Der Artikel Kapitular gehört zur Kategorie: Römisch-katholischer Geistlicher, Berufliche Funktion, Domherr
Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt in Deutschland (außer in Bayern) und der Schweiz, sowie einigen weiteren Diözesen (u.a. im Erzbistum Salzburg) unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls der Diözese, jedenfalls aber ein Wahlrecht für den Kapitelvikar (auch Kapitelsvikar oder Kapitularvikar), welcher im Fall der Vakanz des Bischofsstuhles die Diözese interimistisch leitet, sofern kein apostolischer Administrator bestellt ist.
An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten. Dies sind ein Dompropst oder ein Domdechant und in einigen Kapiteln auch beides zusammen. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist nicht überall gleich. So sind es in Köln 12 Residierende und 4 Nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur 6 Residierende Domherren, in Erfurt 5 Residierende und 3 Nichtresidierende Kapitulare. Assistenten oder Vertreter der Domkapitulare nennen sich Domvikare.
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Diskussion der Autoren über den Artikel: Kapitular
Ankündigung
Nach meiner bescheidenen Meinung sollten alle zugehörige Seiten (Kapitular, Domkapitel, Kathedralkapitel, Kapitularvikar etc.) einmal überarbeitet werden, um sinnlose Doppelung und Verweise zu vermeiden. Manches ist auch im Hinblick auf die historische Entwicklung zu überarbeiten, da früher die Funktionen doch weitgehend andere waren, als sie es heute sind. Ich werde mich demnächst einmal drübermachen, wenn's genehm ist (kann aber auch länger dauern). --Christianus 19:22, 12. Jan 2006 (CET)
- Du kommst mir zuvor: Ich wollte eben fragen ob es einen Unterschied zwischen Domvikar und Kapitularvikar gibt. Denk bei Deiner Überarbeitung daran, die assoziativen Verweise auszuformulieren, dann ist schon einiges verbessert. --Siehe-auch-Löscher 13:56, 16. Jan 2006 (CET)
- Kurz vorab: Domvikar und Kapitularvikar sind nicht dasselbe! Ein Kapitularvikar ist (besser: war, denn heute heißt er offiziell "Diözesanadministrator") ein interimistischer Vertreter des Bischofs für die Zeit seiner dauernden Behinderung bzw. im Fall der Sedisvakanz, wogegen der Domvikar ursprünglich der Vertreter eines Domkapitulars in seinen Kapitelpflichten (v.a. den liturgischen) war, und heute einfach einen jüngeren (bzw. rangniedrigeren) Priester an einer Domkirche bezeichnet. Die zwei Titel klingen ähnlich, bedeuten aber ganz etwas anderes. --Christianus 09:41, 17. Jan 2006 (CET)

