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Der Artikel Initiative (Schweizer Politik) gehört zur Kategorie: Politik (Schweiz), Direkte Demokratie, Recht (Schweiz)
In der Schweiz ist die Initiative ein politisches Recht, das es in verschiedenen Formen und auf verschiedenen Stufen jeweils auf Bundesebene, Kantonsebene und Gemeindeebene gibt.
Volksinitiative auf Bundesebene
Bei einer Volksinitiative verlangen Stimmbürger mit ihrer Unterschrift eine Teilrevision der Bundesverfassung. Siehe dazu auch Verfassungsänderung. Dies kann ein ausformulierter Vorschlag (der häufigere Fall) oder eine allgemeine Anregung sein. Damit eine Volksinitiative zustandekommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.
Volksinitiativen gehen von Bürgern und Bürgerinnen, Interessenverbänden und Parteien aus, nicht von der Regierung oder vom Parlament.
Es ist selten, dass eine Volksinitiative angenommen wird: Seit 1891 erst 15. Seit 1966 kamen 160 Volksinitiativen zustande, über 100 von ihnen kamen zur Abstimmung, aber nur 8 von ihnen wurden in der nationalen Volksabstimmung angenommen; das sind etwas mehr als fünf Prozent. Volksinitiativen sind aber in der direkten Demokratie der Schweiz ein wesentlicher Anstoss für Veränderungen. Oft genügt schon die Androhung einer Initiative, dass der Gesetzgeber etwas unternimmt.
Von der obigen Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist die Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung zu unterscheiden. 100'000 Stimmbürger können die Durchführung einer Totalrevision verlangen.
Wenn eine Initiative zustande gekommen ist, geht es folgendermassen weiter: 1. Der Bundesrat berät sie. 2. National- und Ständerat beraten sie.
Dabei können Bundesrat und Parlament zu folgenden Entscheiden gelangen: - Zustimmung zur Initiative - Ablehnung zur Initiative - Ablehnung mit Gegenvorschlag
In all diesen drei Fällen hat der Beschluss von Bundesrat und Parlament nur den Charakter einer Empfehlung zu Handen des Stimmvolkes, das nun in einer Volksabstimmung darüber entscheiden muss. Zwischen der Einreichung der Volksinitiative und dem Datum der Volksabstimmung dürfen maximal 3 1/4 Jahre vergehen, bei einem Gegenvorschlag 4 1/4 Jahre.
Angenommene Volksinitiativen seit 1891
- Für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung
- Abgestimmt am 20. August 1893. Details zum Schächten
- Für ein Absinthverbot
- Proporzwahl des Nationalrates
- Abgestimmt am 13. Oktober 1918. Details zu Nationalrat (Schweiz)
- Für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken
- Für die Unterstellung von unbefristeten oder für eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsverträgen unter das Referendum (Staatsvertragsreferendum)
- Abgestimmt am 30. Januar 1921. Details zu Staatsvertrag
- Kursaalspiele (Spielbanken)
- Abgestimmt am 2. Dezember 1928. Details zu Casino
- Rückkehr zur direkten Demokratie
- Abgestimmt am 11. September 1949. Details zu Direkte Demokratie
- Zur Verhinderung missbräuchlicher Preise
- Abgestimmt am 28. November 1982. Details zu Preisüberwacher
- Zum Schutz der Moore - Rothenthurm-Initiative
- Abgestimmt am 6. Dezember 1987. Details zu Moor
- Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)
- Abgestimmt am 23. September 1990. Details zu Atomkraftwerk
- Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag' (1. August-Initiative)
- Abgestimmt am 26. September 1993. Details zu Schweizer Nationalfeiertag
- Zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr
- Abgestimmt am 20. Februar 1994. Details zu Alpen-Initiative
- Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
- Abgestimmt am 3. März 2002. Details zu UNO un Die Schweiz in den Vereinten Nationen
- Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter
- Abgestimmt am 8. Februar 2004. Details zu Sexualdelikt
- Gentechfrei-Initiative (Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft)
- Abgestimmt am 27. November 2005. Details zu Gentechnik
Gegenvorschlag
Oft erarbeiten Bundesrat und Bundesversammlung einen Gegenvorschlag zu einer Initiative, der dann gewöhnlich weniger weit geht als die Initiative selbst - in der Hoffnung, dass der Gegenvorschlag und nicht die Initiative angenommen wird.In so einem Fall kommen Initiative und Gegenvorschlag gemeinsam zur Abstimmung, wobei es die Möglichkeit eines doppelten Ja gibt - man kann sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag zustimmen. Mittels einer Stichfrage wird entschieden, welche Variante in Kraft treten soll, wenn beide angenommen werden.
Früher musste man entweder dem status quo, der Initiative oder dem Gegenvorschlag zustimmen (einzelnes Ja) - so erreichte die Regierung, dass Befürworter einer Änderung auseinanderdividiert werden, schliesslich mussten sich diese entweder für den Gegenvorschlag oder für die Initiative entscheiden. Gegner einer Änderung hatten damit ein leichtes Spiel. Seit 1988 ist auch das doppelte Ja erlaubt.
Kritikpunkte
Etwas problematisch ist der Umstand, dass mit der Initiative nur eine Änderung der Verfassung und nicht jene eines Gesetzes erreicht werden kann. Dies hat zur Folge, dass in der Bundesverfassung Themen auftauchen, welche normalerweise auf Gesetzesebene geregelt werden müssten.- Ein Beispiel: Der Schutz der Moorlandschaften (und das Verbot, Waffenplätze in Mooren zu erstellen), ist in der Verfassung geregelt statt in einer analogen Bestimmung im Naturschutzgesetz (Rothenturm-Initiative).[LINK]
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, gibt es seit 2003 eine neue Form der Volksinitiative. Diese wird in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Das Parlament formuliert sie aus und entscheidet über Verfassungsänderung oder Gesetzgebung. Bei einer Verfassungsänderung kommt es zum obligatorischen Referendum. Als Gesetz obliegt es dem fakultativen Referendum. Der Nachteil für die Initianten besteht darin, dass das Parlament den Wortlaut bestimmt und somit die Anliegen verwässert werden können. Es bleibt abzuwarten, ob und wie oft diese neue Form gewählt werden wird.
Ebenfalls problematisch ist die Erteilung eines Auftrags an die Regierung über den Initiativweg (sogenanntes nicht formuliertes Begehren). So wurde beispielsweise dem Bundesrat 1945 der Auftrag erteilt, eine Mutterschaftsversicherung zu formulieren und einzuführen - was jedoch erst 2004 umgesetzt wurde, weil man sich über den Umfang der Versicherung nicht einigen konnte und diese vom Volk in der Abstimmung mehrmals verworfen wurde.
Wichtige vergangene Volksinitiativen
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|---|---|---|---|---|
| 26. November 1989 | Für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik | Abgelehnt | 35.6% | Abschaffung der Armee |
| 6. Juni 1993 | F/A-18-Initiative | Abgelehnt | 42.9% | Verzicht auf den Kauf von 34 F/A-18 |
| 20. Februar 1994 | Alpen-Initiative | Angenommen | 52% | Transitverkehr minimieren und kanalisieren |
| 2. Dezember 2001 | Für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee | Abgelehnt | 21.9% | Abschaffung der Armee |
| 2. Dezember 2001 | Solidarität statt Soldaten: Für einen freiwilligen Zivilen Friedensdienst | Abgelehnt | 23.2% | Ersetzung der Armee durch ein Peace Corps (Friedenskorps) |
| 24. September 2006 | Kosa-Initiative | Abgelehnt | 41.7% | Nationalbankgewinne in die AHV fliessen lassen. |
Parlamentarische Initiative
Eine parlamentarische Initiative ist ein parlamentarischer Vorstoss, worin ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder ein Parlamentskommission einen eigenständigen Vorschlag zu einem Erlass der Bundesversammlung (Verfassung, Gesetz oder Bundesbeschluss) einbringen kann (Art. 107 Parlamentsgesetz).
Sie enthält einen ausgearbeiteten Entwurf zu einem solchen Erlass oder skizziert diesen mindestens in den Grundzügen.
Eine parlamentarische Initiative durchläuft ein zweistufiges Verfahren. Zunächst prüfen die zuständigen Parlamentskommissionen beider Räte (National- und Ständerat), ob dem Vorschlag Folge zu geben ist. Geprüft wird dabei, ob ein Regelungsbedarf besteht und ob das Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative zweckmässig ist. Wird einer Initiative Folge gegeben, so arbeitet die zuständige Kommission des Rates, in dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus und unterbreitet diese dem Plenum.
Standesinitiative
Eine Standesinitiative ist ein Entwurf zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss, den ein Kanton (Stand) oder Halbkanton der Bundesversammlung einreicht.
Eine Standesinitiative wird wie eine parlamentarische Initiative behandelt.
Volksinitiativen auf Kantonsebene
Auf Kantonsebene gibt es neben Verfassungsinitiativen auch Gesetzesinitiativen, wobei eine Abstimmung über einen Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung verlangt wird. Die notwendige Unterschriftenzahl ist in der jeweiligen Kantonsverfassung festgelegt.
Initiativen auf Gemeindeebene
Auf Gemeindeebene kann ein einzelner Einwohner eine Initiative einreichen. Die Anzahl nötiger Stimmen ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Siehe auch
Weblinks
- Bundesgesetz über die politischen Rechte
- Informationen über alle Volksinitiativen auf Bundesebene
- Von Volk und Ständen angenommene Volksinitiativen
- "Vernunft Schweiz", eine Website zu aktuellen Abstimmungsthemen
- C2D - Forschungs- und Dokumentationszentrum Direkte Demokratie, Universität Genf
Siehe auch
Bürgerinitiative, Demokratie, Initiativrecht, Politisches System der Schweiz, Referendum, Volksbegehren, Volksentscheid, Schweizerisches Gesetzgebungsverfahren. , Volksinitiative, Direkte Demokratie

