Der Artikel Kriegsrecht gehört zur Kategorie: Begriffsklärung
Kriegsrecht ist eine Bezeichnung für
- Kriegsvölkerrecht, Normen des Völkerrechts den Krieg betreffend.
- Ausnahmezustand, die Änderungen im innerstaatlichen Recht im Kriegsfall oder in anderen Krisensituationen.
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Diskussion der Autoren über den Artikel: Kriegsrecht
Das Lemma sollte besser Kriegsvölkerrecht oder irgendwie derartig heißen. Unter Kriegsrecht verstehe wohl nicht nur ich eher etwas wie Ausnahmezustand oder Notstand. Zumindest wäre eine BKL mit redir für die, die das von mir Gemeinte suchen, sinnvoll. Mami 16:12, 19. Apr 2005 (CEST)
Jein. "Kriegsrecht" ist - verwirrenderweise - die geläufige Bezeichnung sowohl für das innerstaatliche wie das zwischenstaatliche. Der jetzige Zustand ist trotzdem unbefriedigend. Das innerstaatliche geht im Abschnitt Besonderheiten unter, außerdem wechselt plötzlich wieder das Thema. Jus ad bellum und jus in bello sollten allerdings zusammenbleiben, ius belli fehlt als Überbegriff. Auf jeden Fall Begriffsklärung. Ich schlage Modell I vor und Kriegsvölkerrecht und Krisenrecht für die Weiterleitung, letzteres weil der Wortteil "Krieg" in diesem Zusammenhang nur noch historisch verständlich ist. Heutzutage haben wir faktisch meist Naturkatastrophenrecht. -- Lax 12:21, 21. Nov 2005 (CET)
Das Vorhergehende nach Verschiebung nach Kriegsvölkerrecht und Einrichtung der Begriffsklärung wieder hierher kopiert. --Lax 11:58, 23. Mär 2006 (CET)

