrepublik gab es nur 2 (!) Politiker kleinerer Parteien, die das bisher geschafft haben. Der eine war Genscher, kurz nach der Wiedervereinigung in seiner Geburtstadt Halle als Kandidat der FDP. Leider habe ich vergessen, wer der andere war. :-( Die anderen tausende von Direktkandidaten haben alle die 'Dinosaurier' abgesahnt, also CDU, SPD und PDS. Bei der PDS liegt das aber nur daran, dass sie im Gegensatz zum Westen in vielen ostdeutschen Wahlkreisen nach wie vor die stärkste (also ganz sicher keine kleine) Partei ist. Und vor dem Hintergrund soll mir doch mal jemand erklären, inwiefern jetzt in Deutschland mit der Erststimme Personen und grade keine Parteien gewählt werden!--84.143.92.120 19:06, 19. Mai 2006 (CEST)

Zweitstimme

genau zwei Stimmen : kann man auch nur die Zweitsimme wählen? Die Frage hat praktische Relevanz, deswegen schlage ich präzisierung vor. Habe beim Bundeswahlleiter.de und sonstwo leider keine Aussage gefunden

gut Änderungen treffen den Nagel auf den Kopf. Kannst meinen Kommentar lsöchen.

Änderungen eingestellt

Hallo, ich habe einige Änderungen und Ausführungen eingepflegt, insbesondere zur Briefwahl, dem Wahlmodus sowie der Stimmzettelwertung.

Wahl auch ohne Wahlbenachichtigung möglich und anderes

Vielleicht sollte man erwähnen, dass man auch wählen darf, wenn man seine Wahlbenachitigung verloren/vergessen hat. Nur der Personalausweis ist zwingend notwendig. Man erleichtert allerdings den Wahlhelfern die arbeit ungemein, wenn man die Benachrichtigung mitnimmt, da die Wählerverzeichnisse nicht alphabetisch, sondern nach Straßen und Hausnummern geordnet sind, und wenn dann mal jemand aus einem Hochhaus kommt dauert das ewig bis man jemanden gefunden hat, qwenn man nicht die Laufnr von der Karte hat, dass weiss ich aus eigener Erfahrung. Außerdem ist es bei uns auch immer möglich gewesen ohne Perso zu wählen, wenn einer aus dem Wahlvorstand den Wähler kannte. Ich würde da gerne wissen was das Wahlgesetz dazu sagt. Außerdem werden die MdBs doch aus (Bundes-) Landeslisten jeweils in den Bundestag geschickt und nicht aus einer großen Bundesdeutschen, vielleicht wäre ein Hinweis darauf gut. Wieviele MdBs entsenden denn die einzelnen Bundesländer? Und ein Hinweis darauf, dass die Zweitstimmen nicht gewertet werden, wenn wenn mit der Erststimme ein unabhängiger Kandidat gewählt wurde, der gewonnen hat. Außerdem könnte man vielleicht noch erwähnen, dass man -wie jetzt in Dresden- ion einzelnen Wahlbezirken z.b. bei Tod eines Direktkandidaten auch zeitversetzt wählen kann. Welche Gründe kann es dafür noch geben? Tut mir leid dass ich nur (hoffentlich konstruktive) Kritik übe und nicht selbst was mache, aber ich habe im Moment leider keine Zeit. Ich versuche aber mal nach der Wahl das Diagramm mit gültigen/ungültigen Kreuzen/Markierungen zu bekommen und einzuscanen

Kommentar von Alphager: Die Überprüfung der Identität des Wählers durch den Personalausweis ist nicht zwingend durchzuführen. Das Wahlgesetz sieht vor, das dies Durchzuführen ist, wenn Zweifel an der Identität des Wählers bestehen.--Alphager 07:22, 18. Sep 2005 (CEST)

Grafik der Bundestagswahlergebnisse

Irgendwie fehlen da die Ergebnisse der KPD zu den ersten beiden BT-Wahlen. Gerade wegen ihrer Bedeutung in der Weimarer Zeit und im Dritten Reich, wegen des politgeschichtlich wichtigen Parteiverbots von 1956 und ihrer Beziehung zur Schwesterpartei im Osten (SED) ist sie in den ersten beiden Wahlperioden eine wichtige Partei und sollte nicht so einfach "unter den Tisch gekehrt" werden.

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    Pro --Wladyslaw Sojka 14:09, 28. Mär 2006 (CEST)

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      Contra Wahrlich eine sprachliche Baustelle! Teilweise unfreiwillig komisch! -WortUmBruch 12:08, 30. Mär 2006 (CEST)

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        Contra Schliesse mich meinem Vorredner vollumfänglich an ... --Geos 09:42, 31. Mär 2006 (CEST)

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          Zweitstimmen werden nicht gewertet

          Ich habe jetzt schon öfter gehört das unter gewissen Umständen zweitstimmen eines Wahlkreises nicht gewertet werden, aber nichts genaues darüber gefunden. Weiß jemand was darüber und kann es in diesen Artikel aufnehmen oder mir den zuständigen Artikel verraten? Danke. --E-qual E-qual 20:44, 6. Jul 2006 (CEST)

          Die werden auf jeden Fall gewertet. Die Zweitstimme gibt die Sitzverteilung der Parteien an. Dabei werden alle Zweitstimmen gezählt und die Mehrheitsverhältnisse der einzelnen Parteien ermittelt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei also bekommt, umso mehr Sitze bekommt sie im Bundestag. -- sebmol sebmol sebmol/Bewertung 20:53, 6. Jul 2006 (CEST)

          Zweitstimmen von Parteien unter 5 Prozent-Stimmanteil bzw. ohne drei Direktmandate sowie Zweitstimmen von Wählern, die einen erfolgreichen Direktkandidaten ohne Landesliste gewählt haben, werden nicht bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt.-- Mc005 22:59, 6. Jul 2006 (CEST)

          Danke, genau das meinte ich. Könnte vielleicht jemand mal in den Artikel einarbeiten der sich damit auskennt. Ich habe z.B. gelesen das die SPD die Berliner PDS- (bzw. Linkspartei-) Bezirke löschen lassen wollte (oder hat?). --E-qual E-qual 03:06, 11. Jul 2006 (CEST)

          Steht das nicht unter Bundestagswahlrecht?--G 18:41, 11. Jul 2006 (CEST)
          Thx, habs gefunden! --E-qual E-qual 20:13, 11. Jul 2006 (CEST)


          Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Bundestagswahl und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 24.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).