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Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere
- einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik),
- enger Vereinigungen von Staaten (z.B. USA, Europäische Union)
- und Bundesländern, Gebieten, schweizerischen Städten und Kantonen.
- Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich, oder die für Bezirke tätigen Gremien.
Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen oder per Los bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
- In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert,
- während in einem Arbeitsparlament (z.B. US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet,
- In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
- Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
- In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
Einzelne Parlamente
Europäische Union
Das Europaparlament ist die Volksvertretung der Bürger der Europäischen Union, es hat jedoch weniger Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.Deutschland
Deutsches Parlament auf Bundesebene ist der Deutsche Bundestag. Häufig wird auch der Bundesrat als Parlament bezeichnet; staatsrechtlich gesehen ist er dies jedoch nicht, wenngleich er Funktionen eines Parlaments wahrnimmt: Er ist lediglich jenes Verfassungsorgan, durch welches die Bundesländer gemäß Grundgesetz-Artikel 50 an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im wahrsten Sinn des Wortes.Österreich
In Österreich besteht das Parlament auf nationaler Ebene aus Nationalrat als Volksvertretung und Bundesrat als Vertretung der Bundesländer.Schweiz
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte, den General und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden.Polen
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerrat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.Litauen und Lettland
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem Seimas. Der Seimas bestellt den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Dem Seimas kommt die Legislative zu´.Erklärungen zu den internationalen Parlamenten
- Die Listen der Parlamente der Staaten der Erde sind nach Parlament, Erster und Zweiter Kammer gegliedert.
- Bei Staaten mit einem Einkammersystem steht der Name des Parlaments in selbiger Spalte.
- Bei Staaten mit einem Zweikammernsystem steht der Name des Parlaments ebenfalls in selbiger Spalte. Manche Staaten mit solch einem System haben keinen Oberbegriff als Namen für das Parlament (z. B. Äthiopien), oder er ist mit dem der Ersten Kammer identisch. Hier werden lediglich die Namen der beiden Kammern angegeben.
- Als Erste Kammer sind die vom Volk gewählten Kammern angegeben (z. B. Abgeordnetenkammer).
- Als Zweite Kammer sind Versammlungen die nicht vom Volk gewählt wurden angegeben (z. B. Senat). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in föderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten. Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.
- Eigentlich bezeichnet man aus der Geschichte heraus die vom Volk gewählte Kammer als „Zweite Kammer“. Doch im Zuge der Demokratisierung wurde sie in den meisten Fällen zum bedeutenderen legislativen Organ, was eine Bezeichnung als „Erste Kammer“ gerechtfertigen kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Niederlande, wo die Kammern offiziell als Erste und Zweite Kammer bezeichnet werden.
- In der Parlament-Spalte ist ebenfalls der Sitz des Parlaments angegeben. In den meisten Fällen ist er mit der Hauptstadt identisch. Staaten in denen der Parlamentssitz von der Hauptstadt abweicht sind kursiv angegeben (z. B. Bolivien).
Liste der Parlamente
Hauptartikel Liste der ParlamenteFunktionen
- Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu. Es ist aber in einer Demokratie nicht notwendig, dass das Parlament die Legislative Funktion der Gewaltenteilung ausübt, vielmehr ist es in Demokratien Tradition geworden.
- Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt. Abhängig vom jeweiligen Staat und seinem Staatsaufbau.
- Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment.
- Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion, das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion, nach der das Parlament das Volk informieren soll.
Rechte
- Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
- Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
- Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.
Bilder von Parlamentsgebäuden
Bild:CIMG2174_parlament_wien.jpg|Parlament in Wien Bild:Bundeshaus - Parlamentsgebäude Südfassade - 001.jpg|Bundeshaus in Bern Bild:European_parliament_with_flags.jpg|Europäisches Parlament in Straßburg Bild:Parliament_UK.JPG|Houses of Parliament in London Bild:Uscapitolindaylight.jpg|US-Kapitol in Washington Bild:Parlament_italien.JPG|Palazzo Montecitorio in Rom Bild:Parlament Budapest3.jpg|Ungarisches Parlament in Budapest Bild:Riksdagen-fran-vattnet-2004-05-09.jpg|Schwedischer Reichstag in Stockholm Bild:Christiansborg Slot11.jpg|Schloss Christiansborg in Kopenhagen Bild:norwegisches_Parlament.jpg|Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo Bild:finnisches_Parlament.jpg|Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki Bild:National People's Congress.JPG|Nationaler Volkskongress in Peking Bild:Japanese national diet building.jpg|Japanischer Reichstag in Tokio
Parlamentsgeschichte
Frankreich
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte. Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.Siehe auch: Parlement
England
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan' wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.Polen
Das allgemein-polnische Parlament - der Sejm walny - entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Landtage - Sejmiki - zusammen, welche wiederum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Rzeczpospolita 10 - 12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und er rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi - "Nichts über uns ohne uns" - von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm walny übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern - "drei Stände" - den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der Vierjährige Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte, erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten Teilung Polens wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Großherzogtum Warschau (1807-1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815-1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in Galizien ein Landtag in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wieder eingeführt.
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Marschall, Stefan: Parlamentarismus. Eine Einführung, Baden-Baden (Nomos) 2005.
nrm:Parlément simple:Parliament
Diskussion der Autoren über den Artikel: Parlament
das englische parlament ist genauso ... wie der rest der welt
Ich würde gern ein Foto vom ungarischen Parlament in Budapest hochladen, weiss allerdings nicht wohin. Bitte schaut bei meiner Firestarbl rein. Dankeschön --Firestarbl 17:09, 10. Nov 2004 (CET)
Bundesrat
Ist der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland ein Parlament? --84.61.40.209 15:03, 2. Dez 2005 (CET)
Selbstverständlich ist der Bundesrat ein Parlament!!!!!!!!!! In Deutschland habe wir eben zwei Parlamente, wie in vielen anderen Länder auch (USA: Sentat, Kongress; Grossbritannien: Unterhaus, Oberhaus; ...). --84.58.110.124 14:06, 19. Nov. 2006 (CET)
Funktionen in unterschiedlichen Systemen
Die Darstellung der Funtkionen von Parlamenten entspricht nicht der in der politikwissenschaftlichen Diskussion gängigen Unterscheidung von Parlamenten in "parlamentarischen" bzw. "präsidentiellen Systemen". Z.B. steht es in einem präsendentiellen System dem Parlamant nicht zu, die Regierung zu bilden oder abzuberufen. Das demokratische Misstrauensvotum ist in präsidentiellen Systemen nicht zwingend vorgesehen. Das amerikanische Amtenthebungsverfahren des Präsendenten kann damit nicht gleichgesetzt werden, da es nicht aufgrund sachpolitischer Motive zustandekommt. Die Darstellung der Aufgaben muss also allgemeiner gefaßt oder differenziert dargestellt werden. (von Charly77 am 1. August 2006, nachgetragen --G)
- Die genannten Funktionen werden in beiden Arten von den Parlamenten erfüllt, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Es steht zum Beispiel im Artikel, dass in parlamentarischen Systemen das Staatsoberhaupt vom Parlament gewählt wird. Das Impeachment und das Misstrauensvotum werden nicht gleichgesetzt sondern als 2 Möglichkeiten zur Kontrolle der Regierung genannt. Einem Ausbau des Abschnitts steht natürlich nichts entgegen und du bist herzlich eingeladen dich daran zu beteiligen. mfg --G 22:35, 3. Aug 2006 (CEST)
Die Stärken des Artikels
Betrifft WESENTLICHES. Eine grosse Stärke des Artikels liegt darin, dass er sich auf das Wesentliche konzentriert und sich nicht von Nebensächlichem ablenken lässt. Daran erkennt man den Profi. Ein Amateur hätte sicher etwas von den alten Zeiten berichtet, vom Streit, ob man beim Althing anfangen solle oder noch früher; vom wechselnden Stellenwert der Funktionen im Laufe der Zeit; von Debatten über die Vorzüge und Nachteile des parlamentarischen Systems, über die Macht verschiedener Parlamente im Verhältnis zu anderen Institutionen, über die Unterschiede zwischen den diversen Parlamenten und wie weit man da kutschieren könne mit einunddemselben Begriff. Und dann wären sicher so Namen wie Mill, Bagehot, Burke und Tocqueville gefallen, und am Ende gar Joseph de Maistre, und was die zum Thema gesagt haben. Aber wen interessiert das denn schon in Deutschland. Das wäre also ganz unrepräsentativ geworden für den Bildungsstand von heute und hätte deshalb gar nicht in den Artikel gepasst. Stattdem haben wir unter Literatur - konzentriert auf das Wesentliche eben - einen Verweis auf eine einzige Quelle. Und das ist dann nicht etwa eine Gruppenarbeit von einer 2.Sekundarklasse, nein, das ist ein Buch von einem Stefan Marschall. Also es soll noch einer kommen und sagen, es fehle da irgendeinem etwas.--BZ 10:37, 14. Nov. 2006 (CET)
- Betrifft IRONIE. BZ, hast du immer noch nicht gemerkt, dass der Sinn dafür in weiten Teilen dieses Planeten unterentwickelt ist. Oder wie mein Kollege Heinrich Heine zu sagen pflegte: "Ironie haben wir nicht, aber jedes andre Bier können Sie doch haben." --König Alfons der Viertelvorzwölfte 16:44, 14. Nov. 2006 (CET)
Betriff BIER. Da hat sich der aber getoschen, der Heine. Nichts gabs zu haben für den, kein Bier und auch nichts anderes. Nicht zu Lebzeiten auf alle Fälle. Musst nochmals nachlesen, Alfons.--BZ 11:28, 15. Nov. 2006 (CET)
- Betrifft HEINE. Ich hab ihm natürlich unrecht getan, das Zitat war unvollständig. Zur Gänze lautet es:
- »Ironie haben wir nicht«, rief Nannerl, die schlanke Kellnerin, die in diesem Augenblick vorbeisprang, »aber jedes andre Bier können Sie doch haben.«
- Es stammt aus den Reisebildern, und passiert ist das Ganze in Bogenhausen. Siehe hier. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:43, 15. Nov. 2006 (CET)
Betrifft NANNERL. Und Du glaubst das...--BZ 10:50, 16. Nov. 2006 (CET)
- Betrifft GLAUBEN. Was ich glaube oder nicht, weiss ich selber nicht so genau, und es ist auch vollkommen irrelevant. Wichtig ist was ich tue. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:49, 16. Nov. 2006 (CET)
Betrifft WICHTIG. So hat man im 18. Jahrhundert geredet, Alfons. Das ist dann aber aus der Mode gekommen. Und heute ist es mega out. Heute ist wieder wichtig, WARUM man etwas tut. Heute wissen die Leute ja auch, warum sie etwas tun. Und vor allem auch, warum alle andern etwas tun. Sind eben viel gescheiter geworden, die Leute. Das sieht man ja in der WP. Besonders auch in diesem Artikel.--BZ 11:05, 17. Nov. 2006 (CET)
- Betrifft MEGA OUT. Das sind wir schon seit etwa 2000 Jahren, wenn du verstehst was ich meine. Irgendwann gewöhnt man sich daran. Und meistens fühl ich mich im 18. Jahrhundert wohler als im jetzigen. Schon damals gab's Parlamente und auch den Vorläufer der Wikipedia, nämlich die Encyclopédie. Technisch und sonst natürlich nicht zu vergleichen mit was hier abläuft. Diderot würde angesichts dessen vielleicht sogar sprachlos bleiben, aber Voltaire könnte zur Erklärung seinen Baron Thunder-ten-tronckh aus der Tasche ziehen. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 19:58, 18. Nov. 2006 (CET)
Betrifft VORLÄUFER. Stimmt, Alfons. Und die Ideen über das, was ein Parlament sein solte, waren auch nur so Vorläufer, von dem, was wir heute haben.--BZ 15:30, 19. Nov. 2006 (CET)
Betrifft BILDER. Eine sehr grosse Stärke des Artikels liegt auch in den vielen schönen Bildern von Parlamentsgebäuden. Man sagt ja, ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Da haben wir jetzt schon mehr als 16,000, und was für welche, und wenn wir einmal alle Parlamente von Albanien bis Zimbabwe zusammenhaben, dann wird das sicher einer der schönsten und zugleich informativsten Seiten der Wikipedia. Das wird dann auch bestimmt Schule machen, und man wird sich überlegen müssen, ob die zwei Kategorien von Auszeichnungen, wo es bis jetzt gibt, nicht mit einer dritten ergänzt werden sollten: Sehenswerter Artikel.--BZ 11:28, 15. Nov. 2006 (CET)
Betrifft MARSCHALL. Hinter jedem starken Artikel steht ein starkes Buch, sagt man, und das ist jetzt hier eben das vom Stefan Marschall. Das passt auch haargenau zum Artikel: Keine langweiligen Ausführungen über Geschichte oder Ideen oder Debatten. Kein unnötiger Firlefanz wie so Register am Schluss. Aber dafür eine Liste von 32 Seiten. Alles Bücher, wo der Stefan Marschall gelesen hat. Also da habe ich mir natürlich sofort eins von denen in der Bibliothek geholt: On Liberty vom Mill. Über Parlamentarismus und so steht da zwar nichts drin - das steht wahrscheinlich nur im Original von 1859, wo der Marschall gelesen hat - , aber das Buch ist auch so noch ziemlich interessant. Ich berichte dann das nächste Mal drüber.--BZ 10:50, 16. Nov. 2006 (CET)
Betrifft MILL. Also es geht im On Liberty nicht ums Parlament, sondern um Grundsätzliches. Die Überschriften der Kapitel sagen es schon: THE LIBERTY OF THOUGHT AND DISCUSSION und INDIVIDUALITY usw. Trotzdem gehört der Essay aber schon zum Artikel. Was der Mill da nämlich formuliert hat, das ist exakt das Fundament, auf dem die Deutsche Wikipedia steht. Das sind die Ideale, wo den WPlern heilig sind, besonders den Administranten. Die würden sich ja ehner in Stücke schneiden lassen, als zuzulassen, dass einer von diesen Grundsätzen auch nur angekratzt würde. - Dass im On Liberty nichts über das Parlament steht, ist eigentlich egal, weil das, wo der Mill in anderen Schriften, zB in den Considerations on Representative Government, als Parlament behandelt, nach der Definition und dem Beschrieb im Artikel auch kein Parlament ist. Überhaupt nicht. Es fehlt ihm nämlich die Funktion vom Gesetzemachen. Ja das war schon ein kurliger, der Mill. Der hat nämlich gemeint, die Funktion vom Parlament sei es, Probleme zur Sprache zu bringen, zu diskutieren und kommentieren und die Administration zu kontrollieren und ihr auf die Finger zu klopfen.--BZ 15:30, 19. Nov. 2006 (CET)

