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Dietrich von Nieheim

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Der Artikel Dietrich von Nieheim gehört zur Kategorie: Historiker, Römisch-katholischer Bischof (14. Jh.), Deutscher, Geboren 1345, Gestorben 1418
Dietrich von Nieheim (Niem oder Nyem) (* um 1345 in Nieheim bei Paderborn; † 22. März 1418 in Maastricht) war Historiker an der Kurie in Rom und deutscher Vertreter beim Konzil von Konstanz.

Er war Jurist am päpstlichen Hof in Avignon und ging 1376 an die Kurie nach Rom. Hier stellte ihn Papst Urban VI. an der päpstlichen Kanzlei an und nahm ihn 1383 mit auf seinen Besuch bei Karl von Neapel. Dabei geriet er in allerlei Schwierigkeiten, die ihn veranlassten 1385 die Kurie zu verlassen.

1395 benannte ihn Papst Bonifaz IX. für das Bistum Verden, doch wegen lokaler Opposition war er erfolglos und kehrte an die päpstliche Kanzlei zurück, wo er 1403 wieder erwähnt wird.

Inzwischen hatte er bei der Gründung eines deutschen Hospizes (Collegio Teutonico di Santa Maria dell'Anima) in Rom mitgewirkt und eine Chronik angefangen, von der nur noch Fragmente überliefert sind.

Seine Hauptbedeutung liegt aber in seiner Beteiligung an der Kontroverse über das Papstschisma. Im Mai 1408 begleitete er Papst Gregor XII. nach Lucca. Als dieser sich nicht auf eine Vermittlung einließ, schloss er sich den römischen und avignoner Kardinälen in Pisa an und wurde zum Anhänger des neu gewählten Alexander V. und seines Nachfolgers Johannes XXIII. und kehrte wieder an die Kurie zurück. Dort trat er aber sehr für ein allgemeines Konzil ein und nahm in der deutschen "Nation" am Konzil von Konstanz teil.

In der Philologie wird Nieheim erwähnt, da sein Briefwechsel (1411) mit dem aus Hannover stammenden Johannes Schele - dem späteren Bischoff von Lübeck (1420-1439)- die derzeit älteste schriftliche Erwähnung einer Eulenspiegel-Schrift darstellt.

Literatur

  • Theodor Lindner: Dietrich von Nieheim. In: Allgemeine deutsche Biographie, Leipzig 1886
  • Georg Erler: Dietrich von Nieheim. Leipzig 1887

Weblinks

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Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Dietrich von Nieheim und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).