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Der Artikel Grundkapital gehört zur Kategorie: Aktienrecht
Das Grundkapital setzt sich aus der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Stammaktien und Vorzugsaktien zusammen. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetrag, der bei Gründung der Gesellschaft als Kapital zur Verfügung stehen muss und nicht unterschritten werden darf.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 EUR betragen (§ 7 AktG). In der Bilanz des Unternehmens wird das Grundkapital als gezeichnetes Kapital aufgeführt und ist in Aktien unterteilt, womit das Mitgliedschaftsrecht der Anteilseigner an der Gesellschaft verbrieft wird.
Durch die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien (Mindestbetrag 1 EUR pro Aktie; § 8 Abs. 3 AktG) und deren mögliche Ausgabe an in- und ausländischen Börsenplätzen werden Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschafft. Wenn einige Aktionäre (Anteilseigner der Gesellschaft) ihre Anteile (Aktien) verkaufen, bleibt das Grundkapital unverändert, da durch den Verkauf bzw. Ankauf von Anteilen nur die Gesellschafter (Aktionäre) wechseln, das Grundkapital davon jedoch nicht verändert wird.
In der Bilanz findet sich das Grundkapital auf der Passivseite und ist ein Teil des Eigenkapitals.
Siehe auch: Stammkapital, Aktiengesetz
Diskussion der Autoren über den Artikel: Grundkapital
was ist jetzt genau das Grundkapital? Eine Definition wäre nicht schlecht.

