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Landkreis Neu Titschein

Der Artikel Landkreis Neu Titschein gehört zur Kategorie: Ehemaliger Landkreis in Mähren
Der deutsche Landkreis Neu Titschein bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.

Der Landkreis Neu Titschein umfasste am 1. Januar 1945:

  • 5 Städte,
  • 67 weitere Gemeinden.
Der Landkreis Neu Titschein hatte am 1. Dezember 1930 86329 Einwohner, am 17. Mai 1939 84631 Einwohner und am 22. Mai 1947 69230 Einwohner.

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei/deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörten die politischen Bezirke Hranice und Nový Jičín zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet bis zur vereinbarten Demarkationslinie. Hranice und Nový Jičín trugen fortan die früheren deutsch-österreichischen Bezeichnungen Mährisch Weißkirchen und Neu Titschein. Hranice umfasste Teile des Gerichtsbezirks Mährisch Weißkirchen, Nový Jičín bestand aus Gemeinden und Gemeindeteilen der Gerichtsbezirke Freiberg, Fulnek, Neu Titschein und Odrau. Seit dem 20. November 1938 führten die beiden politischen Bezirke die Bezeichnung „Landkreis“. Sie unterstanden bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Tags darauf wurden die Landkreise Mährisch Weißkirchen und Neu Titschein förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und traten zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Neu Titschein.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach traten Teile der Landkreise Mährisch Weißkirchen und Neu Titschein zum Reichsgau Sudetenland und wurden dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt.

Nach der Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland zum 1. Mai 1939 blieb der Landkreis Neu Titschein erhalten. Die Reste des Landkreises Mährisch Weißkirchen wurden aufgelöst und auf die umliegenden Kreise verteilt:

  • Die zum Deutschen Reich gehörenden Gemeinden und Gemeindeteile des Gerichtsbezirks Mährisch Weißkirchen ohne die Gemeinden Bodenstadt, Botenwald, Fünfzighuben, Gaisdorf, Gerlsdorf (ohne die Ortschaft Neu Würben), Hermsdorf, Klantendorf, Mittelwald, Poschkau, Punkendorf, Schimmeldorf und Schmiedsau kamen zum Landkreis Neu Titschein,
  • Die Gemeinden Bodenstadt, Fünfzighuben, Gaisdorf, Hermsdorf, Mittelwald, Poschkau, Punkendorf und Schmiedsau kamen zum Landkreis Bärn,
  • Botenwald, Klantendorf und Schimmeldorf kamen zum Landkreis Wagstadt,
  • Die Gemeinde Gerlsdorf (Ortschaft Neu Würben) wurde dem Landkreis Troppau zugeteilt.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde allen Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

1943 erfolgten folgende Gemeindeveränderungen:

  • Groß Petersdorf, Heinzendorf und Klein Petersdorf (Zusammenschluss): Heinzendorf,
  • Klogsdorf und Weska (Eingliederung): Stadt Freiberg,
  • Neudörfel und Lautsch (Eingliederung): Jogsdorf,
  • Mährisch Wolfsdorf und Schlesisch Wolfsdorf (Zusammenschluss): Wolfsdorf bei Fulnek.

Weblinks



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Landkreis Neu Titschein und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).