Der Artikel Exhumierung gehört zur Kategorie: Ordnungsrecht, Strafverfahrensrecht
Als Exhumierung (auch Exhumation) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet. Sie wird von vielen Menschen als unethisch beziehungsweise aus religiöser Sicht als Freveltat betrachtet, daher darf ohne besonderen Anlass und ohne Genehmigung keine Exhumierung vorgenommen werden.
Exhumierungen können beantragt werden von berechtigten Personen (Ehegatten, Kindern o. ä.) oder angeordnet werden durch die Staatsanwaltschaft, unter anderem dann, wenn eine erneute Untersuchung des Leichnams zur Aufklärung eines Verbrechens erforderlich ist.
Eine Exhumierung auf Antrag setzt Genehmigungen durch den Friedhofsbetreiber (meistens die Kommune), die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) und das Gesundheitsamt (insbesondere bei Verstorbenen, die an einer übertragbaren Krankheit gelitten haben) voraus. Die hierfür geltenden rechtlichen Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen der Länder.
Siehe auch
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Exhumierung und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).

