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Landkreis Troppau

Der Artikel Landkreis Troppau gehört zur Kategorie: Ehemaliger Landkreis in Mähren
Der deutsche Landkreis Troppau bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.

Der Landkreis Troppau umfasste am 1. Januar 1945:

  • 1 Stadt,
  • 72 weitere Gemeinden.
Der Landkreis Troppau hatte am 1. Dezember 1930 47952 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 47781 Einwohner und am 22. Mai 1947 36252 Einwohner.

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei/deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Opava zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Opava trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Troppau und umfasste die Gerichtsbezirke Odrau, Troppau und Wigstadtl. Seit dem 20. November 1938 führte er die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef. Am selben Tag schied die Stadt Troppau aus dem Landkreis aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Am 21. November wurde der Landkreis Troppau förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Troppau.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Troppau zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt.

Nach der Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland zum 1. Mai 1939 blieb der Landkreis Troppau erhalten. Seine Grenzen änderten sich aber wie folgt:

  • Eingliederung der Gemeinden Gilschwitz, Jaktar und Katharein aus dem Landkreis Troppau in den Stadtkreis Troppau,
  • Eingliederung der Gemeinden Groß Herrlitz und Zattig aus dem Landkreis Freudenthal in den Landkreis Troppau,
  • Eingliederung der Gemeinden des Gerichtsbezirks Odrau aus dem Landkreis Troppau in den Landkreis Neu Titschein.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde allen Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918. 1943 gingen die Ortsnamen

  • Branka,
  • Kailowitz,
  • Podoli
unter, da diese Gemeinden in die Gemeinde Grätz eingegliedert wurden.

Literatur

  • Elmar Seidl: Das Troppauer Land zwischen den fünf Südgrenzen Schlesiens; erschienen 1992

Weblinks



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Landkreis Troppau und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).