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Der Artikel Kunst am Bau gehört zur Kategorie: Kunst am Bau
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"Ring des Seyns" von Kazuo Katase am Klinikum in Ludwigshafen-Friesenheim (Kosten: 400.000 DM) Bildherkunft |
Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung des Bauträgers verstanden, einen gewissen Prozentsatz - meist 2% - der Bausumme öffentlicher Bauten für Kunstwerke, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, auszugeben. Die Neuregelung im Sinne des Artikels 142 der Weimarer Reichsverfassung wurde aufgrund einer Empfehlung des Deutschen Städtetages auf der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages im Jahre 1950 in die Wege geleitet.
Viele Bauprojekte von gemeinnützigen Einrichtungen werden erst durch die finanzielle Unterstützung des Staates ermöglicht. Da das Geld überwiegend von den deutschen Steuerzahlern kommt, sollen auch diese Nutzen von dem Bau einer Einrichtung haben.
Es soll ein kultureller Mehrwert geschaffen werden, deswegen muss ein gewisser Prozentsatz des Geldes in ein Kunstwerk oder mehrere Kunstwerke investiert werden, um die Kultur zu fördern. Zugleich dient diese Maßnahme der finanziellen Unterstützung der Kunst und Kultur, respektive der Künstler. In gewisser Weise wird dadurch das staatliche Mäzenatentum früherer Jahrhunderte fortgeführt. Die Bauleitung beauftragt zum Beispiel einen Künstler, ein Kunstwerk für den gewissen Betrag X zu erschaffen. Das Kunstwerk muss immer am Gebäude sein und darf nicht entfernt werden.
Aus dieser Verpflichtung ist mittlerweile ein Wettbewerb zwischen Künstlern und Bauherrn geworden, andere "Kunst am Bau"-Werke in Form und Wert zu übertreffen.
Kritisch sehen es die Künstler, da sie ihre Arbeit nicht den Zwängen des Bauträgers, die ja meistens Zweckbauten errichten, unterwerfen mögen.
Literatur
- Beate Mielsch: „Die historischen Hintergründe der 'Kunst-am-Bau'-Regelung“, in: Volker Plagemann (Hg.): „Kunst im öffentlichen Raum. Anstöße der 80er Jahre“, Köln 1989, S. 21 - 44.
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (Hrsg.): „ProKunsT 4 - Steuern-Verträge-Versicherungen, Handbuch für bildende Künstlerinnen und Künstler“, Bonn 2006 (250 Seiten - mit detaillierten Informationen zum Thema Kunst am Bau: Wettbewerbe, juristische Aspekte, Denkmalschutz, Ausschreibungen, Projektplanung, Vertragsentwuerfe etc.)
Weblinks
- Hintergrund bei bundestag.de
- Kunst am Bau bei Bauten des Bundes Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Kunst am Bau - Blickfang für die Öffentlichkeit
- Karlsruhe: Kunst am Bau
- Leitfaden "Kunst am Bau" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung


