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Der Artikel Magister gehört zur Kategorie: Akademische Bildung, Abschlüsse und Zertifikate, Studium, Titel
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Hinweis: Die Formulierung „Für ... siehe ...“ sollte vermieden werden, da sie von vielen als sprachlich unschöne Entlehnung aus dem Englischen („For ... see ...“) angesehen wird.
Begriffsklärungshinweis
Deutschland
In Deutschland ist der Magister eine gleichwertige Alternative zum Diplom und zum Ersten Staatsexamen; er stellt allerdings keinen berufsqualifizierenden, sondern einen berufsbefähigenden Abschluss dar, in dem Sinne dass er nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern auf eine breitgefächerte Vielfalt beruflicher Tätigkeiten vorbereitet.
Das Magisterstudium wird speziell an einer Philologischen Fakultät bzw. Philosophischen Fakultät oder entsprechenden Fachbereichen wissenschaftlicher Hochschulen angeboten. Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breitere wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei, und das ist das Besondere, können die Studierenden die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z. B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als weiterem Hauptfach bzw. als Nebenfächern. Eine wesentliche Bedingung ist, dass das erste Hauptfach, in dem auch die Magisterarbeit geschrieben wird, an der Philosophischen Fakultät bzw. dem entsprechenden Fachbereich unterrichtet werden soll. Somit ist den Studenten die Möglichkeit zur Beschäftigung mit einem breiten wissenschaftlichen Spektrum gegeben und eigene Interessen können weitgehend verwirklicht werden.
Die Studenten belegen entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, z. B. Kunstpädagogik mit Erziehungswissenschaft und Psychologie, oder zwei Hauptfächer, z. B. Geschichtswissenschaft und Germanistik oder Skandinavistik und Politikwissenschaft. Der Gesamtstudienaufwand ist bei allen Kombinationsmöglichkeiten im Wesentlichen gleich. Während beim Nebenfachstudium das Hauptaugenmerk auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse liegt, wird beim Hauptfachstudium neben den Grundlagen Wert auf die Beschäftigung mit speziellen Themenkreisen gelegt.
Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studenten haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bietet im wachsendem Maße Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.
Im Zuge des Bologna-Prozesses werden zurzeit viele Magister-Studiengänge (wie auch Diplom-Studiengänge) in entsprechende Bachelor- und Master-Studiengänge umgewandelt. Die deutsche Form der Abschlussbezeichnung Master lautet dabei ebenfalls Magister, siehe dazu den Artikel über Master/Magister.
Nach einem in der Regel, zumindest in Deutschland, mit gut oder sehr gut bestandenen Magisterexamen, ist eine Promotion möglich.
Magistra Artium/Magister Artium (M. A.)
Der Magistra Artium/Magister Artium (M. A.) (Lehrer/in der „Freien“ Künste) ist ein akademischer Grad.
Das Magisterstudium ist ein Studium üblicherweise geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer und führt nach einer Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades Magistra Artium/Magister Artium (M. A.). Dieser Titel bezieht sich auf die in der Antike vorgebildete und durch das gesamte Mittelalter hindurch tradierte Auffassung von den Disziplinen der Wissenschaft als den „septem artes liberales“, den sieben freien Künsten, und bedeutet „(Lehr-)Meister der Wissenschaften“ und ist somit nicht auf künstlerische Gebiete beschränkt. In der Folgezeit übernahm man diesen Titel für alle sich weiter selbständig etablierenden Fächer mit „philosophischer“ Grundlage, z. B. die Philologien oder die archäologischen und geschichtswissenschaftlichen Fächer.
Mittlerweile ist es allerdings an vielen Universitäten möglich, auch Fächer wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, die nicht dem klassischen Bild eines Magisterstudiums entsprechen, als Magisterfach zu studieren. Wenn diese Fächer als erstes Hauptfach (also in dem die Magisterarbeit geschrieben wird), gewählt werden, nennt sich der Abschluss Magister/Magistra Scientiarum (M. Sc.), d. h. „Lehrer/in der (Natur-) Wissenschaften“.
Berufsmöglichkeiten
Der Abschluss Magister Artium eignet sich:
- bei einer Studienentscheidung für Fachgebiete, bei denen der Abschluss mit einem Diplom oder mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nicht möglich ist;
- als Zusatzqualifikation neben einem berufsqualifizierenden Abschluss;
- für ausländische Studenten.
Im allgemeinen bzw. auswärtigen Kultur- und Medienbereich, auf den der Abschluss Magister Artium bezogen ist, bestehen je nach gewähltem Hauptfach Beschäftigungsmöglichkeiten im Beratungs-, Bibliotheks-, Dokumentations-, Konzert-, Museen-, Theater- und Übersetzungswesen sowie im Bereich des auswärtigen (Kultur-) Dienstes. Außerdem eröffnet dieser Grad auch eine Referententätigkeit bei kirchlichen, kommunalen, pädagogischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Einrichtungen, in Auslands-, Personal-, Stabs- und Werbungsabteilungen von Unternehmen sowie in Institutionen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsverwaltung/-förderung. Für solche Referententätigkeiten wird jedoch in der Regel, für den höheren Archiv- bzw. Bibliotheksdienst zum Teil zwingend die Promotion vorausgesetzt. Über die genannten Beschäftigungsmöglichkeiten hinaus kämen auch Lektor- bzw. Fachredakteurstellen bei Rundfunk, Fernsehen sowie Zeitungs- und Buchverlagen in Betracht, wobei aber fast immer eine publizistische Zusatzausbildung oder zumindest eine journalistische Erfahrung aus freiberuflichen Tätigkeiten erforderlich ist.
Siehe auch: Baccalaureus Artium, Bachelor, Master
Magister Legum Europae
Der Magister Legum Europae (MLE) ist ein europäischer Magisterabschluss.
Der Studiengang bereitet den Studenten auf eine internationale juristische Betätigung vor und vermittelt zusätzlich zu Kenntnissen des Europäischen Rechts auch solche des Rechts der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, unter Bezugnahme auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Für den Erwerb des MLE ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität eines Landes der EU oder der EFTA erforderlich. Ausländische Studierende werden nach Auswahl durch die Partneruniversitäten zugelassen. In der BRD Studierende mussen für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Hannover immatrikuliert sein und studieren für ein akademisches Jahr – unterstützt durch ein ERASMUS-Stipendium – an einer der 30 Partneruniversitäten des Programms innerhalb der EU. Die Magisterprüfung beinhaltet eine schriftlich angefertigte Magisterarbeit und eine mündliche Prüfung.
Berufsmöglichkeiten
Der Magister Legum Europae eignet sich: Für sämtliche juristische Berufe, länderübergreifende Organisationen, Kanzleien mit Sozietäten in verschiedenen Ländern der EU, Firmen mit besonderen Auslandsbezügen im Feld der Europäischen Union und ebenfalls im öffentlichen Dienst.
Weitere Magister-Formen
Magister Scientiarum, Magister der Theologie
Ähnliche Studiengänge
Ähnliche Studiengänge werden von den Universitäten Münster, Göttingen, Bremen und Leipzig angeboten, teilweise mit der Bezeichnung LL.M.Eur. etc. Die Universität Gießen bietet einen Abschluss als „Magister des internationalen Rechts“ (MJI) an. Die von der Fernuni Hagen bisher angebotenen Magister-Studiengänge laufen bis Sommersemester 2010 aus bzw. sind in Master-Studiengänge umgewandelt worden.Österreich
In Österreich ist Magister (männlich) bzw. Magistra (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. Das gilt sowohl im System der Diplomstudien (vier bis sechs Jahre ab Matura), als auch im neuen System der Magisterstudien (aufbauend auf dem Bakkalaureat) im Sinne des Bologna-Prozesses. Ausnahmen sind die technischen Studien (Abschluss mit dem Grad Diplom-Ingenieur), die Studien der Human- und Zahnmedizin (Abschluss mit Doktorgrad, obwohl sie als Diplomstudien gelten) sowie diverse Universitätslehrgänge, die englische Bezeichnungen (z. B. Master of Science [M. Sc.]) verleihen.
Die Abkürzung für die männliche und die weibliche Form des Grades lautet „Mag.“, die ungefähre Studienrichtung wird durch einen Zusatz angezeigt, z. B.:
- Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
- Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
- Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
- Mag. iur. rer. oec. (Magister/Magistra iuris rerum oeconomicarum, Magister/Magistra des Rechts der Wirtschaft)
- Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
- Mag. pharm. (Magister/Magistra pharmacie, Magister/Magistra der Pharmazie)
- Mag. med. vet. (Magister/Magistra medicinae veterinaeriae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
Magistergrade von Fachhochschulen werden generell mit dem Zusatz „(FH)“ gekennzeichnet. Durch eine im Jahr 2006 verabschiedete Gesetzesnovelle entfällt dieser Zusatz künftig bei Master-Studien, nicht aber bei den noch eingerichteten Diplomstudien. Bisher verliehene Magistergrade bleiben von der Neuregelung unberührt, jedoch können Absolventinnen und Absolventen den verliehenen Grad gegebenenfalls auf einen neu eingeführten Master-Grad umschreiben lassen.
Polen
Der polnische magister (Abkürzung mgr) entspricht dem deutschen Magister. Es gibt sowohl grundständige als auch auf Abschlüssen der Bakkalaureatsebene (licencjat bzw. inżynier in den Ingenieurwissenschaften) aufbauende Magisterstudiengänge. Der magister wird nach einer 5-jährigen Regelstudienzeit vergeben, die mit einer magisterium genannten Abschlussarbeit beendet wird. In der Humanmedizin ersetzt der Abschluss lekarz medycyny den magister, in der Tiermedizin heißt der entsprechende Abschluss lekarz weterynarii. In technischen Studiengängen wird der magister-Titel durch den Zusatz inżynier (Ingenieur, abgekürzt mgr inż.) ergänzt.Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen besteht ein Äquivalenzabkommen über die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse. In Warschau wurde dieses Abkommen am 23. Juli 1997 unterzeichnet und am selben Tag durch zwei zusätzliche Protokolle ergänzt. Das Abkommen trat am 14. Januar 1998 in Kraft. (BGBl 1998 Teil II Nr. 20 vom 19. Juni 1998, S. 1011–1026) Die Ergänzung der Anlage 2 dieses Abkommens wurde im BGBl 1999 Teil II Nr. 15 vom 25. Juni 1999, S. 471–472 veröffentlicht.
Aus diesem Regierungsabkommen geht u. a. hervor, dass der polnische Magister-Abschluss dem Deutschen Diplom-Abschluss (Universität) entspricht. Analog ist der polnische magister inżynier zum deutschen Diplom-Ingenieur (TU/TH/GH) gleichwertig. (vgl. hierzu http://www.ifos.de/anabin/d... und http://www.ifos.de/anabin/d...
Skandinavien
In Dänemark und Norwegen ist magister artium (mag. art.) ein akademischer Grad, der in aller Regel eine 7-jährige Ausbildung erfordert, also höher als der Kandidat-Grad (cand. mag.) ist, der in der Regel nach 5 Jahren zu erlangen ist und dem deutschen Magister, Diplom oder Staatsexamen entspricht. Der Magister ist traditionell als Forschungsgrad angesehen. Menschen die den Magistergrad erhalten, werden öfter als Forscher (z. B. in Universitätspositionen) arbeiten. Magister qualifiziert formell für eine Universitätsprofessur, heute wird in der Regel aber nach dem Doktorgrad gefragt. Ein skandinavischer Doktorgrad (dr.) entspricht etwa der Habilitation in Deutschland (Dr. habil.).
Siehe auch
Weblinks
Diskussion der Autoren über den Artikel: Magister
hi- ich vermute eventuelle einsprüche gegen meine Verlinkung von "meister", aber hier mein Gegenargument:-): wenn man Lehrer verlinken kann - zwar auf den Beruf, dann kann man auch Meister so verlinken. 89.53.187.93 18:21, 6. Jul 2006 (CEST)
- [Kann bitte jemand der sich mit Wiki besser auskennt als ich in den Artikel eintragen, dass in Österreich das Kürzel (FH) für FH-Absolventen jetzt wegfällt, die Titel also gleichgestellt sind. Und dann diese Anmerkung löschen.(Sorry, kenne mich leider noch nicht besser mit Wikipedia aus...)]***
- Ist das denn so? Ich denke, nö, können wir nicht, das riecht nach lobby. --Eiky 20:52, 6. Apr 2006 (CEST)
- Ist es nicht. Diese Änderung gilt nur für neue Studien mit den Graden "Bachelor" und "Master" (statt bisher: "Bakkalaureus" und "Magister"), solche gibt es noch nicht. Auf alte Studien bzw. Grade hat dies keine Auswirkung.
- --Peter Putzer 09:29, 7. Apr 2006 (CEST)
dieser Artikel wurde (erneut) in die Doppelt-vorhanden Liste eingetragen, da Magister und Magister Artium tatsächlich der gleiche akademische Grad ist. Empfehle, von Magister Redirect auf M.A. zu verlinken und/oder Begriffsklärung einzustellen a la 1. Magister siehe Meister, siehe Lehrer 2. Magister Artium, akademischer Grad . Die Tatsache, dass im M.A.-Artikel mehr steht als im Magisterartikel ist k e i n Argument.
- -) LaScriba
In Österreich ist der Magister nicht mit dem Magister Artium gleichzusetzen. Es gibt zwar ebenfalls einen Mag.art. (und zwar für Kunststudien), aber auch eine Reihe anderer Magistergrade. Siehe Text.
- Auch in DE gibt es nicht nur den Magister Artium. Direkt verwandt ist der Magister Scientiarum. Daneben gibt es aber auch noch andere Magistergrade. Irgendwann sollte man die wohl alle mal in einem Artikel zusammenfangen, aber das hat meines Erachtens Zeit.Rabauz 15:00, 14. Nov 2004 (CET)
Der Magister steht als Überbegriff für eine ganze Reihe von akademischen Graden, für die erwähnten Magister-Grade im deutschsprachigen (M.A. etc), aber auch für die verschiedenen Master-Grade (M.Sc. etc) aus dem englischsprachigen Raum, die ja nun (zum Glück) auch bei uns Einzug finden. In Deutschland hat dies zu der kuriosen Situation geführt, daß man eigentlich zwei Formen des Magister-Studiums hat: Zum einen den "klassischen" Magister (grundständiges Studium mit der typ. Hauptfach/Nebenfach-Struktur), zum anderen den Master's Degree (konsekutives Bachelor-/Master-Modell ohne die breite Fächerung des Magisters und eher ein konsekutiv aufgebauter Nachfolger für den Diplomstudiengang). In den USA gibt es übrigens den M.A. (Master of fine arts), der zwar konsekutiv angelegt ist, aber ebenfalls die typ. Struktur des deutschen M.A. aufweist (2 Hauptfächer oder ein Hauptfach + 2 Nebenfächer). Auf jeden Fall handelt es sich hier nicht um einen Doppel-Eintrag - der M.A. stellt eine Ausprägung des Magisters dar, ist aber nicht mit ihm gleichzusetzen. Der Magister hat übrigens auch eine Historie, die bis in das Mittelalter zurückreicht, zudem hat der Begriff einige Umdeutungen erhalten. Dieser Artikel hier muß also auf jeden Fall als Überbegriff erhalten bleiben. Sobald ich mal mehr Zeit finde, werde ich die historische Entwicklung des Begriffs genauer recherchieren und beitragen.
- -- Hogri 19:32, 25. Nov 2004 (CET)
Wertung von Abschlüssen sollte im Artikel unterbleiben
Im Artikel stand ein Satz von wegen "Der Magister ist in Deutschland weniger angesehen, als das Diplom...". Diese Aussage ist bestenfalls wage [resp. "vage", gell?] und nicht zu beweisen. Eine Wertung, zumal das bestenfalls auf hörensagen beruht, des Abschlusses sollte in einem objektiven Artikel unterbleiben. Es kommt immer darauf an, wen man fragt. Ich hab das daher rausgenommen.
cu
Dros
- Eben aus diesem Grund habe ich gerade eine Änderung bezüglich "nicht berufsqualifizierend, lediglich berufsbefähigend" rückgängig gemacht. Im Übrigen steht da noch etwas: "Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor." Das ist insofern falsch, weil es ja auch wirklich Magister geben soll, die tatsächlich Sprach- und Literaturwissenschaften beruflich praktizieren oder wirklich als Historiker arbeiten! ;-P Dass die Berufsbezeichnung nicht im Wortlaut vorkommt tut dabei nichts zur Sache. --Mkrefft 01:03, 17. Nov 2005 (CET)
- Daß der Magister berufsbefähigend, nicht berufsqualifizierend ist, wurde mir 2001 im Einführungsseminar meines Magisterstudiengangs mitgeteilt (Uni Hamburg, Romanistik). Ich finde im Internet auch keine Quellen, in den der Magister als berufsqualifizierender Abschluss explizit genannt wird, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, und das ist auch wirklich so gemeint - ich habe kein Interesse, den Magister abzuwerten. Etwas mehr als "Schmarrn" sollte aber schon kommen, gerade wenn man sich auf die KMK beruft (Quelle?).
Zitat: ...daraus ein Berufsbild für Computerlinguisten abzuleiten, machte die Diskussion interessanterweise deutlich, daß sich heutzutage offensichtlich nicht mehr alle (Betroffenen) der Tatsache bewußt sind, daß der Magister Artium, auch wenn er auf der Basis des Studiums der Computerlinguistik erworben wird, kein berufsqualifizierender Abschluß ist. Quelle: http://www.k-n-o-r-z.de/pub...
Zitat: Magisterprüfungen sind üblich in den geisteswissenschaftlichen Fächern. Die Magisterprüfung ist kein berufsqualifizierender Abschluß in dem Sinne, daß Studium und Abschlußprüfung in einen spezifischen Beruf oder eine bestimmte Berufstätigkeit einmünden, auf die bereits während des Studiums hingearbeitet werden kann. Quelle: http://www.uni-bonn.de/Stud... (fette Hervorhebung ist von mir)--213.6.90.195 00:37, 20. Nov 2005 (CET)
Lizentiat in der Schweiz
lic. in der Schweiz ist von Art und Umfang des Studiums gleichwertig wie der deutsche M.A. Auch die Fächerauswahl ist ähnlich. Allerdings hat auch in der Schweiz der Bologna-Prozess begonnen und die "lic."-Studiengänge laufen zumeist aus.

