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Krieg in Afghanistan

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Der Artikel Krieg in Afghanistan gehört zur Kategorie: Terrorismus, Krieg der Vereinigten Staaten, Afghanistan, 2001

Der Afghanistan-Krieg der USA und ihrer Verbündeten im Jahr 2001 war die erste direkte militärische Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA und stellt somit den Beginn des weltweiten Krieg der USA gegen den Terrorismus dar. Er richtete sich neben der für die Anschläge verantwortlich gemachten Terrororganisation Al-Qaida auch gegen das seit Mitte der 1990er Jahre in Afghanistan herrschende islamisch-fundamentalistische Taliban-Regime, das der Beherbergung und Unterstützung Osama bin Ladens und anderer hochrangiger Mitglieder von Al-Qaida bezichtigt wurde. Die Hauptphase des Krieges endete mit dem Fall der Hauptstadt Kabul und der Provinzhauptstädte Kandahar und Kunduz im November und Dezember 2001. Es folgten die Einsetzung einer Interimsregierung unter Präsident Hamid Karzai auf der parallel stattfindenden ersten Petersberger Afghanistan-Konferenz sowie die Erteilung eines Mandats zur Unterstützung des Wiederaufbaus an die von NATO-Staaten und mehreren Partnerländern gestellte "International Security Assistance Force" (ISAF) durch den UN-Sicherheitsrat im Dezember 2001.

Vorgeschichte

Nach dem Sieg der Mudjahedin und den danach zwischen den einzelnen Mudjahedin-Gruppierungen ausgebrochenen militärischen Auseinandersetzungen trat 1995 eine neue Gruppierung auf den Plan. Von Pakistan aus griffen die Taliban (die sich hauptsächlich aus paschtunisch-afghanischen Flüchtlingen rekrutierten) in die Auseinandersetzungen ein und erzielten gegen die durch interne Konflikte geschwächten Mudjahedin schnell Erfolge. Nach rascher Einnahme von Kabul (1996) übernahmen sie in weiten Teilen des Landes die Herrschaft. Nur im nördlichen Teil gab es Regionen, die von ehemaligen Mudjahedin-Einheiten (vornehmlich aus ethnischen Usbeken und Tadschiken), der sogenannten Nordallianz, kontrolliert wurden. Eine formale anerkannte Regierung gab es seit dem Sturz von Mohammed Nadschibullah (1992) nicht mehr.

Die Tugendwächter der Taliban setzten ihre radikalen Interpretationen islamischer Gesetze mit großer Brutalität durch. Das Hören von Musik, Radio, Fernsehen und vielfach auch Kinderspielzeug waren verboten, Zuwiderhandlungen wurden häufig mit körperlicher Züchtigung, Amputationen oder auch mit der Todesstrafe verfolgt. Weitere gravierende Menschenrechtsverletzungen wurden von den internationalen Organisationen berichtet.

Insbesondere die Unterdrückung der Frauen in allen Lebensbereichen kennzeichnete die Taliban-Herrschaft. Das klassische Bild von Frauen unter der Burka wurde ein Symbol für deren Politik. Sowohl der Analphabetismus als auch die Kindersterblichkeit stiegen enorm; hinzu kam, dass die Taliban internationalen Hilfsorganisationen die effektive Unterstützung der notleidenden Bevölkerung (beispielsweise bei der Hungerkatastrophe 2001) verwehrte.

Des Weiteren wurden viele Kulturgüter zerstört, die als „dem Islam widersprechende Darstellung lebender Wesen“ vernichtet wurden. Diesen Aktionen fielen jahrtausendealte Kunstwerke aus der Gandhara-Epoche aus den Museen des Landes genauso zum Opfer, wie historische Filmaufnahmen aus dem Afghanistan des frühen 20. Jahrhunderts. Höhepunkt dieses Vorgehens war die Sprengung der 1.500 Jahre alten Buddha-Statuen von Bamiyan, die zum UNESCO Weltkulturerbe zählten. Trotz des offenen und verdeckten Widerstandes vieler Afghanen vernichteten die Taliban in diesen Jahren einen Großteil des unersetzbaren kulturellen Erbes des Landes.

Auch wenn die Taliban von der Staatengemeinschaft weitgehend isoliert waren, hatten sie doch Zulauf von radikalen Islamisten, die sich ihnen anschlossen. Zudem gewährten sie Terroristen der Al-Qaida Unterschlupf, die das Land zielstrebig zur Operationsbasis ausbauten. Unter anderem errichtete Al-Qaida eine Reihe von Ausbildungslagern, in denen tausende Islamisten aus verschiedenen Ländern eine militärische Schulung durchliefen.

Die Weigerung der Taliban, Osama Bin Laden nach den Terroranschlägen an die USA auszuliefern, hatte im Dezember 2001 zu weiteren Sanktionen durch die Vereinten Nationen geführt.

Operation Enduring Freedom

(Zur OEF-Teiloperation am Horn von Afrika siehe Hauptartikel Operation Enduring Freedom.)

Am 11. September erfolgten die Terroranschläge in den USA, welche die Regierung George W. Bush zum Entschluss zur militärischen Intervention in Afghanistan veranlassten.

Ermächtigung der Operation durch die Resolution des Sicherheitsrates?

Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete die Anschläge in den USA in seiner am 12. September 2001 gefassten Resolution 1368 als „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Zudem wurde das „naturgegebenen Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, das in der Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird“ betont. Allerdings qualifiziert die Resolution die Anschläge des 11. September weder als bewaffneten Angriff im Sinne von Art. 51 UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung gewährleistet, noch als Angriffshandlung im Sinne von Art. 39 UN-Charta.

Nach Auffassung der USA und anderer Regierungen, wie etwa auch der der Bundesrepublik Deutschland, wurde mit dieser Formulierung und dem direktem Verweis auf das in Artikel 51 der UN-Charta festgeschriebene Recht auf Selbstverteidigung die anlaufende Operation Enduring Freedom durch den Sicherheitsrat als ein Akt der Selbstverteidigung der USA gegen den von Afghanistan aus geplanten Angriff gewertet und damit völkerrechtlich legitimiert.

Das Selbstverteidigungsrecht im Völkerrecht

Andererseits wird in der völkerrechtlichen Literatur überwiegend vertreten, dass eine im Einklang mit der UN-Charta stehende individuelle oder kollektive Selbstverteidigung nur gegen einen Staat gerichtet sein kann, dem eine Angriffshandlung bzw. ein bewaffneter Angriff (vgl. dazu auch die Resolution Nr. 3314 der Generalversammlung "Definition of Aggression" vom 14. Dezember 1974) zugerechnet werden kann. Die Zurechnung von Handlungen privater Rechtssubjekte, zu denen Terroristen gehören (sofern man sie nicht mit einer Mindermeinung als eigenständige Völkerrechtssubjekte betrachten will), kann nur erfolgen, wenn der betreffende Staat diese Personen auf seine Initiative hin entsendet oder in einem solchen Maße aktiv unterstützt (z.B. durch Ausbildung, Waffenlieferung) das von einer effektiven Kontrolle gesprochen werden kann (vgl. dazu das maßgebliche Urteil des Internationalen Gerichtshofs [IGH] im Nicaragua-Fall vom 26. Juni 1986).

Unklar ist, ob mit der Operation Enduring Freedom insoweit eine neue Entwicklung des Völkerrechts eingeleitet wurde, in der die Gewährung von sog. "safe havens", also Rückzugsmöglichkeiten für Terroristen innerhalb eines Staatsgebietes ausreichend sein könnte, um ein Selbstverteidigungsrecht gegen den betreffenden Staat auszulösen. Allerdings ist auch im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten, das insbesondere die Geeignetheit, Erforderlichkeit und das Übermaßverbot im Hinblick auf den Einsatz militärischer Zwangsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Hier ist insbesondere zu bedenken, inwieweit militärische Operationen dem legitimen Ziel der Selbstverteidigung dienen oder auch auf darüber hinausgehende, nicht vom Selbstverteidigungsrecht gedeckte Ziele wie den Sturz eines politisch unliebsamen Regimes, gerichtet sind, sowie die Auswirkungen der militärischen Operationen auf die Zivilbevölkerung.

Der Bündnisfall nach Art. 5 NATO-Vertrag

Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit die Ausrufung des sog. Bündnisfalles nach Art. 5 NATO-Vertrag, wonach im Falle eines Angriffs auf einen der NATO-Staaten alle anderen NATO-Staaten diesen Angriff als gegen sie alle gerichtet begreifen wollen und die ihres Erachtens nach zur Wiederherstellung der Sicherheit des transatlantischen Gebietes erforderlichen Maßnahmen treffen, mit diesem Verständnis des Selbstverteidigungsrechts in Einklang zu bringen war.

Die Durchführung der Operation

Die Kampfhandlungen begannen am 7. Oktober 2001. Dies schloss Luftangriffe von Flugzeugträgern in der arabischen See und B-2 Bombern ein. Die Angriffe dauerten 44 Stunden und stellten damit die bis dahin längste Mission der amerikanischen Luftwaffe dar. Am 19. Oktober 2001 griffen US Army Rangers einen Flugplatz der Taliban südlich von Kandahar an. In der Nacht des 20. Oktober landen die ersten 200 Fallschirmspringer in Kandahar. Tora Bora wird am 16. November bombardiert, zwei Tage später kommt es zur "Battle of Tarin Kot". Die ersten Bodentruppen (500 Marines) erreichen Kandahar am 25. November. Am selben Tag kommt es zum ersten Verlust auf der amerikanischen Seite, die meisten der kämpfenden Taliban werden getötet.

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Britische Pioniere zerstören am 10. Mai 2002 einen Tunnelkomplex zwischen den Provinzen Paktika und Paktia - Operation Snipe
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Parallel dazu unternahm die Nordallianz eine Offensive, die am 13. November mit der kampflosen Besetzung von Kabul ihren Höhepunkt erreichte. Die Talibanhochburgen wurden dagegen erbittert umkämpft und erst in den folgenden Wochen eingenommen (Kunduz am 25. November und Kandahar am 7. Dezember).

Reaktion in Deutschland

Bundeskanzler Schröder sprach von „uneingeschränkter Solidarität mit den USA“ und „Deutschlands neue Verantwortung auch an weltweiten Militäreinsätzen“. Die Abstimmung über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr im Bundestag verknüpfte Schröder mit einer Vertrauensfrage, um eine eigene Parlamentsmehrheit zu erhalten. Mögliche Abweichler sollten damit eingeschüchtert werden. Daraufhin verließ die baden-württembergische SPD-Abgeordnete Christa Löcher die Fraktion, da sie dem Krieg aus Gewissensgründen nicht zustimmen wollte. Aus der Grünen-Fraktion verweigerten am Ende vier der ursprünglich acht Abweichler die Zustimmung. Mit gerade einmal zwei Stimmen mehr als benötigt sprach der Bundestag somit Schröder das Vertrauen aus und bewilligte gleichzeitig den Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Bundesverteidigungsminister Peter Struck bejahte ausdrücklich eine Verteidigung Deutschlands bereits am Hindukusch.

Nach-Taliban-Ära

Nach der Einnahme weiter Teile des Landes durch die Nordallianz begannen Einheiten der Alliierten, darunter auch die Bundeswehr, mit der Suche nach Terroristen und in erster Linie nach Bin Laden (der aber bislang nicht gefasst wurde). Einzelne gefangene Taliban und mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen wurden von den US-Streitkräften, völkerrechtlich umstritten und begleitet von Protesten durch Menschenrechtsorganisationen, auf den US-Stützpunkt Guantanamo auf Kuba verschleppt.

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Kanadische Soldaten auf der Suche nach Taliban- und Al-Qaida-Kämpfern im Juli 2002
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US-Soldaten des 141. Infanterieregiments in der Nähe von Bagram (Afghanistan) im Juni 2005
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Es war das erklärte Ziel der Operation, Trainingscamps von Terroristen sowie ihre Infrastrukuren zu Al Kaida-Mitglieder zu fassen und terroristischen Aktivitäten in und aus Afghanistan ein Ende zu setzen. Auch der Sturz der Taliban sollte erreicht werden, da man diesen vorwarf, die Al Kaida zu unterstützen und zu schützen. Die Operation sollte weiterhin die humanitäre Situation in Afghanistan wesentlich verbessern und die Grundlagen für eine, wie auch immer geartete, „Demokratisierung“ schaffen. Es ist umstritten, ob dieses Ziel erreicht ist und ob die Bundeswehr für solche Zwecke, die weder den deutschen Verteidigungsfall darstellen, noch sich auf die Verteidigung des Bündnispartners USA (ausschließlich) beschränken, eingesetzt werden darf. Weiterhin ist vor Ort die Menschenrechtssituation schwierig; insbesondere die Lage der Frauen und die Situation in den Gefängnissen sowie die Flächenbombardements der USA und Großbritanniens, die auch viele zivile Ziele einbezogen, wurden oftmals kritisiert. Ende September 2004 erhielt Afghanistan 20 Radpanzer Fuchs aus Deutschland. Die Lieferung ist Bestandteil der angekündigten Ausrüstungshilfe. Ein Teil der unbewaffneten Truppentransporter wird in die Vereinigten Arabischen Emirate transportiert, wo afghanische Soldaten am Gerät ausgebildet werden. Die Transportkosten übernehmen die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Bundeswehr stationierte im Rahmen eines ISAF-Kommandos knapp 1.800 Soldaten im Land. Der Wiederaufbau des Landes sei, nach den Worten von Ex-Außenminister Joschka Fischer (Die Grünen), ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“. In dem vom Krieg zerstörten Land müsse der Aufbau eines Drogenstaates unter anderem durch Hilfe zur Selbsthilfe und den Aufbau der Polizei verhindert werden, so Fischer. Während des Einsatzes in Kabul starben auch deutsche Soldaten.

Im Norden von Kundus ist, auf ISAF-Befehl, ein deutsches Wiederaufbauteam mit ca. 230 Soldaten und 50 zivilen Hilfskräften stationiert worden. Bislang ist die NATO-geführte ISAF mit ihren ca. 5.500 Mann allerdings nur in Kabul eingesetzt. In Kundus sollen bis zu 450 deutsche Soldaten zivile Aufbauhelfer schützen. Das deutsche ISAF-Kontingent soll damit auf bis zu 2.250 Soldaten steigen. Die ISAF soll so die Übergangsregierung von Präsident Hamid Karsai effektiv unterstützen. Ziel ist es, den Einfluss einer späteren regulären Regierung bis in die Provinzen auszuweiten, da diese bisher von regionalen Kriegsfürsten („Warlords“) beherrscht werden, deren Finanzquelle die vorwiegend auf den US-Absatzmarkt strömenden Opiate bilden.

Gleichzeitig hat in der Provinz Kundus die Entwaffnung von Milizen begonnen. Im Rahmen des Projektes ist geplant, in den kommenden zwei Jahren ca. 100.000 Milizionäre im Land zu entwaffnen. Wer seine Waffe abgibt, erhält, je nach Dienstgrad, 200 bis 475 Dollar sowie Lebensmittel, Zivilkleidung und einen Orden. Zudem werden eine Fortbildung und die Vermittlung in eine reguläre Arbeitsstelle oder eine Starthilfe als Bauer angeboten.

Bei einer Sondersitzung am 28. September 2005 beschlossen Bundestag und Kabinett mit großer Mehrheit die Ausweitung des Mandats, wodurch die Anzahl von 2.250 auf 3.000 Soldatinnen und Soldaten erhöht sowie die Einsatzdauer um ein Jahr verlängert wurde (bis Oktober 2006).

Am 3. November wurde der komplette Norden Afghanistans der Befugnis-Zone der Bundeswehr übergeben. Somit bleibt noch der Westen von spanisch-italienischen Soldaten kontrolliert und der noch umkämpfte Süden und Osten von US-Truppen.

Zahlen

Getötete

- Soldaten, insgesamt seit Kriegsbeginn (Stand vom 1. November 2006, http://icasualties.org/oef/)

  • 505 getötete Koalitionssoldaten davon
    • 350 US-Soldaten
    • 42 kanadische Soldaten
    • 41 britische Soldaten
    • 19 spanische Soldaten
    • 18 deutsche Soldaten
    • 9 französische Soldaten
    • 9 italienische Soldaten
    • 4 rumänische Soldaten
    • 4 niederländische Soldaten
    • 3 dänische Soldaten
    • 2 schwedische Soldaten
    • 1 australischer Soldat
    • 1 norwegischer Soldat
    • 1 portugiesischer Soldat
sowie ein Soldat bislang unbekannter Nationalität

- Zivilisten:

  • Die Angaben sind sehr unterschiedlich, offizielle Angaben liegen nicht vor.
    • Laut Marc W. Herold's Dossier on Civilian Victims of United States' Aerial Bombing kamen über 3.600 Zivilisten bei US-Bombardements ums Leben.
    • Jonathan Steele nannte im "The Guardian" ein Zahl zwischen 20,000 bis 49,600 Menschen, welche als Konsequenz durch die Invasion starben.
    • Eine Studie der Los Angeles Times nannte eine Zahl von ca. 1000 zivilen Opfern.

Verwundete

  • 962 verwundete US-amerikanische Soldaten seit Beginn des Krieges Stand vom 22. Oktober 2006, Quelle: [LINK]

Verluste der Bundeswehr

Am 6. März 2002 sterben in der Nähe von Kabul zwei Soldaten des Heeres, als sie eine Flugabwehrrakete vom Typ SA-3 Goa entschärfen wollen. Die Oberfeldwebel Thomas Kochert und Mike Rubel gehörten der Kampfmittelbeseitigungskompanie 11 mit Standort Munster in Niedersachsen an. Außer ihnen kommen auch drei dänische Soldaten ums Leben.

Am 21. Dezember 2002 kommen 7 Soldaten beim Absturz eines Militärhubschraubers vom Typ CH-53GS (German Special) nahe Kabul ums Leben: Hauptmann Friedrich Deininger, Stabsunteroffizier Frank Ehrlich, Hauptfeldwebel Heinz-Ullrich Hewußt, Hauptfeldwebel Bernhard Kaiser, Hauptfeldwebel Thomas Schiebel, Hauptgefreiter Enrico Schmidt und Oberleutnant Uwe Vierling. Sie gehörten den Heeresfliegerregimentern 15 und 25 an.

Am 29. Mai 2003 kommt der Stabsgefreite Stefan Kamins 12 Kilometer südlich von Kabul ums Leben, als sein Fahrzeug vom Typ Wolf auf eine Mine auffährt.

Am 7. Juni 2003 werden 4 ISAF-Soldaten durch eine Autobombe während einer Busfahrt zum Ausbildungscamp der afghanischen Nationalarmee in Kabul getötet. Es handelt sich dabei um Stabsunteroffizier Jörg Baasch, Oberfähnrich Andreas Beljo, Feldwebel Helmi Jimenez-Paradis und Oberfeldwebel Carsten Kühlmorgen.

Am 26. Juni 2005 werden Hauptfeldwebel Andreas Heine und Oberfeldwebel Christian Schlotterhose in der Provinz Takhar in Rustaq getötet. Sie gehörten dem PRT Kunduz Provincial Reconstruction Team an und kamen beim Beladen von Lastwagen mit abgegebener Munition und Waffen um. Jene hatten sich vermutlich aufgrund von Überlagerung entzündet.

Am 7. August 2005 kommt ein Soldat südöstlich von Kabul bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Am 14. November 2005 wird Oberstleutnant d.R. Armin Franz in Kabul durch einen Selbstmordattentäter in einem Auto getötet. Zwei ihn begleitende Kameraden werden schwer verletzt.

Bislang sind damit 18 Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ums Leben gekommen.

Siehe auch

Literatur

  • Kristin Platt: Krieg in Afghanistan. Fink (2005), ISBN 3-770-53743-2
  • Wolf Wetzel: Krieg ist Frieden. Über Bagdad, Srebrenica, Genua, Kabul nach... ISBN 3-89771-419-1
  • Winfried Wolf: Afghanistan, der Krieg und die neue Weltordnung. Konkret, 2002, ISBN 3-894-58209-X (Rezension)
  • Hans Krech: Der Afghanistan-Konflikt 2001. Ein Handbuch, Berlin: Verlag Dr. Köster, 2002. (Bewaffnete Konflikte nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, Bd. 9).
  • Hans Krech: Der Afghanistan-Konflikt (2002-2004). Fallstudie eines asymmetrischen Konflikts, Berlin: Verlag Dr. Köster, 2004. (Bewaffnete Konflikte nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, Bd. 15).

Quellen

Weblinks

simple:U.S. invasion of Afghanistan


Diskussion der Autoren über den Artikel: Krieg in Afghanistan


Die Überschrift sollte verändert werden (etwa mit einer jahreszahl). Ich habe den Artikel nicht ganz gelesen, kann also erst mal nicht sagen, was sonst inhaltlich dazu zu sagen wäre, aber sehr schnell wird ersichtlich, dass es sich um den Afghanistan-Krieg im aktuellen Jahrhundert handelt, den der USA und ihrer verbündeten gegen die Taliban handelt. Es gab allerdings viele Kriege in Afghanistan im Laufe der Geschichte, zumindest der Bürgerkrieg , in dem die UdSSR 1979 zugunsten des kommunistischen Regimes unter Nadschibullah eingriff, bei dem die USA die Mujaheddin und damit letztendlich, bzw. zuerst quasi auch die Taliban unterstützt hatten Ich schlage also einen Artikel vor, der entweder "Kriege in Afghanistan" behandelt oder der diesen Artikel schon in der Überschrift genauer eingrenzt auf den Krieg, auf den er sich bezieht. --Ulitz 23:19, 1. Jan 2005 (CET)

Irak?

In diesem Artikel ist mehrmals zusammenhanglos plötzlich vom Irak die Rede. Sollte ausgebessert werden.

Enduring Freedom

Der Absatz beschreibt die Operation Enduring Freedom (OEF) nur sehr unvollständig und schwer verständlich. Es bleibt unklar, dass diese Operation noch nicht beendet ist und aus zwei weitgehend getrennten Teiloperationen besteht, nämlich der Bekämpfung von Al-Kaida und Taliban in Afghanistan und einer Marineoperation im Seegebiet Rotes Meer - Golf von Aden - nördlicher Indischer Ozean. Deutschland nimmt in Afghanistan nicht an OEF teil, sondern hat seine Truppen der International Security Assistance Force ISAF unterstellt. An der anderen Teiloperation ist die Deutsche Marine seit Januar 2002 aktiv beteiligt. M.E. sollte der Absatz Enduring Freedom grundüberarbeitet werden.--KuK 15:15, 16. Jul 2005 (CEST)

Der Einsatz ist mit dem in Resolution 1368 formulierten direkten Verweis auf Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtlich klar legitimiert.

Nein, ist er nicht! Bitte nehmt die breite Diskussion in der völkerrechtlichen Literatur diesbezüglich zur Kenntnis.

Genau da hat mein Vorredner recht und deshalb kann ich, Nur1oh, deine Aenderrungen nicht ernst nehmen, offenbar versuchst du aber nicht zu scherzen, deshalb hier nochmal der Versuch, dich zu ueberzeugen.
In der Resolution heisst es: Diejenigen, die für die Unterstützung oder Beherbergung der Täter, Organisierer und Auftraggeber verantwortlich seien, würden für diese Handlungen haftbar gemacht werden. Zusammen mit threats to international peace, also dem Verweis auf Chapter 7 der UN- Charta, der notwendig fuer militaerisches Eingreifen ist, sind die Vorraussetzungen fuer einen Krieg gegen Afghanistan erfuellt.

Das stimmt so nicht. Hier noch einmal der Volltext der Resolution im Original:

"UN Security Council Resolution 1368 (2001) September 12, 2001 The Security Council, Reaffirming the principles and purposes of the Charter of the United Nations, Determined to combat by all means threats to international peace and security caused by terrorist acts, Recognizing the inherent right of individual or collective self-defence in accordance with the Charter, 1. Unequivocally condemns in the strongest terms the horrifying terrorist attacks which took place on 11 September 2001 in New York, Washington (D.C.) and Pennsylvania and regards such acts, like any act of international terrorism, as a threat to international peace and security; 2. Expresses its deepest sympathy and condolences to the victims and their families and to the People and Government of the United States of America; 3. Calls on all States to work together urgently to bring to justice the perpetrators, organizers and sponsors of these terrorist attacks and stresses that those responsible for aiding, supporting or harbouring the perpetrators, organizers and sponsors of these acts will be held accountable; 4. Calls also on the international community to redouble their efforts to prevent and suppress terrorist acts including by increased cooperation and full implementation of the relevant international anti-terrorist conventions and Security Council resolutions, in particular resolution 1269 of 19 October 1999; 5. Expresses its readiness to take all necessary steps to respond to the terrorist attacks of 11 September 2001, and to combat all forms of terrorism, in accordance with its responsibilities under the Charter of the United Nations; 6. Decides to remain seized of the matter."

Die Aussagen des Sicherheitsrates müssen im Zusammenhang gelesen und jeweils konkrete Bezüge hinsichtlich eines militärischen Vorgehens gegen Afghanistan hergestellt werden. Ziff. 3 der Resolution ist völlig im Allgemeinen gehalten und stellt keinen spezifischen Bezug zu Afghanistan her. Auch die Formulierung "will be held accountable" weist keine Ermächtigung für irgendein militärisches Vorgehen gegen irgendwelche Staaten auf. Das wäre ja auch schlimm: Denn ansonsten würde die Resolution eine Blanko-Ermächtigung dafür darstellen, das universelle Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta unter Hinweis auf terroristische Aktivitäten in anderen Ländern beliebig und ohne weitere Kontrollmöglichkeiten der internationalen Staatengemeinschaft gerechtfertigerweise zu brechen. Dies war aber, schon nach dem Wortlaut, erst recht nach Sinn und Zweck, keinesfalls die Intention des Sicheheitsrates (SR).

Die Legitimation eines Militärischen Vorgehens nach Kapitel VII UN-Charta und nach Art. 51 UN-Charta müssen klar getrennt werden. 1. Das Selbstverteidigungsrecht (SV) nach Art. 51 UN-Charta kann nur solange rechtmäßig ausgeübt werden "bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat" (Art. 51 S. 1 a.E. UN-Charta). Danach kann SV nicht ausgeübt werden, wenn der Sicherheitsrat nach Kapitel VII tätig geworden ist. Sollte sich die Resolution 1368 also auf Kapitel VII stützen, so wär eine SV nach Art. 51 definitiv vollständig ausgeschlossen. Insofern hilft eine Stützung der Resolution auf Kapitel VII für die Legitimität des militärischen Vorgehens nciht weiter. Selbstverständlich hätte der SR eine Bedrohung des Friedens nach Art. 39 UN feststellen und aus diesem Grund zu Maßnahmen nach Art. 42 ermächtigen können. Eine solche Resolution hätte in der Tat legitimierende Wirkung gehabt. Für einen solchen Beschluss war aber keine Mehrheit inkl. der Veto-Mächte im SR zu gewinnen. Damit bleibt die Legitimation nach Art. 51, die aber aus allen genannten Gründen heraus nicht festgestellt werden kann.

Zum politischen, nicht legalen kann man weiterhin anfuehren, dass Schroeder etwa im Bundestag gesagt hat (hier nur in englischer Uebersetzung: The military operations are based on Security Council resolution 1368 and directed at the terrorist network of Osama bin Laden and the Taliban regime in Afghanistan which is supporting terrorism. Dass China und Russland ihre Zustimmung zu dieser Resolution auch so verstehen meint, Schroeder auch, wenn er sagt: On my visit to Pakistan, India, China and Russia last week there was broad agreement that removal of the Taliban regime is essential for the restoration of humane conditions in Afghanistan. [LINK].

Die Wiederherstellung "humaner Bedingungen in Afghanistan" hat nun, zumindest völkerrechtlich, aber auch rein denklogisch betrachtet, überhaupt nichts mehr zu tun mit einem Recht auf Selbstverteidigung.

Es mag sein, dass einige die generelle Ermaechtigung des UNSC kritisieren, solche Resolutionen zu verabschieden, aber das ist ein normatives und kein legales Argument. Es mag sogar sein, dass andere - etwa die Taliban - aber vielleicht auch angesehene Voelkerrechtler, die Resolution nicht so interpretiert sehen wollen, aber hier fuer uns kann nur die herrschende Meinung gelten. Aber vielleicht willst du ja Kritikpunkte anfuehren, die diese bringen.

Die "herrschende Meinung" ist dann aber nach der "herrschenden Meinung" unter den Völkerrechtlern, nicht unter den Politikern zu beurteilen.

Dass die Resolution von all diesem unabhaengig zur Legitimation verwendet wird, egal, ob das gerechtfertigt ist oder nicht, muesste sogar zwischen uns unumstritten sein. Schon aus diesem Grund ist deine Loeschung unzulaessig. Du kannst ueberhaupt die Position des Sicherheitsrates an der nachfolgenden Taetigkeit ablesen wie etwa der Akzeptanz einer Befehlsgewalt der Enduring-Freedom-Einheiten der USA ueber UN-Einheiten in Afghanistan. [LINK]. Alle Resolutionen des Jahres 2001 findest du hier. Besonders im Voelkerrecht wird mit Absicht manchmal schwammig formuliert, damit es jede Seite, ohne das Gesicht zu verlieren, das ganze so auslegen kann, wie sie will. Gruesse--Hoheit Hoheit 15:55, 1. Dez 2005 (CET)

Es ist falsch, dass im Völkerrecht schwammig formuliert wird. Schwammig formuliert werden Beschlüsse von Organen internationaler Organisationen, wie hier der Resolution des Sicherheitsrates. Der Sicherheitsrat kann aber durch seine Resolutionen kein Völkerrecht erzeugen. Wie eine Resolutiond es Sicherheitsrates im politischen Diskurs "verwendet" wird ist unabhängig von ihrer rechtlichen Bedeutung, wozu die Interpretation mit Hilfe juristischer Methoden gehört, zu betrachten. Eventuell könnte in zwei getrennten Kapiteln die "Juristische Bewertung" inkl. verschiedener in der Völkerrechtslehre vertretener Meinungen sowie die "Politische Rechtfertigungsversuche des Krieges" inkl. Berufung auf Resolution 1368 dargestellt werden.

Grüße,

Antje

Opfer des Krieges

Eigentlich hätte ich von dem Artikel erwartet, dass auch ein Wort über die Opfer (vor allem der zivilen) diese Krieges fällt. Immerhin ist ihre Zahl größer, als die der Opfer des 11. Septembers. Hier eine Quelle bzüglich der zivilen Opfer http://www.uni-kassel.de/fb...

DCK

Ist das wirklich eine neutrale Quelle?

--Quaden 22:09, 13.Dec 2005 (CET)

Diese Information sollte vieleicht noch mit in den Artikel.*1 Gruß--Vulkan 10:08, 20. Jul 2006 (CEST)

Vorgeschichte

die vorgeschichte hört sich eher an wie ein schauermärchen über die taliban. sicher haben die taliban für uns europäer eine krude weltansicht, diese beschränkt sich jedoch nicht nur auf die taliban. in anderen islamische staaten ist die gesetzgebung in vielen punkten die gleiche.

desweiteren gab es nie einen beweis dafür, daß sich osama bin laden zu diesem zeitpunkt in afgahnistan aufhielt, noch daß die taliban irgendetwas mit den anschlägen vom 11.09.01 in den vsa zu tun hatten. es war die selbe amerikanische taktik, wie die lüge über angebliche massenvernichtsungswaffen des iraks und einer verbindung saddam husseins zu eben diesen anschlägen.

noch im juli 2001 bezahlte die amerikanische regierung den taliban 4 millionen dollar. die vsa wollten eine gasleitung durch afgahnistan legen und das alleinige nutzungsrecht derselben. die taliban weigerten sich jedoch und wollten an den erlösen beteiligt werden. zwei monate später bombardierten die vsa und ihre "verbündeten" afgahnistan. --W. A. R. 08:15, 4. Jan 2006 (CET)

Ich würde vorschlagen, den Abschnitt so gut es geht sinnvoll zu kürzen. Grund für den Krieg war das Problem mit Al-Qaida, der Rest gehört in die Geschichte Afghanistans. --139.18.1.5 12:31, 8. Feb 2006 (CET)

grund für den krieg war eben nicht (nur offiziell als augenwischerei) al-quaida! die wurden ja von den vsa selbst finanziert. wer brachte bin laden denn überhaupt in seine position??? darum geht es doch... --W. A. R. 13:39, 9. Feb 2006 (CET)

Nur einige kurze Anmerkungen, bevor der Artikel möglicherweise ramponiert wird:

1. Die Taliban vertraten eine selbt für islamisch geprägte Staaten außerordentlich radikale Auslegung des Islam.

2. Seit 1997 operierte Al-Qaida in Afghanistan, also zu einem Zeitpunkt, als die Taliban weite Teile des Landes erobert und ihre Macht bereit konsolidiert hatten. Al-Qaida nutzte das Land als Operationsbasis und agierte in enger Kooperation mit den Taliban. Es scheint mehr als unwahrscheinlich, dass die Vorbereitungen zu einem derart umfangreichen Terroranschlag wie dem des 11. Septembers 2001 ohne Wissen des Taliban-Regimes abgelaufen sein sollte.

Zudem spielt dieser Fakt vor dem Hintergrund, dass sich Kabul trotz belegter Urheberschaft weigerte, die Verantwortlichen auszuliefern, eine untergeordnete Rolle, denn spätestens hier werden die Grenzen zur direkten Mittäterschaft fließend.

3. Das Pipeline-Projekt wurde unmittelbar nach den Anschlägen auf US-Botschaften in Afrika 1998 beerdigt. Dass danach dafür noch Gelder geflossen sein sollen, ist schlichtweg falsch.

4. Al-Qaida wurde nicht durch die USA finanziert. Werden hier wieder mal (wie so oft) die Mudschahidin mit Al-Qaida gleichgesetzt?

--Quaden 04:09, 15. Feb 2006 (CET)

Zu 1) Ich habe geschrieben, daß in anderen islamische Staaten die Gesetzgebung in vielen Punkten die gleiche ist. Das ist nun einmal so. Steinigung, Amputation, Köpfen, Erhängen und dergleichen gibt es in fast jedem islamischen Staat, der die Scharia als Rechtsquelle besitzt.

Zu 2) Es ist mehr als unwahrscheinlich, daß die Anschläge in den VSA vom 11.09.01 überhaupt in Afghanistan geplant wurden. Dafür gab es nie stichhaltige Beweise, die einem unabhängigen Rechtsverfahren standhalten könnten. Nur die Behauptungen der amerikanischen Regierung, daß es eben so war. Und wie wir alle wissen, scheut sich diese Regierung auch nicht, zur Durchsetzung ihrer Ziele die ganze Welt zu belügen.

Zu 3) Es floß danach sehr wohl noch Geld. Was die letzte Taliban-Regierung auch bestätigte.

Zu 4) Sicher ist, daß Osama bin Laden und die Mudschahidin von den VSA finanziert wurden. Somit haben sie Personen und Gruppierungen finanziert, die später zur Al-Qaida wurden.

--W. A. R. 11:02, 20. Feb 2006 (CET)

Ein Eintrag zum offiziellen Kriegsende wäre sinnvoll -- t-touch 03:28, 31. Mar 2006 (CET)

Müssen die vollen Namen der gefallenen Soldaten genannt werden?

Ich sehe es als nicht sonderlich sinnvoll an die vollen Namen und teilweise ihre Dienststellen, der gefallenen Soldaten zu nennen. Zum Schutz der Familien sollten die Namen ganz rausgenommen werden oder zumindestens der Vorname auf den ersten Buchstaben gekürzt werden.

Besser wäre es vielleicht noch, den Nachnamen auf den ersten Buchstaben zu kürzen.

- Dem kann ich mich nur anschließen. Der Wert der Information des vollen Namens ist für mich nicht ersichtlich; die Verwendung setzt nur die Angehörigen der Opfer unnötig unter Druck.

Afghanische Soldaten

Die Taliban hatten doch ganz sicher auch Soldaten, oder? Entweder die sind alle heil aus dem Krieg herausgekommen, oder ich bin blind, oder die werden in der Opferstatistik tatasächlich mit keinem Wort erwähnt. --Steffen Löwe Gera 01:45, 11. Sep 2006 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Krieg in Afghanistan und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).