Der Artikel Missio canonica gehört zur Kategorie: Akademische Bildung, Abschlüsse und Zertifikate, Kirchenrecht
Die Missio canonica ist in der katholischen Kirche die kirchliche Beauftragung mit Verkündigungs- und Lehraufgaben; spezifisch insbesondere zum einen der Seelsorgeauftrag für einen Priester, zum anderen die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen und Hochschullehrer an theologischen Fakultäten. Sie ist in c. 805 geregelt.
Mit Antragstellung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche" beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt.
Auf evangelischer Seite wird die Vollmacht zur Erteilung von Religionsunterricht als Vokation bezeichnet.
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