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Guillotine

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Der Artikel Guillotine gehört zur Kategorie: Rechtsgeschichte, Französische Revolution, Todesstrafe
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Nachstellung einer Enthauptung aus dem London Dungeon
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„The Scottish Maiden“, schottischer Vorläufer der Guillotine (Museum of Scotland, Edinburgh)
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Die Guillotine [] (dt. Fallbeil) ist ein nach dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin benanntes Gerät zur Vollstreckung der Todesstrafe durch Enthauptung. Bereits im Mittelalter sind vereinzelt ähnliche Instrumente vorhanden gewesen, wie zum Beispiel die „Schottische Jungfrau“ (engl. Scottish Maiden 1661), das Fallbeil von Halifax (engl. the Halifax-Gibbet (= Galgen) 1280), die italienische „Mannaia“ (ital. mannaia = Hackbeil); bei der Enthauptung von Konradin, des letzten Hohenstaufers, kam 1268 ein guillotineähnliches Gerät zum Einsatz. All diese Vorrichtungen kamen allerdings bis zum 18. Jahrhundert vollständig außer Gebrauch.

Guillotin beantragte am 10. Oktober 1789 die Einführung eines mechanischen Enthauptungsgeräts, um grausame und entehrende Hinrichtungsarten abzuschaffen. Unterstützt wurde er dabei durch den Henker von Paris, Charles Henri Sanson, der die Nachteile der Enthauptung mit dem Schwert plastisch beschrieb. Die Nationalversammlung beauftragte den königlichen Leibarzt Antoine Louis, ein Gutachten darüber zu erstellen. Am 17. März 1792 legte Louis einen Entwurf vor, der das Fallbeil von Halifax zum Vorbild hatte. Im Gutachten hieß es: „Eine solche, niemals versagende Maschine wird sich leicht herstellen lassen.“ Am 20. März 1792 wurde dem Antrag stattgegeben. Die Debatte um die später so genannte Guillotine war von einem leidenschaftlichen Streit um die Todesstrafe begleitet. Dr. Guillotin litt unter der Verwendung seines Namens für dieses Instrument, das er weder erfunden noch dessen Anwendung bei Kapitalverbrechen beigewohnt, sondern lediglich aus humanitären Gründen dessen Einführung und Gebrauch empfohlen hatte. Seine Nachfahren nahmen einen anderen Namen an.

Die erste Guillotine wurde im Auftrag von Sanson von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt konstruiert. Schmidt hatte zunächst die halbmondförmige Schneide aus Dr. Louis' Entwurf an Schafen ausprobiert, was einwandfrei funktionierte. Als er dann jedoch die Versuche mit Leichen fortsetzte, wurden die Hälse nicht immer vollständig durchgetrennt. Erst durch Erhöhung des Gewichts und die Einführung der abgeschrägten Schneide, die der Guillotine ihre charakteristische Form gibt und den Trennvorgang zum Schneidevorgang macht, arbeitete das Gerät einwandfrei. Schon bei den ersten Modellen gab es auch den Tisch oder die Wippe (frz. bascule), ein Brett, auf das der Hinzurichtende festgeschnallt wurde, und das dann nach vorne in die waagerechte geklappt wurde, um den Kopf zwischen die Pfosten der Guillotine auf die Halsauflage (untere Lünette) zu bringen, die dann mit dem nach unten verschiebbaren Gegenstück verriegelt wurde.

Nach Dr. Antoine Louis hieß die Guillotine zunächst Louison oder Louisette, durch den Sprachgebrauch der Presse setzte sich jedoch der Name Guillotine durch. Volkstümliche Spitznamen waren le rasoir national (das nationale Rasiermesser) und la raccourcisseuse (die Kurzmacherin).

Aufbau und Durchführung

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Französische Guillotinen
Links: Modell 1792, rechts: Modell 1872 (Bauzustand von 1907) – Modell-Nachbauten Maßstab 1:6
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Die Guillotine besteht im wesentlichen aus einem senkrechten, am Ende eines waagerechten Gestelles montierten Rahmen (ca. 2 m hoch) mit eingelassenen Führungsschienen für das bewegliche, am Querholz des Rahmens aufgehängte Fallbeil (bei der modernen, französischen Ausführung ca. 40 kg schwer). In das waagerechte Gestell ist ein um eine horizontale Achse bewegliches Brett – der Tisch oder die Wippe – eingelassen, auf das der Delinquent stehend bäuchlings geschnallt wird. Um den Delinquenten schnell in die richtige Position zu bringen und dort zu halten, befinden sich vor den Führungsschienen zwei übereinander senkrecht eingelassene Bretter mit einander zugewandten, halbkreisförmigen Öffnungen für die Aufnahme und Fixierung des Halses, die sogenannten Lünetten; die obere Lünette lässt sich anheben, um den Kopf hindurchstecken zu können. Nach dem Kippen der Wippe mit dem Verurteilten in die Waagerechte kommt dessen Hals auf die untere Lünette zu liegen, die obere wird aus der hohen Position nach unten geschoben – bei späteren Modellen in der unteren Position arretierbar. Das Fallbeil wurde zuvor an einem losen Seil über Rollen hinaufgezogen und rastete in einem Auslösemechanismus am Querbalken ein. Nach Lösen der Sperre (Hebel) fällt es etwa zwei Meter senkrecht hinab und durchtrennt den Hals des Delinquenten; der Kopf fällt in einen bereitgestellten Korb.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die ursprüngliche Konstruktion von 1792 in verschiedener Hinsicht störanfällig oder unpraktisch war, wurde sie von den amtierenden Scharfrichtern in einigen Details modifiziert. 1868 beauftragte die französische Regierung den Scharfrichter Alphonse Berger mit einer 'neuen' Guillotine, die dann – nach Vorläufermodellen von 1868 und 1870 – in der Version von 1872 bis zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich in Gebrauch war.

Beobachter aus der französischen Hinrichtungspraxis aus den 1960er Jahren berichten, dass mit dem Herunterklappen des Tisches (Wippe) eine Sperre für die oben gehaltene, obere Lünette gelöst wurde. Sobald diese vollständig herunter gefallen war und auf der unteren Lünette eingerastet auflag, wurde automatisch die Sperre für das Fallbeil gelöst, so dass der gesamte Vorgang ab dem Klappen des Tisches sehr rasch und für den Delinquenten ohne zusätzliche, quälende Erwartungsmomente ablief.

Im Bestreben, den Vorgang weiter zu beschleunigen, schaffte der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart ab etwa 1939 für seine Vollzugspraxis das Anschnallen und das Kippbrett ab und ließ den Delinquenten durch seine Assistenten nur bäuchlings auf die fest montierte Richtbank legen und in dieser Haltung festhalten, bis das Beil gefallen war. Hierdurch verkürzte sich die zur Vollstreckung nötige Zeit von drei bis vier Minuten auf – nach Reichharts eigenen Angaben – drei bis vier Sekunden.

Die eigentliche Tötung

Der Tod tritt ein als Folge der Durchtrennung des höchsten Teils des Rückenmarks (Halswirbelsäule) und damit der Unterbrechung der Ereignisausbreitung – Bewusstlosigkeit erfolgt innerhalb von wenigen hundert Millisekunden. Es ist demnach nicht möglich, dass der Kopf der geköpften Person noch miterlebt, wenn er dem Publikum präsentiert wird. Es ist strittig, ob der Tod schmerzfrei ist, denn durch die großflächige Schnittverletzung, bei der Muskeln, Sehnen und Knochen durchtrennt werden, ist zumindest kurzzeitig ein Reiz zur Adrenalinausschüttung gegeben. Ob es zur Ausschüttung des Hormons kommt und dieses noch wirken kann, ist fraglich. (Siehe Ereignisse nach Abtrennen des Kopfes aus neurophysiologischer Sicht)

Geschichte

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Dr. Guillotin - der Namensgeber der Guillotine
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Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine per Dekret der Französischen Nationalversammlung vom 25. September 1791 als einziges Hinrichtungswerkzeug eingeführt.

Die Hintergründe sind verschiedener Natur. Zum einen sollte die Maschine die zahlreichen Hinrichtungen rationalisieren. Ferner sollte die Hinrichtung für die Betroffenen schmerzfrei gemacht werden, denn zuvor brauchte ein Henker mit einem von Hand geführten Beil unter Umständen mehrere Schläge. Tatsächlich waren humanitäre Gründe ausschlaggebend. Guillotin meinte, dass man den Verurteilten die Angst vor dem Sterben nicht nehmen könne, wohl aber die Qualen der Hinrichtung selbst begrenzen. Die Folter und besonders grausame Hinrichtungsmethoden wie das Rädern sollten mit der Guillotine abgeschafft werden. Tatsächlich gibt es Berichte, nach denen bei den während der französischen Revolution benutzten Modellen bisweilen erst nach mehrmaligen Durchgängen der Kopf vollständig abgetrennt werden konnte - so auch bei der Hinrichtung Ludwig XVI., angeblich aufgrund seines dicken Nackens.

Zudem sollte aber der Gleichheitsanspruch der Revolution auch bei der Hinrichtung gelten: Vorher war das Enthaupten den Adeligen als „edle“ Todesart vorbehalten, einfache Leute wurden am Galgen gehenkt. Mit der Guillotine wurden alle Hinrichtungen vereinheitlicht.

Als erster Mensch wurde am 25. April 1792 der Raubmörder Nicolas Jacques Pelletier mit der neuen Guillotine öffentlich hingerichtet.

Hingerichtet auf der Guillotine wurden u. a. der französische König Ludwig XVI., Marie Antoinette, Georges Danton, Lavoisier sowie Maximilien de Robespierre und Friedrich Freiherr von der Trenck. Die Hinrichtung von Ludwig XVI. und Marie Antoinette hatte in der deutschen Aufklärung ein derartiges Echo, dass man sich mit der vorher begrüßten Revolution in Frankreich gegenüber den sich dort abzeichnenden Vorgängen zunehmend kritisch auseinandersetzte. Auch wenn man eine republikanische Verfassung begrüßte, sah man doch eine konstitutionelle Monarchie als notwendig an.

Bis zur Abschaffung der Todesstrafe 1981 wurden in Frankreich Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt. Bis 1939 geschah dies öffentlich auf dem so genannten Schafott. Bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich wurde am 17. Juni 1939 in Versailles Eugene Weidmann, ein sechsfacher Mörder, gerichtet. Danach wurden die Hinrichtungen in den jeweiligen Gefängnishöfen durchgeführt. Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 statt.

Verwendung in der Schweiz

Im zivilen Strafrecht war seit der frühen Neuzeit die Enthauptung durch das Schwert die übliche Hinrichtungsmethode für zum Tod Verurteilte. Seit 1835 trat dazu die Guillotine, wobei einzelne Kantone den Verurteilten die Wahl zwischen ihr und dem Schwert gewährten. Hans Vollenweider (* 11. Februar 1908 in Zürich; † 18. Oktober 1940 in Sarnen) ist der letzte in der Schweiz nach einem zivilen Strafprozess zum Tode verurteilte und hingerichtete Straftäter. Am Morgen des 18. Oktober 1940 wurde Hans Vollenweider in der Werkstatt der Strafanstalt in Sarnen mit der Guillotine hingerichtet.

Verwendung in Deutschland

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Typisches Aussehen eines deutschen Fallbeils, hier: Badische Guillotine, Nachbau
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In den napoleonischen Kriegen kam die Guillotine unter dem Namen Fallbeil in die besetzten deutschen Gebiete.
So wurde im Jahre 1803 in Mainz ein als Schinderhannes bekannter Räuber guillotiniert. Carl Zuckmayer brachte diesen Fall in eine literarische Gestalt.
In der Folgezeit blieb die Guillotine in Deutschland – jedoch nicht überall – in Gebrauch. Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland wurden die meisten zivilen Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt. Insgesamt wurden in dieser Periode etwa 30.000 Menschen mit dem Fallbeil hingerichtet, über 3.000 davon im Gefängnis von Berlin-Plötzensee.

In Deutschland waren neben „Guillotine" die Bezeichnungen „Fallbeil“ und „Fallschwertmaschine“ im Gebrauch. Im Lauf des 19. Jahrhunderts wurde dabei eine von der französischen Bauart abweichende Konstruktion üblich. Typisch hierfür ist die 1854 gebaute bayrische Guillotine: Hauptmaterial für die gesamte Maschine ist Eisen statt Holz; das Messer samt Block entwickelt ein Fallgewicht von 250 kg bei einer Fallhöhe von nur noch eineinhalb Metern.

Im Dritten Reich war man sehr darauf bedacht, nicht die französische Bezeichnung zu verwenden. Zu den bekanntesten Opfern des Fallbeils gehören die Mitglieder der Weißen Rose, darunter Sophie und Hans Scholl. Das letzte in West-Berlin auf der Guillotine hingerichtete Opfer war am 11. Mai 1949 der Raubmörder Berthold Wehmeyer. Etwa drei Monate vorher, am 18. Februar, wurde in Tübingen als letztes Opfer der Todesstrafe in Westdeutschland Richard Schuh – ebenfalls wegen Raubmordes – enthauptet. Johann Reichhart gilt als derjenige Scharfrichter, der die meisten Hinrichtungen aller Zeiten vollzog. Von 1950 bis 1960 wurde in der DDR in Dresden und dann bis 1968 in Leipzig mit dem Fallbeil die Todesstrafe vollstreckt, bevor diese Vollstreckung durch den „unerwarteten Nahschuss“ (Variante des Genickschusses) mit der Pistole ersetzt wurde.

Neben der Guillotine wurde in Deutschland bis 1936 auch mit dem Handbeil hingerichtet. So zum Beispiel in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee durch den Scharfrichter Carl Gröpler.

Die badische Guillotine

Im Großherzogtum Baden wurde zwischen 1848 und 1932 an 37 Männern und 2 Frauen das Todesurteil vollstreckt. Seit 1856 wurde die Vollstreckung mittels der von der Fa. Johann Mannhardt in München für 1.000 Gulden hergestellten Guillotine durchgeführt. Der Standort der Guillotine war in Bruchsal, wobei die Messer stets getrennt aufbewahrt wurden. Zum Transport der Guillotine (mit der Eisenbahn) an die verschiedenen Hinrichtungsorte in Baden wurde die Guillotine zerlegt und in Kisten verpackt. Die badische Guillotine gelangte, da seit 1933 die badischen Hinrichtungen in Stuttgart – also in Württemberg – durchgeführt wurden, im Februar 1937 nach Berlin zur Strafanstalt Berlin-Plötzensee.

Historische Vorläufer

  • Die „Scottish Maiden“ (engl.: schottische Jungfrau) war eine frühe und primitive Form der Guillotine, die in Schottland zwischen 1564 und 1708 verwendet wurde.
  • In England existierte ein ähnliches Instrument unter dem Namen „Halifax-Galgen“ (engl. "Halifax gibbet" 13. Jahrhundert).
  • In Italien kannte man seit dem 15. Jahrhundert die „Mannaia“ (= Hackbeil) für Adelige (siehe Hinrichtung von Beatrice Cenci).
  • In Deutschland existierte ein vergleichbares Instrument unter dem Namen „Dille“ oder „Diele“.
  • In Toulouse wurde 1632 Henri II. de Montmorency mit einem Fallbeil hingerichtet.
  • In Genua starb 1507 Demetrio Giustiniani unter dem Fallbeil.
  • Weitere Vorläufer existierten schon im 12. und 13. Jahrhundert in Neapel und Holland.

Literatur

  • Stefan Amberg: Vollstreckt. Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker. Goldmann, München 1984, ISBN 3-442-06765-0
  • Daniel Arasse: Die Guillotine. Die Macht der Maschine und das Schauspiel der Gerechtigkeit. Rowohlt, Reinbek 1988, ISBN 3-499-55496-8
  • Johann Dachs: Tod durch das Fallbeil. Der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart (1893 - 1972). Ullstein, München 2001, ISBN 3-548-36243-5
  • Alister Kershaw: Die Guillotine. Eine Geschichte des mechanischen Fallbeils. Hamburg 1959.
  • Gotthold Leistner: Sachsen und die Guillotine. Ein Beitrag zur Geschichte eines Tötungsmonstrums. In: Sächsische Heimatblätter 48. Jg. (2002) S. 130-149
  • Guy Lenôtre: Die Guillotine und die Scharfrichter zur Zeit der französischen Revolution. Kadmos-Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-931659-03-8

Filme

Weblinks

simple:Guillotine


Diskussion der Autoren über den Artikel: Guillotine


Hallo,

ich habe mal gehört, das auch der Erfinder der Guillotine mit dieser hingerichtet wurde! Stimmt das??? --DaB. 12:37, 23. Jun 2003 (CEST)

Nicht das ich wüsste. Kann es sein, dass Du Maximilan Robespierre meinst, den Knaben, der mit verantwortlich dafür war, dass sie während der französchen Roevolution (oder genauer, kurz danach, während der Terreur) so oft zum Einsatz gekommen ist? Ulrich.fuchs 13:16, 23. Jun 2003 (CEST)
Nein, ich meinte den Erfinder. Werde mich mal schlau machen! --DaB. 21:40, 24. Jun 2003 (CEST)
AFAIR starb er eines natürlichen Todes. Eine kurze Googlesuche scheint das auch zu bestätigen (z.B. hier: http://members.aol.com/agen... ) --Warp 21:49, 24. Jun 2003 (CEST)

Der Erfinder der Guillotine starb definitiv nicht auf ihr. Das Gerücht kommt daher das ein entfernter Verwandter (ich glaube ein Vetter) gleichen Namens 1791 durch die Guillotine gerichtet wurde.

Laut eines OCB-Zigarettenpapier-Heftchens ist der tatsächliche Erfinder der Guillotine ein gewisser 'Arzt Louis'. HTH, --BitterMan 06:31, 30. Apr 2005 (CEST)

Verwendung in Frankreich

hi, bis wann wurde die guillotine in frankreich verwendet? wenn der eintrag hier stimmt, ist der beim artikel schafott falsch. "Diese kamen während der Französischen Revolution zu trauriger Berühmtheit und wurden in Frankreich erst in der Neuzeit (70er Jahre des 20. Jahrhunderts) durch das Aussetzen der Todesstrafe verbannt."

gruß

Die letzte öffentliche Hinrichtung mit der Guillotine fand am 17. Juni 1939 in Paris statt. Der Hingerichtete war Eugene Weidmann, ein sechsfacher Mörder. -- Stefan Kühn 08:33, 9. Jul 2004 (CEST)
Die Betonung dürfte dabei auf "öffentlich" liegen - Uli (nicht angemeldet)
Stimmt; nach der Hinrichtung von Weidmann wurde der Vollzug der Todesstrafe im französischen Mutterland (für Algerien und die Bagnos will ich meine Hand nicht ins Feuer legen) hinter die Gefängnismauern verlegt. Guillotiniert wurde aber weiterhin, wie es auch im Artikel steht. Die dortigen Daten über "letzte Hinrichtung" und "Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich" (2 verschiedene Daten!) sind m.W. korrekt. --Kauko 13:27, 10. Aug 2006 (CEST)

Human oder inhuman?

Hallo, das Beobachten von Bewegungen im Gesicht ist höchstwahrscheinlich als Reflex zu werten - zumindest noch längst kein Beweis für Schmerzempfindungen des Opfers. Andererseits erinnere ich mich an einen Artikel aus dem Time-Magazine aus dem Jahr 1989, wo berichtet wird, daß bei Ludwig XVI (wegen seines Fettnackens) das Beil mehrere Male angewendet werden musste, bis der Kopf abgetrennt war. Das ist wohl eher weniger human.--Snoop 20:18, 13. Jul 2004 (CEST)

Es ist belegt - wenn auch nicht für den Fall der Hinrichtung Ludwigs XVI -, dass die Klinge während des Falls stecken geblieben ist. Ein solcher Fall ist am 07.03.1940 in Wien vorgekommen. Eine vom Werkmeister des Zuchthauses Tegel gebaute Guillotine war vom Reichsjustizministerium nach Wien geschickt worden. Der Scharfrichter Johann Reichhart äußerte Bedenken, musste sie aber benutzen. Die Klinge blieb beim ersten Fallen eine Handbreit über dem Nacken des Delinquenten stecken und musste erneut hochgezogen werden. Quelle: Johann Dachs, Tod durch das Fallbeil, Ullstein 36243, S. 80. --Kauko 09:21, 15. Nov. 2006 (CET)

Das mit den "mehrmaligen" Durchgängen kann daran liegen, dass das Messer ursprünglich vielleicht nicht schräg angeschliffen (siehe badische Guillotine und jede Papierschneidemaschine !) sondern gerade war. Müßte man mal auf alten Fotos/Lithographien nachschauen. Gruss Thomas Ihle 12:40, 14. Jul 2004 (CEST)
Die Form der Schneide wurde bereits während der Testphase (an Leichnamen und Tieren) in die bekannte schräge Form geändert. --Kauko 09:21, 15. Nov. 2006 (CET)

Die Bewegungen im Gesicht kann man sicher nicht alle als Reflexe sehen. Nach der Enthauptung dauert es bis zu 15 Sekunden bis die Bewusstlosigkeit eintritt. Nach drei Minuten dann fängt das Hirn an abzusterben. --84.59.147.86 15:22, 2. Jun 2005 (CEST)

Die Originale Guillotine hatte ebenfalls ein schrägangeschliffenes Fallbeil, wenn ich der Aufnahme un den Angaben des Buches von Guy Lenôtre Glauben schenken darf. Diese ist demnach zu Anfang des 20. Jahrhunderts versteigert worden. Die Führung des Beiles lag in einem Holzgestell, während die Badische in Gußeisenschienen das Beil führte. Die höhere Reibung könnte die Fallgeschwindigkeit unter Umständen etwas gebremst haben, obwohl das Gestell höher war. Vielleicht war auch das Beil etwas leichter. Mario todte 20:32, 15. Oktober 2004 (CEST)

Die Guillotine von 1792 führte das Beil in Nuten, die in die senkrechten Holzbalken eingearbeitet waren. Schon bald entdeckte man Probleme durch Reibung, weshalb die Scharfrichter dazu übergingen, die Nuten mit Talg o.ä. einzufetten. Später wurden die Nuten aus dem gleichen Grund mit Metallschienen ausgekleidet. In einer der letzten Versionen hatte der "mouton" (der Block oberhalb des Messers, der es zusätzlich beschwerte) sogar seitliche Führungsrollen. Weitere Konstruktionsdetails z.B. hier. [LINK] --Kauko 13:35, 10. Aug 2006 (CEST)


Man wird wohl davon ausgehen müssen, dass wie in jedem anderen Fall der Unterbrechung der Sauerstoffversorgung der Hirntod nach ca. 3 min eintritt. Anders als beim Luftanhalten wird jedoch das mit dem Abtrennen beginnende Ausbluten zu einer zugleich eintretenden Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr und damit sehr schnell, also binnen weit weniger als einer Minute zu Bewußtlosigkeit führen.
Starke Schmerzen jedoch führen nicht selten zu sofortiger Bewußtlosigkeit.
Gemessen an anderen Methoden, älteren wie z.B. Hexenverbrennung oder Rädern aber auch aktuellen wie z.B. Gaskammer, elektrischer Stuhl, wohl eine der am wenigsten qualvollen Methoden, weil der Delinquent nur der Erwartungsangst ausgesetzt ist.
el_feo

Frage

Vor Jahren sah ich im Zeughaus von Berlin ein Fallbeil. Ist das die Maschine, die badische Guilotine, die ab 1937 in Plötzensee war? Mario todte, 14:08, 22: Oktober 2004 (CEST)

Kann durchaus möglich sein. Die Abbildung aus Bruchsal (siehe Bild) ist nur eine Kopie. Gruss Thomas Ihle 16:32, 22. Okt 2004 (CEST)
Ich habe das Fallbeil im Berliner Zeughaus (noch zu DDR-Zeiten) auch gesehen. Wenn ich mich recht erinnere, stand es laut angebrachter Info-Tafel bis 1945 im Zuchthaus Brandenburg/Havel und kann demnach kaum mit der Plötzensee-Maschine identisch sein.--Kauko 13:49, 10. Aug 2006 (CEST)

Link zu Enthauptung

Ich habe soeben einen Link zum Wikipedia-Artikel Enthauptung eingefügt; mir unverständlich, warum das so lange fehlte.

Dort wird sehr plausibel der Ablauf des Hirntodes und des quasi sofortigen Bewußtseinsverlustes aus Sicht des Neurophysiologen umschrieben. Das sollte mit der Mär aufräumen, ein abgetrennter Kopf würde noch 10 - 15 Sekunden lang seinen Zustand wahrnehmen können.

man1ac

Aus den Informationen der verlinkten Seite ergibt sich ein direkter Widerspruch zu der im Artikel aufgestellten Behauptung "Der Tod tritt also folglich nicht sofort ein, sondern das Bewußtsein schwindet in dem Maße in dem das Blut aus dem Gehirn entweicht. Dieser Vorgang dauert mit Sicherheit mindestens eine unter Umständen mehrere Minuten". Im Artkel "Enthaupung" wird die Zeit bis zur Bewustlosikkeit mit 0,3 Sekunden angeegeben, was ausführlich neurophysiologisch begründet wird. Matthias Wippich

Frage

wer starb denn alles an wichtigen personen in der französischen revolution?

Die schräge Schneide wurde von niemand anderem als Louis XVI. selbst angeregt, der durch seine Belesenheit gleich feststellte, dass das so nicht klappen würde (Mechanik und Physik waren seine Hobbys) Das ist wahrhafte Ironie des Schicksals... Aber das Beil mußte nie mehrfach angewendet werden, durch die schräge Schneide und das Gewicht ist die Enthauptung sicher. Auch sind alle zeitgenössichen Berichte über die Hinrichtung des Königs recht einheitlich, so dass es keinen solchen Zwischenfall gegeben hat.

Unangenehmer ist die Erkenntnis, dass der Kopf, also auch das Bewußtsein noch bis zu einer Minute weiterlebt nach der Enthauptung. Allerdings durch den Schock dürften die Hingerichteten kaum Schmerzen erlebt haben.

Diese Behauptung beruht auf viel verbreiteten Beobachtungen von Medizinern, die die Köpfe Hingerichteter wenige Sekunden nach dem Fall der Klinge beobachtet haben. Sie haben dabei aus Anzeichen wie Hautrötung, Öffnen/Schließen der Augenlider angeblich als Reaktion auf den Anruf mit Namen, anscheinend "wacher" Blick etc. auf das Vorhandensein von Bewusstsein geschlossen. Diese Beobachtungen stammen jedoch aus älterer Zeit. Die im Artikel erwähnten neueren neurophysiologischen Überlegungen dürften den demgegenüber aktuelleren Stand der Wissenschaft darstellen. Sie machen die Beobachtungen von damals nicht ungültig, stellen jedoch ihre Interpretation als "Anzeichen von Bewusstsein" in Frage. --Kauko 09:02, 15. Nov. 2006 (CET)

Die wohl berühmtesten Opfer waren neben Marie Antoinette und Louis XVI. noch Madame du Barry, die Marschallin von Noailles und ihre Tochter, der Architekt Gabriel, und eine ganze Gruppe Revolutionäre: Danton, Demoulins, Westermann - dann die Henker selbst - Robbespierre, St. Just. Couthon, Henriot etc.

klappbar

Ich habe den Hinweis "bei späteren Modellen war der Tisch klappbar" entfernt, weil dieses feature, wie es auch weiter oben im Text steht, gerade schon beim ersten Modell von 1792 vorhanden war. Das ist also gerade kein unterscheidendes Merkmal. --Kauko 13:21, 10. Aug 2006 (CEST)

Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Guillotine und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).