Wikipedia GNU FDL Artikel anzeigen Artikel bearbeiten
 
Kadettenanstalt

Toplinks zu diesem Thema:
Ausbildung, Abitur, Autor, Bildung, Englisch, Erziehung, Latein, Verlag



Der Artikel Kadettenanstalt gehört zur Kategorie: Militärgeschichte, Militärische Ausbildungsstätte
Als Kadettenanstalt werden weiterführende Schulen bezeichnet, die der Ausbildung von Offiziersanwärtern dienen.

Erste Kadettenschulen entstanden gegen Ende des 17. Jahrhunderts u.a. in Frankreich, wo zu Offizieren bestimmte junge Edelleute als Cadets in Kompanien zusammengeführt wurden, um ihnen eine ihrem künftigen Beruf entsprechende Erziehung zu geben. Die so entstandenen Kadettenanstalten hatten anfangs mehr die technischen Fertigkeiten im Auge und wurden erst im Laufe der Zeit zu (militär-)wissenschaftlichen Lehranstalten.

Preußen

Der Große Kurfürst gründete so genannte Kadettenkorpsanstalten in Berlin, Kolberg und Magdeburg. Die beiden letzteren wurden bei der Bildung des »Königlich Preußischen Kadettenkorps« in Berlin vereinigt, das von König Friedrich Wilhelm I. als »Pflanzschule« des Preußischen Offizierskorps gegründet wurde. Es bestand aus einzelnen Kadettenhäusern und der Hauptkadettenanstalt, die ab 1880 in neuen und großen Gebäuden in Berlin-Lichterfelde residierte.

Weitere Kadettenanstalten wurden in Stolp (1764), Culm (1776) und in Kalisch (1793) gegründet. Im Tilsiter Frieden wurden Culm und Kalisch abgetreten, Stolp wurde 1811 aufgelöst. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurde Culm wieder errichtet, bevor sie dann 1890 nach Köslin verlegt wurde.

1902 bestand das Preußische Kadettenkorps insgesamt aus acht Kadettenhäusern und der Hauptkadettenanstalt.

Kadettenhäuser
Das Korps gliederte sich zuletzt in acht Vorkorps (Kadettenvoranstalten, später Kadettenhäuser genannt) zu je zwei Kompanien in Plön (seit 1868), Köslin (1890), Potsdam (seit 1801), Bensberg (seit 1840), Naumburg (Saale) (seit 1900), Oranienstein, Wahlstatt (seit 1838), Karlsruhe (seit 1892) und die Hauptkadettenanstalt (H.K.A.) in Berlin-Lichterfelde (seit 1878) zu zehn Kompanien.

Die Kadettenhäuser umfassten 1902 die Klassen von Sexta bis Untertertia (5. bis 8. Klasse) und hatten etwa 150 bis 240 Kadetten, die Hauptkadettenanstalt hatte die Klassenstufen von Untersekunda bis »Selekta« (Oberstufe). Der Bildungsgang entsprach in etwa dem des Realgymnasiums, mit Lateinisch ab Sexta, Französisch ab Quarta und Englisch ab Obertertia.

In Karlsruhe befand sich das einzige Vorkorps auf außerpreußischem Gebiet. Es wurde gegründet durch ein Abkommen Preußens mit den süddeutschen Staaten (außer Bayern). Bayern und Sachsen hatten, wie außerhalb des Reiches weiter Österreich, eigene Kadettenanstalten. Ähnlichen, aber halb privaten Charakters war die »Ritterakademie« in Liegnitz (Schlesien).

Der älteste Jahrgang jedes Kadettenhauses trat mit Beginn des neuen Schuljahres (am 1. April) zur Hauptkadettenanstalt über.

Kadettenkorps
Das Kadettenkorps war dem Inspekteur des militärischen Erziehungs- und Bildungswesens unterstellt. Aktive Offiziere taten in ihm als »Erzieher« Dienst. Der Kadett konnte nach abgeschlossenem Besuch der Obersekunda zum Fähnrichsexamen zugelassen werden und trat nach bestandenem Examen sofort in die Armee ein. Auch der Primaner musste noch ein Jahr lang nach dem Abitur als Fähnrich Dienst tun, wurde aber bei seiner Ernennung zum Offizier zwei Jahre vorpatentiert. Anstelle des Fähnrichsjahres konnte man auch die Selekta besuchen; diese galt als Vorbereitungszeit zu Kriegsakademie und Generalstab. Die militärische Ausbildung war auf den Infanteriedienst beschränkt.

Sachsen

Das Kadettenkorps der Sächsischen Armee in Dresden ging aus einer 1725 errichteten Kadettenkompanie hervor. Seine Zöglinge legten nach einer sechsklassigen Ausbildung die Fähnrichsprüfung vor der preußischen Obermilitärexaminationskommission ab, die sich hierfür nach Dresden begab. Begründer Graf August Christoph von Wackerbarth legte den Grundstein zur militärischen Bildungsanstalt in Dresden. Näheres nachzulesen in "Geschichte des Kgl. Sächs. Kadetten und Pagenkorps von dessen Begründung bis zur Gegenwart" Dresden 1907 sowie Band 2 Dresden 1913, Autor von Meschwitz. 1 Exemplar ist im Sächs. Staatsarchiv Dresden einsehbar,

Bayern

Das Kadettenkorps der bayerischen Armee wurde 1755 gegründet und 1868 den Realgymnasien gleichgestellt.

Österreich

Neben Kadettenanstalten errichtete der österreichische Staat auch sogenannte Kadettenschulen.

Kadettenanstalten im Sinne der preußischen:

Deutsches Reich ab 1871

Nach der Wiedergründung des (Nord-)Deutschen Reichs bestanden die Kadettenanstalten der Teilstaaten zunächst weiter. Die Kadettenanstalten des Reichs wurden dann 1919, anders als die österreichischen, wegen ihres militärischen Charakters durch den Vertrag von Versailles verboten und aufgelöst. Die Gebäude wurden zu Kasernen. Die Preußische Hauptkadettenanstalt in Berlin-Lichterfelde beherbergte im Dritten Reich die Leibstandarte Adolf Hitler, während der Zeit der deutschen Teilung US-amerikanische Militäreinrichtungen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat bis heute keine Kadettenanstalten mehr, die Funktionen werden zum Teil von den Bundeswehrhochschulen ausgefüllt.

DDR

In der DDR existierte von 1956 bis 1961 die Kadettenanstalt Naumburg/Saale als einzige Einrichtung dieser Art, im Gebäude der früheren Napola bzw. der kaiserlichen Kadettenanstalt. Die Schule bestand aus zwei Kompanien mit je vier Zügen (Klassen) und bot neben einer schulischen Ausbildung bis zum Abitur auch vierstündige militärische Ausbildung in der Woche. Pro Jahr wurden ca. 200 Kadetten ausgebildet, der Besuch der Anstalt war komplett kostenfrei, im Gegensatz zu den damaligen zivilen Oberschulen. Dazu wurden mehrere militärische Arbeitsgemeinschaften und ein Sommer- und Winterlager angeboten. Die Schule hatte das Ziel, Jugendliche aus der Arbeiterklasse auf die Laufbahn als Offizier vorzubereiten. Bereits 1958 ergab jedoch eine Untersuchung, dass nur zwei Schüler einer Klasse überhaupt der Arbeiterklasse entstammten und die meisten Absolventen der Schule nach dem Abitur ein ziviles Studium aufnahmen, worauf 1960 das SED-Politbüro sich entschloss, die Schule zu schließen, um eine »Inzucht« innerhalb der Funktionärs- und Offiziersreihen zu unterbinden. Im Juni 1961 legten die letzten Schüler ihr Abitur ab.

Andere Länder

Die heutigen Militärschulen der

sind eher als Militär-Akademien zu bezeichnen, da die auszubildenden Angehörigen zum großen Teil bereits volljährig sind. Allein in Russland (Moskau, Sankt Petersburg) gibt es heute noch reine Kadettenanstalten für Schulkinder als Kaderschmieden für künftige Offiziere, in der Türkei sogenannte militärische Gymnasien.

Literatur

  • Ernst von Salomon: Die Kadetten. Rowohlt, Reinbek 1979, ISBN 3-499-10214-5.
  • Robert Musil: Die Verwirrungen des Zöglings Törleß. Rowohlt, Reinbek 2006, ISBN 3-499-23924-8.
  • Reichsbund ehemaliger Kadetten (Hrsg.): Ernstes und Heiteres aus dem Kadettenleben zu Groß-Lichterfelde. Ein Buch der Erinnerung an das Kadettenkorps. Verlag Stalling, Oldenburg 1921.
  • Olaf Jessen: Ernst von Rüchel. Lebensbild eines altpreussischen Generals 1754-1823. Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-75699-0.

Siehe auch


Diskussion der Autoren über den Artikel: Kadettenanstalt


Welcher Trottel hat hier einen Löschungsantrag gestellt? Es gibt keine andere Webseite, auf welcher dieser Text zu finden wäre. Er deckt sich INHALTLICH mit der genannten Buch-Quelle, ist aber umformuliert. Dies stellt KEINEN Verstoß gegen irgendwelche Urheberrechte dar - vor einer Löschung würde ich mich erstmal über die Rechtslage schlau machen! (Abgesehen davon stammt "Die Kadetten" von 1933, die 70-jährige Urheberrechtsfrist wäre also abgelaufen, so daß man sogar wörtlich zitieren könnte. Da das Buch leider kaum noch bekannt ist, wäre dies sogar wünschenswert. Falls es irgendjemandem nicht "politisch-korrekt" genug ist, soll er das offen und ehrlich schreiben, aber keine nicht-existente "Urheberrechtsverletzung" vorschützen!)

Sehr geehrter(r) Dame und/oder Herr,

es kann nicht schaden, sich selbst völlig kundig zu machen, bevor man einen Anderen anonym beleidigt und der politischen Zensur beschuldigt. Die Frist des Urheberrechts endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, im Falle Ernst von Salomon († 1972) also erst 2042. (Der Ausdruck "Trottel" ist in der Korrespondenz mit einem anderen User durchaus unüblich.) NB: man kann hier auch unterschreiben mit (2 Bindestriche, 4 Tilden).

Ansonsten: Das Urheberrecht ist nicht völlig banal, und solange der Originaltext nicht zum Vergleich vorliegt, kann man nicht beurteilen, inwieweit Ihr Text davon abweicht. Wenn Sie Die Kadetten unter Ihrem Beitrag als Literatur angegeben hätten, wäre das Missverständnis - so es eines ist - nicht eingetreten. Grüße vom Juristen Idler 09:25, 8. Okt 2004 (CEST)

Bisher kannte ich nur den Spruch "iudex non calculat"; ich wußte nicht, daß manche Juristen auch nicht lesen können. Unter dem Text steht ausdrücklich "Quelle: Ernst v. Salomon, die Kadetten", genauer kann man ja wohl nicht zitieren. Wie gesagt, alle Sätze sind umgeschrieben, und da der Inhalt korrekt ist, gibt es keinen Grund, ihn zu ändern. Da das Buch nach dem Zweiten Weltkrieg durch den alliierten Kontrollrat verboten wurde, sind alle Urheberrechte an ihm erloschen - vae victis - und auch nicht wieder aufgelebt. Die Neuauflage von 1957 enthält daher keinen Copyright-Vermerk mehr - jedenfalls habe ich in meiner Ausgabe keinen gefunden. Und was die "Beleidigung" und "Anonymität" anbelangt, lieber Jurist: 1. Jemandem Diebstahl geistigen Eigentums zu unterstellen ist nicht nur eine Beleidigung, sondern in diesem öffentlichen Forum auch eine Verleumdung; und während erstere, wenn sie wechselseitig begangen werden, in der Regel straffrei bleiben (ein Blick ins StGB schadet auch Juristen nichts :-), gilt das für letztere nicht; wer sie vorsätzlich begeht ist ein Straftäter, wer das fahrlässig tut - wovon ich wohlwollenderweise zunächst immer ausgehe - ist zumindest ein Trottel. 2. Ein Nickname, sei es "Nowicky" oder sonstwie, ändert nichts an der Anonymität - oder? PS: Mit der Urheberrechtsfrist haben Sie natürlich im Prinzip Recht, halt nur nicht im Ergebnis :-)

plonk! Zur Relevanz des Themas Beleidigung durch Unterstellung des Diebstahls geistigen Eigentums siehe auch Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen - hier hat man wirklich andere Sorgen. --Idler 19:07, 10. Okt 2004 (CEST)

hallo Holger, oder wie wir dich nennen sollen - wir freuen uns, wenn du hier mitarbeitest, aber bitte mäßige deinen ton, lies mal Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe und verzichte darauf, nach einmaliger rede und gegenrede schon mit juristischen schritten zu drohen. übrigens zweifle auch ich an deinen ausführungen zum urheberrecht, zumindest bei der 70-jahres-frist hattest du dich offensichtlich vertan, und die these, dass ein zeitweiliges verbot das copyright (und das urheberrecht?!) an dem werk für alle zeiten nichtig machen würde, erscheint mir recht steil - lies zb mal die darstellung der rechtslage bei Mein Kampf, das vermutlich auch verboten war.
ich habe mich trotzdem auf deine versicherung, dass es sich um einen umgeschriebenen text handelt, verlassen, und den urv-vermerk entfernt.
es ist hier übrigens konvention, sich zu duzen und diskussionsbeiträge mit vier tilden () unterschreiben, damit man sie personen und zeitpunkten zuordnen kann.
Ein Nickname, sei es "Nowicky" oder sonstwie, ändert nichts an der Anonymität - oder? er macht einen großen unterschied. viele vorteile werden in Wikipedia:Anmeldung genannt. du bleibst anonyme bzw. pseudonym, aber es ist einfacher, mit dir zu kommunizieren.
zum artikel: er enthält erfreulich viele fakten, ist aber noch verbesserungsbedürftig. eine deutlichere definition zu anfang wäre ratsam - ein unbedarfter leser hat wohl mühe, sich etwas präzises unter "Pflanzschule des Offizierskorps" vorzustellen. sollte das lemma nicht eher Königlich Preußisches Kadettenkorps o.ä. lauten? wann war denn das gründungsjahr? bitte verzichte auf propagandabegriffe wie "versailler diktat" (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt). und setze geeignete wikilinks (Wikipedia:Verlinken).
grüße, Hoch auf einem Baum 09:08, 15. Okt 2004 (CEST)

Über den Artikel an sich würde ich nicht groß streiten wollen, aber mir scheint, daß es da um einige grundsätzliche Dinge geht:

1. habe ich niemanden bedroht und niemandem gedroht; richtig ist, daß sich hier irgendjemand gleich mit "der Jurist" vorgestellt hat - da halte ich es schon für höflicher, "namenlos" zu bleiben.

2. hat es nichts mit "Neutralität" zu tun, wie man das Stück Papier nennt, das 1919 in Versailles unterzeichnet wurde. Unzweifelhaft handelte es sich nicht um einen Vertrag, denn wie ein "Jurist" eigentlich wissen müßte, entsteht eine solcher - sowohl zivil-, als auch völkerrechtlich - durch eine aus freien Stücken, d.h. ohne Zwang abgegebene übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Parteien. Dies war 1919 nicht der Fall; die Unterzeichnung wurde vielmehr durch Erpressung erzwungen. Das mag indes dahinstehen, da dies ja keine Plattform für Juristen ist. Wichtiger ist, daß Ernst v. Salomon für jenes Schriftstück die Bezeichnung "Vertrag" niemals über die Lippen oder gar über die Feder gekommen wäre; er sprach und schrieb - wiewohl kein Jurist, so doch korrekt - stets nur von "[Versailler] Friedensdiktat". Die Verschlimmbesserung durch den Zensor ist also kein Ausdruck von Neutralität, sondern von Verfälschung (Definition ebenfalls im StGB - keine Drohung, sondern ein simpler Hinweis) der angegebenen Quelle.

3. "Mein Kampf" wurde von den drei westlichen Besatzungsmächten nie verboten (sondern nur in der Sowjetzone); vielmehr wird es in allen anderen westlichen Ländern der Welt (d.h. außerhalb der BRD) ganz legal vertrieben (und in allen östlichen zumindest illegal), jedenfalls was die strafrechtliche Seite anbelangt. Das hat mit der Frage des zivilrechtlichen Copyrights nichts zu tun; der Freistatt Bayern nimmt dieses zwar für sich in Anspruch, hat jedoch bisher davon Abstand genommen, Copyrightverletzungen im Ausland zivilrechtlich zu verfolgen - vermutlich, weil er fürchtet, vor einem ausländischen Gericht nicht mit seiner Auffassung durchdringen zu können, daß die Enteignung der Urheberrechte seinerzeit zurecht erfolgte. In Deutschland hat der Freistaat jedenfalls noch das Recht, den Vertrieb von "MK" zivilrechtlich zu unterbinden, und er tut es. (Der Besitz und die Lektüre sind ja - noch - nicht strafbar.) Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

4. Es ist doch bemerkenswert, daß offenbar weder derjenige, der den Löschantrag gestellt hat, noch derjenige, der ihn jetzt zurückgewiesen hat, sich einmal durch persönliche Lektüre schlau gemacht hat und der Frage nachgegangen ist, ob dieser berechtigt war/ist oder nicht. Darf man daraus schließen, daß man besser keine Quellen angibt? Wenn man es doch tut, läuft man anscheinend Gefahr, daß unbesehen ein Löschantrag gestellt wird, verbunden mit der Behauptung, man habe eine Urheberrechtsverletzung begangen. Diese Politik sollte man doch einmal grundsätzlich überdenken; ich habe mich ein wenig umgesehen und festgestellt, daß es auf Wikipedia Elemente gibt, die selber offenbar noch keinen einzigen brauchbaren Beitrag verfaßt haben, aber dafür regelmäßig mehr oder weniger unbegründete Löschanträge stellen - die sie dann meist wieder zurücknehmen müssen. Solche Typen schaden dem Projekt und gehören m.E. schleunigst hinausgeworfen.

Holger, 16.10.04

Link zum "Versailler Vertrag"

John, Du hast nun zweimal den Original-Link zum "Versailler Vertrag" umbenannt in "Versailler Diktat". Es gibt an dieser Stelle keinen Grund, den Namen des Links in eine wertende Bezeichnung zu ändern. Aus gutem Grund hat ja auch der verlinkte Artikel den Titel Versailler Vertrag und nicht Diktat. Wenn Du das anders sehen solltest, emfehle ich eine Diskussion über die Umbenennung von "Versailler Vertrag" an dortiger Stelle. --Aussendorf 17:29, 13. Nov 2004 (CET)

Der Benutzer John (der auch mir leider sagen wir mal: etwas zu "rechtslastig" zu sein scheint! - vgl. seine Beiträge) war aber damit im Recht. - Der Benutzer Holger hat oben unter 2. dazu bereits ausführlich Stellung bezogen: Es war ein Diktat; es war kein Vertrag. "Vertrag" ist hier ein Euphemismus und daher wäre es nicht neutral, hier diesen verharmlosenden Begriff zu benutzen.
--84.163.194.67 15:25, 13. Sep 2005 (CEST)

Erkundigt euch doch mal bei Gelegenheit, was der Unterschied zwischen einem Namen und einer Definition ist…
Was den POV angeht: Der Name des fraglichen Abkommens ist „Versailler Vertrag“. Irgendetwas anderes zu verwenden, um damit eine Aussage über die Umstände zu machen, unter denen es zustande gekommen ist, ist reiner POV und hier nicht akzeptabel. --Skriptor Skriptor 15:35, 13. Sep 2005 (CEST)

Es reicht völlig zu schreiben, daß die Anstalten durch den Vertrag von Versailles verboten wurden – wer sich über die näheren Umstände informieren möchte, kann das ohne Probleme durch den Link tun. --Skriptor Skriptor 16:22, 13. Sep 2005 (CEST)

Kadettenakademien in Preußen

Ich galube beim Punkt Preußen wurde der falsche König verlinkt. Nach Markmann: Kadetten. Militärische Jugenderziehung in Preußen (1983) wurden in der Regierungszeit von Friedrich I. diese Kadettenkompanien neugegründet. Die Gründungszeiten sind demnach: Berlin (1701), Colberg (1703) und Magdeburg (1709). Weiter wurde unter Friedrich Wilhelm I. das System der militärischen Ausbildung in den Kadettenkompanien abgeschaft. 1717 wurden von ihm die Kadettenakademien in Colberg und Magdeburg aufgelöst, mit der in Berlin als "Kompanie Kronprinzlicher Kadette" zusammengeführt und als "corps des cadets" neu gegründet.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Kadettenanstalt und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).