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Kapitular

Der Artikel Kapitular gehört zur Kategorie: Römisch-katholischer Geistlicher, Berufliche Funktion, Domherr

Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt in Deutschland (außer in Bayern) und der Schweiz, sowie einigen weiteren Diözesen (u.a. im Erzbistum Salzburg) unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls der Diözese, jedenfalls aber ein Wahlrecht für den Kapitelvikar (auch Kapitelsvikar oder Kapitularvikar), welcher im Fall der Vakanz des Bischofsstuhles die Diözese interimistisch leitet, sofern kein apostolischer Administrator bestellt ist.

An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten. Dies sind ein Dompropst oder ein Domdechant und in einigen Kapiteln auch beides zusammen. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist nicht überall gleich. So sind es in Köln 12 Residierende und 4 Nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur 6 Residierende Domherren, in Erfurt 5 Residierende und 3 Nichtresidierende Kapitulare. Assistenten oder Vertreter der Domkapitulare nennen sich Domvikare.

Siehe auch

Weblinks


Diskussion der Autoren über den Artikel: Kapitular


Ankündigung

Nach meiner bescheidenen Meinung sollten alle zugehörige Seiten (Kapitular, Domkapitel, Kathedralkapitel, Kapitularvikar etc.) einmal überarbeitet werden, um sinnlose Doppelung und Verweise zu vermeiden. Manches ist auch im Hinblick auf die historische Entwicklung zu überarbeiten, da früher die Funktionen doch weitgehend andere waren, als sie es heute sind. Ich werde mich demnächst einmal drübermachen, wenn's genehm ist (kann aber auch länger dauern). --Christianus 19:22, 12. Jan 2006 (CET)

Du kommst mir zuvor: Ich wollte eben fragen ob es einen Unterschied zwischen Domvikar und Kapitularvikar gibt. Denk bei Deiner Überarbeitung daran, die assoziativen Verweise auszuformulieren, dann ist schon einiges verbessert. --Siehe-auch-Löscher 13:56, 16. Jan 2006 (CET)
Kurz vorab: Domvikar und Kapitularvikar sind nicht dasselbe! Ein Kapitularvikar ist (besser: war, denn heute heißt er offiziell "Diözesanadministrator") ein interimistischer Vertreter des Bischofs für die Zeit seiner dauernden Behinderung bzw. im Fall der Sedisvakanz, wogegen der Domvikar ursprünglich der Vertreter eines Domkapitulars in seinen Kapitelpflichten (v.a. den liturgischen) war, und heute einfach einen jüngeren (bzw. rangniedrigeren) Priester an einer Domkirche bezeichnet. Die zwei Titel klingen ähnlich, bedeuten aber ganz etwas anderes. --Christianus 09:41, 17. Jan 2006 (CET)

Domherr

Die Verwendung des Begriffs "Domherr" im evangelischen Bereicht wird bisher überhaupt nicht abgedeckt. Shmuel haBalshan 15:24, 12. Sep 2006 (CEST)

Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Kapitular und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).