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Der Artikel Papst gehört zur Kategorie: Papst, Römisch-katholischer Geistlicher, Religiöser Titel
Papst (von griech.: pappas „Vater“; v. lat.: papa „Vater“) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre).
Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat (als staatliches Völkerrechtssubjekt), dessen Staatsoberhaupt er ist.
Der derzeitige Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde.
Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Die Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.
Geschichte
- Hauptartikel: Geschichte des Papsttums
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Simon Petrus (Teilansicht des Bildes Die vier Apostel von Albrecht Dürer) Bildherkunft |
Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung):
18Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. 19Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.
Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.
In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus († 304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385–399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrenbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst (siehe Liste der koptischen Päpste).
Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, die bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst erhoben wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder stadtrömische Adelsfamilien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).
Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.
Zur historischen Entwicklung des Papstgedankens, siehe auch Papalsystem.
Titel
Die Titel des Papstes sind nach dem Annuario Pontificio (dem offiziellen Jahrbuch des Vatikans) die folgenden:- Episcopus Romanus — „Bischof von Rom“
- Vicarius Iesu Christi — „Stellvertreter Jesu Christi“
- Successor Principis Apostolorum — „Nachfolger des Apostelfürsten“ (gemeint: Petrus) (dieser, wie der vorhergehende Titel beziehen sich auf die religiösen Fundamente des Papstamtes)
- Summus Pontifex Ecclesiae Universalis — „Oberster Pontifex der Weltkirche“ (dieser Titel regelt seine Stellung in der Liturgie, z. B. in der Konzelebration mit Patriarchen)
- Primas Italiae — „Primas von Italien“ (ein reiner Ehrentitel, denn was die frühere besondere Rechtsstellung als Obermetropolit eines Landes betrifft, ist der Rang eines Primas — vielleicht mit Ausnahme des Erzbischofs von Esztergom — überall aufgehoben)
- Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae — „Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom“ (wie alle Metropolitanbischöfe übt er bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte über seine Suffraganbischöfe aus)
- Souverän des Staates der Vatikanstadt (der völkerrechtlich-weltliche Titel des Papstes)
- Servus Servorum Dei — „Diener der Diener Gottes“ (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat)
- Der Titel Patriarcha Occidentis — „Patriarch des Abendlandes“, den die Päpste seit 450, als ihn Leo der Große angenommen hatte, geführt hatten, wurde im Annuario Pontificio des Jahres 2006 aus der offiziellen Papsttitulatur entfernt.
Zusätzlich zu dieser offiziellen Titulatur wird der Papst auch noch als Pontifex Maximus (in Inschriften oft als P.M. oder Pont. Max. abgekürzt) oder auch als Episcopus Ecclesiae Catholicae (Bischof der katholischen Kirche) bezeichnet. Dokumente werden vom Papst gewöhnlich mit seinem Papstnamen unterzeichnet, wobei zwischen dem eigentlichen Namen und der Ordnungszahl die Abkürzung "PP." eingefügt wird. Die Unterschrift Benedikts XVI. lautet demnach "Benedictus PP. XVI." Die Abkürzung PP. steht für "Papa" (lateinisch "Papst").
Insignien
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Dreifache Krone der Päpste (Tiara), Symbol für die weltliche Macht der Päpste, seit Paul VI. nicht mehr getragen Bildherkunft |
Die päpstlichen Insignien bestehen aus
- dem Papstthron
- der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszeremonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
- dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
- dem Fischerring (anulus piscatoris)
- einer besonderen Form des Palliums
- sowie einigen liturgischen Gewändern
Kleidung
Als Reise- und Alltagsbekleidung trägt der Papst gewöhnlich eine weiße Soutane, ein weißes Zingulum (Gürtel) und einen weißen Pileolus. Für kältere Tage steht dem Papst ein roter Mantel, der so genannte „Mantello“ zur Verfügung. In den Wintermonaten ist dieser rote Mantel zusätzlich mit Hermelin gefüttert. Als weitere Kopfbedeckung trägt der Heilige Vater in der kalten Jahreszeit einen Camauro, der ebenfalls mit Hermelin gefüttert sein kann. Papst Benedikt XVI. trug im Dezember 2005 als erster Papst seit Johannes XXIII. wieder diese Kopfbedeckung über dem Pileolus. Auf seiner Brust trägt der Papst (wie jeder katholische Bischof) das Pektorale, ein Brustkreuz.
Während liturgischer Feiern trägt der Papst ein gewöhnliches Messgewand, eine Mitra und ein Pallium. Alternativ kann er über seiner Soutane ein Chorhemd (Rochett) und eine Mozetta tragen. Letztere kann durch einen Hermelinbesatz ergänzt werden.
Kirchenrecht
Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen außer der, dass er unverheiratet sein muss. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert (1378). Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind (diese Altersbeschränkung gibt es erst seit Paul VI.), auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Ist der Gewählte kein Bischof oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann.Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna ist historisch nicht nachweisbar, vielmehr deuten die Quellen auf einen legendarischen Ursprung hin.
siehe auch: Sedisvakanz, Konklave
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von früheren Päpsten und Heiligen dieses Namens untersucht werden. Der Name Pius war vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er nicht mehr gewählt — vermutlich, weil dieser Name mit konservativen Pontifikaten (z. B. der Sel. Pius IX. mit seinem Syllabus Errorum und der Hl. Pius X. mit der Einführung des Antimodernisteneides) in Zusammenhang gebracht wurde. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ.
Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).
Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme und wurde erst mit Sergius IV. (1009-1012) zur Regel.
Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.
Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt gestorben war, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.
siehe auch: Papstname
Rücktritte
Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:- Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)
Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es sei bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
- den Bischof von Rom
- den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
- den Bischof von Alexandria
- den Bischof von Antiochia
- den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt unter den Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern allerdings umstritten.
Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltliche Herrschaft durch.
Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
Literatur
- Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. Päpste machen Politik., Pattloch Verlag München 2004, ISBN 3629016790
- Horst Fuhrmann: Die Päpste, Beck, 2004, ISBN 3406510973
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3746681103
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II.,C.H. Beck Verlag 1999, ISBN 3406448925
- Georg Denzler: Das Papsttum, C.H. Beck Verlag 1997, ISBN 3406418651
- Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der Päpste, Freiburg im Breisgau 1928, 15 Bde.
Siehe auch
- Liste der Päpste
- Papstbesuche in Deutschland
- Papstaudienz
- Liste der historischen Gegenpäpste
- Konzil
- Sedisvakanz (Nichtbesetzung eines Amtes - hier der Stuhl Petri)
- Konklave (d. h. Papstwahl)
- Papstname
- Primat
- Religiöse Titel
- Pornokratie (Mätressenherrschaft)
Weblinks
- Katholische Kirche im Internet: Der Papst
- IKvu-SPECIAL: Papstamt und Petrusdienst
- Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Päpste in Renaissance und Barock
- Open Directory Project: Päpste
- Aktuelle Literatur zum Papstamt
als:Papst ang:Pāpa ast:Papa bar:Papst nds:Paapst nrm:Pape scn:Papa sco:Pape simple:Pope tpi:Pop
Diskussion der Autoren über den Artikel: Papst
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Titular
Da ich nicht in uralten Beiträgen anderen rumschreiben darf muss ich versuchen es so anzufügen. Die Titulare sind unsortiert und teilweise veraltet. So wird z.B der Titel
- Arbiter mundi, inter Deum et hominem medius constituts nicht mehr verwendet.
Im Jahrbuch Annuario Pontificio wird zu lesen sein:
(BENEDICTUS XVI.)
- Bischof von Rom
- Vikar Jesu Christi
- Nachfolger der Obersten der Apostel
- Oberster Brückenbauer der Universalen Kirche
- Patriarch des Westens
- Primas von Italien
- Erzbischof und Metropolit der Provinz Rom
- Souverän des Staates der Vatikanstadt
- Diener der Diener Gottes
Wie sieht es eigentlich mit der Bezeichnung PP., lat. Pater Patrum ("Vater der Väter")aus? Bis einschließlich Johannes Paul II. wurde diese Bezeichnung im Namen (siehe vatican.va) getragen, nur der aktuelle Papst verwendet diesen Zusatz nicht mehr!?
--Leon22 12:09, 3. Jul 2006 (CEST)
- Grias di, PP steht einfach für Papa (Papst) und wird vom gegenwärtigem Papst in seiner Unterschrift auch geführt (zwischen Namen und Ordnungszahl, d.h. Benedictus PP. XVI). lg Gugganij 14:46, 12. Jul 2006 (CEST)
- Hi! Danke für die Infos! Hatte nur den Unterschied bei den Namen der einzelnen Päpste auf www.vatican.va bemerkt. lg --Leon22 18:59, 12. Jul 2006 (CEST)
1. und 2. April
Ich würde gerne mal in einer Diskussion nachfragen, ob und wann der Artikel aktualisiert werden sollte. Auf Grund der aktuellen Nachrichtenlage kann man nicht genau zwischen Gerücht und Fakt unterscheiden, aber man sollte vielleicht trotzdem ein aktuelles Bild von den Geschehnissen in Rom bieten. Ich persöhnlich hoffe, dass J.P. der II. diese Nacht überleben wird und eine eventuelle Aktualisierung dieses Artikels nicht mit den letzen Worten über J.P den II. in der Wikipedia endet. Was meint ihr dazu? andreasbalzer 23:20, 1. April 2005 (CEST) Änderung: Ich habe gerade bemerkt, dass es einen zweiten Artikel über J.P den II. gibt. Ich werde einen Link auf den zweiten Artikel einrichten und im Laufe der Woche wieder entfernen.Patriarchen von Alexandria
Im Artikel steht "die Amtsbezeichnung der beiden Patriarchen von Alexandria", es gibt aber drei: den koptischen Papst Shenouda III., den orthodoxen Patriarchen und Papst von Alexandria und ganz Afrika Theodoros II. und den koptisch-katholischen Patriarchen Stephanos II., der sich nicht Papst nennt. Es müsste wohl heißen "die Amtsbezeichnung zweier Patriarchen von Alexandria".---
"(In den dunklen Zeiten des Mittelalters gab es Männer, die sich als Gegenpapst bezeichneten.)"
Kann man das wirklich so stehen lassen? Soweit ich das verstehe war auch der Gegenpapst legitim (Zumindest für einen Teil des Christentums) und die Gegenpäpste werden in der Chronik die mir vorliegt (aus dem Buch "Schlag nach!") auch gezählt. Man muss bedenken, dass der Papst vor dem Zeitalter des Kolonialismus ein Herrscher war wie jeder andere auch - wenn auch der Höchste. Zudem war vor dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965) Kritik am Papst durchaus erlaubt - und zum großen Teil auch nötig.
" gilt als Oberster Herr der Kirche und Stellvertreter Gottes auf Erden" Das kann nicht stimmen, er war irgendwas mit Paulus sein Stellvertreter, oder? V'kar 13:45, 11. Jun 2003 (CEST)
- Die Aussage ist schon korrekt. Er ist der Nachfolger von Petrus, der der erste Bischof/Papst von Rom gewesen sein soll. Magnus 13:49, 11. Jun 2003 (CEST)
- Ich würde eher formulieren, dass sich der Papst als Nachfolger von Petrus versteht.
"Seit dem Dictatus papae von 1075 trägt der Bischof von Rom zugleich den Titel Papst" Kann das sein? Karl der Große wurde 800 doch auch schon vom Papst zum Kaiser gesalbt. -- DaTa
- Als Amtsbezeichnung nur für den Römischen Bischof ist es seit dem 5./6. Jahrhundert im Gebrauch. Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient. --Trencavel 11:50, 29. Jun 2003 (CEST)
- Und was schreiben wir da jetzt? Ist es 1075 erst "offiziell" geworden? -- DaTa 20:39, 1. Jul 2003 (CEST)
- Ich nehm das jetzt mal raus. Wenn jemand an die Quelle (dictatus papae) rankommt und mal nachlesen kann, was da nu drin steht, kann man es ja wieder rein schreiben. Ich schau auch mal hier in der Bibo nach, ob die die Quelle haben. Aber meines Wissens ging es im dictatus nur um die Primatsangelegenheit und um das päpstliche Approbationsrecht.--Trencavel 16:55, 2. Jul 2003 (CEST)
- http://www.stabi.hs-bremerh... ich kann das daraus nicht rauslesen, aber ich bin auch kein Historiker :) -- DaTa 11:43, 3. Jul 2003 (CEST)
- Dann stimmt ja auch das mit dem pont. max. auch nicht. Ich nehm's raus.--Trencavel 11:16, 4. Jul 2003 (CEST)
Ich habe auch die Herleitung des Namens von griech. pappas gehört. Kennt sich da jemand aus? --Zenogantner 12:51, 4. Aug 2003 (CEST)
- pappas heisst griechisch Papa - und der Patriarch von Alexandria (heute Papst der koptischen Kirche) wurde mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit mit pappas angeredet, als man in Alexandria noch griechisch sprach. Aber ob der römische Papst vom griechischen pappas oder lateinischen papa kommt, dürfte sehr schwer zu eruieren sein. --Irmgard 20:09, 17. Okt 2003 (CEST) :-)
(=universalen)
- Herausgenommen - das ist eine katholische Interpretation die an dieser Stelle einseitig wirkt (und es ist auch nicht unbedingt elegant, in jedem Absatz erklären zu müssen, dass nur die römisch katholische Kirche... und alle andern Kirchen...) --Irmgard 20:09, 17. Okt 2003 (CEST) :-)
Petrustradition bei Eusebius: Da steht nichts von Petrus als Vorsteher der römischen Gemeinde (Buch 3):
- 2 Peter appears to have preached8 in Pontus, Galatia, Bithynia, Cappadocia, and Asia9 to the Jews of the dispersion. And at last, having come to Rome, he was crucified head-downwards;10 for he had requested that he might suffer in this way. What do we need to say concerning Paul, who preached the Gospel of Christ from Jerusalem to Illyricum,11 and afterwards suffered martyrdom in Rome under Nero?12 These facts are related by Origen in the third volume of his Commentary on Genesis.13
- Chapter II. The First Ruler of the Church of Rome.
- 1 After the martyrdom of Paul and of Peter, Linus14 was the first to obtain the episcopate of the church at Rome. Paul mentions him, when writing to Timothy from Rome, in the salutation at the end of the epistle.
Kann man eigentlich zwischen der Bildunterschrift und dem text eine Leerzeile einfügen? --julian-prof 15:05, 20. Mär 2004
Ich würde sagen, dass das ganze ein Theater der katholischen Kirche ist. Hoffentlich geht jetzt wieder Ruhe ein in der Welt. Man könnte auch meinen dies er Mann hätte die Welt verbessert, eher das Gegenteil ist der Fall!!
Der römische Papst
Der Artikel beschreibt bislang weniger den Begriff "Papst", als den Begriff Papst in der römisch-katholischen Kirche. So wie er ist, sollte er eigentlich verschoben werden. - Die andere Möglichkeit (die vermutlich benutzerfreundlicher ist) wäre natürlich eine Erweiterung und Umformulierung. Bezeichnend ist, dass der Punkt "Geschichte" nicht mit ältesten Definition anfängt, sondern mit der römischen... Schade, bislang. --Sputnik 17:31, 2. Sep 2004 (CEST)
Die Aufgaben des Papstes
Die Aufgaben des Papstes sind:
- Der Christenheit und der Welt, Wahrheiten zu verkünden die sie sich vom Heiligen Geist Gottes nicht direkt sagen läßt.
- Von den Hirten der Christenheit - dem Klerus - Rechenschaft über das was sie tun und verkünden fordern. Und sie, wenn unumgänglich, maßregeln.
- Die Christenheit vor Irrlehrern und falschen Propheten warnen.
- Die Fähigsten und dem Heiligen Geist Gottes Gehorsamsten unter den Jüngern Jesu - den Klerikern - mit dem Beistand des Heiligen Geistes suchen und zu Bischöfen der Christenheit berufen.
- Die Katholische Kirche, die einzige überstaatliche Einrichtung der Christenheit, vor der Welt vertreten und Verträge (=Konkordate) mit den Machthabern der Welt schließen.
Papstnamen
wie, wann und durch wen erhalten eigentlich päpste ihre papstnamen? har er etwas mit dem bürgerlichen namen zu tun? grüße, Hoch auf einem Baum 00:34, 4. Dez 2004 (CET)
- sobald der Papst gewählt worden ist, verkündet er vor den im Konklave versammelten Kardinälen, welchen Namen er annehmen will. --Steffen Löwe Gera 11:46, 4. Dez 2004 (CET)
- diese Namen können mit dem Bürgerlichen Namen der Päpste zu tun haben oder auch nicht. Adrian Florisz nannte sich Hadrian VI., Marcello Cervini nannte sich Marcellus II. Andere Päpste benennen sich nach großen Päpsten der Vergangenheit, die ihnen als Vorbilder gelten sollen (Leo oder Gregor. Wieder andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius=fromm, Innozenz=unschuldig), bei anderen spielen persönliche Gründe eine Rolle (Johannes XXIII. wollte mit dem Namen seinen Vater ehren). --Steffen Löwe Gera 11:51, 4. Dez 2004 (CET)
- genau. So wählte zum Beispiel Albino Luciani, der spätere Johannes Paul I. im Jahre 1978, als erster Papst überhaupt einen Doppelnamen und außerdem der erste der die 1 bereits hinter seinen Namen setzte als ob er schon gewusst hätte dass nach ihm bald ein anderer kommen würde, was zwar im Kardinalskollegium argwöhnig betrachtet wurde - aber wie Steffen es schon anmerkte - ist es allein Sache des Papstes, welchen Namen er annimmt. Luciani wollte mit dem Doppelnamen Johannes Paul seine beiden Vorgänger Johannes XXIII. und Paul VI. ehren, die das II. Vatikanum geprägt hatten. Karol Wojtyla nahm ebenfalls an Erinnerung an die vorrangegangenen Päpste den Namen Johannes Paul II. an.
- Anmerkung zu den bürgerlichen Namen: In der Regel war es so, dass die bürgerlichen Namen eher in der Frühzeit des Papsttums getragen wurden, ab dem Mittelalter ging man mehr und mehr davon ab. MfG --Thommess 12:37, 4. Dez 2004 (CET)
- danke für die informativen antworten! mögt ihr etwas davon in den artikel einbauen? (ich hatte eigentlich gehofft, dort etwas zu diesen fragen zu finden.) grüße, Hoch auf einem Baum 19:13, 4. Dez 2004 (CET)
ich habe einen Absatz "Namensgebung" eingebaut.--Steffen Löwe Gera 20:27, 5. Dez 2004 (CET)
Warum ist der Artikel denn bitte gesperrt (Ok, dumme Frage aber sowieso eher rhetorischer Natur)? Der Absatz Namensgebung ist in Formulierung und Zeichensetzung mangelhaft und sollte, wenn es wieder möglich ist, überarbeitet werden. Jazzman 20:52, 2. Apr 2004 (CET)
- Namensgebung wurde überarbeitet. U.a. wurde der unhistorische Hinweis, wegen des (angeblichen) Schweigens Pius' XII. zum Holokaust würde deser Name nicht mehr gewählt, eliminiert. Das wäre vielleicht für eine heutige Namenswahl ein Grund, war es jedoch mit Sicherheit nicht für Johannes XXIII. und Paul VI. und Johannes Paul I.! Hier gibt es jeweils bestens bekannte (und tweilw. auch erwähnte) andere Gründe. --Christianus 09:19, 31. Jan 2006 (CET)
Titulatur
Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom (Bischof ist kein Titel in dem Sinne, sondern eine Aufgabe. Du kannst bei Wiki ja mal nach "Professor" und "Emeritierung" gucken. Auch ein Bischof wird emeritiert, ein zurückgetretener Papst wäre dann "Emeritierter Bischof von Rom", alle anderen Titel würde er aber verlieren)
- Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (und bitte nicht die letzten beiden Worte weglassen, das könnte zu Irritationen führen)
- Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich natürlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte dar)
- oberster Priester der Weltkirche (reiner Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, interessant, wenn Patriarchen konzelebrieren)
- Patriarch des Abendlandes (er ist also auch der erste Bischof unter Gleichen im lateinischen, das ist unser, Ritus. Es gibt noch weitere Riten, die alle ihren eigenen Patriarchen haben, der die Bischöfe bestimmt und so alles macht, was bei uns der Papst macht. Der Papst hat in diesen Riten nur ein Ehrenvorrecht (s.o.) bzw. eigentlich auch einen Jurisdiktionsprimat, den er aber nicht aktiv ausübt.)
- Primas von Italien (ein reines Ehrenvorrecht, Primatentitel sind in der Rechtstellung aufgehoben, Primas von Deutschland ist übrigens der Erzbischof von Salzburg...)
- Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Erzbischöfe übt er eine Art Supervision über die Bischöfe der umliegenden Diözesen aus)
- Souverän des Staates der Vatikanstadt (dies nun ist der weltliche Titel des Papstes)
- Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich ein Papst mal selbst gegeben hat, alle anderen Titel wurden ihm von Konzilien, Kaisern, Königen, vom Amts wegen (also aus dem Kirchenrecht) oder völkerrechtlich gegeben.)
- Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus)
einige Anmerkungen müssten bei der Titulatur überprüft werden--Thommess Thommess 09:03, 5. Feb 2005 (CET)
Bibelzitate
Ich habe gerade dieses Zitat entfernt, da ich keinen Zusammenhang zum Papstamt sehe:
- „Wie redet dieser solche Gotteslästerung? Wer kann Sünden vergeben als allein Gott?“ (Markus 2,7)
Dieses gehört meiner Meinung nach auch nicht hier rein, ich habe es aber erstmal stehen lassen:
- „Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus.“ (1.Timotheus 2,5)
Meinungen? -- MlaWU 17:33, 18. Mär 2005 (CET)
Wie wär's wenn wir die Zitate einfach rausschmeißen? Geben die einen Mehrwert an Information, wenn die einfach nur so dastehen, ohne in Text eingebettet zu sein? Gugganij 15:36, 24. Mär 2005 (CET)
- Hätte ich kein Problem mit, da die wichtigste Stelle bereits im Text enthalten ist. Mir fällt auch gerade auf, daß da eine andere Übersetzung zitiert wird. Gibt es einen Konsens in der Wikipedia, welche Übersetzung verwendet werden soll? -- MlaWU 18:25, 24. Mär 2005 (CET)
Ich werden so in zwei Tagen die Bibelzitate entfernen. Begründung: Sie oben. Erhebt jemand Einspruch? 83.65.250.91 10:10, 4. Apr 2005 (CEST)
Ihr könnt echt die meisten davon entfernen, da die Herleitung des Papstes anhand von Bibelversen meiner Meinung nach sehr hanebüchern und an den Haaren herbeigezogen ist - man sollte einfach sagen "irgendwann hat das mal jemand beschlossen, und jetzt ist das nun mal so", das wäre besser.
Hab die Bibelzitate einmal hierher verschoben.
- „Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.“ (Matthäus 16,18)
- „Ihr jedoch sollt euch niemals Rabbi nennen lassen, denn nur einer ist euer Rabbi, und ihr alle seid Brüder. Ihr sollt auch niemand von euren Brüdern auf der Erde mit `Vater' anreden, denn nur einer ist euer Vater, nämlich der im Himmel.“ (Matthäus 23,8-9)
- „Als nun Petrus ankam, ging ihm Kornelius entgegen und warf sich ehrfürchtig vor ihm nieder. Petrus [der Tradition nach der erste Papst] aber richtete ihn auf und sagte: Steh auf! Auch ich bin nur ein Mensch.“ (Apostelgeschichte 10,25-26)
- „Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus.“ (1.Timotheus 2,5)
Ich fände es sinnvoller, wenn man die Bibelzitate wieder in den Text einfügt, da Matthäus 16,18 und Matthäus 23,8-9 in sich widersprüchlich sind und sie so viele Personen, die sich nicht so sehr mit der Bibel beschäftigen, zum Nachdenken anregen können. Ich würde es schön finden, wenn man sich dazu entscheiden könnte, sie wieder in den Artikel aufzunehmen. Jens Kampe
- Das Ziel des Artikels sollte nicht sein den Lesern die Bibel näher zu bringen, sondern darin Informationen über das Papstamt zu geben (Enstehung, Stellung, Begründung, Kritik etc.). Wenn relevante Kritiker am Papstamt bzw. der derzeitigen Ausformung des Papstamtes ihren Standpunkt mit bestimmten Bibelversen begründen, so kann es selbstverständlich notwendig sein, diese im Artikel (z.B in einem Abschnitt "Kritik") einzuweben (aber m. E. eben nicht als isolierte Zitate, sondern eingebettet in einen Zusammenhang: Wer kritisiert was mit welchen Argumenten). lg Gugganij 12:13, 14. Apr 2005 (CEST)
Wer ist es?
Ich würde mir an relativ prominenter Stelle im Artikel (also relativ weit oben) einen kurzen Hinweis wünschen, wer der aktuelle Papst ist. Oder auch wer die aktuellen Päpste sind (wenn man die koptischen etc. Träger des Titels mit reinnimmt). Im Moment ist der Artikel allerdings wohl gesperrt, keine Einfügung möglich. --Hansele Hansele 11:03, 2. Apr 2005 (CEST)
- Habe Deinen Hinweis eingearbeitet. --Markus Schweiß, Markus Schweiß 11:16, 2. Apr 2005 (CEST)
Zeitraum zwischen Tod und Wahl eines neuen Papstes
Ich finde, dass hier zu wenig steht, was nach dem Tod des Papstes passiert(oder ich habs nur nicht gefunden). Es gibt ja spezielle Rituale, die eingehalten werden müssen. Zum Beispiel, wann er beigesetzt werden muss und wie das ganze von statten geht usw. Also sowas wie bei diesem Artikel hier. Leider hab ich noch zu wenig Wissen, um sowas selber einzuarbeiten. Aber vieleicht kann sich ja jemand das anschauen? --Onoxegy 02:41, 3. Apr 2005 (CEST)- schau dir mal die Artikel über Sedisvakanz und Papstwahl, dort dürfte ausführlich erläutert sein, was in der fraglichen Zeit stattfindet. --Ads 11:23, 3. Apr 2005 (CEST)
- ok, danke für den Hinweis! Hab ich wohl irgendwie übersehen... --Onoxegy 14:35, 3. Apr 2005 (CEST)
Please put on article. Thank you. Pokrajac
- [x] done. --Dundak Dundak 23:18, 2. Apr 2005 (CEST)
Rücktritte
Meinen Informationen ist Benedikt IX. nicht dreimal zurückgetreten. 1044 wurde er vertrieben und man wählte Silvester III. Benedikt wiederum verkaufte sein Amt 1045 an Gregor VI. Im Jahr 1046 wurden alle drei abgesetzt und Clemens II. wurde gewählt. Nach dessen Tod (1047) kam Benedikt wieder an die Macht, er wurde erneut 1048 vertrieben, und man wählte Damasus II. Benedikt regierte weiter ale Gegenpapst. Scheinen ja echt chaotische Zusstände in der Bananenrepublik Kirchenstaat gewesen zu sein. Papstvertreibungen sind damals recht häufig vorgekommen, aber nach meinem Wissen war Coelestin V. wirklich der Einzige, der aus freien Stücke zurücktrat und den Heiligen Stuhl auch später nicht mehr beanspruchte. --Steffen Löwe Gera 20:43, 3. Apr 2005 (CEST)Nicht nur das, sondern auch die ganzen Orgien, Inzeste und Vergewaltigungen... Die katholische Kirche hat dem Christentum wirklich keinen großen Dienst erwiesen.
Literatur
Jacob Burckhardt: Die Zeit Constantins des Großen.entfernt - damals waren das noch Bischöfe von Rom, nicht Päpste. Dafür neuere Literatur eingefügt. --Irmgard 13:34, 12. Apr 2005 (CEST)bitte einfügen:
- Maren Preiss: Die Küche der Päpste - in Geschichte und Gegenwart. Ein appetitlicher Artikel von Maren Preiss bei DIE ZEIT 15.12.2005 Nr.51.
Lustig
Ich finde lustig, dass der Papst in der Kategorie Kirchenwesen ist. Kardinäle sind ja auch Kirchenwesen. Passt gut:)
Gehalt des Papstes ?
Mich würde mal interessieren, ob der Papst ein Gehalt bezieht. Wenn ja wieviel ? Wenn nein, wie sind sonst seine finanziellen Bedürfnisse geregelt ? Es machte mich etwas stutzig zu hören, JP II. habe außer ein paar Gegenständen des persönlichen Gebrauchs keine weltliche Habe hinterlassen. 62.246.66.187 14:55, 15. Apr 2005 (CEST)- Das meiste gehört wohl dem Vatikan. Dort hat er ja 2 Etagen am Petersplatz bewohnt (persönliche Räume), das Mobiliar wurde gestellt :-), Kleidung, Dinge des täglichen Bedarfs etc. ebenfalls. Dienstwagen, Nahrungsmittel musste er wohl kaum selbst einkaufen. So könnte ich mir vorstellen, das die Besoldung ähnlich ist, wie bei normalen Ordensleuten auch, d.h. nicht mehr als ein Taschengeld. Von Ordensleuten weiß ich, das diese Sachen, die sie geschenkt bekommen, meist bei der nächsten Gelegenheit weiterverschenken, große Besitztümer anzuhäufen ist da wohl kaum das Ziel. So wird wohl auch niemand aus finanziellen Interessen Papst oder überhaupt katholischer Geistlicher werden wollen, dürfte sich nicht lohnen. Grüße --Würfel 15:19, 15. Apr 2005 (CEST)
- Der Papst bezieht definitiv kein Gehalt. Er bekommt alles vom Vatikan gestellt. Das beginnt beim Essen und endet beim Hubschrauber (so jedenfalls im Spiegel-Sonderheft zum Papst-Tod) --Thommess Thommess 21:08, 15. Apr 2005 (CEST)
- Der Vergleich mit dem Bundespräsidenten ist unzutreffend. Hr. Köhler ist ein Staatsangestellter, dessen Gehalt vom Steuerzahler bezahlt wird. Der Papst ist absoluter Monarch und damit Eigentümer des Vatikan.--Moguntiner 17:12, 12. Nov 2005 (CET)
Herr Köhler ist auf keinen Fall ein Staatsangestellter denn dieser Begriff ist höchstens für Beschäftigte des Bundes im Angestelltenverhältnis zutreffend. Der Bundespräsident ist gewähltes deutsches Staatsoberhaupt und oberstes Verfassungsorgan. Beim Papst von einem Monarchen zu sprechen ist durchaus legitim, aber nicht von absoluten. Denn beim Papsttum handelt es sich trotz der unbeschränkten Machtfülle um eine Mischform aus Wahlmonarchie und absolutistischem Monarchentum. Im höchsten Falle ist der Papst Besitzer des Vaticans und Verwalter des Erbes seiner Vorgänger. Wie schön im Artikel und in der Diskussion nachzulesen bekleidet der Papst mehrer Ämter gleichzeitig, wie sich auch an seinen Titel ablesen läßt. Und es ist zu unterscheiden zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Kirchenführer. mfg christoph.hammerl@t-online .de
- Der Vatikan ist eine Wahl- UND eine absolute Monarchie. Das eine hat mit dem anderen grundsätzlich nichts zu tun. Der Begriff Wahlmonarchie beschreibt die Art und Weise wie der Monarch zu seiner Position kommt, absolute Monarchie ist eine Beschreibung der rechtlichen Stellung in Bezug zu den drei Gewalten. Das die Vatikanstadt eine Wahlmonarchie ist, scheint klar zu sein. Die Bezeichnung absolute Monarchie ist ebenfalls gerechtfertigt, da der Papst innerhalb des Staatsterritoriums alle legislative, exekutive und jurisdiktionelle Macht auf sich vereint. lg Gugganij 15:41, 4. Jan 2006 (CET)
- Eine UND Beziehung zwischen der Wahl- und absoluten Monarchie beinhalten somit eine weiter Konsequenz. Denn wenn ein Monarch gewählt werden kann so kann er auch ab-gewählt werden. Dies ist ein Rückschluss, der vorallem von den Vertretern der letztinstanzlichen Autorität eines Konzils angeführt wird. Das das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, würde ich somit nicht formulieren. Ich argumentriere hier durchaus mit Begriffen aus der Staatsformlehre. Als Beispiel sei das System Frankreichs angeführt. Hierbei handelt es sich um ein semipräsidentiales System. Also ist es weder eine rein präsidentielle noch eine rein parlamentarisches Regierungsform. Diese Art staatlicher Unschärfe kann auch auf den Staat der Vatikanstadt übertragen werden. Von einer rein absolutistischen Monarchie zu sprechen, wäre demnach "unscharf". mfg christoph.hammerl@t-online.de 84.146.254.159 16:28, 4. Jan 2006 (CET)
- Warum sollte, wenn ein Monarch gewählt werden kann, dieser auch abgewählt werden können? Es ist durchaus denkbar (und im Falle des Papstamtes auch faktisch der Fall), dass ein gewählter Monarch grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt wird. Der Vatikanstaat ist faktisch, aus den obengenannten Gründen (er besitzt nach dem vatikanischem Grundgesetz die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt), beides: eine absolute Wahlmonarchie halt. Sehe darin eigentlich nicht den Funken eines Widerspruchs. lg Gugganij
- Ich auch nicht, nur wollte ich festhalten dass es eben wie du jetzt schreibst Beides in Einem ist und nicht unabhängig voneinander betrachtet werden kann, wie es in dem einen oder anderen Fall anklang. Die Frage nach der Abwählbarkeit ist eben die große Streitfrage. Man geht davon aus dass eine solche Wahl immer auf Lebenszeit erfolgt. Doch wenn die Vorrausetzungen die für die Wahl ausschlaggebend waren nicht mehr gegeben sind, müsste es so die Meinung verschiedener Theoretiker auch eine Möglichkeit bestehen die Wahl aufzuheben oder durch eine Neuwahl zu einer neuen Lösung zu kommen. Dies war ja genau die Situation des abendländischen Schismas. Damals nahm sicher das Konzil von Konstanz die Autorität die Amtszeit der drei Päpste zu beenden und wählte Martin V. Die Frage wurde vorallem im Zusammenhang mit Möglichkeit diskutiert, Johannes Paul lebe zwar noch, können aber (z.B. wegen Koma) die Amtsgeschäfte nicht mehr ausführen. Ebenso wird angeführt, dass die Kardinäle mit der Wahl einen Teil ihrer Macht an den Papst abgeben mit dem Zerbrechen des Fischerrings verteilt sich nun die päpstliche Macht wieder kommissarisch auf alle Kardinäle. Doch diese Frage nach einer Möglichen Autorität eines ökumenischen Konzils wird wohl nie eindeutig entschieden werden können, bevor nicht ein Präzedensfall eingetreten ist. lg Christoph.hammerl@t-online.de 84.146.254.159 23:17, 4. Jan 2006 (CET)
- 1. Das derzeitige Kirchenrecht ist da ziemlich klar: Ein Papst kann NICHT abgewählt werden.
- 2. Das Kardinalskollegium erhält nach dem Tod des Papstes bei weitem nicht die gesamte Fülle der päpstlichen Befugnisse. Es darf quasi nur über die absolut notwendigen Tagesgeschäfte entscheiden (und die beschränken sich eigentlich auf die Beisetzungsfeierlichkeiten und den Konklave). Das Zerbrechen des Fischerrings hat übrigens keine rechtliche, sondern nur eine symbolische Relevanz.
- lg Gugganij 01:56, 5. Jan 2006 (CET)
- ad 2. das versuchte ich ja mit dem Begriff "kommisarisch" zu umschreiben.
- ad 1. wie jedes juristische Dokument ist auch der Kirchenrecht Auslegungssache und nicht in allen Punkten stringet. Teilweise gibt es auch wiedersprüchliche Passagen. Z.B. regelt UDG nur für den Fall des Todes des Papstes, welche Ämter aufgeben werden müssen und welche Schritte einzleiten sind, wobei das Kapitel III. mit "einige Ämter während der Vakanz" überschrieben ist. An anderen Stellen wird dann nur allgemein von "während der Vakanz" gesprochen ohne sich direkt auf den Tod des Papstes zu beziehen. Das es Probleme geben kann ist ja im Kapitel I von UDG schon mit eingerechnet, indem dem Kardinalskolligium Interpretationspielraum eingeräumt wird. mfg christoph.hammer@t-online.de 84.146.254.159 02:37, 5. Jan 2006 (CET)
- ad 1. Natürlich wird auch Kirchenrecht ausgelegt, aber die Sache bzgl der Abwählbarkeit des Papstes wird innerhalb der katholischen Kirche klar beantwortet: Es ist unmöglich. Auch ein Konzil hat nach der derzeitig gültigen Rechtsordnung keine Möglichkeit einen gültig gewählten Papst seines Amtes zu entheben. Das Pontifikat endet entweder mit dem Rücktritt des römischen Bischofs oder mit seinem Tod (mit dem Zeitpunkt des Rücktritts oder des Todes beginnt auch offiziell die Vakanz des Heiligen Stuhls). Das große abendländische Schisma stellt hier insofern kein großes Problem da, da von den drei "Papstlinien" in dieser Zeit nur eine gültig war. Die beiden anderen waren nicht gültig gewählte Päpste, das Konzil von Konstanz hat diesen Umstand quasi nur ausformuliert. Der Papst der gültigen Linie (Gregor XII.) wurde vom Konzil nicht abgesetzt sondern er ist zurückgetreten. lg Gugganij 21:31, 7. Jan 2006 (CET)
- aber ist das nicht eine Auslegungssache "der Sieger" im Schismastreit dass gerade die beiden anderen Papstlinien unrecht zustande gekommen sind. Die Konzile aus denen die sog. Gegenpäpste hervorgegangen sind, sahen sich sicher im Recht. lg Ckhammerl 00:51, 10. Jan 2006 (CET)
Papst-Kandidaten
Laut Artikel muss ein Papstkandidat die Priesterweihe empfangen haben. Dies widerspricht aber dem Artikel "Papstwahl", welcher besagt, dass diese Klausel 1179 wieder entfernt wurde. Was entspricht nun der Wahrheit?
Die Wahrheit ist, das sein jeder männliche Katholik theoretischerweise zum Papst gewählt werden kann. Historisch gesehen ist diese Wahl die Wahl des Bischofs von Rom, die einst von den Gläubigen selbst durchgeführt wurde, wie auch in allen anderen Diözesen. Wie z.B. im bayrischen Raum mit der Zeit das Domkapitel dieses Recht an sich zog und dann die bayrischen Könige, so ging das Wahlrecht vom Volk auf die Priesterschaft und dann auf das Kardinalskollegium über.
Die Wählbarkeit hat aber jeder (für die katholische Kirche) getaufte Christ, der die ein "wohlgefälliges" Leben führt. Sollte ein Mann gewählt werden, der nicht die priesterlichen Weihen empfangen hat, wird dieser unverzüglich zum Priester und dann zum Bischof geweiht. Kardinal muss er aber nicht gewesen sein. Theoretisch hätte die Kardinäle z.B. Zeremoniar Marini wählen können. Die päpstlichen Vollmachten als Kirchenoberhaupt erhält er erst mit dem Empfang der Weihen. Souverän des Vaticanstaates ist er bereist mit der Wahl.
Befindet sich der gewählte in der der Sixtinischen Kapelle oder in unmittlebarer Nähe, wird er noch in der Sixtina geweiht. Wie es sich in einem anderen Falle verhalten würde, würde wohl an Ort und Stelle von den Kardinälen entschieden werden. So eine Wahl ist für einen "normalen" Gläubigen unwahrscheinlich, doch könnte es durchaus sein, dass ein Ordensbruder gewählt würde. mfg christoph.hammerl@t-online.de 84.146.254.159 17:08, 4. Jan 2006 (CET)
- Dass der Gewählte (ohne Bischofsweihe) bereits mit der Annahme der Wahl Souverän der Vatikanstadt wird bezweifle ich stark. Meine Gründe: Der Papst ist Papst, weil er Bischof von Rom ist (und nicht umgekehrt!), d.h. solange der Gewählte nicht zum Bischof geweiht worden ist, kann er per definitionem nicht Papst sein und da Art.1 des Grundgesetzes der Vatikanstadt den Papst als Oberhaupt des Vatikanstaates bezeichnet, MUSS der gewählte Nicht-Bischof nach der Wahlannahme zuerst zum Bischof geweiht werden, bevor er Souverän der Vatikanstadt wird. lg Gugganij 18:36, 4. Jan 2006 (CET)
- Eine interessante Sicht der Dinge. Danach dürfte sich der gewählte selbst wenn er Bischof ist, erst dann Papst nennen wenn er von Lateran "Besitz" ergriffen hat, also als Bischof von Rom in seiner Bischofskirche inthronisiert wurde. Es ist ja so dass berufene Bischöfe (zumindest im deutschen Raum) sich erst mit ihrer Inthronisation wirklich als Bischof ihrer Diözese bezeichnen dürfen. Diese Besitznahme von Lateran erfoglt jedoch erst nach der Papstinthronisation in/vor St. Peter. Damit würde so weitergedacht aus einem Nicht-Bischof nicht die Weihe ihn zum Bischof von Rom und somit zum Papst machen, sondern auch erst die Inthronisation. Ich bin der Meinung, dass inzwischen das Papstamt als eingenständiger zu sehen ist. Die Kardinäle wählen, auch wenn es der alten Tradition entspäche, nicht mehr den Bischof von Rom sondern wie es in UDG auch formuliert ist den Papst von Rom. So bin ich der Meinung, die Reihenfolge ist dadurch auch anders festgelegt: Mit der Wahl wird man zum Papst von Rom, um die nötige würde zu erhalten und seine sakralen Aufgaben zu erfüllen erhält er die Bischofsweihen. Somit kann er als Papst oberhaupt des Staates der Vaticanstadt sein, aber eben nicht in der Lage Sakramente zu spenden bis die Weihe durchgeführt ist. Mit der Weihe wird er dann auch Bischof von Rom mfg christoph.hammerl@t-online.de
- Bezüglich der Frage der Wirksamkeit der Papstwahl bei einem Nicht-Bischof: Can 332, §1 sagt dazu folgendes:
Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme an. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.
- Damit ist die Sache mE rechtlich eine eindeutige Sache.
- Bezüglich des Verhältnisses Papst-Bischof von Rom: Das gesamte katholische Verständnis der Petrusnachfolge basiert ja geradezu darauf, dass der Bischof von Rom als Nachfolger des Apostel Petrus agiert. Papst ist schlichtweg ein Ehrentitel ohne rechtliche Relevanz. Can 331 sagt dazu folgendes:
Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.
- Das Primat über die Gesamtkirche fließt daher einzig und allein aus seiner Position als Bischof von Rom. lg Gugganij 02:43, 5. Jan 2006 (CET)
- Can 332 § 1 spricht ja wie UDG in Kapitel VII. nur davon wann ein Bischof die volle Amtsgewalt als Bischof von Rom innehat:
88. Mit der Annahme ist der Gewählte, der die Bischofsweihe bereits empfangen hat, nmittelbar Bischof der Kirche von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums; derselbe erhält sogleich die volle und höchste Gewalt über die Universalkirche und kann sie unverzüglich ausüben. Wenn der Gewählte hingegen noch nicht Bischof ist, so soll er sogleich zum Bischof geweiht werden
- "Sogleich zum Bischof geweiht" ist meines Erachtens die entscheidende Formel. Denn UDG regelt ja genau, wer den gewählten zu Weihen hat. Somit reisen der Dekan oder der Subdekan des Kardinalskollegium oder der Älteste der Kardinalsbischöfe zum Gewählten um ihn zu Weihen oder er kommt in die Vatikanstadt. Auf alle Fälle wird Zeit vergehen bis die Weihe erfolgen kann. Und genau diese Zeit ist mit Can 332 § 1 nicht abgedeckt in der Fragen der Vollmachten. Natürlich ist es so, wie wir schon behandelt haben, dass alle Entscheidungen des Kardinalskollegiums das päpstliche placet benötigen, somit völlig irrelavant zu sein scheint ob in dieser Zeit das Kollegium noch Entscheidungen trifft oder nicht, denn der neue Papst kann sie ja in jedem Falle aufheben oder bestätigen.
- Das der Primatsanspruch aus der Nachfolges des Petrusdienstes abgeleitet wird nicht bestritten. Meine Ausführungn in bezug auf "Mit der Wahl zum Papst von Rom (s.o.)" bezogen sich auf einen Nicht-Bischof, der Papst im Sinne des Souverän der Vaticanstadt sein kann, aber eben nicht Primat. Erst mit der Weihe tritt er die Nachfolge Petri als Bischof von Rom an. Denn wenn man sagt, Papst ist ein Ehrentitel, kann dieser mit allen Rechtsfolgen auch von einem Nicht-Bischof getragen werden, solange bis er eben durch den Dekan zum Bischof geweiht ist. Dann erst ist er Oberhaupt der Bischofsgemeinschaft und hat Verfügungsgewalt über die Weltkirche. mfg christoph.hammerl@t-online.de 84.146.254.159 03:12, 5. Jan 2006 (CET)
- Ich kann nur noch einmal auf den obigen Kanon Can 332, §1 verweisen, der mE eindeutig ist: Der Gewählte, der kein Bischof ist, ist erst dann Bischof von Rom und damit Papst, wenn er die entsprechende Weihe erhalten hat. Bis zum Zeitpunkt der Weihe ist in einem solchen Fall der Stuhl Petri vakant. Das katholische "Papstamt" und das "Bischofsamt von Rom" können nicht getrennt betrachtet werden. Damit jemand den Ehrentitel "Papst" führen kann ist es konstitutiv, dass er Bischof von Rom ist. Als Ehrentitel ist "Papst" ein rechtliches Nichts, die Fülle der Vollmachten (und auch seine Position als Souverän des Vatikans) erhält der Gewählte einzig und allein durch seine Position als Bischof von Rom. Alles andere würde der katholischen Theologie hinsichtlich des Petrusamtes eklatant wiedersprechen. lg Gugganij 21:13, 7. Jan 2006 (CET)
Wahlgänge bis zur Papstwahl
Ich habe heute mehrfach gelesen, Papst Benedict XVI sei schon im 4. Wahlgang, und nicht, wie zurzeit noch im Artikel behauptet, im 5. Wahlgang gewählt worden.
Kritiker
Über Petrus und Rom steht im Artikel: Einige Kritiker bezweifeln jedoch, dass er je dort war.
Gab es diese Kritik bereits in der Frühzeit des Christentums oder erst in der Neuzeit? Und wird es überhaupt ernsthaft bezweifelt oder ist es nur nicht historisch belegbar? Das ist ein entscheidender Unterschied. -- MlaWU 01:44, 20. Apr 2005 (CEST)
Unzurechnungsfähigkeit
Was passiert eigentlich, wenn ein Papst nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist? Wer regiert dann? Der Staatssekretär? Der Kardinaldekan? Der Camerlengo? Ein Gremium aus ein paar Kardinälen? Alle Kardinäle gemeinsam? (Zwischenfrage: Auf welche Art und Weise tritt ein Papst überhaupt zurück? Genügt der Satz "Ich trete zurück" oder ist das ein kompliziertes Prozedere?) Und was ist, wenn ein Kardinal geistig nicht mehr zurechnungsfähig ist? Wird er dann vom Konklave ausgeschlossen? --Steffen Löwe Gera 17:16, 17. Mai 2005 (CEST)- Ich glaube nicht, dass für den Fall der Unzurechnungsfähigkeit von Päpsten irgendeine rechtlichen Vorkehrungen bzgl. der Leitung der Kirche getroffen worden sind. Dass wird von vielen in der Kirche als ein Problem gesehen. Bezüglich des Rücktritts siehe auch Can 332 § 2.: Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird. Das "hinreichend kundgemacht" verlangt m.E. nach nicht, dass der Rücktritt schriftlich erfolgen muss. lg Gugganij 19:12, 14. Jun 2005 (CEST)
Der geistigen Unzurechnungsfähigkeit ist ja insofern schon Rechnung getragen, dass es nur die unter 80 Jährigen sind, die ins Konklave einziehen. Darüberhinaus verfügen die Männer in purpur auch über genug Verstand dass sie einen Mitbruder doch eher von der Teilnahme abraten, sollte er dazu nicht in der Lage sein. Darüberhinaus gilt auch die medizinische Unzurechnungsfähigkeit auch bei der Kirche. Wenn also ein Arzt einen Kardinal einweist, dann wird dieser nicht fürs Konklave aus der geschlossenen Abteilung holt. Dies mag jetzt etwas sarkastisch klingen aber in der Berichterstattung der letzten Monate hatte man schon das Gefühl, es würde in der kath. Kirche so laufen. Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit der Päpste ist es anders. In der Literatur wird oft die Meinung vertreten dass ein allgemeines bzw synodales Konzil den Papst von seinen Aufgaben entbinden könnten bzw. die Leitung der Kirche auf andere Schultern zu verteilen ohne dabei den Papst abzuberufen. Wie aber seit Jahrhundert üblich wird die Kirche auf die Situation sollte sie einmal entstehen auch reagieren können. Denn sie ist ein lebender Organismus der sich stehts wandelt. Ein päpstlicher Rücktritt verlangt keine in irgendeiner Weise gartete Form. Diese auch etwas schwammige Formulierung wurde gewählt um jede Möglichkeit einkalkulieren zu können. Bereits Pius VII. oder auch Pius XII. dachten über Rücktritt nach und sahen das Problem, wenn der Papst unter gewissen Umständen nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen schriftlich Kund zu tun. mfg christoph.hammerl@t-online.de 84.146.254.159 17:12, 4. Jan 2006 (CET)
pastor pastorum
Könnte ich bitte eine Quellenangabe dazu haben, dass ein offizieller Titel des Papstes "pastor pastorum" ist? lg Gugganij 20:25, 28. Mai 2005 (CEST)
Ich werde "pastor pastorum" in einigen Tagen aus der Liste der Titel entfernen. lg Gugganij 19:03, 14. Jun 2005 (CEST)
Ich habe pastor pastorum jetzt entfernt. lg Gugganij 01:11, 16. Jun 2005 (CEST)
Habe im Abschnitt "Titel" das wiederhergestellte "Erster der Hirten" entfernt. Falls es sich um einen Teil der offiziellen Titulatur des Papstes handeln sollte (was mir neu wäre) bitte ich um eine Quellenangabe. lg Gugganij 23:13, 22. Jun 2005 (CEST)
Der Titel Princeps Pastorum - abgekürzt PP- gehört zur offiziellen Signatur des Papstes. In der englischen Wikipedia steht das richtig. Weitere Beispiele:
- offizielle Dokumente werden mit NAME PP unterschrieben: z.B. mit IOANNES PP. XXIII
- auf den Grabsteinen der Päpste wird ihr Name ebenfalls so aufgeführt, siehe: Papst Pius XII, Paulus VI und Ioannes Paul II. lg spooky33 08:41, 23. Jun 2005 (CEST)
- Das PP als Abkürzung für princeps pastorum steht, wäre mir absolut neu. Meines Wissens stehen die Buchstaben schlicht für papa (Papst). Folgender Link sieht das ähnlich: [LINK]. lg Gugganij 11:34, 23. Jun 2005 (CEST)
- Außerdem ist Pastor Pastorum bzw. Princeps pastorum kein Teil der offiziellen Titulatur (was aber natürlich nicht heißt, dass es nicht eine Art Ehrenbezeichnung sein kann, die verwendet wird). lg Gugganij 11:44, 23. Jun 2005 (CEST)
- Das PP steht mW für Pontifex Maximus. Es wird doppelt ausgeführt um die Steigerung auszudrücken. Ähnliches findet man in der Musik f = forte ff = fortissimo usw.. Naja, hundertprozentig weiß ich´s auch nicht.--Moguntiner 17:14, 12. Nov 2005 (CET)
- Aufgrund meiner Kontakte in den Vatikan habe ich mich "vor Ort" nach der Abkürzung "PP" erkundigt. Sie steht schlicht und ergreifend für "Papa" = Papst! (MR, 20. November 2005)
- Hervorragend, könntest du deine Kontakte ein zweites Mal spielen lassen (ich akzeptiere alles - von Papst Benedikt aufwärts) um die Frage definitiv zu beantworten, die im Abschnitt OSTKATHOLISCHER KARDINAL ZUM PAPST WÄHLBAR? aufgeworfen worden ist? lg Gugganij 22:21, 20. Dez 2005 (CET)
Bitte um Prüfung
könnte jmd. vom fach das hier mal prüfen und ggf. bestätigen oder halt löschen!? .. danke ...Sicherlich Sicherlich 01:50, 4. Sep 2005 (CEST)
== Papst = Oberhaupt wovon? ==
Der Papst ist Oberhaupt der katholischen Kirche, nicht nur der römisch-katholischen (wie im Artikel geschrieben, im englischen Wiki übrigens auch fälschlicherweise!). Die römische oder lateinische Kirche ist nur eine Teilkirche neben den zahlreichen orientalischen ("unierten") Kirchen des Ostens, deren Oberhaupt der Papst gleichermaßen ist. Vielleicht hat sich der Autor ja etwas dabei gedacht, kirchenrechtlich jedenfalls ist es falsch, ungefähr so als ob man den Ministerpräsidenten von NRW (nur) als Ministerpräsident des Rheinlandes bezeichnen würde... Eine Änderung wäre wünschenswert! LG, kdlm
- Nunja, es gibt neben der Ansicht Katholische Kirche = Römisch-katholische Kirche (=Lateinische Kirche) und die anderen 22 sui iuris-Kirchen auch die Ansicht Römisch-katholische Kirche = Lateinische Kirche und die anderen 22 sui iuris-Kirchen. Für die zweite Ansicht spricht das Argument, dass alle Teilkirchen unter der Autorität des römischen Pontifex stehen. lg gugganij 14:04, 12. Sep 2005 (CEST)
ich verstehe beim besten willen nicht, was sie sagen wollen... kdlm
- Sorry, da hab ich mich wohl in der Tat etwas umständlich ausgedrückt. Ich meinte nur, dass das römisch im Ausdruck römisch-katholisch grundsätzlich zweierlei bedeuten könnte: 1. "römisch-katholisch" synonym für "Lateinischer Ritus" d.h. Bezeichnung für EINE der insgesamt 23 "Teilkirchen" (sui iuris-Kirchen) der katholischen Kirche ODER 2. Bezeichnung für die GESAMTHEIT der 23 sui iuris-Kirchen, die den Papst als Oberhaupt anerkennen
- Sie hängen offensichtlich der ersten Interpretation an. Ich bin mir eher unsicher, und neige zu Interpretation zwei. lg Gugganij 16:09, 13. Sep 2005 (CEST)
Achso! Danke für die Erläuterung. Naja, es geht allerdings nicht um Ihre oder meine (Privat-)Interpretation, es geht schon um die offizielle Handhabung. Und gemäß und CIC und im kirchlichen Schrift- und Sprachgebrauch ist es so, wie ich es darstellte. Die von Ihnen dargestellte 2. Version ist schlichtweg unzutreffend. Bei Wikipedia wird dies ja soweit ich weiß auch nicht falsch gemacht. Der Hauptartikel heißt Katholische und nicht RK Kirche, insofern zeigt meine Kritik ja auch noch einen Widerspruch zu diesem Artikel auf. Das ist auch keine Frage, die man zur Abstimmung bringen müßte. Ich würde vorschlagen, (ich habe es ebenfalls so gehandhabt) den CIC heranzuziehen UND noch ein Bischöfl. Offizilat bzw. Konsistorium anzurufen (am besten München). kdlm
- Ich stimme Ihnen zu, dass es primär um die offizielle Handhabung der Kirche geht. Aber: Ich bin mir eben nicht sicher, ob die Kirche mit Römisch-katholisch (dieser Ausdruck kommt in internen Dokumenten so weit ich informiert bin gar nicht vor) wirklich nur die Lateinischen (=Westliche) Kirche meint. Auf welche Paragraphen des CIC beziehen Sie sich?
- Vielleicht noch ein Diskussionsbeitrag aus der englischen Wikipedia :en:Talk:Roman_Catholic_Church#Roman Catholic vs. Catholic:
- Other Churches have needed to adopt a name or title when they came into being. The (Roman) Catholic Church has never had the same need to adopt a name or title. It uses many adjectives to describe itself, among them “one”, “holy’”, “catholic”, “apostolic” and, yes, to indicate the centrality for it of the see of Rome, “Roman” (employed by many popes from Gelasius I to the present day). But it needs to take a name only in its relations with others. In these relations, it uses whatever acceptable name the others give it. Thus, in the Common Declaration signed with the head of the Assyrian Church, it calls itself “the Catholic Church”, but in its relations with Anglicans, the form “Roman Catholic” appears, as in the name of the ARCIC theological commission. In all such relations, the authorities of the (Roman) Catholic Church act in the name of the whole Church, not of its Western part alone.
- “Roman Catholic Church” and “Catholic Church” are thus names or titles that it has explicitly and officially accepted (rather than adopted). What it has never accepted is to apply the term “Roman Catholic” to only part of the Church. For what some Wiki contributors mean by “Roman Catholic Church” it uses the term “Latin Church”, as, for instance, in canon 1 of the Code of Canon Law.
- lg Gugganij 23:38, 13. Sep 2005 (CEST)
Ja, diese Diskussion ist mir bekannt; ich hatte ja auch eingangs schon gesagt, daß im englischen Wiki leider derselbe Fehler gemacht wird. Ich möchte auch wirklich keinen "Kleinkrieg" (habe den Fachterminus leider vergessen) beginnen, ich bin froh, daß ich es weiß, mir geht es mehr um die Nützlichkeit des Wiki im Allgemeinen, denn im Gegensatz zu Bereichen wie Politik wird Wikipedia im Bereich Kirche, Religion, Theologie nach meiner Erfahrung nur belächelt und als Quelle grundsätzlich nicht anerkannt. Und solche Unkorrektheiten, wie die von mir aufgezeigte und durch kanonistisches Gutachten widerlegte, wird die Seriosität nicht größer... Schade finde ich, und das ist keineswegs persönlich gemeint, (und das sage ich bewußt sehr pauschal) daß offensichtliche Fehler bei Wiki lange diskutiert werden müssen und ggf. zur Abstimmung kommen, sodaß Demokratie aber nicht sachliche Richtigkeit gewahrt werden... Quellenbelege: Vaticanum II/OE 3.17, LG 8.23 Can. 333 CIC. etc. mfg kdlm
- Danke erstmals für die Quellen - werde die mir einmal durchlesen. Sind die von Ihnen erwähnten kanonistischen Gutachten im Web zugänglich? Ich würde mich für deren Argumentationslinie interessieren. Bezüglich Ihrer allgemeinen Kritik, dass offensichtliche Fehler bei Wiki lange diskutiert werden müssen: In den Fällen, wo die Offensichtlichkeit des Fehlers nicht von allen Wikipedianern geteilt wird, ist es halt Aufgabe der beiden "Streitparteien" Belege und Quellen vorzulegen. Ich würde das nicht unbedingt negativ sehen (auch wenn ich Ihnen Recht geben muss, dass es oftmals mühsam ist), sondern als eine Chance auf den Diskussionsseiten für ein besseres Verständnis zu sorgen. lg und ein schönes Wochenende Gugganij 09:08, 17. Sep 2005 (CEST)
Meine allgemeine Kritik ist nicht böse gemeint. Sonst würde ich selbst ja nicht ab und an trotz geringer Zeit mich hier einbringen. Ich finde es ernsthaft schade, daß das Wiki in theol. Kreisen belächelt wird. Aber teilweise ist es eben auch folgerichtig... Ein kanonistisches Gutachten können Sie per Email, auch anonym in Auftrag geben, dieses wird Ihnen dann zugesandt. Ich empfehle München, die Hauptstadt der Kanonistik in Deutschland :-) Sagt Ihnen ein Rheinländer :-) Ihnen auch einen lieben Gruß!!! kdlm
- Dass die Wikipedia in Fachkreisen oftmals belächelt wird (nicht nur in theologischen) ist mir bekannt. Oftmals wird mit "Perlen vor die Säue werfen" argumentiert. Ich halte aber einen solchen Zugang für schade, da sowohl die Wikipedia als auch die einzelnen Disziplinen profitierten, wenn sich mehr Fachmänner/Fachfrauen einmengen würden. Die Wiki würde an Professionalität gewinnen, die einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen hätten eine hervorragende Möglichkeit, die Fragen mit denen sie sich auseinandersetzen einen breiten Publikum näher zu bringen. Gerade die Breitenwirksamkeit von Wikipedia wird in diesen Kreisen absolut unterschätzt. Liebe Grüße Gugganij 18:12, 19. Sep 2005 (CEST)
OSTKATHOLISCHER KARDINAL ZUM PAPST WÄHLBAR?
Guten Tag, ich möchte der vorangegangenen Diskussion noch etwas anschließen. Ich denke, dass der Begriff "katholisch" keine Lizenz darstellt und somit frei verwendbar ist. Es gibt eben viele Leute und Organisationen, die viele verschiedene Ansichten darüber haben was "katholisch" ist. Neben der Lateinischen Kirche, die schätzungsweise 98% aller "von Rom als solche akzeptierten" Katholiken ausmacht gibt es eben noch die ca. 2% Uniatenangehörigen. Darüber hinaus findet man noch eine Reihe von Kirchen / Freikirchen / (christl.) Sondergemeinschaften, die sich katholisch nennen, bzw. in deren Namen man den Begriff "katholisch" wiederfindet: z.B. alt-kath.;alt-heilig-kath.; palmarianisch-kath.;gnostisch-kath... Hierbei handelt es sich um häretische, sedisvakantistische oder schismatische Gruppen, die vom Vatikan nicht als katholisch angesehen werden dürften. Übrigens hat der Sekretär des aktuellen Hl. Vaters seine Dissertation über die Kirchengliedschaft geschrieben, was also zur Kath. Kirche gehört. Um auf die Papstwahl zurückzukommen, die ich in meiner Überschrift erwähnte: Das aktive Wahlrecht haben ja bekanntlich alle Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes unter 80 sind. Zum passiven Wahlrecht liest man immer wieder, dass jeder kath. Mann, der unverheiratet ist, zum Papst wählbar ist und dann ggf. noch schnell die Bischofsweihe erhält. Dass Hans Müller aus Berlin mal eben so zum Papst gewählt werden wird, scheint ja doch sehr unwahrscheinlich; viel interessante finde ich die Frage ob ein ostkath. Kardinal (ich benutze jetzt "ostkath." als Begriff für die unierten Kirchen) Papst werden darf. Hier kommt wieder die obige
Wir wissen, dass die Uniaten den Primat des Papstes anerkennen und wir wissen, dass die ostkath. Kirchen jeweils ihr eigenes Oberhaupt haben. Was bleibt anderes übrig, als dass der Papst das Oberhaupt der Kath. Kirche ist, die sich aus 23 Teilkirchen zusammensetzt? Dann stellt sich aber die Frage, ob die Lateinische Kirche (nachdem was kdlm schrieb, also die rk Kirche) auch ein Oberhaupt hat. Nehmen wir mal an ein ostkath. Kardinal wird Papst. Ich nehme an wir sind uns einig, dass er dann das Oberhaupt der Kath. Kirche ist, die aus 23 Teilkirchen besteht. Die ostkath. Nationalkirche, der er vorher angehörte wird dann wohl einen neuen Patriarchen ernennen lassen (vom Amtsvorgänger, dem neu gewählten Papst...!?); aber: Ist dieser neue zum Papst gewählte Ostkatholik dann Oberhaupt der Lateinischen (rK)Kirche? Und wenn nicht, wie kann er dann in Rom sitzen:)? Oder ist er nur ein Kardinal "2. Klasse" und besitze kein passives Wahlrecht?
Das ganze wird umso brisanter wenn man berücksichtigt, dass es Lehre der rk Kirche ist, dass die Uniaten sich auf dem 2. konzentrischen Kreis um Jesus befinden (auf dem 1. und somit Jesu am nächsten findet man die rk Kirche). Wie kann ein Ostkatholik den Papst als Oberhaupt anerkennen, wenn dieser ihn als "Katholik 2. Klasse" tituliert.
Zusammenfassend: Ist der Papst Oberhaupt der Kath. - 23 Kirchen umfassenden - Kirche? Ist der Papst Oberhaupt der Lateinischen = rk Kirche? Ist ein Unierter zum Papst wählbar?
VG Holti
- Die katholische Kirche sieht meines Erachtens kein Problem, wenn ein Kardinal der östlichen Tradition zum Papst gewählt werden sollte. Und woher haben Sie Ihre Informationen, dass es nach der Lehre der rk Kirche "Katholiken zweiter Klasse" gibt. Dass würde meiner Meinung nach ganz vehement der kathol. Ekklesiologie widersprechen. lg Gugganij 16:27, 14. Okt 2005 (CEST)
- Für den Titel "Patriarch des Abendlandes" könnte man auch "Oberhaupt der Lateinischen Kirche" sagen. Und das ist ein Titel des Papstes. Ebenso wie man nicht München-Freisinger sein muß, um in Freising Erzbischof zu werden, muß man nicht Lateiner sein, um Papst zu werden. Schätze ich wenigstens. --84.154.122.234 16:49, 17. Okt 2005 (CEST)
- Stimme dir zu. Dass ein griechisch (orientalisch)-katholischer Kardinal nicht zum Papst gewählt werden kann, stimmt sicher nicht. lg Gugganij 01:41, 18. Okt 2005 (CEST)
Hallo, zunächst zu der konzentrischen Kreisen. Ich habe mir mal ein Buch aus der Unibib ausgeliehen, das schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel hat (den Namen weiß ich nicht mehr sicher; eine Grundlage dieses Buches war aber wohl der Ökumenische Arbeitskreis Religionen in Berlin). Und darin steht eben, dass die Rom-Katholiken Jesus am nächsten sind, also auf dem innersten Kreis und dann folgen die Ostkatholiken, dann glaub ich die Reformierten oder Reformatoren. M.E. nach muss der "Verkünder" dieser Lehre der Vatikan sein. Die Lehre der Ostkatholischen Kirchen stimmt außerdem mit der der rk Kirche überein. Deshalb finde ich das komisch, dass man z.B. als Ostpatriarch zum Papst "hält", der einen nicht so nah bei Jesus sieht wie sich selbst.
zu meinen 3 Fragen: Eurer Meinung nach ist der Papst Oberhaupt der RK Kirche (Frage2) und ein Ostkardinal ist wählbar (Frage3).
Der Vergleich mit dem München-Freisinger Erzbischof passt aber nicht. Wenn ein Hamburger röm.-kath. Priester München-Fr. Erzbischof wird, so ist und bleibt er rk. Bezogen auf das Papsttum eines Ostkatholiken sehe ich auch kein Problem darin, dass er nicht aus dem Abendland kommt. Wenn nun aber ein Ostpatriarch zum Papst gewählt wird, welcher Kirche gehört er nach seiner Einführung an? Der rk oder seiner ursprünglichen Kirche? In ostkath. Kirchen ist das Priesterzölibat nicht (überall) verpflichtend. Wenn ein Ostpatriarch diese These unterstützt und zum Papst gewählt wird und die Wahl auch annimmt, heißt das dann, dass er zwangsläufig "konvertiert" von dem Ostkatholizismus zur Lat. Kirche? Holti
- Bzgl. der konzentrischen Kreise: Vielleicht meinte der Autor dieses Buches nicht die Katholiken östlicher Tradition sondern die orthodoxen Kirchen. Wie gesagt für die katholische Kirche ist ein Katholik ein Katholik, welchen Ritus er auch immer angehören mag. Abstufungen zwischen Katholiken der verschiedenen Traditionen (lateinisch, griechisch, orientalisch) würden dem Verständnis von Kirche, wie sie der Vatikan lehrt, absolut widersprechen. Für die These, dass das Buch die orthodoxe Kirche gemeint haben könnte (die den Papst ja nicht als Oberhaupt anerkennen, im Gegensatz zu den "Ostkatholiken") würde sprechen, dass vom Kirchenverständnis her, die Orthodoxie in der Tat näher bei der katholischen Kirche ist als die protestantischen Kirchen; so nahe, dass es für Katholiken sogar erlaubt ist, die Kommunion in einer orthodoxen Kirche zu empfangen (was aber die Orthodoxie ablehnt).
- Bzgl. der Papstfrage: Die EINE katholische Kirche ist in verschiedene Riten unterteilt, die alle den Papst als Oberhaupt anerkennen. Deshalb müsste ein Kardinal des Ostritus ("Ostkatholik") auch nicht konvertieren, denn er ist und bleibt ein Mitglied der einen katholischen Kirche. Das Priesterzölibat ist eine Disziplinar- und keine Glaubensfrage (Bischöfe müssen übrigens auch in der Ostkirche zölibatär leben), das zeigt allein schon die Tatsache, dass es auch im lateinischen Ritus (r.k.) einige wenige verheiratete Priester gibt. Der "römische" Zweig der katholischen Kirche akzeptiert und respektiert die Unterschiede (z.B. in der Zölibatsfrage) zwischen den einzelnen Riten und sieht sie als Bereicherung an. Diese Unterschiede konstituieren keinen Konflikt innerhalb der Kirche, da sie als Ergebnis der unterschiedlichen Traditionen angesehen und als bewahrenswert erachtet werden. Ganz allgemein ist vielleicht noch von Interesse das z.B. der römisch-katholische Erzbischof von Wien (derzeit Kardinal Schönborn) auch Bischof von Österreich ist (d.h. der Bischof für alle Katholiken des östlichen Ritus auf dem Gebiet Österreichs). lg Gugganij 00:22, 2. Nov 2005 (CET)
OK. Kann ich das also so verstehen, dass im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Ostpatriarch Papst wird, dieser sozusagen "seinen" Ritus mit nach Rom bringen KANN - wenn er mag - und im Petersdom (alt-)orientalische Liturgien zelebrieren KANN, dieses aber auch lassen kann und den lat. Ritus verwenden kann. Muss er sich entscheiden? Oder wird er automatisch rK mit der Verpflichtung zum lat. Ritus? Und um ganz penibel die letzten Details auszuräumen: stelle ich mal THESEN auf, die ja weiterdiskutiert werden können (und falsch sein können):
- Es gibt (aus Sicht des Vatikans) genau eine katholische Kirche im Sinne der Glaubenslehre.
- Es gibt (aus Sicht des Vatikans) genau 23 kath. Kirchen bzgl. Kirchenrecht und Liturgieform.(Wenn die letzte These falsch ist, dann gibt es keine rk Kirche, sondern nur den lat. Ritus bzw. die röm. Liturgie; dann gibt es auch keine griech.-kath. Kirche, sondern nur den griech.-byzant. Ritus usw....)
- Jeder Papst ist Oberhaupt der kath. Kirche.
- Jeder Papst ist jeweils Oberhaupt der 22 unierten Kirchen.
- Jede unierte kath. Kirche hat ihr eigenes Oberhaupt (Patriarch). Jede unierte Kirche hat mind. zwei Oberhäupter. (Genauso wie meines Wissens nach jedes kath. Bistum mind. 2 Oberhäupter hat: den Diözesanbischof und den Bischof von Rom)
- Jeder Papst ist Oberhaupt der rk Kirche (auch wenn er als zum Papst gewählter Ostpatriarch seinen ursprünglichen östl. Ritus zelebriert...?)
Ich würde mich freuen wenn man hierüber diskutieren würde.Holti
- Ich habe auf die Frage hin, ob ein "ostkatholischer" Kardinal zum Papst gewählt werden könnte, einmal die F&Q einer katholischen Website durchforstet. Interessanterweise war sich der Experte in diesem Forum nicht ganz sicher (zumindest gab er keine eindeutigen Quellen an - was aber auch an der Tatsache liegen kann, dass es solche einfach nicht gibt). Er vermutete jedoch, dass in einem solchen Fall der gewählte Kardinal ipso facto in den lateinischen Ritus wechseln würde (was derzeit im Fall von besonderen Umständen ja auch "normalen" Katholiken gestattet ist).
- Meine Einschätzung deiner obigen Punkte (siehe dazu auch den Kodex für die orientalischen Kirchen, das gültige Regelwerk für die katholischen Kirchen östlicher Tradition - für lateinische Katholiken gibt's den Codex Iuris Canonici):
- ad 1. Ja, so würde ich die Position des Vatikan einschätzen
- ad 2. Hmm, es gibt 23 sui iuris-Kirchen der einen katholischen Kirche
- ad 3. Ja
- ad 4. Jede unierte Kirche hat ein Oberhaupt (Patriarch oder Großerzbischof; ich glaube es gibt auch noch Metropoliten als Oberhäupter einer unierten Teilkirche) - die Oberhäupter der Teilkirchen (zumindest die Patriarchen und der Großerzbischof) werden meines Wissens nach von einer Bischofssynode ihrer jeweiligen Teilkirche gewählt.
- ad 5. Ja, jede sui iuris-Kirche hat ein Oberhaupt. Über ihnen steht jedoch die Autorität des Bischofs von Rom. Ich würde das (genauso wie im Fall der Diözesen) jedoch eher, hoffentlich passt der Vergleich halbwegs, mit Landeshauptmännern und Bundespräsident vergleichen: Der Landeshauptmann von Kärnten ist das "Oberhaupt" von Kärnten der Bundespräsident das Staatsoberhaupt von Österreich - irgendwie würde ich in diesen Fall auch nicht davon sprechen, dass Kärnten zwei Oberhäupter hat.
- ad 6. Jeder Bischof von Rom ist ex officio Patriarch des Westens (und damit Oberhaupt des lateinischen Ritus) UND Oberhaupt der Gesamtkirche. Er hat als dieses Oberhaupt jederzeit das Recht, jeden (liturgischen) Ritus der Kirche zu feiern - auch den byzantinischen. Bezüglich der Wählbarkeit eines Patriarchen einer sui iuris-Kirche, siehe oben. Meiner Ansicht nach (ohne jetzt auf eine spezielles Dokument verweisen zu können) halte ich es aus den Gründen, die ich oben beschrieben habe, für kaum möglich, dass Kardinäle des byzantinischen/orientalischen Ritus nicht zum Papst gewählt werden können.
- lg Gugganij 23:10, 20. Dez 2005 (CET)
Danke, Gugganji, für die sehr interessanten Antworten! Holti
Begriff "Oberhaupt"
Lieber anonymer Benutzer. Es ist durchaus zutreffend, dass Bush und Klinsmann keine "Oberhäupter" sind, aber das macht den Papst noch lange nicht zum "Anführer" oder "Präsidenten" oder "Teamchef";. Bitte erkläre mal genauer, wieso das Wort "Oberhaupt" für dich wertend klingt. Für mich persönlich klingt eher "Anführer" (ab)wertend, und das Wort "Oberhaupt" wird in Zusammenhang mit der Begriffsdefinition "Papst" parktisch durchweg verwendet. -- Steffen Löwe Gera 22:59, 11 November 2005 (CET)
- Sehe ich ähnlich. Wo "Oberhaupt" wertend klingt würde mich auch interessieren. Anführer paßt auf ein Staatsoberhaupt (!) eigentlich überhaupt nicht. Und daß die kath. Kirche vom Papst "angeführt" wird, wird wohl auch kaum einer so formulieren... Schöne Grüße --Quirin Quirin 23:23, 11. Nov 2005 (CET)
"Oberhaupt"? Wir sind doch hier in einer neutralen Enzyklopädie. Also wird niemand den Vorsitzenden einer weltlichen Institution derart bezeichnen, außer er meinte es ehrfurchtserheischend wie beim Begriff "Staatsoberhaupt" - eben das ist wertend. "Staatsoberhaupt des Vatikan" könnte man vielleicht noch durchgehen lassen, obwohl das auch komische Konnotationen hat. 84.159.203.161 00:08, 12. Nov 2005 (CET) Signatur nachgetragen --Quirin Quirin 00:14, 12. Nov 2005 (CET)
- Naja, die Argumentation ist etwas holprig. Zum einen ist ja das Staatsoberhaupt in der Regel weltlich, zum zweiten muß man einen "Vorsitzenden einer weltlichen Institution" auch nicht genauso bezeichnen wie ein Kirchenoberhaupt. Und "ehrfurchtsereischend" finde ich persönlich den Ausdruck auch nicht. Wobei andere Meinungen durchaus erlaubt sind ;-) --Quirin Quirin 00:14, 12. Nov 2005 (CET)
Was soll diese geschwurbelten Spitzfindigkeiten? Der Papst IST Vorsitzender einer weltlichen Institution! - Und jetzt bitte noch die Signatur nachtragen!
- So ein Quatsch, der Papst ist Oberhaupt einer Religion. Bei Religionsführern heißt es nunmal Oberhaupt, bei Republiken heißt es Präsident und bei Kleinvereinen meinetwegen 1. Vorsitzender. Diese Vergleiche sind einfach Unsinn. Der Deutsche Regierungschef heißt Kanzler und nicht Ministerpräsident, bloß weil das auf Länderebene so ist und auch nicht Premierminister, nur weil das in England so ist. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Republiken haben einen Präsidenten, Monarchien einen König und Religionen haben ein Oberhaupt. Das ist eine weltweit gültige Terminologie und hat mit Wertungen überhaupt nichts zu tun.--Moguntiner 17:10, 12. Nov 2005 (CET)
"So ein Quatsch"! - Wer so unsachlich beginnt, läuft Gefahr, unsachlich fortzufahren. "Ein Religionsführer heißt Oberhaupt"? Was ist das für eine Logik? Aber abgesehen von der Logik, die ja hier nur als Konvention daherkommt, sind nicht einmal Jesus, Khomeini, Bhagwan und tutti quanti "Oberhäupter". Und der Papst ist nun einmal, je nach Definition, monarchischer bzw. diktatorischer Anführer eines Staates. Sonst ist er Anführer einer der vielen irrationalen Sektengruppen unter den Menschen. "Oberhaupt" wäre da ganz und gar wertend.
- Sie müssen sich schon an geltende Terminologien halten. Die Bezeichnung Anführer ist für ein Religionsoberhaupt unüblich. Auch ist die Bezeichnung "Anführer" für einen Monarchen völlig unüblich. Sie versuchen hier, eine neue Terminologie einzuführen, wenn Sie das wollen, dann veröffentlichen Sie doch ein Buch. In einer Enzyklopädie haben neue Ideen kein Platz. Bevor Sie sich an die Arbeit mit dem Buch machen, noch einige Hinweise: Joschka Fischer ist nicht Anführer des Außenministeriums, Horst Köhler ist nicht Anführer der Bundesrepublik, Angela Merkel wird nicht als Vorsitzende der Bundesregierung bezeichnet werden, Hr. Westerwelle ist nicht das Oberhaupt der FDP, Fr. Merkel ist nicht Präsidentin der CDU, der Dalai Lama ist nicht der geistliche Anführer der Tibeter, Hr. Barroso ist nicht der Anführer der EU-Kommission. Der Chef eines Ministeriums heißt Minister, der Oberste einer Republik heißt Präsident, der Chef einer Partei heißt Vorsitzender, der Oberste einer Monarchie heißt König, der Chef einer Gruppierung oder Bande heißt Anführer oder Führer und der "Chef" einer Religion heißt Oberhaupt. So ist das in der deutschen Sprache. Alles andere sind Umdeutungen und aus Ihrem Beitrag erkennt man ja schon, dass Sie es sind, der werten will. Belassen wir es daher beim Standard.--Moguntiner 12:36, 13. Nov 2005 (CET)
Die einzelenen Begriffe sind entweder in laufe der Gechichte als gebräuchlich in den Sprachgebrauch übergegangen oder sie sind bewusst gewählt worden. Dazu ein paar kleine Hinweise:
- eine Monarchie muss nicht unbedingt zwingend von einem "König" geführt werdem. Denn Monarchie umfasst jede Form der adeligen Herrschaft. Es gibt einen König im Königreich, einen Emir oder Scheich in den Emiraten, einen Fürst im Fürstentum usw.
- Bündnis 90/Die Grünen hatten lange keine Vorsitzenden sondern Sprecher.
- Der oberste einer Republik muss nicht zwangsläufig Präsident heißen, denn genau genommen heißt unsere Staatsoberhaupt Bundespräsident, das Staatsoberhaupt des Freistaates Bayerns ist der Ministerpräsident, der auch den Vorsitz in der Staatsregierung führt.
- In der Deutschen Demokratischen Republik, selbst wenn es sich dabei um ein totalitäres Regime handelte, war offiziel der Staatsrat als Einheit vertreten durch den Staatsratsvorsitzenden Staatsoberhaupt.
- Die Bezeichnung Anführer mag unüblich sein in der Kirche doch durchaus gebräulich ist Kirchenführer anstelle Oberhaupt
Freundlichst Christoph.hammerl@t-online.de
Insignien - Tiara - Bildunterschrift
Wäre es möglich, anstelle des Ausdrucks Papsttrhon den Begriff Cathedra Petri einzufügen? es ist im deutschen Sprachgebrauch auch immer vom "Bischofsthron" in den Kathedralen die Reden, doch geht dieser Ausdruck vorallem auf die Fürstbischöfe und ihre weltliche Macht zurückDer "Lehrstuhl" symbolisiert in vielen Bereichen die Vollmacht und Autorität des Inhabers (vgl. Lehrstuhl an Universitäten). Die Cathedra eines Bischofs in seiner Hauptkirche zeigt somit die apostolische Amtsvollmacht. Die päpstliche Unfehlbarkeit bezieht sich auf die Cathedra Petri.
Zu den weiteren Insignien würden auch Brustkreuz und päpstliches Wappen gehören. Vieleicht kann man hier einen Absatz einfügen.
Die Tiara der Päpste symbolisiert nicht in erste Linie die Weltliche Macht der Päpste, sondern stehen die drei übereinander gestellten Kronen für die drei päpstlichen Ämter:
- Priester
- Hirte
- Lehrer
Wahl
Es ist sehr unterschiedlich wie auf den Seiten von wikipedia über die Wahl informiert wird. Ich begrüße es sehr dass es eine eigene Seite für die Papstwahl gibt.
Auch wenn sich viele immer auf UDG berufen scheinen die Informationen etwas missverständliche formuliert. Auch in diesem Beitrags steht das UDG die früher geforderte "2/3 plus 1" Mehrheit der Stimmmen ab dem 33 Wahlgang abgelegt und durch einen einfach Mehrheit ersetzt werden kann. Dazu sei zu sagen, dass in 33 erfolglosen Wahlgängen nach UDG 2/3 der Stimmmen der anwesenden Wähler erforderlich gewesen wäre um als gewählter Papst zu gelten. Johannes Paul hat also die von Paul VI. eingeführte 1 Stimme wieder weggenommen. Zuvor hatte sie Johannes XXIII. ebenfalls bereits abgeschafft und auf eine 2/3-Mehrheit begrenzt. So könnte man es weiterführen, denn Piuas XII. hatte für die Wahl seines Nachfolgers wieder "2/3 + 1" festgelegt. Warum kam es dazu? Man nimmt an dass die Päpste ihre Eindrücke der eingenen Wahl in ihren Anweisungen ausdrücken wollten. So wurde Pius vorgeworfen, sich entgegen der Anordnung selbst gewählt zu haben, da er angeblich mit genau 2/3 gewählt worden war. Roncalli soll sich dadurch beschämt gefühlt haben und war der Ansicht, dass man den Herren Kardinälen doch mehr vertrauen sollte.
Es ist also doch etwas zu einfach, nur zu sagen "die früher geforderte Mehrheit", aber das ist meine Meinung, das kann auch jeder anders sehen. mfg christoph.hammerl@t-online.de 84.146.254.159 00:10, 5. Jan 2006 (CET)
Änderungswunsch
Im Abschnitt "Stellung und Kritik" wird römisch-katholisch als Synonym für die lateinische Kirche benutzt. Im Rest des Artikels als Synonym für die gesamte katholische Kirche. Bitte mal ändern, oder den Artikel entsperren. --MlaWU 17:15, 17. Jan 2006 (CET)
Ich habe mal eine Frage... Im Abschnitt "Geschichte", was mag dieser Satz bedeuten: "fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. " Die Korinther haben Prsbyter abgesetzt und sie nach Rom geschickt, und Clemens möchte sie wieder nach Korinth zurücksenden? Das finde ich druchaus verwirrend... Könnte es heißen sollen: "fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme der Absetzung von Presbytern."
Staatsbürgerschaft
Bekommt der Papst die vatikanische Staatsbürgerschaft? muss er seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegen? (ist Benedikt XVI noch Deutscher?) --Futschigama 13:39, 5. Feb 2006 (CET)
- So weit ich weiß, ist er als Staatsoberhaupt natürlich vatikanischer Staatsbürger, jedoch behält er seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft ebenfalls ..... es gab im Herbst zur BUndestagswahl in den Medien die Frage ob der Papst wählen darf und die Antwort lautete dass er dürfte, jedoch Päpste traditionell keinen Gebrauch von ihrem Wahlrecht machen. Außerdem gehe ich davon aus, dass Kurienkardinäle wie Ratzinger ebenfalls die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten. --Steffen Löwe Gera 13:58, 5. Feb 2006 (CET)
- Ja, der Papst ist natürlich vatikanischer Staatsbürger, die er zusätzlich zu seiner ursprünglichen erhält. Jeder Kardinal der in Rom residiert (und das müssen Kurienkardinäle) sind ebenfalls vatikanische Staatsbürger (siehe: Vatikanische Staatsbürgerschaft). Was vielleicht noch interessant ist: Soweit ich informiert bin (da bin ich mir aber nicht zu 100% sicher) gibt es zwei unterschiedliche Pässe, einen Reisepass des Heiligen Stuhls und einen der Vatikanstadt. lg Gugganij 14:07, 5. Feb 2006 (CET)
Der Papst ist Staatsbürger des Vatikan. Da diese Staatsbürgerschaft jedoch an ein Amt im Vatikan gebunden ist, genießt sie einen Sonderstatus. Deshalb verliert bspw. Papst Benedikt seine deutsche Staatsbürgerschaft nicht, obwohl der Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft neben einer anderen eigentlich verboten ist. Die Staatsbürgerschaft der SCV erlischt mit dem Verlust des Amtes automatisch. Da dies aber meist mit dem Tod einhergeht, ist diese Regelung wenig relevant. Der Heilige Vater dürfte also sein Wahlrecht ausüben. Aber: "Ein Papst wählt nicht." (Zitat Bendedikt XVI.)
- Die Staatsbürgerschaft der SCV erlischt mit dem Verlust des Amtes automatisch. - nicht ganz: Kardinäle die ihren Wohnsitz in Rom haben, sind immer auch vatikanische Staatsbürger.
- Da diese Staatsbürgerschaft jedoch an ein Amt im Vatikan gebunden ist,... - es ist im vatikanischen Staatsbürgerschaftsgesetz explizit vorgesehen, dass auch Personen, die kein Amt innehaben, die Staatsbürgerschaft besitzen können (die sind aber sicherlich eher die Ausnahme). lg Gugganij
Primas
Ist der Plural von Primas wirklich Primaten? oder sollte man das nicht ändern? --Wilhans Wilhans 17:15, 5. Feb 2006 (CET)
- Ich bin damit auch nicht glücklich, aber es muß wohl so sein (lat. plur. "primates"). Die von mir schon gefundene Alternative "Primasse" ist - Hand auf's Herz - ja auch nicht schöner, aber dafür "fälscher" ;-)
- Den armen Primaten geht's aber auch nicht schlechter, als dem Schah von Persien, der sich im Genitiv ("Bei Besuch des Schahs von Persien ...") im Deutschen auch eines, hm, gewissen Beiklanges schwer erwehren konnte ... --Christianus 17:56, 5. Feb 2006 (CET)
- Dann reicht wohl die Bemerkung, daß es ein reiner Ehrentitel ist, den er in seiner Eigenschaft als Erzbischof trägt (s. Primas). Das mit dem Schah verstehe ich nicht. Es sei denn, es gibt irgendwo eine regionale Bedeutung. --Wilhans Wilhans 18:37, 5. Feb 2006 (CET)
- @T.a.k.
- 1. Was den Duden betrifft: der schreibt auch "Majonäse" — und ein Wörterbuch, das "Majonäse" als Nahrungsmittelbezeichnung zuläßt, nehme ich nicht ganz ernst ;-)
- 2. "Primasse" sind mir eigentlich nur als Pluralform der Leiter von Zigeunerkapellen (der Zigeunerprimas - die Zigeunerprimasse) bekannt gewesen. Aber da man mittlerweile wohl politisch korrekt nur mehr von "Roma & Sinti"-Kapellen sprechen darf, erübrigt sich das wohl ohnehin.
- 3. Durch meine Umformulierung sind die monierten "Primaten" ohnehin obsolet geworden. --Christianus 21:56, 5. Feb 2006 (CET)
- Der Plural von Primas - zumindest eine Möglichkeit - ist Primates, auch auf deutsch. Genauso wie wir im Matheunterricht öfters mal Limites bestimmen (wir sind aber auch eine Lateinklasse) oder man durchaus seine Sätze statt der simplen Kommas auch mit Kommata schmücken kann. --84.154.102.217 16:07, 22. Jun 2006 (CEST)
Patriarch des Westens/Abendlandes
Nach Informationen auf [LINK] und [LINK] wurde die Papsttitulatur dahingehend geändert, dass der Titel Patriarch des Westens entfernt wurde. lg Gugganij 00:26, 2. Mär 2006 (CET)
Artikelsperrung
Warum ist der Artikel gesperrt? - --195.93.60.5 01:54, 16. Mai 2006 (CEST)
Änderung notwendig
Es ist unter der Rubrik Kirchenrecht nachweislich falsch, dass nur ein männlicher Katholik zum Papst gewählt werden darf. Es ist für dieses Amt ausreichend getauft zu sein, demnach kann auch ein evangelischer Mann, so paradox es klingen mag, zum Papst gewählt werden.Flagge
Bei einer Seite über apostolische Reisen des Papstes t-d-p habe ich eine Flagge gesehen, die mir unbekannt ist. Was ist das für eine Flagge, wie ist sie entstanden und wie heißt sie? Danke, -- Matt1971 ♪♫♪ 08:33, 9. Sep 2006 (CEST)
- Siehe Valencia (Region). Gugganij 01:50, 10. Sep 2006 (CEST)
Kleidung
Der Papst hat vor kurzem auch einen Hut namens Saturnos getragen, der von früheren Päpsten auch schon des Öfteren getragen wurde. Kann dazu vielleicht jemand noch etwas rausfinden und schreiben?
- Den "Sonnenhut" den BXVI. getragen hat, ist nur eine Art Cappello romano. Auch JPII hat das praktische Ding schon verwendet. Ist also nix besonders neues. lg Gugganij 18:52, 12. Sep 2006 (CEST)
Verschiedenes
Habe gehört, daß der Papst eine zeitlang mit speziellen Schirmen, mit Pfauenfedern von Klerikern begleitet wurden, ferner wurde er eine zeitlang in der Öffentlichkeit auf einer Sänfte getragen. Welche Päpste bzw. welchen Zeitraum war dies üblich? Wer hat dies eingeführt, wer abgeschafft? Bitte in den Artikel einbringen, Danke. -- Matt1971 ♪♫♪ 12:09, 12. Sep 2006 (CEST)
Sergius IV.
Im Abschnitt über die Namensgebung gibt es den Hinweis, Deschner behaupte, Sergius IV. habe als erster Papst einen Namenswechsel vorgenommen. Nach dem entsprechenden Artikel und der Liste der Päpste stimmt davon aber nur, daß ab Sergius der Namenswechsel die Regel, vorher die Ausnahme war. Auch die Begründung für den Namenswechsel kann so nicht stimmen: Bucca Porci war nur ein Spitzname, in Wirklichkeit hieß er Pietro (ganz offensichtlich fand er es zu anmaßend, als Papst den Namen des Apostels zu tragen). Wurde hier im Artikel Deschner falsch zitiert oder sollte mit diesem Einschub die Geschichtsklitterung Deschners vorgeführt werden? Oder ist der Artikel Sergius IV. (Papst) fehlerhaft? --Wofl 00:04, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Den Hinweis auf Deschner habe ich jetzt entfernt, er dürfte wohl in jedem Fall unsinnig und überflüssig sein. --Wofl 00:40, 20. Okt. 2006 (CEST)
Frage zur Papstwahl
"Ist der Gewählte kein Bischof oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann." Frage dazu: Wie kommt ein Laie, der zum Papst gewählt worden ist, zum Konklave? Ich dachte immer, bis zum Ende des Konklave wäre die Sixt. Kapelle hermetisch von der Außenwelt abgeschlossen - hat jemand da Informationen? WebWombat 22:22, 18. Okt. 2006 (CEST)
- Für den Gewählten wird man in diesem höchst theoretischen Fall wohl eine Ausnahme machen. Gugganij 00:19, 19. Okt. 2006 (CEST)
- Soweit ich weiß muß die Konklave niemand aus ihrer Mitte wählen. --DaB. 00:54, 20. Okt. 2006 (CEST)
- Ich habe gerade nochmal in Universi Dominici Gregis geblättert. Die hermetische Abriegelung gilt, soweit ich sehe, bis zum Ende der Wahl. Der Nichtbischof würde also wohl in absentia gewählt, zur Annahme der Wahl würde er dann einbestellt und unmittelbar anschließend zum Bischof geweiht. 84.58.198.35 01:36, 20. Okt. 2006 (CEST)
Mantello
Für kältere Tage steht dem Papst ein roter Mantel, der so genannte „Mantello“ zur Verfügung. In den Wintermonaten ist dieser rote Mantel zusätzlich mit Hermelin gefüttert.
Ich hab den Papst noch nie mit einem mit Hermelin gefütterten Mantello gesehen, seine Vorgänger ebenfalls nicht. Scheint mir eine falsche Information zu sein. 85.124.178.214 18:46, 29. Nov. 2006 (CET)



