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Konsekration

Der Artikel Konsekration gehört zur Kategorie: Liturgie, Liturgie (römisch-katholisch), Evangelische Kirche, Luthertum
Konsekration (von lat. consecrare: weihen, heiligen) ist eine liturgische Handlung in der Katholischen Kirche, in den Evangelisch-Lutherischen Kirchen und in der Christengemeinschaft.

Wandlung (Transsubstantiation) versus Konsubstantiation

Während der Eucharistiefeier spricht der Priester oder Pfarrer die Konsekrationsworte, die Einsetzungsworte Jesu beim Letzten Abendmahl, durch die es nach katholischer Lehre zur geheimnisvollen Wesensverwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi kommt.

Dogmatisch wurde dieses Geschehen in der römischen Kirche als Transsubstantiation bestimmt (IV. Laterankonzil 1215). Danach ist nach der Wandlung nicht mehr die Substanz, sondern nur noch die Gestalt (Akzidentien) von Brot und Wein gegeben. Unter diesen Gestalten ist nun der Substanz nach Jesus Christus gegenwärtig, und zwar nach katholischer Lehre sowohl in der Hostie bis in ihre kleinsten Teile wie in der Gestalt des Weines und jedes Tropfens. Jesus Christus ist ganz gegenwärtig: mit Fleisch und Blut, mit Leib und Seele, als wahrer Gott und Mensch, als Gekreuzigter und Auferstandener. Daher ist entsprechend den Vorschriften der Liturgie dafür zu sorgen, dass auch einzelne Partikel der Hostie nicht achtlos weggeworfen, sondern nach Möglichkeit aufgesammelt und verzehrt werden. (Auch in der lutherischen Kirche sind die Abendmahlsworte die Konsekrationsworte.)

In der Konsekration werden durch den, nach römisch-katholischer und bekenntnislutherischer Auffassung in persona Christi handelnden, geweihten Priester Brot und Leib Christi, Wein und Blut Christi eine sakramentale Einheit. Die Kommunikanten empfangen nunmehr Christi Leib und Blut in, mit und unter Brot und Wein. Diese Abendmahlsauffassung wird heute noch in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) vertreten. In der Kommunion empfangen nach lutherischen Verständnis die Teilnehmenden wirklich Christi Leib und wirklich Christi Blut mit ihrem Mund zur Vergebung der Sünden. In der SELK wird darum mit den Relicta sehr sorgsam umgegangen, indem sie vom Pfarrer am Altar oder später in der Sakristei verzehrt werden.

Der strenge lutherische Gebrauch des Abendmahls tritt im deutschsprachigen Raum in den Landeskirchen und in der unierten Kirche etwas zurück. In den lutherischen Kirchen der Ökumene wird die Wichtigkeit der Konsekration allerdings weiterhin betont. In den reformierten Kirchen wird die Gemeinschaft der Gläubigen als der Leib Christi, der durch Brot und Wein symbolisiert wird, stärker betont, und die Realpräsenz im herkömmlichen Sinn wird abgelehnt.

In der orthodoxen, der altorientalischen und der altkatholischen Kirche ist unter Konsekration eher die Wandlung im Allgemeinen zu verstehen, nicht das Sprechen von Worten, welche die Wandlung konkret auslösen.

Das Wort Konsekrieren wird umgangssprachlich fälschlicherweise auch im Sinne von Konzelebrieren, also der gemeinsamen Vornahme der liturgischen Handlung durch mehrere Personen, benutzt.

Konsekrationsworte

Als Einsetzungs- oder Konsekrationsworte bezeichnet werden (fälschlich) die Worte Jesu, welche er beim Letzten Abendmahl gesprochen hat ("Einsetzungsbericht"). Sie lauten in allen Hochgebeten gleich, sind aber verschieden eingebettet in den Abendmahlsbericht. Im zweiten Hochgebet lautet der Einsetzungsbericht (in Großbuchstaben die Konsekrationsworte):

„Denn am Abend, an dem er ausgeliefert wurde und sich aus freiem Willen dem Leiden unterwarf, nahm er das Brot und sagte Dank, brach es, reichte es seinen Jüngern und sprach: NEHMET UND ESSET ALLE DAVON: DAS IST MEIN LEIB, DER FÜR EUCH HINGEGEBEN WIRD. Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch, dankte wiederum, reichte ihn seinen Jüngern und sprach: NEHMET UND TRINKET ALLE DARAUS: DAS IST DER KELCH DES NEUEN UND EWIGEN BUNDES, MEIN BLUT, DAS FÜR EUCH UND FÜR ALLE VERGOSSEN WIRD ZUR VERGEBUNG DER SÜNDEN. TUT DIES ZU MEINEM GEDÄCHTNIS.“

Allerdings wurde 2001 von der römisch-katholischen Kirche die Gültigkeit der bei den nicht-unierten Assyrern gebrauchten "Anaphora des Addai und Mari", die keine expliziten Wandlungsworte enthält, anerkannt. Das heißt, für orientalische Liturgien außerhalb der römischen Tradition wird unter ökumenischen Aspekt eine gültige Konsekration auch ohne Einsetzungsworte theologisch toleriert, sofern in der Liturgie implizit die Konsekration vollzogen wird.

In den evangelischen Kirchen wird üblicherweise folgender Wortlaut verwendet:

„Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset: Das ist + mein Leib, der für euch gegeben wird. Solches tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Abendmahl, dankte und gab ihnen den und sprach: Nehmet hin und trinket alle daraus: Das ist + mein Blut des neuen Testaments, das für euch vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Solches tut, sooft ihr′s trinket, zu meinem Gedächtnis.“

In den lutherischen Kirchen, vor allem dogmatisch und kirchenrechtlich verbindlich in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, konsekriert der Pfarrer, bei den den Worten „Das ist mein Leib“ und „Das ist mein Blut“ (durch das Kreuzzeichen). Während der Rezitation hält der lutherische Pfarrer seine Hand beim Brotwort über die Patene und beim Kelchwort über den Kelch. Hiermit wird bezeugt und für die ersichtlich (celebratio coram publico), dass das, was auf der Patene und im Kelch ist, konsekriert ist. Bei Bedarf (die geweihten Gaben gehen während der Kommunion aus) wird "nachkonsekriert", d. h. die Abendmahlsworte werden über den Gaben Brot und/oder Wein wiederholt.

Die orthodoxe Theologie lehrt, dass die Konsekration nicht während der Einsetzungsworte, sondern während der Epiklese erfolgt.

Weitere Bedeutungen

  • Konsekrieren meint auch die eigentliche Weihehandlung. Dies kann z. B. die Handauflegung sein bei der Spendung des Weihesakraments durch einen Bischof, insbesondere bei einer Bischofs- oder Priesterweihe in der römisch-Katholischen und in der orthodoxen Kirche. Wenn dem Bischof bei der Weihe weitere Bischöfe assistieren, nennt man diese Kokonsekratoren.
  • Auch ein Gotteshaus kann konsekriert werden, wenn es erstmals oder – beispielsweise nach einer Restaurierung – neu geweiht wird. Der Jahrestag der Konsekration ist die später profanisierte Kirchweih.

Siehe auch


Diskussion der Autoren über den Artikel: Konsekration


Hallo Joseph, vielleicht schafft ein Artikel Konsekration Klarheit, und entledigt einen von der Last, zB. im Partikel-Artikel das gesamte Eucharistieverständnis darlegen zu wollen.
Woher hast du die Gewissheit der eucharistischen Anwesenheit in der Partikel?
Dem Pastoralliturgischen Handlexikon ist zu entnehmen, dass dem nicht so ist. Gruß --Wst 11:56, 9. Aug 2003 (CEST)

Hallo! Ich nehme an, daß das "Dekret über das Sakrament der Eucharistie" des Konzils von Trient durch das "Pastoralliturgische Handlexikon" nicht aufgehoben ist ... Dort heißt es nämlich (Denzinger-Hünermann 1641):
"Deswegen ist es ganz wahr, daß ebensoviel unter einer der beiden Gestalten wie unter beiden enthalten ist. Ganz und unversehrt ist nämlich Christus unter der Gestalt des Brotes und unter jedwedem Teil ebendieser Gestalt, ganz ebenso unter der Gestalt des Weines und unter seinen Teilen."
Herzliche Grüße Josef Spindelböck 13:23, 9. Aug 2003 (CEST)

Hallo Josef, dort steht:
(Partikel nennt man auch die kleineren Absplitterungen von der konsekrierten Hostie, die sich nie ganz vermeiden lassen). Soweit sie nach normalem Sprachgebrauch nicht mehr als Brot angesprochen werden können und deshalb wohl keine eucharistische Gegenwart mehr besitzen, wird man trotzdem ehrfürchtig damit umgehen, ohne bei Purifikation und Ablution ängstlich zu werden.
Siehst du darin die Aufhebung des Dekrets? Gruß --Wst 13:47, 9. Aug 2003 (CEST)

Nein, lieber Wolfram, natürlich hebt so ein kleines Lexikon nicht einfach ein Dekret eines Konzils auf ... So schlage ich vor, daß wir in der Wiedergabe der offiziellen kirchlichen (katholischen) Lehre doch dem Konzil von Trient folgen. Josef Spindelböck 14:55, 9. Aug 2003 (CEST)

Da Trient nichts über Partikel, das PHL offenkundig etwas über Partikel expliziert, das auch du nicht im Widerspruch zum Konzil stehend erachtest, wäre die Erklärung des PHL also katholisch. oder etwa nicht...? --Wst 16:09, 9. Aug 2003 (CEST)

Trient spricht sehr wohl auch von den Partikeln (den kleinen Teilen), wenn es ebd. heißt "sub quavis ipsius speciei parte" bzw. "sub eius partibus". Daher halte ich die Formulierung des "Pastoralliturgischen Handlexikons" für nicht zutreffend, d.h. sie gibt die katholische Lehre nicht richtig wieder!

Ganz klar heißt es dann in can. 3 (Denzinger-Hünermann 1653): "Wer leugnet, daß im ehrwürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder der beiden Gestalten und - nach erfolgter Trennung - unter den einzelnen Teilen jeder Gestalt der ganze Christus enthalten ist: der sei mit dem Anathema belegt." "Si quis negaverit, in venerabili sacramento Eucharistiae sub unaquaque specie et sub singulis cuiusque speciei partibus separatione facta totum Christum contineri: anathema sit." Josef Spindelböck 17:02, 9. Aug 2003 (CEST)

Hallo Josef, mit dem link-Begriff konsekriert erachte den kath. Partiklebegriff jetzt für hinreichend definiert. Habe jetzt auch den Satz "Daher ist entsprechend den Vorgaben der Liturgie der Kirche dafür zu sorgen, daß diese Partikel der Hostie nicht achtlos weggeworfen werden, sofern sie sich noch im Kelch oder auf der Patene befinden." entfernt. Er sollte in den Artikel Konsekration.
Wie gesagt, es erschwert die Lesbarkeit (auch in Proportionalität zu den anderen Bedeutungen), die "halbe Dogmatik" jeweils anzufügen. Die links ermöglichen jedem Interessierten, sich entsprechend weiterzuinformieren. Bist du einverstanden? Gruß --Wst 17:31, 9. Aug 2003 (CEST)
Ja, freilich bin ich einverstanden! Danke für Deine Mühe. Josef Spindelböck 17:58, 9. Aug 2003 (CEST)

Doppeleintrag

Habe den Doppeleintragsbaustein von Srbauer entfernt. Die Überschneidung (mit Kirchweih) ergab sich aus exakt einem (dem letzten) Satz des Artikels. --Momo Momo 00:13, 12. Apr 2006 (CEST)

Nun mal langsam: Erstens ging es nicht um die Kirchweih, sondern um die Kirchweihe - wenn Du da keinen Unterschied machst, dann sollten die Artikel vielleicht zusammengelegt werden? ;-) Zweitens: wenn der Artikel Kirchweihe mit "Kirchweihe oder Kirchenweihe (auch: Konsekration) ist der Akt ..." beginnt, dann ist die Kirchenweihe für mich ein Spezialfall der Konsekration, der noch nicht mal so richtig einen eigenen Namen hat. Ansonsten würdet ihr konsequenterweise eine Begriffsklärung brauchen, in der der Oberbegriff und vermutlich alle weiteren Unterbegriffe aufgeführt werden müssen, wo irgendetwas geweiht wird - z.B. die Weihe eines Feuerwehrfahrzeugs oder was da sonst noch alles geweiht wird. -- Srbauer Srbauer 02:07, 12. Apr 2006 (CEST)

Wenn du übereinstimmst, dass die Kirchweihe ein Spezialfall der Konsekration ist, dann sind wir ja schon einen Schritt weiter. Die beiden Artikel behandeln jedenfalls zwei verschiedene liturgische Handlungen, insofern gibt es keinerlei Überschneidung. Wie du drauf kommst, dass die Kirchweihe noch nicht mal so richtig einen eigenen Namen habe, ist mir allerdings schleierhaft: der offizielle deutsche Name Die Feier der Kirchweihe und Altarweihe wird durch das offizielle liturgische Buch zu dem Anlass geklärt (siehe [LINK], Weblink im Artikel Kirchweihe). Im Übrigen hoffe ich, dass durch meine Änderungen in beiden Artikeln die Abgrenzung jetzt etwas klarer geworden ist. Ansonsten wäre eine Begriffsklärung wirklich eine Lösung. --FordPrefect42 14:14, 13. Apr 2006 (CEST)

Konsekrationsworte (katholisch)

Die heute (13. April 2006) von Gimbal eingestellte Textfassung entspricht dem sog. "Zweiten Eucharistischen Hochgebet" das katholischen Messbuchs, das die am weitesten verbreitete Textfassung im deutschen Sprachraum ist. Insgesamt kennt das Messbuch vier verschiedene Hochgebete, insofern ist Gimbals Kommentar "IMO nur genau so" falsch. Die Textfassung die vorher dort stand war allerdings eine Mischung aus dem ersten und dem zweiten Hochgebet, also in der Tat so völlig falsch. --FordPrefect42 14:14, 13. Apr 2006 (CEST)

lutherische Kirche - geweihte Priester

Unter "Wandlung" steht im 3. Absatz: "In der Konsekration durch den geweihten Priester". Meines Wissen gibt es in der lutherischen Kirche keine geweihten Priester. Um Missverständnisse zu vermeiden erscheint es mir als sinnvoll, diesen Passus zu ändern. Viele Grüße!

Verehrter unbekannter Schreiber!

Die lutherischen Bekenntnisschriften reden von eigenen Pfarrern sehr wohl von Priestern. Darum stehen lassen. Sollte es gewünscht sein, kann ich gerne entsprechende Stellen aus den lutherischen Bekenntnisschriften nennen. --Pfarrer 09:18, 3. Mai 2006 (CEST)

Ich denke mal, dem Anonymus ging es weniger um den Begriff "Priester" als um den Begriff "geweiht". Es ist doch wohl so, dass zwischen einer katholischen Priesterweihe und der Ordination eines lutherischen Priesters ein deutlicher Unterschied besteht, oder? Grüße, FordPrefect42 16:50, 3. Mai 2006 (CEST)

Hallo FordPrefect42! Inhaltlich wird ganz sicher differenziert werden müssen. Die lutherische Weihe und die römische Weihe sind ganz bestimmt nicht ein und dasselbe. Sowohl die lutherischen Bekenntnisschriften (Apologie der Confessio Augustana 13) als auch der Begriff Weihe leben in der Lutherischen Kirche weiter fort. Siehe hierzu Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche Abschnitt Ordination. Ich selbst bin auch geweiht worden - freilich lutherisch und zwar mit den Worten: ... So weihe ich dich zu einem Diener der Einen heiligen, christlichen Kirche, im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes... Und auf meine Weihe lege wirklich sehr großen Wert. --Pfarrer 11:42, 6. Mai 2006 (CEST)

Danke für die Aufklärung. Verstehe ich das richtig, dass in diesem Punkt ein wesentlicher Unterschied zwischen den evangelisch-lutherischen Kirchen (in der EKD) und der SELK besteht, denn für die evangelischen Kirchen gilt doch m.W., dass eine Ordination keine zwingende Voraussetzung zur Abhaltung des Abendmahls ist (Stichwort: Allgemeines Priestertum)? Trifft demnach die Beschreibung der Konsekrationsakte in diesem Artikel ausschließlich so auf die SELK zu? Dann sollte man diesen Unterschied vielleicht noch deutlicher herausarbeiten. --FordPrefect42 13:34, 6. Mai 2006 (CEST)

Zur Ihrer ersten Anfrage! Ja, hier besteht ein großer Unterschied zu den Landeskirchen in der EKD und der SELK. Während in der SELK nur ordinierte die Sakramente verwalten dürfen, ist -soweit zumindest meine Kenntnis- in den Landeskirchen auf Grund des Priesterums aller Getauften anders. Zwar gibt es derzeit in der VELKD eine Disskussion hierüber, aber noch mehr in die Richtung des Allgemeinen Priestertums. In den Landeskirchen ist es Vikaren/innen, Diakonen/innen und durchaus auch anderen, die eine Beauftragung erhalten haben, gestattet das Abendmahl zu verwalten. Zu den Konsekrationsakten: Für die SELK trifft der beschriebene Artikel vollständig zu. Für die lutherischen Landeskirchen wohl nur noch vereinzelt. Es gibt in den lutherischen Landeskirchen sehr vereinzelt diese im Artikel beschriebene Auffassung und Praxis - aber nicht mehr in der breite. Dieses klingt ja auch schon in einem Satz an. Sinngemäß: In Deutschland tritt der strenge Gebrauch zurück... Man könnte den Unterschied sicher noch stärker herausarbeiten - wobei vermutlich der eine oder andere sich auf den Schlips getreten fühlen wird. --Pfarrer 09:52, 8. Mai 2006 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Konsekration und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).