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Master

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Der Artikel Master gehört zur Kategorie: Akademische Bildung, Abschlüsse und Zertifikate, Studium, Titel

In Deutschland ist der Master (, von engl. master, von lat. magister für „Vorsteher, Meister“) der zweite akademische Grad, den Studenten an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Ein Master wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeitstudium verliehen. Studienvoraussetzung ist mindestens ein abgeschlossener Bachelor. Für ein Master-Studium bewerben sich zur Zeit auch häufig Absolventen von traditionellen, einstufigen Studiengängen (Magister, Diplom oder Erstes Staatsexamen in Jura oder Lehramt; Abschluss in Medizin). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.

Nach der Studiengangumstellung im Rahmen des Bologna-Prozesses behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse (Magister, Staatsexamen und Diplom) ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben. Die traditionellen einstufigen Abschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten im Rahmen von Vereinbarungen in Deutschland als äquivalent zum Master. Zu gleichnamigen Abschlüssen im außereuropäischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.

Der Master in Deutschland

Masterstudiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Den Master als akademischen Grad verleihen nur Hochschulen (z. B. Fachhochschulen oder Universitäten). Es wird von den Hochschulen individuell geprüft, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird.

Es gibt zwei Mastertypen in Deutschland: konsekutive und nicht-konsekutive. Je nach Typ des Masters sind verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu benutzen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist aber nicht statthaft.

Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade)

Ein konsekutiver Masterstudiengang ist die direkte Fortführung eines speziellen Bachelor-Studiengangs. Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich.

Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur vier verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. Fachliche Zusätze sind generell unzulässig.

Master of Arts (MA)
Der Master of Arts (üblich in den Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften) kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science).
Master of Engineering (M.Eng.)
Der Master of Engineering kann statt eines Master of Science im Bereich der Ingenieurwissenschaften erworben werden.
Master of Laws (LL.M.)
Der Master of Laws (LL.M.) ist ein rechtswissenschaftlicher Aufbaustudiengang. Zugangsvoraussetzung ist i.d.R. entweder ein rechtswissenschaftlicher Bachelor (Bachelor of Laws), das Erste Staatsexamen in Jura oder der akademische Grad Diplom-Wirtschaftsjurist (Fachhochschule oder Universität). Ausnahmen bilden Aufbaustudiengänge, die Spannungsfeld zweier Disziplinen agieren, wie z.B. im Steuerrecht der Fall ist. Diese Studiengänge stehen auch Graduierten anderer Fakultäten offen.
Master of Science (MSc)
Der Master of Science (üblich in den Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften) kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden. In besonderen Fällen kann als Zugangsvoraussetzung auch ein vorangegangener Bachelor of Arts oder Bachelor of Engineering anerkannt werden.

Abschlussbezeichnungen (nicht-konsekutive Mastergrade)

Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studenten in einem Fach weiterzubilden, das sie in ihren vorangegangenen Studien noch nicht vertieft belegt haben. Sie vermitteln in der Regel eher anwendungsorientiertes Wissen und schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z. B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom, an den Magister oder an einen ersten Master).

Die Abschlussbezeichnungen können von den Hochschulen frei gewählt werden (z. B. Master of Taxation), müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Master erlaubten abweichen.

Master of Business Administration (MBA)
Der (Executive) Master of Business Administration ist das wohl bekannteste Beispiel für einen nicht-konsekutiven Master. Er soll Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse vermitteln, die sie in Führungspositionen benötigen.
Master of Business and Engineering (MBE)
Der Master of Business and Engineering ist noch ein recht junger akademischer Grad, der den Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse und den wirtschaftswissenschaftlichen Absolventen die technischen Kenntnisse vermitteln soll. Dieser postgraduale Studiengang gilt als angelsächsisches Pendant zum Wirtschaftsingenieur.
Master of Computer Science (M.Comp.Sc.)
Der Master of Computer Science kann an einigen Hochschulen nach einem Studium der Informatik erworben werden. Zur Zeit wird er auch als konsekutiver Mastergrad verliehen, im Zuge der Reakkreditierungen bestehender Studiengänge wird er aber Zug um Zug durch den Master of Science ersetzt. Als nicht-konsekutiver Grad (siehe oben) kann der Master of Computer Science jedoch weiterhin verliehen werden.
Master of Economics (MEcon)
Der Master of Economics ist der akademische Grad, der den Absolventen eines volkswirtschaftlichen Studiums im Masterprogramm verliehen wird.
Master of Education (M.Ed.)
Der Master of Education kann an einen Bachelor of Science oder Bachelor of Arts angeschlossen werden. Dieser Master-Abschluss dauert zwei Jahre.

Der Master of Education kann sich auch an einen speziellen Bachelor mit Ausrichtung auf die schulische und außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen: Studienschwerpunkt Grundschule und Studienschwerpunkt Haupt- Realschule, anschließen. Dieser Master dauert nur ein Jahr und ermöglicht das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Programme mit 2-jährigem Master hingegen zielen auf das Gymnasiallehramt hin.

Alternativ können auch entsprechende Magister und Diplom-Studiengänge den Zugang zum Master of Education ermöglichen.

Der Master of Education ist dem 1. Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referendariat, oder wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt.

Anmerkung: Der Master of Education kann nicht in jedem Bundesland erworben werden. Nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).

In lateinischer Sprache ist die Bezeichnung "Magister Educationis".

Master of Library and Information Science (M.L.I.S.)
Dieser Masterabschluss wird interdisziplinär angeboten und bildet Informationsspezialisten aus. Damit erreicht man die Qualifikation zum höheren Dienst in Bibliotheken bzw. zum wissenschaftlichen Bibliothekar.
Master of Organizational Management (MOM)
Der Master of Organizational Management ist ein interdisziplinärer Postgraduierten-Studiengang. Er vermittelt Kompetenzen zur Analyse, Gestaltung und Führung von innovierenden und sich wandelnden Organisationen (Unternehmen, öff.-rechtl. Verwaltung, Non-Profit-Institutionen). Hierzu werden Kenntnisse der Fachdisziplinen Betriebswirtschaftslehre, Jura, Ingenieurswesen und Sozialwissenschaften miteinander vernetzt und in lösungsorientierte Ansätze (Methoden, Instrumente) übertragen.
Master of Public Administration (MPA)
Der Master of Public Administration ist ein berufsqualifizierender verwaltungswissenschaftlicher Master-Abschluss im Studiengang Öffentliches Management. Der MPA ist qualifiziert notwendige Veränderungen von Verwaltungsprozessen zu planen, durchzuführen und auszuwerten und dabei die Strukturen und -abläufe effizienter und effektiver zu gestalten. MPA werden in den öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sowie bei nationalen und internationalen Organisationen.
Master of Social Management (MSM)
Der Master of Social Management ist ein berufsqualifizierender sozialwissenschaftlicher Master-Abschluss im Studiengang Öffentliches und Privates Management. Der MSM beinhaltet Themen wie Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Moderation, Betriebswirtschaft, Finanzen & Controlling, Personalmanagement, Kommunalpolitik & -verfassung, Öffentlichkeitsarbeit/ PR, Marketing und vermittelt das Know-how für Führungsaufgaben bei freien und öffentlichen Trägern.
Master of Theology (MTh)
Der Master of Theology kann in Kooperation mit der University of South Africa (Unisa) durch die Gesellschaft für Bildung und Forschung in Europa (GBFE) und ihrer angeschlossenen Institute in Deutschland, Österreich und in der Schweiz erworben werden. Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst

Mit Umstellung der Studiumsabschlüsse waren auch die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes anzupassen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung der Kultusminister- und der Innenminsterkonferenz (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz - IMK - vom 24. Mai 2002) wurden die Zugangsberechtigungen für Absolventen der Master- und Bachelorstudiengänge geregelt.

Für die Feststellung, ob die Bildungsvoraussetzungen von an Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüssen den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, sind Kriterien festzulegen. Dabei ist auf Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen sowie den vorhergehenden Studienabschluss abzustellen. Ob ein bestimmter Master-Abschluss an einer Fachhochschule diese Voraussetzungen erfüllt und den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, wird im Akkreditierungsverfahren festgestellt.

Laufbahnrechtlich sind die Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse einheitlich zu behandeln, sodass weder die Dauer eines Bachelor-/Bakkalaureusstudiengangs noch der Hochschultyp, an dem der Abschluss erworben wurde, noch die inhaltliche Ausrichtung Kriterium für die Zuordnung sein können.

Dreijährige und vierjährige Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse sind unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurden – im Unterschied zum Master/Magister – grundsätzlich dem gehobenen Dienst zuzuordnen.

Soweit von der Fachhochschule beantragt, wird im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch festgestellt, ob Masterstudiengänge an Fachhochschulen die oben genannten Kriterien hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Studienabschlusses erfüllen.

Fällt die Akkreditierung positiv aus, wird in den Akkreditierungsbescheid der Zusatz aufgenommen: „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“.

Enthält der Akkreditierungsbescheid den o. g. Zusatz, sind die Bildungsvoraussetzungen für den Zugang zum höheren Dienst nach § 13 BRRG in Bund und Ländern erfüllt. Die Feststellung, ob der Studiengang für eine bestimmte Laufbahn fachlich geeignet ist, bleibt dagegen – wie bei allen Studiengängen – der laufbahngestaltenden Behörde vorbehalten (§ 13 Abs. 3BRRG).

Master-/Magisterabschlüsse der Universitäten eröffnen den Zugang zum höheren Dienst und bedürfen daher für den Zugang zum höheren Dienst keiner gesonderten Akkreditierung.

Davon unabhängig muss für die Zulassung zum allgemeinen höheren Verwaltungsdienst ein Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren und die Ablegung der Laufbahnprüfung oder einer die Befähigung für die Laufbahn vermittelnden zweiten Prüfung gegeben sein. Eine Ausnahme stellen die Masterabschlüsse der Bereiche Jura, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften und Sozialwissenschaften dar.

Promotionsberechtigung

Für Master- und Magisterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen – unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurden.

Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.

Ausnahmen zum Zugang zum Masterstudium in Deutschland

Auch ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, allerdings mit universitärem Vordiplom, kann man in Deutschland an wenigen Masterprogrammen teilnehmen, wie z. B. am dreijährigen Masterstudiengang, der zum Master of Science in Economics and Management Science führt, der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.

Der Master in Österreich

In Österreich gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive und nicht-konsekutive Studiengänge. Diese Studiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein.

Abschlussbezeichnungen in konsekutiven Studiengängen

In konsekutiven Studiengängen werden keine Mastergrade, sondern Magistergrade, bzw. in den Ingenieurwissenschaften der Grad Diplom-Ingenieur vergeben. Diese Grade sind identisch mit den Graden, die auch in den grundständigen Diplomstudien vergeben werden. Anders als in Deutschland werden die Grade der Fachhochschulen, soweit sie im Rahmen eines Diplom-, Bakkalaureats- oder Magisterstudiums verliehen werden, weiterhin mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet. Seit einer Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes im März 2006 entfällt der Zusatz (FH) künftig bei Abschlüssen in einem Bachelor- oder Masterstudiengang. Ferner sieht die Änderung vor, dass in konsekutiven Studiengängen, die ab dem Wintersemester 2006/2007 neu eingerichtet werden, künftig statt des Grades "Magister" oder "Diplomingenieur" der Grad "Master" verliehen werden kann.

Wie in Deutschland ist ein konsekutiver Studiengang die direkte Fortführung eines speziellen Bakkalaureats-Studiengangs (ab WS 2006 Bachelor-Studiengang). Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich. Es gibt auf Masterstufe im Bereich der konsekutiven Studiengänge folgende Grade, wobei der Zusatz die ungefähre Studienrichtung anzeigt:

  • DI bzw. Dipl.-Ing. (Diplom-Ingenieur)
  • Mag. art. (Magister/Magistra artium, Magister/Magistra der Künste)
  • Mag. Biol. (Magister/Magistra der Biologie)
  • Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
  • Mag. iur. rer. oec. (Magister/Magistra iuris rerum oeconomicarum, Magister/Magistra des Rechts der Wirtschaft)
  • Mag. med. vet. (Magister/Magistram medicinae veterinariae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
  • Mag. Pharm. (Magister/Magistra der Pharmazie)
  • Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
  • Mag. rer. nat. (Magister/Magistram rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
  • Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
  • Mag. Sport. (Magister/Magistra der Sportwissenschaften)

Abschlussbezeichnungen in Universitätslehrgängen

In Österreich werden in nicht-konsekutiven Studiengängen so wie in Deutschland Mastergrade vergeben. Diese Studiengänge gehören zu den sogenannten Universitätslehrgängen und sind somit Teil der akademischen Weiterbildung. Angeboten werden Universitätslehrgänge, wie der Name bereits sagt, ausschließlich an Universitäten und nicht an Fachhochschulen. Folgende Grade werden vergeben:

  • M.E.S. (Master in/of European Studies)
  • LLM (Legum Magister/Magistra) *)
  • MAS (Master of Advanced Studies)
  • MA (Master of Arts)
  • MBA (Master of Business Administration)
  • MCoach (Master of Coaching)
  • MIM (Executive Master in Management)
  • M.B.L. (Master of Business Law)
  • MBI (Master of International Business)
  • LL.M. (Master of Laws)
  • MPOS (Master in Psychoanalytic Observational Studies)
  • MPH (Master of Public Health)
  • MSc (Master of Science)
  • MSM (Master of Social Management)

Lehrgänge universitären Charakters:

  • MPA (Master of Public Administration)
  • MPM (Master of Public Management)
  • MSD (Master of Security and Defense Management)

Der Master in der Schweiz

In der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive Studiengänge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch Abschlüsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen Studiengängen vergeben:

  • MA (Master of Arts)
  • MEng (Master of Engineering)
  • MLaw (Master of Law)
  • MMed (Master of Medicine)
  • MSc (Master of Science)
  • MTh (Master of Theology)

Daneben gibt es sogenannte Nachdiplomstudiengänge, die, ähnlich wie in Österreich, zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezählt werden. Angeboten werden solche Studiengänge sowohl an Schweizer Universitäten als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutivem Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den Grad Master of Advanced Studies (MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind Abschlüsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum Grad Master of Business Administration (MBA) führen.

Auch ist zu bemerken, dass sich, wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsordnung absolvierte, sich auch MA oder Master of Arts nennen darf, also beide Titel führen darf. Die Hochschulen stellen entsprechende Papiere aus. Jedoch darf man nicht beide Titel, also lic. und MA/Master of Arts in ein und demselben Dokument aufführen, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hätte mehrere Titel erworben.

Ferner sind bei privaten Bildungsinstitutionen Mastergrade erreichbar. Einzelne sind nach niederländischem Recht vom Dutch Validation Council akkreditiert (etwa die "Master of Arts" des Zentrums für Agogik, Basel), MBA-Programme häufig von der FIBAA.

Der Master in Großbritannien

In Großbritannien dauert das Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorausetzung dazu ist der britische Bachelor (hon.), der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen (Diplom, Magister) können sich je nach Hochschule bis zu 50 Prozent des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss in jedem Fall geschrieben werden (diese Anerkennung hat damit zu tun, dass min. 50% des Studiums an der Hochschule/Universität gemacht werden damit sie einen akademischen Grad vergibt. Das universitäre Diplom, Staatsexamen, Magister gelten in Großbritannien als äquivalent zum Master). Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in Großbritannien geht direkt in den Beruf. In Großbritannien ist die Akkreditierung von Abschlüssen weitestgehend unbekannt. Es wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird. Es wird in Großbritannien zwischen sogenannten Taught Master Degrees und Research Master Degrees unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer Masterthesis. Damit entspricht ein solcher britischer Master-Abschluss in seiner Struktur den Master-Studiengängen in den deutschsprachigen Ländern. Die daneben bestehenden Research Master Degrees besitzen eine vollkommen andere Struktur. Diese Studiengänge sind reine Forschungsstudiengänge und beinhalten daher keinerlei Kurse. Die auch bei diesen Studiengängen zu erstellende Masterthesis muss deshalb auf einem Niveau zwischen der Dissertation eines PhD-Studienganges und der Masterthesis eines Taught Masters sein. Der in Research Master Studiengängen verliehene Grad ist an den meisten britischen Universitäten der Master of Philosophy (M.Phil.).

Ein sehr guter britischer Bachelor (hon.) oder deutscher Bachelor ermöglichen in Großbritannien nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.

Internationaler Vergleich

Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Auf europäischer Ebene findet eine zunehmende Harmonisierung der Hochschulsysteme statt, im internationalen Vergleich variieren die Systeme aber noch sehr stark. Hier die wichtigsten Unterschiede zu einigen anderen Ländern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen.

USA

In den USA sowie in Europa gilt der US-amerikanische Master in der Regel als äquivalent zum europäischen Master (bzw. deutschen Diplom, Staatsexamen oder Magister). Masterstudiengänge werden fast ausschließlich an den im amerikanischen Englisch als universities bezeichneten Hochschulen angeboten, da sie im Gegensatz zu den colleges auch Abschlüsse jenseits des Bachelors vergeben.

Zulassungsvorausetzung zum Masterstudium ist wie in Europa ein Bachelor oder ein Abschluss, der mindestens dem Bachelor vergleichbar ist. Da der Bachelor in den USA allgemein der erste Studienabschluss ist, werden Masterstudien als weiterführende Studien angesehen und daher als "Graduiertenstudien" (englisch: graduate studies) bezeichnet; entsprechend gelten Master-Studenten ebenso wie Ph.D.(Doktor)-Studenten als "Graduiertenstudenten" (englisch: graduate students).

Wie die übrigen Studiengänge in den USA sind auch die Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt. Die Zahl der Masterstudienplätze ist erheblich kleiner als jene der Bachelorstudienplätze. In der Tat verläßt in den USA der Großteil der Bachelorabsolventen die Universität und ergreift direkt einen Beruf. Nur eine Minderheit der Bachelorabsolventen setzt das Studium - entweder direkt oder oft erst nach ein- oder mehrjähriger Berufstätigkeit - mit Studienziel Master und/ oder Ph.D. (Doktor) fort. (Die Prozentsätze, wie viele US-Amerikaner einen Studienabschluss haben, lassen sich daher kaum oder gar nicht mit deutschen Statistiken vergleichen.)

Das Masterstudium dauer in den USA in der Regel zwei Jahre im Vollzeitstudium. Eine Master-Arbeit (englisch: thesis) muss nicht an jeder Universität bzw. in jedem Studiengang geschrieben werden. Ein Master kann in den USA auch allein auf Grundlage von Veranstaltungen und Prüfungen vergeben werden (englisch: by coursework).

In den USA können verschiedene Masterabschlüsse vergeben werden. Da die europäischen Masterbezeichnungen unter starkem Einfluss des angloamerikanischen Bezeichnungssystems entwickelt wurden, entsprechen sich die Bezeichnungen weitgehend. Die zwei Grundtypen konsekutiver Masterabschlüsse sind somit der Master of Arts (MA bzw. M.A.) und der Master of Science (MSc bzw. M.Sc). Daneben wird eine Anzahl weiterer, nicht-konsekutiver Masterabschlüsse vergeben, z. B. der Master of Business Administration (MBA) oder der Master of Education (M.Ed.).

Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von Masterstudiengängen (wie auch von anderen Studiengängen) werden in den USA von den individuellen Universitäten geregelt; ein staatliches Kontrollsystem, wie es in Europa und anderen Ländern üblich ist, gibt es nicht. Vor allem an kleineren bzw. wenig bekannten US-Universitäten ist daher die Akkreditierung von Abschlüssen wichtig, da solche Hochschulen Abschlüsse wie Bachelor oder Master vergeben können, die nicht offiziell anerkannt sind. Solche Abschlüsse werden in der Regel auch in Deutschland nicht als äquivalent zu einem europäischen zweiten akademischen Grad anerkannt.

Sonderfälle im US-System

An vielen renommierten, auf Forschung ausgerichteten Fachbereichen ist es üblich, sich mit abgeschlossenem Bachelor direkt für einen Ph.D. (Doktor) zu bewerben. Bewerbungen "nur" für einen Master sind an diesen Fachbereichen in der Regel überhaupt nicht möglich. Die für einen Ph.D.-Studiengang zugelassenen Studenten müssen den Master dann als eine von mehreren Voraussetzungen für das Erreichen des Ph.D. erwerben.

Ein anderer Sonderfall sind Studienangebote mancher Universitäten, an denen begabte Studenten Bachelor und Master in insgesamt fünf Jahren erreichen können. Diese Angebote werden zum Teil als "4+1"-System bezeichnet. Tatsächlich werden die Voraussetzungen zum Master jedoch meist nicht in nur einem Jahr erfüllt. Die Studenten belegen vielmehr schon vor Erreichen des Bachelors Veranstaltungen für den Master, sodass sowohl die üblicherweise vierjährige Studienzeit für den Bachelor als auch die zweijährige Studienzeit für den Master (auf eine Gesamtstudienzeit von fünf Jahren) reduziert werden. Allerdings gibt es selbst von diesem System wieder weitere Ausnahmen; zum Beispiel gibt es Angebote, Bachelor und Master in nur viereinhalb Jahren zu erwerben.Kombinierter Bachelor und Master an der University of South California

Ausnahmen bilden ferner der üblicherweise dreijährige Studiengang Rechtswissenschaften und der in der Regel vierjährige Studiengang Medizin. Zugangsvoraussetzung für diese Studiengänge ist zwar ebenfalls mindestens ein Bachelor. Der Abschluss dieser Studiengänge wird jedoch nicht als Master, sondern als doctor bezeichnet (lat. Juris Doctor bzw. JD = Doktor des Rechts; lat. Medicinæ Doctor bzw. MD = Doktor der Medizin). Diese Abschlüsse sind in den USA in der Regel die akademische Voraussetzung zur Berufsausübung als Jurist (vgl. Erstes Staatsexamen) bzw. Arzt. Entgegen ihren Bezeichnungen sind sie nicht einer deutschen Promotion gleichzusetzen: So ist in den Rechtswissenschaften nach dem JD eine weitere Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet möglich; nach einem zusätzlichen, meist einjährigen Studium wird dann ein Master of Laws (lat. Legum Magister, abgekürzt LL.M. bzw. LLM = Master/Meister der Rechte) vergeben. Dieser Abschluss wird auch oft von Ausländern erworben, die bereits einen Abschluss in Rechtswissenschaften aus ihrem Heimatland (z. B. deutsches Staatsexamen) haben und für ein Jahr in den USA studieren. Anstelle eines Master of Laws kann durch Anfertigung einer Dissertation auch der seltenere Doctor of Juridical Science (S.J.D. oder J.S.D. = Doktor der juristischen Wissenschaft) erworben werden, der weitgehend einer Promotion entspricht.englische Wikipedia: Doctor of Laws, Fassung vom 3. November 2006

Quellen

Literatur

  • Kertz-Welzel, Alexandra. "Motivation zur Weiterbildung: Master- und Bachelor-Abschlüsse in den USA." Diskussion Musikpädagogik 29 (2006), S. 33-35.

Siehe auch

Weblinks


Diskussion der Autoren über den Artikel: Master


Was sind Realwissenschaften? Blubbalutsch 22:25, 21. Aug 2003 (CEST)

Was ist ein nicht akademischer Master-Abschluss?

Master in Deutschland / Unterteilung

Die Unterteilung der verschiedenen Master in konsekutiv und nicht-konsekutiv ist so nicht richtig. Hier fehlt die Kategorie weiterbildend. Durch die drei Gruppen wird die Einteilung auch etwas deutlicher. Mir kommt es auch so vor, als wären einige der derzeit unter nicht-konsekutiv gelisteten Abschlüssen mitterweile nicht mehr erlaubt. Sprich bestehende Programme dürfen diese (noch) verleihen, neue Programme nicht. Wahrscheinlich werden diese Titel bei der Reakkreditierung der jeweiligen Programme einkassiert. Ich kann dies gerne im Detail recherchieren. --Hink 12:01, 9. Okt. 2006 (CEST)

Die Unterteilung stimmt so, auch wenn es die dritte Kategorie "Weiterbildend" in der Tat gibt. Man könnte sie einarbeiten, wobei sie nicht scharf von den nicht-konsektiven Mastern unterschieden werden kann. Es handelt sich lediglich um einen nicht-kons. Master, für den man berufspraktische Erfahrung vorweisen muss. Für nicht-kons. gelten dieselben Anforderungen bzgl. der Namensgebung wie für weiterbildende Master-Grade: "Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen auch Mastergrade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen (z. B. MBA)." Sprich: MBA kann nicht-kons. oder weiterbildend sein, lediglich das inhaltliche Profil und die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich leicht. Insbesondere gilt, dass Abschlussbezeichnungen in nicht-kons. Studiengängen von der Regel für konsekutive abweichen können und nicht im Rahmen der Reakkreditierung "einkassiert" werden.(http://www.kultusministerko... Meine Meinung: Wenn du willst, kannst du das einarbeiten, da es den Artikel besser/vollständiger macht. Aber dann bitte korrekt... --T.Natrix 22:02, 9. Okt. 2006 (CEST)

Okay. Ich muss zurückrudern. Ich habe mich wohl hauptsächlich an folgendem Satz gestört: "Die Abschlussbezeichnungen können von den Hochschulen frei gewählt werden (z. B. Master of Taxation), müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Master erlaubten abweichen." Insbesondere der von der KMK vorgegebene Verzicht auf fachliche Zusätze ist in der Vergangenheit, bei älteren Akkreditierungen, nicht immer eingehalten worden. Hinzu kommt, dass die KMK ausdrücklich eine Begrenzung auf wenige Abschlussbezeichnungen fordert. Ist die darauf folgende Aufzählung von Abschlussbezeichnungen beispielhaft oder abschließend? Mit einem "einkassiert" wollte ich bestimmt nicht auf einen MBA hinaus. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass einige der akkreditierten Studiengänge nach der reakkreditierung bisherige Abschlussbezeichnungen nicht weiter vergeben dürfen.

Die Unterteilung der Masterstudiengänge nach nicht-konsektiv und weiterbildend ist doch eigentlich recht scharf zu trennen. Oder? Wird Berufserfahrung vorausgesetzt -> Weiterbildend. Wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt und es ist nicht konsekutiv, dann ist es ein nicht-konsekutiver Masterstudiengang. In der Tat verwirrend ist, dass ein Weiterbildungsstudiengang nicht konsekutiv ist aber dennoch nicht nicht-konsekutiv. Die Unterteilung ist je nach Bundesland entscheident. In Rheinland-Pfalz z.B. fällt ein nicht-konsekutiver Studiengang bindend unter das Studiengkontenmodell und kostet, sofern keine Bonusguthaben vorhanden sind, 650 Euro / Semester. Weiterbildende Studiengänge fallen nicht ins Studienkontenmodell und können höhere Gebühren (private Entgelte) einfordern. --Hink 09:26, 10. Okt. 2006 (CEST)

Einschränkungen möglicher Titel, davon steht zumindest im Beschluss der KMK nichts. Vielleicht gibt es länderspezifische Regeln? Aber mir wäre nichts bekannt... Meine These (abgeleitet aus den Strukturvorgaben): Nicht nur MBA, sondern auch alle anderen Bezeichnungen sind für nicht-konsekutive oder weiterbildende Studiengänge zulässig, also auch solche mit fachlichen Zusätzen. Denn der Verzicht von fachlichen Zusätzen wird in demselben Abschnitt gefordert, in dem auch die gültigen Bezeichnungen aufgeführt werden. Und dieser wird für nicht-kons./weiterführende Studiengänge ja explizit in seiner Gänze eingeschränkt. Dasselbe gilt übrigens auch für die geforderte Begrenzung auf wenige Abschlussbezeichnungen. Zur Liste: Da Hochschulen bei nicht-kons. Masterstudiengänge die Bezeichnungen (mehr oder minder) frei wählen können, ist die Liste zwangsläufig nicht abschließend... Zur Unterscheidung nicht-kons./weiterbildend: Klar, hier gibt es scharfe Kriterien, was die Anforderungen und Rahmenbedingungen anbelangt. Aber diese kann man ja nur ganz generell beschreiben. Oder willst du den MBA einmal unter der Überschrft "nicht-kons. Studiengänge" und einmal unter der Überschrift "weiterbildende Studiengänge" auflisten? Das macht m.E. keinen Sinn, im Artikel könnte man die beiden Arten von Studiengängen also nicht wirklich in der Art und Weise trennen, wie es mit kons. und nicht-kons. Studiengängen geschehen ist. Du könntest allerdings die weiterbildenden Studiengänge in die zweite Sektion einarbeiten, das wäre m.E. gut. - T.Natrix 22:10, 12. Okt. 2006 (CEST)

Fachbereiche

Der folgende Abschnitt stand im Artikel, sollte aber wohl erstmal bearbeitet werden. Als Hinweis auf noch fehlende Aspekte ist er auf der Diskussionseite besser aufgehoben: "An dieser Stelle sollten auch Fachbereiche der verschiedenen Hochschulen rein. Insbesondere auch die neuen deutschen aber international ausgeprägten (Kooperations-) Masterstudiengänge (MBA, eMBA, usw.). So zB die Programme der GISMA Business School in Hannover als Beispiel. http://www.gisma-hannover.de" --AndreasE 16:06, 3. Mai 2004 (CEST)

Muss in jedem 2. Artikel zur Hochschulbildung ein Exkurs über die Schreibweise der akademischen Grade in Land X sein?

Hinweise zu meinen Edits:

  • es gibt auch noch andere Länder als Deutschland, auch deutschsprachige :-)
  • Master-Studien setzen NICHT zwingend ein Vorstudium voraus, bestes Beispiel: MBA. Bitte nicht wieder zurücksetzen.

--Poxy 13:48, 24. Mär 2005 (CET)

Artikel überarbeiten

Der Artikel sollte überarbeitet werden, da in ihm nur Falschaussagen zu finden sind. Weder gilt die Universalregel Diplom=Master noch Magister=Master. Die Kritik ist zum größten Teil unberechtigte falsche Propaganda von Leuten, die Angst um den Wert ihrer Diplom-Abschlüsse haben. Bezüglich der Quotierung: Es fangen viel mehr Leute ein Bachelorstudium an als Diplom. Im Endeffekt machen von diesen trotz Quotierung mehr einen Master als das Diplom. Bezüglich der Regelstudienzeiten: Im Bachelor/Master ist es möglich jedes Semester Prüfungen zu wiederholen im Diplom war das nicht immer so, dadurch hat das Diplom eine längere Studiendauer als eigentlich vorgesehen. Zu Einschränkung der Wahlmöglichkeiten: Das ist wohl das lächerlichste Argument des Artikels. Mit einem Diplom mußte man sich im 1. Semester entscheiden was man studierte und konnte dies auch nicht mehr ändern. Mit Bachelor/Master kann man nach einem Ingenieurswissenschaftlichen Bachelor einen MBA etc. dranhängen und hat damit die Qualifikation eines Diplom-Wirtschaftsingenieur. Dieser Artikel sollte überarbeitet werden oder ich veranlasse eine Löschung.

hmmm, deine Hauptkritikpunkte kann ich nicht wiederfinden, aber: der Satz "Der Master ist ein angelsächsischer akademischer Grad, der dem Diplom- und Magisterabschluss äquivalent ist." ist schon allein deshalb nicht korrekt, weil "Diplom" und "Magister" nicht äquivalent sind. In dem Punkt, dass Diplom=Master oder Magister=Master im Allgemeinen NICHT gilt, stimmme ich dir ausdrücklich zu. Das sollte mal jemand ändern, der sich besser auskennt, als ich 130.149.156.17 16:07, 19. Aug 2005 (CEST)

Das habe ich vom Link des Bachelors, so sollten wir das hier auch einbauen:
"Berechtigungen: Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Im Einzelnen regeln die Promotionsordnungen der Hochschulen den Zugang zur Promotion. Bei den Berechtigungen werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Studiengänge, der Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Masterabschlüsse erworben wurden, gemacht."--Eiky 16:22, 19. Aug 2005 (CEST)

Man sollte hier den Unterschied Diplom (FH) und Diplom (Uni) hervorheben. Ansonsten kann ich Masterprüfungsordnungen nennen, welche soagr ausdrücklich die Vergleichbarkeit von Diplom (Uni) und Master aufzeigen, z.B.: "(3) Der Masterurkunde wird ein Diploma Supplement beigefügt, in dem die Gleichwertigkeit des Mastergrades mit einem Diplomgrad bestätigt wird." Beispiel Wirtschaftsinformatik Hab noch viele weitere Bsp.´s. --Eiky 16:28, 19. Aug 2005 (CEST)

Im Endeffekt machen von diesen trotz Quotierung mehr einen Master als das Diplom. Wie kommst Du auf diese Idee? Wo steht das?
Bezüglich der Regelstudienzeiten: Im Bachelor/Master ist es möglich jedes Semester Prüfungen zu wiederholen im Diplom war das nicht immer so, dadurch hat das Diplom eine längere Studiendauer als eigentlich vorgesehen. Diese Deine Aussage ist einfach falsch. Auch Diplome wurden und werden nach dem Kreditpunktesystem angboten, sie sind modularisiert, also ist Deine Aussage Unsinn.
Zu Einschränkung der Wahlmöglichkeiten: Das ist wohl das lächerlichste Argument des Artikels. Mit einem Diplom mußte man sich im 1. Semester entscheiden was man studierte und konnte dies auch nicht mehr ändern. Nach dem Vordiplom, welches für viele Studiengänge identisch war, konnte man sich oft entscheiden, VWL, BWL, Wipäd, Statistik oder Wi-Inf. usw., In- oder Ausland; na wenn das keine Wahlmöglichkeiten sind? --141.15.30.1 10:08, 24. Aug 2005 (CEST)

Master mit Vordiplom

Hab euch mal ein Beispiel rausgesucht, bei dem ein Vordipl. für einen Master reicht, es muss kein Bachelor sein - kann aber natürlich. Dabei wird das Masterstudium als eine Art Hauptstudium angesehen, deshalb geht das.

...§ 2 Eingangsvoraussetzungen Der auslandsorientierte Studiengang (Master´s Program in Economics and Management Science) ist ein Hauptstudium und setzt somit vorher erworbene Grundkenntnissein Wirtschaftswissenschaft, Mathematik,Statistik und Informatik ntsprechend etwa einem zweijährigen Universitätsstudium voraus. Die wissenschaftliche Aufnahmevoraussetzung für das Studium ist durch den Nachweis eines Vordiploms einer deutschen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule oder entsprechender Studien- und Prüfungsleistung einer ausländischen Hochschule erfüllt. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen auch einen TOEFL- oder IELTS-Test vorweisen. Diese Bedingung kann auch bei denen entfallen, die mindestens ein Jahr lang an einer englischsprachigen Hochschule studiert haben....

--Eiky 17:33, 22. Aug 2005 (CEST)

Hi, du kannst es nicht pauschal sagen. Ich kenne einige deutsche Uni-Programme die lassen einen nur zum Master zu, wenn du vorher den Bachelor gemacht hast. Können wir uns auf Unter Umständen Vordiplom + 2 Semester einigen?

Ich stimme Dir völlig zu, es ist die Ausnahme, Bachelor ist die Regel. Ich finde wir können uns so einigen wie Du es vorschlägst, weil es ja früher so war, wer ins Ausland mit Vordipl. + 2 Sem. ging, war oft zum Master zugelassen, gab ja noch keine Bachelors in Deutschland. Einige meiner Freunde machten das so. --Eiky 08:55, 26. Aug 2005 (CEST)

Okay so ist gut. Aber welches Masterstudium dauert 4 Jahre? Ich kenne bisher nur max. 2 jährige...
Ich hab mal nachgeschaut: Im Ausland reichen Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium nicht aus, damit man den Master-Abschluss machen kann. Wenn du ein Semester "abroad" studierst, kannst du mit Vordiplom+ 2 - 3 Semestern Hauptstudium, Masterkurse besuchen, aber du bist nicht berechtigt einen Master-Abschluss zu machen. Hierfür wird min. verlangt, die Bachelor-Thesis nachzumachen.

Das stimmt, dass es oft so ist, aber halt nicht immer und die Masterstudiengänge die hier gemeint sind, sind in Deutschland an der HU. Es gibt sogar im Gegensatz einen Bachelor (Statistik), der als Hauptstuidum angelegt war, für den musste man auch ein Vorstuidum (Vordiplom oder ä.) vorweisen. Du siehtst, es gibt viele Möglichkeiten und Wege und hier wollen wir halt alle aufzeigen. --Eiky 17:58, 7. Sep 2005 (CEST)
Mir ist schon klar, dass ein Vordiplom weniger ist als ein Bachelor, ist eben kein berufsqualifizierender Abschluss.--Eiky 18:02, 7. Sep 2005 (CEST)

Fehlerhafte Infos im Artikel

Es ist schon eine Frechheit, dass richtige Informationen einfach gelöscht werden und falsche bleiben ( Tja das ist die schwäche vom Wiki, da wird gelöscht ohne zu prüfen ob der Autor nicht evtl wirklich Ahnung hat) ((Ist nur die Frage wer hier "richtige Information" definiert - jeder hat hier das Recht sollte es behalten --Eiky 20:34, 24. Nov 2005 (CET)))

1) Leute, die ein Diplom, Staatsexamen, Magister haben behalten diesen Grad, ihnen wird nicht der Master-Grad zugesprochen, er wird nur in der Übergangszeit als äquivalent bleiben, man darf als Diplomer,Staatsexamen, Magister nicht den Grad Master tragen.

2) Nach dem Vordiplom kann man in den seltensten Fällen in ein anderes Fach wechseln, dass ist einfach Blödsinn und falscher Populismus.

3) Das Diplom hat erst Module und studienbegleitende Prüfungen, seit dem die Bachelor/Master-Einführung geplant ist. Vorher war dem nämlich nicht so und dies einfach zu behaupten fällt wieder unter dem Begriff Populismus. Ich kenne kaum eine Uni womit man mit BWL-Vordiplom in ein Statistik oder WI-Inf-Hauptstudium wechseln kann.

4) Es machen mehr einen Master als das Diplom, weil es viel mehr Bachelorstudenten gibt, weil viel mehr Bachelor-Studienplätze angeboten werden.

5) Berufsakademien verleihen den akademischen Grad Bachelor nach Akkreditierung (das haben sie übrigens auch schon vorher gemacht in Zusammenarbeit mit englischen Hochschulen), ebendso wie den akademischen Grad Master nach Akkreditierung.

6) Bezüglich der Anzahl der Master-Abschlüsse du hättest auch einfach neue hinzufügen können anstatt alles zu löschen, ich finde gerade in den Umbruchzeiten sollte man schon richtige Infos haben und die Infos zu den 4 Mastern waren definitiv richtig und du hättest gerne noch welche hinzufügen können.

Zum Schluss: Es ist einfach eine Frechheit wie gute und wahrheitsgemäße Arbeit durch irgendwelche Leute die aus irgendwelchen (sicherlich dummen) Gründen bewußt Falschinformationen verteilen wollen.

BAs vergeben auch nach positiver Akkreditierung keine akademischen Grade. Bachelor- bzw. masterabschlüsse an BAs werden als "staatliche Abschlussbezeichnungen" vergeben, nicht als akademische Grade. Zur Verifizierung empfehle ich Dir die Novellierungen der Berufsakademiegesetze der Länder zu studieren...

Bitte Links dazu, den BA's haben indirekt durch englische Universitäten schon immer akademische (englische) Bachelorgrade verliehen (die in Deutschland auch als vollakademische Grade anerkannt werden). Mir fällt auch kein Grund ein warum das bei einer FH ansonsten anders sein soll, vorallendingen weil die Vorrausetzungen für ein Studium an einer BA mit einem Abitur wesentlich höher sind als an einer FH. Außerdem wird an einer BA kein unwissenschaftliches Studium betrieben (natürlich nicht so tiefgehend wie an einer Uni, aber das ist bei einer FH auch nicht der Fall). Und wieso kann man dann auf Master an einer BA studieren, man muss diesen noch nicht mal kennzeichnen.
Du hast recht: Vergleiche http://www.leu.bw.schule.de... Master ist an Berufsakademien kein akademischer Grad!

...ich hatte mich auf die Novellierung des BA-Gesetzes von Baden-Württemberg bezogen. §9 Abs. 6 definiert die Abschlussart. Der Abschluss heißt zwar master, ist aber hochschulrechtlich kein masterabschluss, sondern eine sog. "Abschlussbezeichnung". BAs können keine akademischen Grade vergeben, da sie keine Hochschulen sind; sie betreiben keine Forschung, die Berufungen für Lehrbeauftragte entsprechen nicht dem Hochschulrecht usw...

Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium

Bevor es in einer Änderungsarie ausartet möchte ich meine Meinung dazu sagen: Es mag sein dass es einen Studiengang an der Humboldt Uni gibt, wo dies möglich ist. Ob das legal ist, ist eine andere Frage, denn Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium stellen keinen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Die Regel ist es definitiv nicht und in fast allen Studiengängen schlichtweg nicht möglich. Sogar im Ausland ist dies nicht möglich ohne dass man im Ausland z.B. min. die Bachelorarbeit nachmachen muss. Was richtig ist, ist dass man Masterkurse im Ausland besuchen darf (du darfst aber den Master nicht machen!), wenn man Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium hat.

Das ist nicht richtig, zumindest nicht allgemein. Ich selbst (und mit mir massig andere Leute) mache momentan meinen Masterabschluß am Georgia Tech in Atlanta, ohne in Deutschland bereits einen Studienabschluß zu haben. Die Regel ist es möglicherweise nicht, aber sehr viele Austauschprogramme mit den USA ermöglichen den Masterabschluß.

Da dies in Deutschland nicht so sein sollte und man nicht jede kleine Ausnahme in Wikipedia erwähnen kann und dies möglicherweise zu falschen Annahmen führt, würde ich vorschlagen wir streichen den Absatz ganz und sagen, dass es unter Umständen an Schulen andere Zulassungsvorraussetzungen gibt.

Find ich echt schade, dass hier die Realität geleugnet wird. Die Tatsachen sind schwarz-auf-weiß belegt. Ich kenne einige solcher "Ausnahmen" auch von der FU. Aber wenns nicht in den ich-hab-drei-Schubladen-Kasten-denken passt, wirds gelöscht. Ich dachte nämlich, hier würden wir alles vollständig darstellen wollen. Na denn viel Spaß noch beim Zensieren.--Eiky 08:00, 9. Sep 2005 (CEST)

Ich finde Vollständigkeit wichtig gerade hier und habs deshalb wieder eingefügt, Grund: es ist wahr, belegbar und ein Weglassen wäre nicht im Sinne von Wiki.--84.188.223.95 15:33, 9. Sep 2005 (CEST)

Ich finde das sollte dann explizit als Ausnahme gekennzeichnet werden und nicht in einem Atemzug mit den anderen Abschlüssen sein. Aus euren Satz geht der Anschein hervor Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium wären ein berufsqualifizierender ABschluss, was sie aber nicht sind. Vorschlag Ausnahme-Studiengänge in einzelnen extra-Abschnitt ("Ausnahmen"). Wo kann man das noch außer an der Humboldt machen?

Akkreditierung

Spezielle Informationen zur Akkreditierung des Masters gehören in diesen Artikel. Allgemeine Informationen zur Akkrreditierung sind in dem entsprechenden Artikel viel besser aufgehoben, deswegen wurden allgemeine Informationen, auch zur Vermeidung von Inkonsistenz, hier entfernt.

Master of Education & EMBA

Der Master of Education wird in NRW vergeben, z.B. von Bochum, Dortmund und Münster, die anderen Unis werden vermutlich bald folgen (ebendso übrigens auch der Bachelor of Education). Der Executive MBA wird auch von Unis als akademischer Grad vergeben (z.B. Münster, USA/GB) - Quellen siehe bei den Weblinks im Artikel ;-)

Es mag sein, dass es den Master of Education noch irgendwo gibt - immerhin gab es früher alle möglichen Master of... (z.B. Taxation, Computer Science, etc). Laut Strukturvorgaben der KMK (http://www.kultusministerko... ist dieser Titel aber nicht mehr erlaubt - sollte es sich um einen konsektiven Master handeln. Fall er nicht-konsekutiv ist, dann bitte eine eigene Sektion mit nicht-konsekutiven Mastern einführen (inkl. MBA), denn davon gibt es hunderte - dann sollte man wenigstens kenntlich machen, dass es lediglich eines von vielen Beispielen ist. Andernfalls muss der Abschluss im Rahmen der (Re-)Akkreditierung umbenannt werden (vgl. die Strukturvorgaben). Mag sein, dass es eine Uni gibt, die ihn vergiebt - aber er gehört nicht in diese Auflistung, da diese den aktuellen Stand der Regelungen widerspiegelt. Ggf. kannst du eine Sektion "frühere Titel" o.ä. einführen. Übrigens: Selbst wenn der M.Ed. in manchen Bundesländern als Äquivalent zu einem 1. Staatsexamen anerkannt werden sollte, dann muss das noch lange nicht für alle gelten, da solche Dinge von den Ländern unterschiedlich geregelt sein können. Also: Wenn eine spezielle Sektion eingeführt werden sollte, dann bitte mit genauer Angabe, wo der M.Ed. das 1. Staatsexamen ersetzen kann. T.Natrix, 08.10.2005

Siehe Urls (z.B. [LINK]) im Artikel er ersetzt das 1. Staatsexamen und ist im Gegensatz zu diesen ein akademischer Grad. Bitte hör auf Sachen zu löschen, wo es Tatsachen zu gibt. Der Master of Education ist ein akademischer Grad. Der Master of Education wird wie das 1. Staatsexamen von allen Ländern anerkannt. Weitere Quellen: [LINK], [LINK], [LINK]. Vom mir aus Schreib nur NRW dahin, dort ist es definitiv so! Aber auch in anderen Ländern! Außerdem deine Quelle sagt, dass es dazu extra Regeln von der Kultusministerkonferenz gibt, sprich ein Extradokument. Bitte lies doch mal deine Quellen richtig, bevor du etwas angeblich falsches löschst.
Ich hab die Kategorie "nicht-konsekutiv" entfernt, da auch Master of Science & Co nicht konsekutiv sein können. Der Master of Education kann auf jeden Fall beides sein. Das FH-Diplom und Bachelor habe ich entfernt jedoch gelten nur die universitären traditionellen Abschlüsse als dem Master äquivalent.

Vorschlag: Extra-Artikel zum Master of Education mit allen Länder-Regeln. Er wird auf jeden Fall früher oder später in allen Bundesländern eingeführt (in NRW enthält er den Vermerk, dass er äquivalent zum 1. Staatsexamen ist).

Ja, und genau das (auch die kons. Grade können nicht-kons. sein) stand im erklärenden Text. Bitte lesen! Jetzt ist gar nicht mehr klar, was konsekutiv ist und was nicht. Deshalb stelle ich den ursprünglichen Zustand wieder her. Durch das Löschen der Trennung hast du Informationen aus dem Artikel entfernt, die korrekt und wichtig sind. Bitte drin lassen! M.Ed. lasse ich bei den nicht-konsekutiven Titeln drin (den eigenen Artikel fände ich besser), habe den Teil aber ein klein wenig überarbeitet. Die KMK legt übrigens fest, welche Titel es im konsekutiven Bereich gibt, und welche nicht. Und sie hat eindeutig festgelegt, dass der M.Ed. kein konsektiver Titel sein darf - vgl. Strukturvorgaben! Alle Unis/FHs, wo dies anders ist. müssen das laut Strukturvorgaben bei der (Re-)Akkreditierung ändern. Falls du das wieder ändern willst: Bitte quellen angeben! T.Natrix, 08.10.2005

Nein das ist nicht wahr, der Master of Education ist konsekutiv (auch wenn er auf einen Bachelor-of-Arts etc. gemacht wird, da die Fächer aus dem Bachelor im Master teilweise fortgeführt werden. Er kann auch auf einen reinen Bachelor of Education aufgesetzt werden. Außerdem: Die KMK entscheidet nicht wie das Lehramt in den Ländern heißt, d.h. die Länder dürfen einen konsekutiven Master of Education einführen. Soweit ich weiß wird dieser Mastertitel nicht akkreditiert, bzw. vom eigenen Land akkreditiert. Bzgl.: Konsekutiv und nicht-konsekutiv: Damit keine Verwirrungen auftreten (den kleinen Satz dazu kann man leicht überlesen) würde ich die Überschriften in "konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge" und "nur konsekutive Masterstudiengänge" ändern (oder ähnlich). Denn der MA,MSc usw. können auch nicht-konsekutiv sein.

Die KMK entscheidet schon darüber, was die einzelnen Länder tun. Immerhin sitzen hier alle Minister der Länder zusammen, um gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Zitat aus den Strukturvorgaben von 2003 (S.8 f.): "Für Bachelor- und konsekutive Mastergrade sind folgende Bezeichnungen zu verwenden: (Auflistung M.Sc., M.A., M.Eng., LL.M.) ... Die Umstellung der Gradbezeichnungen erfolgt im Zuge von Akkreditierung und Reakkreditierung." Damit wurde ein Wechsel der Gradbezeichnungen eingeläutet. Es werden alle diejenigen abeschafft werden, die sich noch nach den Strukturvorgaben von 1999 richten. D.h.: Sollte der M.Ed. ein kons. Master sein, so wird er bald anders heißen müssen. (Oder es wird andere Strukturvorgaben geben...) Es gibt übrigens keinen "nicht akkreditierten Master": "Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren." (Strukturvorgabeb, S.1) In Einzelfällen wird dem noch nicht Rechnung getragen - aber nur, da die Zuständigen stellen total überlastet sind. Deinen Vorschlag zur neuen Struktur finde ich übrigens prima! Falls du das so umsetzt, wird das sicher die Qualität des Artikels verbessern. Und ehrlich: Ich will lediglich einen guten Artikel, und nicht aus Prinzip alles löschen, was mir nicht passt. Mir passieren auch - trotz aller Überzeugung und Recherche - genug Fehler (EMBA, vgl. unten). Aber in diesem Fall muss man wirklich aufpassen, dass man nicht die Studiengänge, die nach den Vorgaben von 2003 (jetzt alleine gültig) eingeführt wurden, mit denen von 1999 vermischt. Sprich: Ich denke, hier ist dir ein Fehler unterlaufen. T.Natrix, 09.10.2005

Zum EMBA: Den akad. Grad an sich gibt's aber nicht, der ist immer MBA - auch wenn es sich um einen Studiengang mit dem Namen "Executive Master of Business Administration" handelt. Habe das Executive im Artikel drin gelassen, aber in den Titel gehört es nicht. Ggf. kannst du es im Artikel ja genauer ausführen. T.Natrix, 08.10.2005

Den akademischen Grad EMBA gibt es. Vergleiche [LINK], als ein Beispiel von vielen. Er ist auch in den USA üblich, also sollte man ihn durchaus drin lassen.

Hmmm. War mir neu. Gefällt mir trotzdem nicht, das mit der Klammer in der Überschrift. Also: Wenn MAB und EMBA zwei verschiedene Grad sinde, müssten sie auch unter zwei Überschriften aufgeführt werden. Die Zusammenfassung ist an sich nicht ganz korrekt. Ich würde (ist schlanker und "schöner") dazu tendieren, das alles im Text zu erläutern (das wäre in der jetzigen Form sicher noch zu rudimentär). Wenn wir das mit der Überschrift nämlich so machen, dann müssten wir ja eigentlich alle Varianten aufzählen - also etwa so: (Exectutive, European, etc.) MBA. Fände ich irgendwie unübersichtlich. T.Natrix, 09.10.2005

Master ohne Bachelor in GB?

In der engl. Wikipedia hab ich im Artikel folgende zwei Stellen gefunden:

Zitat:Undergraduate Masters (MSci, MBiochem, MChem, MComp, MEng, MMath, MPhys, etc.)

In the UK, many universities now have four-year undergraduate programmes in the science or in the humanities with a project in the final year the Dissertation. The awards for these are named after the subject, so a course in mathematics would earn a Master in Mathematics degree, (abbreviated to MMath), or have a general title such as MSci (Master in Science at most universities but Master of Natural Sciences at Cambridge).

Although these degrees reflect a higher level of achievement than the traditional bachelor's degree, they are generally considered less prestigious than postgraduate masters degrees such as MSc and MA. In content the first three years are generally identical to those of the equivalent bachelor's degree while the fourth year is a combination of higher-level taught courses and a research project.

Das scheint wohl mit dem dt. Diplom vergleichbar zu sein. Überraschender finde ich aber das hier:

Zitat:Admission to a master's program is normally contingent upon holding a bachelor's degree, and progressing to a doctoral program usually requires a master's degree. In the United Kingdom however this is not always the case, access to Masters level courses can be granted if the applicant has work based experience that displays technical knowledge or relevance to the field (i.e. social workers often become accepted for Masters Degree's in Sociology). This trend is becoming accepted internationally with USA universities among others beginning to accept non academically backed applicants.

Vielleicht sollten wir das im Abschnitt "Internationaler Vergleich" noch einfügen, aber die engl. Wikipedia ist meine einzige Quelle, deshalb hoffe ich, dass hier jemand noch genauere Infos hat. Besonders da diese Praxis in GB nicht so ganz zum Bologna Prozess passt. Ich finde das ziemlich überraschend, da ich bisher immer dachte, das britische System der Studienabschlüsse wäre das Vorbild für Bologna! 86.56.0.159 08:07, 29. Mär 2006 (CEST)

Klingt fuer mich aehnlich dem entsprechenden amerikanischen Prinzip (was man uebrigens auch noch ergaenzen koennte :-)) - in den USA gibt's zuweilen die Moeglichkeit, fuer Begabte in 4+1 Jahren direkt einen Master zu bekommen. Meines Wissens bekommen die den Bachelor aber auch noch dazu.

Bologna versucht zwar zu vereinheitlichen, aber das geht ja nur, wenn niemand mehr "Sonderangebote" macht. Also das Ende allen Wettbewerbs, aller Kreativitaet. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein paar Briten das nicht so toll finden... (???), 10. Okt 2006 (CEST)

Vereinigtes Königreich/Großbritannien

Mir war eigentlich auch England recht, aber die Bezeichnung Großbritannien ist sicher besser. Wobei man genau genommen "Vereinigtes Königreich" oder ggf. "Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland" schreiben müsste, um ganz korrekt zu sein. Was meint ihr? T.Natrix 17:19, 23. Jun 2006 (CEST)

Master of European Administrative Management

Ich würde mir hier eine Aussage bzw. ein Einarbeiten des mittlerweile recht populären Abschusses "Master of European Administrative Management" in den Artikel wünschen (natürlich von jemandem, der sich da auskennt; z.B. auch unter dem Aspekt "Zugang zum höheren Dienst". --PeeWee 18:59, 16. Jul 2006 (CEST)

Master in den USA

Der zweite Absatz (Bachelor, dann kein Master) kommt mir sehr seltsam vor, hast Du dafuer eine Quelle? Ist jedenfalls keine gaengige Praxis an den regulaeren US-Unis, da wird sich ganz normal beworben. Widerspricht sich ausserdem teilweise mit dem dritten Absatz, oder? - Und was soll der Kommentar, dass man nach dem Master "mit guten Noten" direkt den Ph.D. machen duerfe? Was soll man denn sonst vorher machen? (Na gut, ein Hinweis auf Comprehensive Exams waere in dem Zusammenhang auch moeglich, selbst wenn die natuerlich mehr zum Ph.D. gehoeren... und ausserdem haengen auch die nicht von irgendwelchen Vornoten ab...)

Master als Vollzeitstudium nach Diplom

Hallo,

eine kleine Anmerkung zu diesem Thema. Das deutsche Diplom, in meinem Fall der Abschluss als Diplomingenieur, entspricht in weiten Teilen schon einem Abschluss als Master of Engineering und wird auch so in der Studienzusammenfassung gelistet.

Es ist ziemlich schwer zu sagen, ob der Bachelor-Abschluss einem Diplom entspricht und darauf aufbauend der Master erlangt werden kann. Die Verallgemeinerung ist m.E. daher nicht zutreffend.

MfG, Andreas
[Andreas' IP wurde durch Ibn Battuta ergänzt: 134.159.150.75 - 22:53, 13. Nov. 2006]

Ich finde es in der Tat ueberhaupt nicht schwer zu sagen, ob Bachelor und Diplom sich entsprechen: Ganz klares Nein! :o) Aber das steht eigentlich auch im Artikel, oder? Ich habe jedenfalls den ersten Absatz noch etwas (hoffentlich klarer) umgeschrieben... Falls Du sonst noch etwas missverstaendlich findest, Andreas, koenntest Du's aendern und/ oder hier anmerken (dann werde ich's gern aendern)? --Ibn Battuta 02:24, 14. Nov. 2006 (CET)

Wobei eines angemerkt werden sollte: Der Bachelor genügt in jedem Fall, um einen Master zu machen. Das ist immerhin einer der Kernpunkte des neuen Studiensystems. So steht es übrigens auch im Artikel. --T.Natrix 22:26, 14. Nov. 2006 (CET)


Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Master und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).