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Namensaktie

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Diskussion der Autoren über den Artikel: Namensaktie


Ich habe erst einmal die gröbsten Fehler im 1. Absatz beseitigt. a) Eine Namensaktie ist kein Namenspapier, sondern ein Orderpapier was eigentlich schon aus der im Artikel beschriebenen Art der Übereignung folgt. (vgl. z. B. auch Wöhe, "Einführung in die allgemeine BWL") b) Namensaktien müssen nicht ausgeliefert werden, entsprechend korrigiert. Bei deutschen Aktien gibt es normalerweise gar keine effektiven Stücke, die ausgeliefert werden könnten.

Man müsste noch die Weiterleitung von Namenspaiere herausnehmen und hierzu einen neuen Artikel schreiben. --Marinebanker 15:59, 21. Okt. 2006 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Namensaktie und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).