Der Artikel Komtess gehört zur Kategorie: Adelstitel
Komtess (aus französisch: comtesse) ist der deutsche Adelstitel einer unverheirateten Tochter eines Grafen.
Siehe auch: Adelstitel, Fräulein, Freiin
Diskussion der Autoren über den Artikel: Komtess
Siehe auch
- warum jetzt wieder siehe auch: ? Wir haben im Sommer 2003 darüber lange diskutiert und die Absatzversion hat sich bisher als am zweckdienlichsten erwiesen? Warum sollte DAS jetzt plötzlich wieder "falsch" sein? Ilja Lorek Ilja_Lorek 20:24, 31. Dez 2004 (CET)
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Komtess und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).

