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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

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Der Artikel Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gehört zur Kategorie: Abfall, Rechtsquelle (Deutschland), Umweltrecht, Kommunalpolitik
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 an die Stelle des früheren Abfallgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen; Abk. AbfG) getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. Im einzelnen enthält es insbesondere Bestimmungen über

  • den Begriff "Abfall",
  • die Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft,
  • die Anforderungen an die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung,
  • die Produktverantwortung von Herstellern,
  • die Abfall(wirtschafts)planung,
  • die Zulassung von Deponien,
  • die Überwachung der Abfallströme.
  • die Grundlagen für Entsorgungsfachbetriebe und Entsorgergemeinschaften

Die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen, die nicht Deponien sind, wie z. B. Müllverbrennungsanlagen, unterliegt nicht dem KrW-/AbfG, sondern dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Ressourceneinsatz je Erzeugniseinheit zu minimieren. Hierbei kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des Gesetzes folgende Zielhierarchie gegeben werden:

  • Vermeidung
  • vor Verminderung
  • vor Verwertung
  • vor Beseitigung.

Das KrW-/AbfG wird ergänzt durch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen, die aufgrund von entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen des KrW-/AbfG ergangen sind. Sie dienen in der Regel dazu, die Bestimmungen des KrW-/AbfG für jeweils ganz bestimmte Materien zu konkretisieren und zu vervollständigen. Zu diesen Rechtsverordnungen gehören insbesondere:

Das KrW-/AbfG wird außerdem konkretisiert durch verschiedene Verwaltungsvorschriften, insbesondere durch die Technische Anleitung Abfall und die Technische Anleitung Siedlungsabfall.

Neben das Bundesrecht tritt das Abfallrecht der Bundesländer, die in der Regel ihrerseits über Abfallgesetze mit ergänzenden Bestimmungen sowie weitere Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften verfügen.

Das KrW-/AbfG ist in ganz erheblichem Umfang durch europäisches Recht beeinflusst. Insbesondere die europäische Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG hat das Erscheinungsbild vieler Bestimmungen des KrW-/AbfG – so etwa der Bestimmungen über den Abfallbegriff – bestimmt. Europäisches und deutsches Abfallrecht sind allerdings nicht vollständig deckungsgleich, und zwar teilweise in einer Weise, die europäisches Recht verletzt. So hat das deutsche Abfallrecht etwa die Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes teilweise in europarechtswidriger Weise vollzogen.

Literatur

  • Jürgen Fluck, Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht, KrW-/AbfG, AbfVerbrG, EG-AbfVerbrVO, BBodSchG, Kommentar, Vorschriftensammlung, Stand: 67. Akt. 2006, C.F.Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 13: 978-3-8114-7900-5
  • Uwe Broch: Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG. Gebundene Erlaubnis im Gefüge des KrW-/AbfG. Peter Lang Verlag 2000, ISBN 3-631-35609-9.

Weblinks

Rechtshinweis


Diskussion der Autoren über den Artikel: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz


Hallo atn!

Ihren Artikel zum KrW-/AbfG finde ich gut gelungen.

Ein Wermutströpfen: Der link zum Gesetzestext funktioniert nicht.

Ich arbeite i.d.R. mit links zu den Wiedergaben im kostenfreien Angebot von juris - auch wenn juris in Zeiten hektischer Gesetzgebungsaktivität Probleme mit der Aktualisierung hat. Für das Krw-/AbfG wäre das

http://bundesrecht.juris.de...

Dies nur als Vorschlag.

Im übrigen habe ich mich gerade an eine größere Überarbeitung des Überblicksartikels "Umweltrecht" gewagt und wäre ich Ihnen dankbar für einen Blick darauf und ggf. für Ergänzung-, Verbesserungs- oder auch Kürzungsvorschläge.

MfG StephanK

Der Artikel ist an und für sich gut; es würde sich aber empfehlen, den Aufbau dem Artikel zum BImSchG anzupassen, insbesondere die Geschichte des KrW-/AbfG ist hochinteressant und sollte mit ihren weitreichenden rechtspolitischen Implikationen nicht vergessen werden. Auch die Darstellung der Systematik und der wichtigsten Begriffe sollte hier umfangreicher erfolgen. Deshalb sollte der rechtliche Abfallbegriff aus dem eignen Artikel entfernt und hierher geholt werden, damit quasi alles beisammen ist. - M.Z.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).