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Pornografie

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Der Artikel Pornografie gehört zur Kategorie: Pornografie
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Porno-Akteure erhalten während eines Drehs Regieanweisungen (München 2004)
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Das aus dem Altgriechischen abgeleitete Kunstwort Pornografie bedeutet wörtlich unzüchtige Darstellung; von griechisch πόρνη (pórne) = Dirne, πορνος (pornos) = Hurer, auch Unzüchtiger, πορνηεία (porneía) = Unzucht und altgriechisch γραφειν (graphein) = malen, schreiben, beschreiben.

Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität und des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Darstellungsformen der Pornografie sind hauptsächlich pornografische Schriften, Tonträger, Bilder und Pornofilme.

Abgrenzung

Wie bei der Erotik ist es auch bei der Pornografie vorrangige Absicht, den Konsumenten sexuell zu erregen. Die Pornografie konzentriert sich dazu auf die Darstellung rein körperlicher Teile der Sexualität, wie die Geschlechtsteile bzw. den Geschlechtsakt. Die Erotik hingegen betont hauptsächlich einerseits zwischenmenschliche Aspekte (Balzverhalten, Verführung, Sinnlichkeit), andererseits Körperästhetik, wobei die körperliche Trieberfüllung sich in das Gesamtbild integriert, teilweise auch in den Hintergrund rückt, bis hin zum völligen Verschwinden.

Darstellungen von Geschlechtsorganen oder des Geschlechtsakts im wissenschaftlichen Kontext sind keine Pornografie, da sie nicht das Ziel verfolgen, den Betrachter sexuell zu erregen. Dies schließt sowohl die Behandlung der Sexualität (z. B. Aufklärungstexte und Sexualkundeunterricht) als auch die der Pornografie selbst ein.

Die Einordnung von konkreten Darstellungen in Grenzfällen ist umstritten, insbesondere wegen der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Die unterschiedlichen Meinungen entspringen im allgemeinen unterschiedlichen weltanschaulichen Vorstellungen.

Weltanschaulich oder religiös motivierte Gruppen (u. a. Konservative, christliche Fundamentalisten, Islamisten), die auch eine Einschränkung oder ein Verbot von erotischen oder wissenschaftlichen Darstellungen von Sexualität fordern, sprechen sich gegen eine Einschränkung des Pornografiebegriffs durch solche Abgrenzungen aus. Entsprechend bezeichnen sie diese beiden Darstellungsarten ebenfalls als Pornografie. Eine abgeschwächte Form ist die Benutzung des Kunstwortes 'Softpornografie' für die Erotik.

Geschichte

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Gott Jupiter und Göttin Juno, von Agostino Carracci (1557–1602)
Bildherkunft

„Pornografische“ Darstellungen, auch explizite der Geschlechtsorgane reichen bis in vorantike Zeiten zurück. Auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen finden sich derartige Motive. Auch in anderen Teilen der Welt haben ähnliche Darstellungen eine lange Tradition, ein Beispiel ist die Keramik der Mochica im antiken Peru. Seit der Renaissancezeit und vor allem im 18. Jahrhundert wurden „pornografische“ Darstellungen in Form von Kupferstichen verbreitet. Die subjektive Auffassung, was als Pornografie gilt, hat sich seit der Renaissance im Übergang der Stil-Epochen nicht unerheblich verändert, ebenso die Konvention, was noch sittlich und ästhetisch als darstellbar gerechtfertigt erscheint.

Nach der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert gab es Fotos mit pornografischen Motiven. Ihre Legalisierung fand in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg statt.

Siehe auch: Geschichte der erotischen Kunst und Pornografie

„Softpornos“, Erotikfilme und Sexfilme

Der häufig und gerne verwendete Begriff „Softporno“ ist nicht exakt definiert. In der Regel bezeichnet dieses Wort das, was man weitgehend unter den Erotikfilmen mit einer relativ anspruchsvollen Handlung (z. B. die meisten Filme des italienischen Regisseurs Tinto Brass, die zu Soft-Versionen geschnittenen Josefine Mutzenbacher-Pornofilme bzw. die soften Mutzenbacher-Filme mit Christine Schuberth, die Folgen der Emanuela- bzw. Emmanuelle-Reihe usw.) versteht. Gemeint ist mit dem Synonym selbst zumeist nur der Unterschied zu Hardcorefilmen bzw. Pornos, die in der Regel ja auch alle gesetzlich erlaubten Formen des Geschlechtsverkehrs zeigen. Für erotische Filme, die nicht zu den Pornos zählen, gelten jedoch ganz bestimmte strenge Richtlinien. So werden der erigierte Penis und die geöffnete Vagina (bis auf ganz wenige Ausnahmen, z. B. im Film Romance XXX) fast nie direkt gezeigt. „Softpornos“ oder Erotikfilme fallen deswegen auch nicht unter die Pornografie im Sinne des Gesetzes, wodurch sich der Begriff „Softporno“ selbst ad absurdum führt.

Der Sexfilm (der ebenfalls oft als „Softporno“ bezeichnet wird) ist eine Film-Gattung, bei der hauptsächlich sexuelle Handlungen dargestellt werden; im Gegensatz zum Hardcorefilm bzw. Porno wird der Geschlechtsakt jedoch nur simuliert und die Geschlechtsteile werden nicht in erregtem bzw. geöffnetem Zustand gezeigt. Sexfilme (einige davon werden auch bevorzugt als „Sex-Klamotte“ bezeichnet), die zumeist als die weniger anspruchsvolle Art des Erotikfilms angesehen werden (Beispiele: Unterm Dirndl wird gejodelt, Beim Jodeln juckt die Lederhose, die erst in den 1980ern gedrehten Folgen der Filmreihe Eis am Stiel usw.), dürfen daher z. B. in Deutschland im frei zugänglichen Fernsehen ausgestrahlt werden, allerdings erst zu einem von den Landesmedienanstalten festgesetzten Zeitpunkt (in der Regel von 23.00 bis 3.00 Uhr). Trotzdem sind sie relativ häufig mit der Altersfreigabe FSK „ab 16 Jahren“ klassifiziert.

Siehe auch: Japanische Pink Filme (Pinku eiga).

Hardcore- bzw. Pornofilme

Unter Hardcore bzw. Porno wird eine explizite Darstellung sexueller Aktivitäten verstanden, wobei die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs in aller Offenheit dargestellt werden. Hardcore bzw. Pornografie ist jedoch nicht mit harter Pornografie (siehe weiter unten) zu verwechseln!

Thematisch folgen viele der für ein heterosexuelles Publikum geschaffenen Hardcore-Produktionen einem im Lauf der Pornofilm-Geschichte entstandenen Standardplot mit Oralverkehr, Vaginalverkehr in verschiedenen Stellungen und fast immer einer abschließenden Ejakulation auf den Körper, ins Gesicht oder in den Mund einer weiblichen Akteurin; dies wiederholt sich meist mehrmals pro Film, mit jeweils verschiedenen Akteuren. Dazu kommen als Varianten häufig Analverkehr und lesbisch-sexuelle Handlungen. Um die meisten Szenen ist eine kurze Handlung gestrickt – fast immer hat diese jedoch nur eine Alibifunktion und man geht schnell zur eigentlichen Pornografie über. Pornos mit entsprechender Handlung nennt man auch Feature-Filme.

Filme mit durchgehender Handlung sind keine Ausnahme, allerdings auch nicht die Regel. Manche Filme erwecken den Anschein, es handele sich dabei um bei Castings entstandenes Bildmaterial. Auch andere Möglichkeiten, scheinbar Dokumentarisches zu zeigen, werden häufig genutzt (etwa auf der Straße angesprochene und angeblich zu einer Pornoszene überredete Personen; angebliche Szenen von Partys im Studentenmilieu; angeblich inzestuöse Familienbeziehungen; angebliche Orgien aus dem Backstage-Bereich von Rockkonzerten usw.). Kurze Episoden mit ausschließlich pornografischen Darstellungen ohne jede Rahmenhandlung werden als Gonzo bezeichnet.

Die gewöhnlichen Hardcore- bzw. Pornofilme werden zumeist eher für männliche als für weibliche Konsumenten produziert. Es gibt sie als Film auf Video (DVD, VHS-Kassette usw.), z. B. in Programmkinos, Peepshow-Kabinen von Sexshops und für zu Hause. Vor allem über das Internet, aber auch über Pornohefte, Bücher, Zeitschriften, Fotos, Computeranimationen sowie Audiokassetten wird diese Art der Pornografie verbreitet. Der Telefonsex (z. B. animierende Gespräche mit „Hostessen“) hat inzwischen ebenfalls einen starken Anteil am Pornokonsum.

Hardcore- bzw. Pornoproduktionen sind heute ein medienübergreifendes Kulturphänomen mit sprunghaft steigender Verbreitung. Eine Fallstudie zum heutigen Hardcore bzw. Porno ergab mit mindestens 20 Hauptkategorien und zahlreichen Untergruppierungen eine Vielfalt an dominanten Motiven. Gängige Vorurteile zum Pornokonsum (Beispiele: nur relativ wenige Menschen würden überhaupt Pornos konsumieren; Pornos würden einzig von Männern, insbesondere älteren Männern, konsumiert; Pornos seien auf die unteren sozialen Schichten beschränkt; Frauen würden durch Pornos nicht stimuliert und sie grundsätzlich ablehnen) sind nach modernen Erkenntnissen ausnahmslos falsch.

Pornografie im Internet

Internet-Pornografie ist Pornografie, die über das Internet angeboten wird. Das Internet ist durch Anonymität im Internet, Verfügbarkeit und zum Teil auch (vermeintlich) kostenlose Angebote zur Hauptverbreitungsart der Pornografie geworden. Die Internet-Pornografie befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, da der Jugendschutz nicht gewährleistet werden kann, und teilweise auch verbotene Inhalte verbreitet werden. Die strafrechtliche Verfolgung stößt auf praktische Probleme. Hauptsächlich wird sie über Internet Tauschbörsen und das World Wide Web (WWW) verbreitet, wo so genannte „Pornoseiten“ einen großen Anteil an der Gesamtzahl der Webseiten ausmachen. Diese Tatsachen haben den Ruf des Internets entscheidend negativ geprägt und so reduzieren vor allem Komiker das Internet in ihren Parodien auf eine reine Pornografie-Sammlung.

Webseiten mit Pornografie

Pornografie insgesamt wird in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos am stärksten über pornografische Webseiten verbreitet. Das ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen § 184 (1) Ziff. 1 & 2 StGB und § 4 JMStV unzulässig. Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 18 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Webseiten die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Eine solche Zugangsbeschränkung wird jedoch von der Rechtsprechung nicht als wirksam eingestuft, vielmehr sind effektive Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.Vgl. dazu den Aufsatz „Jugendmedienschutz: Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV“ von Martin Döring und Thomas Günter, online abrufbar unter [LINK] (PDF)

Viele Webseiten decken auch spezielle sexuelle Vorlieben ab („Fetisch-Seiten“). Strafrechtlich zu verfolgen sind sowohl die Anbieter als auch Abrufer von Kinderpornografie. Da auch diese Art der Pornografie aber einen gewissen Teil der Internet-Pornografie ausmacht – wenn auch einen wesentlich geringeren, als nach manchen Medienberichten zu vermuten wäre –, versuchen Politiker und Aktivisten durch Zensur die Verbreitung von Pornografie im Internet einzuschränken. Praktisch ist den Betreibern dieser Webseiten nur schwer beizukommen, da die Webserver, die diese Seiten im WWW verfügbar machen, sich oft im Ausland befinden, und die Kommunikation mit den ausländischen Behörden schwierig und die Rechtslage im Ausland oft anders ist. Kinderpornografie ist inzwischen jedoch fast weltweit unter schwere Strafen gestellt, sodass sie im Internet kaum noch kommerziell angeboten wird; stattdessen wird sie meist unentgeltlich und „unter der Hand“ getauscht, z. B. in IRC-Channels und anderen geschlossenen Chatrooms.

Texte

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„Die große pornografische Epidemie“ – französische Illustration aus dem 19. Jahrhundert.
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Das Internet hat zur starken Verbreitung kostenloser pornografischer Texte von Hobby-Autoren beigetragen. In Diskussionsforen, etwa im Usenet, stellen Autoren, meist unter Pseudonym, anderen Interessenten ihre Werke vor. In der Regel gestatten sie die nichtkommerzielle Weiterverbreitung des unveränderten Textes mit Autorenangabe.

Es gibt Projekte, die anfingen, die so veröffentlichten Texte zu sammeln. Später entstanden daraus große Internet-Gemeinschaften für pornografische Texte, bei denen Autoren dann auch direkt veröffentlichen konnten.

Codes bei pornografischen Texten. – Um dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob ein vorliegender pornografischer Text seinem Geschmack entspricht, wurden in den entsprechenden Foren im Internet so genannte story codes (engl. für „Geschichts-Kodes“) eingeführt. Diese Codes sind englischsprachige Abkürzungen. Sie werden im Abschnitt nach dem Titel aufgeführt und umreißen die beteiligten Personen und sexuellen Handlungen. Es gibt einen weit ausgearbeiteten Standard an Codes. Besonders bei Texten, die umstrittene sexuelle Praktiken beinhalten, werden diese Codes als Warnhinweise von Autoren ernst genommen, und seine Leser nicht richtig zu warnen, wird allgemein als grob unfreundlich empfunden.

AVS

Anbieter, die kein Adult Verification System (AVS) verwenden, machen sich dabei nach deutschem Recht strafbar. Öffentliche Sammlungen, die harte Pornografie enthalten, sind auch mit AVS strafbar.

Bezahlung und Betrug

Viele Porno-Webseiten sind kostenpflichtig. Zur Abrechnung wird von in anderen Sprachen geführten Webseiten oft die Kreditkarte bevorzugt, meist wird monatlich bis zur Kündigung der Nutzung ein fester Betrag abgebucht, der üblicherweise zwischen ca. 10 und ca. 50 Euro liegt. Auf deutschsprachigen Pornoseiten waren bis vor einigen Jahren Dialer am weitesten verbreitet, die nach Minuten abgerechnet wurden und bis zu knapp 4 Euro pro Minute kosten. Dialer-Angebote sind bei einer durchschnittlichen Nutzungsweise meist ganz erheblich teurer als Kreditkarten-Angebote. Durch strikte Regulierung in fast allen europäischen Ländern wurde die Verwendung von Dialern jedoch fast abgeschafft und befinde sich seit 2005 eher in der Minderheit. Seit dem Jahr 2003 nimmt die Verrechnung über Kreditkarte, ELV (Elektronischer Lastschrift) und alternativen Bezahlvarianten wie Paysafecard und Paybox sowie mobile Bezahlungsarten via Handy und Premiumsms stark zu. Das stärkst verwendete Zahlungsmittel zum heutigen Zeitpunkt stellt die ELV dar, gefolgt von der Kreditkarte. Auch diejenigen deutschsprachigen Anbieter, die Kreditkarten oder andere alternative Bezahlformen akzeptieren, verlangen oft für einige oder alle Bestandteile ihres Angebotes den zusätzlichen Kauf sogenannter „Coins“, die dann Minutenweise oder pro Download oder pro Aufruf verfallen. Bei den nichtdeutschen Anbietern ist dagegen meist mit der monatlichen Gebühr die gesamte Nutzung der Seite abgegolten es sei den man konsumiert zusätzlich Livecams die im nicht europäischen Raum vornehmlich USA und Kanada nicht zum Standard zählen und ebenfalls mit bis zu 5 Euro pro Minute über Coins abgerechnet werden, nur die eigenen Gebühren des Internet-Providers des Nutzers kommen natürlich noch hinzu.

Mit Dialern wurde und wird oft Missbrauch seitens der Dienstleister am Kunden betrieben: Dialer werden automatisch installiert und/oder die Kosten verheimlicht. Vor allem im Internet unerfahrene Anwender können dann in eine Kostenfalle tappen, ohne dass sie überhaupt den Dienst nutzen wollten, oder zumindest ohne dass sie über die sehr hohen Kosten informiert waren.

Pornografie in Tauschbörsen

Tauschbörsen erlauben nicht nur die Verbreitung von Musik, durch die sie große Medienberühmtheit erlangt haben, sondern verbreiten auch andere Dateien mit Inhalten jeglicher Art. Dies führte dazu, dass sich auch hier große Bestände an Pornografie abrufen lassen, gerade auch solche Arten von Pornografie, die nicht legal gegen Geld angeboten werden können. Allerdings findet hier eine stärkere Verfolgung von Straftaten als im WWW statt, da die Ermittler der Kriminalpolizei hier in der Lage sind, Anbieter und Nutzer aus Deutschland über die IP-Adressen zurückzuverfolgen. Um an die IP-Adressen zu gelangen, nehmen sie selbst am Tauschbörsennetzwerk teil, indem sie scheinbar pornografisches Material anbieten oder nutzen wollen. Die dabei technisch benötigten Internetverbindungen zu anderen Teilnehmern des Netzwerkes offenbaren dann deren IP-Adressen.

Rechtslage

Deutschland

Definition
Die strafrechtliche Definition des Begriffs Pornografie basiert auf dem Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969. Das Gericht ging der Frage nach, ob es sich bei Schilderungen geschlechtlicher Vorgänge grundsätzlich um unzüchtige Schriften handelt, die gemäß § 184 StGB a. F. einem Verbreitungsverbot unterlagen. Es kam dabei zu der Erkenntnis, dass eine solche Schrift dann nicht unzüchtig sei, „wenn sie nicht aufdringlich vergröbernd oder anreißerisch ist und dadurch Belange der Gemeinschaft stört oder ernsthaft gefährdet“ (BGHSt 23, 40).

Im Zuge der Strafrechtsreform wurde 1973 der Begriff unzüchtige Schriften durch pornografische Schriften ersetzt. Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“ (NJW 1974, 1474).

Wissenschaftliche Schriften können nicht pornografisch sein. Dagegen ist eine strikte Trennung zwischen Kunst und Pornografie nicht möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Mutzenbacher-Entscheidung festgestellt hat.

Verbreitung
Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland grundsätzlich nicht mehr verboten, sondern nur noch aus Gründen des Jugendschutzes stark eingeschränkt.

Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß StGB an Personen unter 18 Jahren. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.

Pornografie ist in Deutschland automatisch indiziert und darf deswegen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen keinesfalls zugänglich sind (z. B. Sexshops, Erwachsenenvideotheken; Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Staaten allerdings sehr unterschiedlich; als relativ freizügig gelten dabei vor allem die Niederlande und die skandinavischen Länder.

Der Versandhandel ist nach § 184 (1) Ziff. 3 verboten, wohingegen § 1 (4) JuSchG den Versandhandel dann gestattet, wenn die Volljährigkeit des Empfängers zuverlässig festgestellt wurde. Das OLG München entschied 2004, dass der Versandhandel dann zulässig sei, wenn durch das Postident-Verfahren die Volljährigkeit des Bestellers und mittels eigenhändigem Einschreiben die des Empfängers sichergestellt ist.OLG München, Urt. v. 29. Juli 1994, Az.: 29 U 2745/04, online verfügbar bei netlaw.de: [LINK] Unentschieden ist die Frage, ob Versandhandel vorliegt, wenn verschlüsselte Datenträger (CD-ROM oder DVD) verschickt werden.

Fernsehen
Pornografie darf in Deutschland nicht im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Eine modifizierte Ausnahme bieten Bezahlfernsehsender wie Premiere. Da nach § 3 Abs. 4 Nr. 10 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus. Inzwischen ist die Ausstrahlung solcher Programme nicht mehr auf das Bezahlfernsehen beschränkt, auch private aber frei empfangbare Sender strahlen seit kurzem solche Filme aus.

Inzwischen gibt es auch in Deutschland via Pay-TV richtige Pornografie im so genannten Pay-per-View-System. Dies ist deswegen möglich, weil der Ausstrahler dann nicht mehr als Fernsehsender, sondern als Mediendienst angesehen wird.

Ein Problem für den deutschen Jugendschutz stellen frei empfangbare Sender aus Ländern dar, in denen Pornografie im Fernsehen nicht verboten ist, vor allem aus Spanien und Italien, deren Sendegebiet durch das Satellitenfernsehen aus technischen Gründen zwangsläufig und quasi unverhinderbar auch Deutschland umfasst.

Harte Pornografie
Bestimmte Arten von Pornografie unterliegen in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot. Die so genannte harte Pornografie darf weder verbreitet noch einem Anderen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden; dabei wird nicht unterschieden, ob die Darstellungen ein wahres oder ein fiktives Geschehen wiedergeben. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen, die zum Inhalt haben.

Eine Verfolgung derartiger Publikationen wird in Deutschland zunehmend durch geschulte Mitarbeiter der Exekutive länderübergreifend koordiniert.

Da die Beschaffung von Kinderpornografie, welche Bilder realer Kinder zeigt, einen Markt bereitet und mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist seit 1993 in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie, die einen tatsächlichen Missbrauch zeigt, strafbar. Intention des Gesetzgebers war es auch, professionellen Händlern beizukommen, die sich stets erfolgreich damit verteidigten, ihre Video- oder Magazinsammlung sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern diene nur dem privaten Konsum.

Ein weiteres Beweisproblem war die Schwierigkeit, zwischen tatsächlichen Missbrauchsfällen und am Computer erstellten Fotomontagen zu unterscheiden. Daher wurde 1997 durch das IuKDG ebenfalls der Besitz von Kinderpornografie unter Strafe gestellt, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.

Österreich

In Österreich ist Pornografie grundsätzlich nicht verboten.

Verboten ist nach dem österreichischen Pornographiegesetz nur die unzüchtige Pornografie (harte Pornografie), die nach der Rechtsprechung die „exzessiv aufdringliche, anreißerische verzerrte und nur das Obszöne betonende, den Wertvorstellungen der Gesellschaft in geschlechtlicher Hinsicht gröblich widersprechende Darstellung von sexuellen Handlungen“. Maßstab für diese Einschätzung ist der Durchschnittsmensch. Typisch harte Pornografie ist unter anderem Sodomie, Kinderpornografie und gewalttätige Pornografie. Verboten ist die Herstellung, Verbreitung, Ein- und Ausfuhr, Beförderung und Lagerung harter Pornografie, sofern dies in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt. Der Besitz und Konsum von verbotener Pornografie ist nicht strafbar, sofern es sich dabei nicht um kinderpornografisches Material handelt.

Relative Pornografie ist jenes pornografisches Material, das nicht unzüchtig ist und daher nicht unter den Tatbestand der harten Pornografie fällt. Der Vertrieb, die Produktion und der Besitz sind daher erlaubt, relativ pornografische Gegenstände dürfen aber nur Personen über 16 Jahren zugänglich gemacht werden. Wer wissentlich Personen unter 16 Jahren relatives pornografisches Material überlässt oder anbietet macht sich strafbar. Dieses Verbot verfolgt den Jugendschutz.

Eine viel strengeres Verbot erfasst die Kinderpornografie. Diese ist nach § 207a StGB strafbar. Sie erfasst die bildliche Darstellung einer geschlechtlichen Handlung von Personen unter 18 Jahren, wobei der Anschein einer sexuellen Handlung mit einer minderjährigen Person für die Strafbarkeit genügt. Verboten ist einerseits die Darstellung, Verbreitung und der Handel und andererseits aber auch der Besitz und die Beschaffung. Die Betrachtung alleine ist für sich nicht strafbar.

Schweiz

In der Schweiz wird mit Gefängnis oder mit Buße (einzelne Tatbestände auch mit leichteren Strafen) bestraft, wer:
  • Pornografie Jugendlichen unter 16 Jahren anbietet, zugänglich macht etc.,
  • Pornografie aufführt, verbreitet etc., wenn die Zuschauer nicht vorher auf den pornografischen Charakter der Vorführung hingewiesen wurden,
  • Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt hat, herstellt, einführt, in den Verkehr bringt etc. oder auch – seit 2001 – bloß besitzt. Seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Art. 135 und 197 am 1. April 2002 ist in der Schweiz der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen […], die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, strafbar. Dieses Gesetz kommt einer pauschalen Kriminalisierung von Sadomasochisten nahe, da bei so gut wie jedem Sadomasochisten Medien zu finden sind, die diesen Kriterien entsprechen. Kritiker bemängeln weiterhin, dass Sadomasochisten nach dem Wortlaut des Gesetzes in die Nähe von Pädophilen und Päderasten gestellt werden.
Der Tatbestand des Besitzes ist nach herrschender Lehre nicht durch das bloße Betrachten solcher Inhalte im Internet erfüllt, sondern erst durch ihr gezieltes Abspeichern. Ausgenommen ist Pornografie, die einen „schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert“ hat. Siehe im Einzelnen Art. 197 StGB.

Auswirkungen

Farbdruck, die Videotechnik sowie das Internet haben die Verfügbarkeit und den Zugang zu Pornografie im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutend vereinfacht. Wissenschaftliche Studien über Auswirkungen von Pornografie auf die Gesellschaft sind bisher eher selten. Auf weltanschaulicher und teilweise religiöser Ebene wird jedoch kontrovers diskutiert, ob sich der vereinfachte Zugang nun günstig, neutral, belastend oder sogar schädlich auf die jeweiligen Konsumenten auswirkt.

Kritisch

Der Hauptanteil der Kritiker spaltet sich in feministische und konservative Gruppen. Feministinnen und Feministen befürchten, aus der dargestellten gegenseitigen, freiwilligen sexuellen Ausbeutung könnte sich Misogynie, also ein Hass auf Frauen ergeben, weil diese zum willenlosen Spielzeug und Sexualobjekt reduziert würden. Verachtung, sexueller Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung könnten sich aus dem dargestellten realitätsfernen Nymphomanie-Mythos ergeben. Konservative Kritiker befürchten eher einen Abfall von den familiären Werten, wegen der dargestellten hemmungslosen Promiskuität. Kinder stünden einem solchen Lebensprinzip im Wege, wegen der damit verbundenen Verantwortung. Teilweise sind feministische und konservative Kritik aber nicht mehr zu unterscheiden, etwa wenn männliche Sexualität als triebhaft hingestellt wird.
Die Frau als Objekt
Von feministischer Seite (Catherine MacKinnon, Andrea Dworkin, Alice Schwarzer u. a.) wird Pornografie kritisiert, in der Frauen als passives Objekt männlicher sexueller Begierden statt als aktives Subjekt dargestellt werden. Diese Art Pornografie soll mit der von Schwarzer initiierten PorNO-Kampagne bekämpft werden. Ebenfalls mit Besorgnis wird die Darstellung von Frauen als stets sexwillige Personen betrachtet, die mit jedermann und sofort sexuelle Beziehungen eingehen wollen. Pornografie stelle Sexualität realitätsfern dar und „macht so die Sexualität kaputt“ (Schwarzer). Umgekehrt wird in vielen neueren Produktionen aber auch häufig der Mann zum Lustobjekt der Frau. Ferner übersieht diese oft universell formulierte Kritik an der Pornografie die enorme Bandbreite pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierer Pornografie als auch was homo- oder bisexuelle Pornografie betrifft. Insbesondere die Existenz sadomasochistischer lesbischer Pornografie belegt die Komplexität der in der Pornografie dargestellten Rollenverhalten. Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstelle und installiere, ist daher eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen. So konstatiert die amerikanische Vertreterin der Queer Theory Gayle Rubin, dass die feministische Kritik an Pornografie traditionelle normative Vorstellungen von Sexualität reproduziert, nach denen – gleich einem Dominoeffekt – jegliche Toleranz gegenüber mehr oder weniger von der Norm abweichenden Sexualitätsformen zu katastrophalen gesellschaftlichen Wirkungen führe. Wendy Brown kritisiert das Frauenbild der amerikanischen Antipornoaktivistin Catherine MacKinnon als essentialistisch.
Suchtprobleme
Einige Gruppen behaupten, suchtähnliche Verhaltensmuster beim Konsum von Pornografie beobachtet zu haben, die sie als `Pornografiesucht bezeichnen. Diese würde insbesondere durch die Anonymität des Internets gefördert.
Frustration
Dolf Zillmann betrachtet im Lehrbuch der Medienpsychologie erotische Darstellung und Pornografie als austauschbare Synonyme, die lediglich Unterschiede in der damit verbundenen Wertung aufwiesen. Diese wertende Haltung einer Gesellschaft könne sich jedoch ständig ändern. Deshalb hält er auch die Unterscheidung zwischen Pornografie als verwerfliche „explizite Darstellungen sexueller Handlungen“ und Erotik als unverwerfliche „verschleierte Darstellungen“ für unbrauchbar. Er betont, dass die Darstellungen in der Regel gewaltfrei sind. Die Partner hätten eine freie Entscheidung und damit gleiche Rechte. Auch bei Darstellungen von Gruppensex erfolgt der Wechsel des Partners zwanglos. Er hält deshalb die feministische Theorie der Dominanz für nicht haltbar.

Dennoch nimmt er einen kritischen Standpunkt ein: „Ein erkennbarer Effekt der Pornografie-Nutzung auf die allgemeine Lebenszufriedenheit ergibt sich nicht. Das utopische Vergnügen, das die Welt der Pornografie vorgaukelt, führt im Gegenteil zu sexueller, emotionaler und genereller Unzufriedenheit“. Es spiele eine große Rolle, dass Frauen wirklichkeitsfern als bereitwillige und übermotivierte Sexpartner auftreten. Eine wichtige Sexualfantasie von Männern sei nämlich der Mythos der Nymphomanie. Pornografie wirke auf drei Ebenen:

  1. in der Wahrnehmung von Sexualität, insbesondere der weiblichen
  2. in der Nachahmung sexueller Praktiken
  3. in der Einstellung gegenüber sexuellen Praktiken
Aus der Darstellung von Körpern mit nur sehr geringen Abweichungen von einem Schönheitsideal und von unrealistischen körperlichen Leistungen würden Unmut und Resignation erwachsen. In Folge ergäbe sich eine gänzlich überzogene Erwartungshaltung. Kombiniert mit der Erkenntnis der eigenen Mängel seien Enttäuschungen vorprogrammiert. Diese Frustration würde die Lust mindern, sich auf andere einzustellen und intime Beziehungen austrocknen.
Schwere Sünde
Konservative christliche Vereinigungen (Evangelikale und Fundamentalisten), welche die wörtliche Interpretation der Bibel vertreten, verurteilen die Teilnahme an der Herstellung und Verbreitung wie auch den Konsum von Pornografie als eine schwere Sünde. Grundlage dieser Verurteilung ist der sowohl im Alten als auch im Neuen Testament beschriebene Standpunkt, dass der außereheliche Beischlaf eine „Hurerei“ darstellt. Alleine der Gedanke an außerehelichen Beischlaf sei, gemäß den Worten Jesu, eine schwere Sünde. Weil pornografische Filme Unzucht in ihrer reinsten Form zeigen und Gedanken an außerehelichen Beischlaf wecken würden, seien sie somit aus christlicher Sicht als verwerflich und sündhaft einzustufen.

Auch die Lehre der katholischen Kirche zur Sexualmoral verurteilt die Pornografie, weil sie nicht der von ihr vertretenen göttlichen Zweckbestimmung der Sexualität als Mittel der Fortpflanzung in der christlichen Ehe dient.

Neutral

Da Pornografie den Blick auf das rein Geschlechtliche und die reine Triebbefriedigung lenke, vertreten einige Stimmen den Standpunkt, dass in den meisten Fällen letztlich der Mensch als reines Lustobjekt, als „Sexmaschine“ dargestellt würde, unabhängig vom Geschlecht. Ein Indiz dafür sei, dass dem so genannten Cumshot, dem zur Schau gestellten Ejakulieren außerhalb des Körpers, große Bedeutung zukäme. Ein frauenverachtender Aspekt an Pornografie sei deshalb größtenteils zu verneinen.

Befürwortend

Einige Gruppen kritisieren, dass im Blickpunkt der Diskussion eher die unbewiesenen negativen Auswirkungen der Pornografie stünden und dass positive Auswirkungen eher stiefmütterlich behandelt würden. So könne ihrer Meinung nach Pornografie dazu beitragen, sexuelle Hemmungen zu überwinden, Schuldgefühle zu bezwingen, mangelndes Lustempfinden ausgleichen und das sexuelle Repertoire bereichern. Sie sehen das als Teil des Schlüssels der befreienden sexuellen Revolution gerade in der westlichen Welt. Eine weitere These sagt aus, dass Männer, die häufig Pornografie konsumieren, nicht so leicht in Versuchung geraten, eine Frau zu vergewaltigen.

Wirtschaftliche Bedeutung

Die gesamte Pornografie-Branche ist im Verlauf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem mächtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Der geschätzte Umsatz in diesem Unterhaltungssektor übertrifft angeblich allein in den USA mit etwa acht Milliarden Dollar Umsatz (Stand 1998) die Summe aller dort erwirtschafteten Beträge der Musik- und Filmkunst-Branche. Weltweit wird nach Angaben von The Economist derzeit ein taxierter Umsatz von rund 20 Milliarden Dollar pro Jahr erwirtschaftet.

Siehe auch

Literatur

Deutschsprachige Literatur

  • Henner Ertel: Erotika und Pornographie. Repräsentative Befragung und psychologische Langzeitstudie zu Konsum und Wirkung. München, 1990. ISBN 3-621-27107-4.
  • Bettina Bremme: Sexualität im Zerrspiegel. Die Debatte um Pornographie. Münster, 1990.
  • Andrea Dworkin: Pornographie. Männer beherrschen Frauen. Frankfurt am Main, 1987. ISBN 3-922-67015-6.
  • Werner Faulstich: Die Kultur der Pornographie: Kleine Einführung in Geschichte, Medien, Ästhetik, Markt und Bedeutung. Bardowick: Wissenschaftler-Verlag, 1994. ISBN 3-89153-028-5.
  • Werner Faulstich: Hardcore-Pornofilme. Geschichte, Typologie, Ästhetik und Bedeutung. In: Karl Friedrich Reimers et al. (Hrsg.): Unser Jahrhundert in Film und Fernsehen. Beiträge zu zeitgeschichtlichen Film- und Fernsehdokumenten. München, 1995. S. 231–248.
  • Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Frankfurt, 1980.
  • Corinna Rückert: Die neue Lust der Frauen. Vom entspannten Umgang mit der Pornographie. Rowohlt. Hamburg, 2004. ISBN 3-499-61686-6.
  • Corinna Rückert: Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen. Eine kulturwissenschaftliche Studie (Dissertation). Peter Lang (Europäischer Verlag der Wissenschaften). Frankfurt am Main, 2002. ISBN 3-6313-6630-2.
  • Nadine Strossen: Zur Verteidigung der Pornographie. Für die Freiheit des Wortes, Sex und die Rechte der Frauen, Haffmans Verlag, Zürich, 1997, ISBN 3251003801
  • Gayle S. Rubin: Thinking Sex: Notes for a Radical Theory of the Politics of Sexuality. In: Henry Abelove u. a. (Hg.): The Lesbian and Gay Studies Reader, New York (Routledge). 1993. (Erstveröffentlichung 1984.), dt. „Sex denken. Anmerkungen zu einer radikalen Theorie der sexuellen Politik“ in: Queer denken. Gegen die Ordnung der Sexualität (Queer Studies), hg. von Andreas Kraß, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2003, S. 31–79, ISBN 3-518-12248-7.
  • Marcus Schreibauer: Das Pornographieverbot des § 184 StGB: Grundlagen – Tatbestandsprobleme – Reformvorschläge. Roderer. Regensburg, 1999. ISBN 3-897-83035-3.
  • Dolf Zillmann: Pornografie. In: R. Mangold, P. Forderer, G. Bente (Hrsg.): Lehrbuch der Medienpsychologie. Hogrefe-Verlag für Psychologie, Göttingen-Bern-Toronto-Seattle, 2004.
  • Christine Kanz: Heiß und innig oder: Höhepunkte der Weltliteratur. literaturkritik.de 8/9 (August 1999).
  • PorNO Reihe: EMMA-Sonderband, Alice Schwarzer (Hrsg.), 1988, EMMA Frauenverlags GmbH, Köln
  • Weiblicher Masochismus ist Kollaboration!, Alice Schwarzer, 1991, erschienen in: EMMA, Bd. 2, 1991,
  • PorNO. Opfer & Täter. Gegenwehr & Backlash. Verantwortung & Gesetz. Alice Schwarzer (Hrsg.), 1994, EMMA Frauenverlags GmbH, Köln
  • Annette Miersch: Schulmädchenreport – Der deutsche Sexfilm der 70er Jahre. Bertz Verlag, 2003.

Nichtdeutschsprachige Literatur

  • Samois Coming to Power: Writings and Graphics on Lesbian S/M., 1983. Alyson Pubns, Boston. ISBN 0932870287
  • Nadine Strossen, Defending Pornography: Free Speech, Sex, and the Fight for Women's Rights. 2000, New York University Press. ISBN 0814781497
  • Wendy McElroy, A Woman's Right to Pornography., 1995, St. Martin's Press, New York. ISBN 0312136269
  • Ellen Willis, Feminism, Moralism, and Pornography., 1983. In: Ann Snitow, Christine Stansell, and Sharon Thompson (Hrsg.), in: Powers of Desire: The Politics of Sexuality, S. 460–467. New York (Monthly Review Press). ISBN 0853456097
  • Gayle Rubin: Misguided, Dangerous and Wrong: an Analysis of Anti-Pornography Politics. in: Bad Girls and Dirty Pictures: The Challenge to Reclaim Feminism. Assiter Alison und Carol Avedon (Hrsg.), Boulder, Colorado, Pluto, 1993. 18–40. ISBN 0745305237
  • Ann Ferguson, et al.: Forum: The Feminist Sexuality Debates, in Signs: Journal of Women in Culture and Society 10(1), 1984. (Eine Darstellung der entsprechenden amerikanischen Diskussion.)

Weblinks

Anmerkungen


Diskussion der Autoren über den Artikel: Pornografie


Zur Verwendung auf der Diskussionsseite von Artikeln, die wegen Vandalismus dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum für nicht angemeldete Benutzer gesperrt sind. Die Seiten werden in :Kategorie:Wikipedia:Vandalismussperre zusammengetragen, damit man von Zeit zu Zeit nach Änderungswünschen Ausschau halten kann.
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Der Artikel {PAGENAME} wurde für nicht angemeldete und neue Benutzer gesperrt, da er regelmäßig und in größerem Umfang von Vandalismus betroffen war. Änderungen am Artikel können auf dieser Seite vorgeschlagen werden. Eine Entsperrung des Artikels kann bei den Entsperrwünschen diskutiert werden.

{PAGENAME}

Premiere

Im Artikel steht, dass Premiere nur geschnittene Pornos zeigen darf. Da ist meines Wissens nicht mehr richtig. Mittlerweile darf Kofler doch auch in Deutschland "Vollerotik" zeigen mit Extrakarte oder so, oder?

VERSCHIEDENES2

pornos werden in weiten kreisen als positive und lehreiche sache angesehen. doch nun stellt sich die frage: wer hat mehr davon? mann oder frau? nun. dies ist eine sehr wichtige frage, denn meistens werden die männer als lustmolche angesehen. doch es gibt auch frauen die pornographische tätigkeiten positiv finden. weit verbreitet bei vielen frauen sind die lesbenpornos. sie zeigen die sexuelle zuneigung zweier oder auch mehrerer frauen. doch auch männer finden dies anregent. auch verschiedene stellungen an denen die weiblichen öffnungen aneinander reiben werden von beiden geschlechtern als anregent empfunden. [by anilein]

Kulturhistorische Perspektiven

Ich hoffe, niemand ist mir böse, wenn ich versuche mit dem kulturhistorischen Beitrag eine andere Perspektive hineinzubringen. Ich bin - wie alle andern auch- nicht Gott. Veränderungen sind willkommen. Nur bitte ich gelassen zu bleiben, im Falle dass sich Ärger zeigt. Ist zwar nationaltypisch, aber ebenso unförderlich der Komunikation. Ein interessantes Thema, gerade für uns verklemmte Deutsche. Jedenfalls nichts zum "wohl oder übel sperren" - Freu' mich auf Wortmeldungen hier oder unter "meinen Disskussionen".

Ostersonntag - Cordula, CO-RE

Was Pornographie betrifft, fehlt es noch immer an seriöser Publikumsforschung. Denn das Publikum sieht zu und schweigt. Die Feststellung, dass bisherige Zuordnungsversuche hinsichtlich der Konsumenten von Pornographie (krankhafte Naturen u. ä.) nicht haltbar sind, ist schon ein Fortschritt. Aber weiterkommen würde man nur mit der Frage: "Warum gefällt Ihnen Pornographie?" und einer ehrlichen Antwort. So aber bleiben die zahllosen verschämten Pornographieliebhaber weiterhin ein unbekanntes Wesen, über das nur die Besserwisser (Sittenwächter, Saubermänner, Verteidiger der Menschenwürde, "Gesunde und Normale", Frauen- und KinderbeschützerInnen) viel Kluges und auch weniger Kluges wissen.--Konrad Lackerbeck 22:41, 3. Mai 2006 (CEST)

Verschiedenes

Falls das hier so weitergeht mit den obszönen Einträgen, muss der seriöse Beitrag zum Thema "Pornographie" wohl oder übel gesperrt werden.

Ich bitte ernsthaft darum, den Beitrag "Pornographie" vom Müll, der laufend wieder neu eingetragen wird, zu befreien, und die IP des betreffenden Users endgültig zu sperren, damit Ruhe herrscht. Kindsköpfe haben hier nichts verloren.

Der Wachturm hier verlinkt ?Habt ihr sie noch alle ? Scheinbar nicht? woanders löscht man radikale Seiten!Oje Wachtturm

Hallo, ich habe den "Wachturm"-Link zwar nicht eingestellt, aber als solchen kennlich gemacht, da ich fand, dass man wissen sollte, von welcher Seite in entsprechenden Informationen stammen (wenn man die Seite aufruft, ist das auf den ersten Blick keineswegs ersichtlich). Ich habe erst auch überlegt, den Link zu löschen, weil er sicher nicht NPOV ist. Fand es dann aber, dass er mit der Kennzeichnung drin bleiben kann, da in einigen anderen Links ja auch klare Standpunkte vertreten werden. Falls jemand findet, dass die Zeugen Jehovas grundsätzlich zu radikal sind, um hier zitiert zu werden, kann er den Link aber gerne wieder raus nehmen. Darian 13:48, 22. Jun 2004 (CEST)

Wieviel IP´s willst du sperren laßen? schon mal was von anonymizer Software gehört?

Eine Sperrung ist eine drastische Maßnahme, die nur bei dauerhafter Störung durchgeführt wird. Lass doch das Kiddie sich austoben, setz den Artikel auf Deine Beobachtungsliste und ändere ihn dann in ein paar Stunden wieder auf die ursprüngliche Version. --Urbanus 16:36, 11. Jul 2003 (CEST)

genau. außerdem wozu haben sysops den schicken rollback button.. ; ) wenn ers so nötig hat soll er doch, und irgendwann geht jedem die zeit für solche scherze aus... -- Pit 16:41, 11. Jul 2003 (CEST)

Der gesamte Artikel versucht Pornographie als "obszön" darzustellen. Das mögen viele zwar so sehen, ist aber wertend. Vielmehr ist Pornographie eine Erotik, die sich auf Sex konzentriert. Das ist doch an sich nicht verwerflich? Vielleicht sollte ein Fachmann das mal versuchen zu glätten. 82.82.130.108 18:51, 21. Dez 2003 (CET)

Was soll der Link auf die Website "porno-frei"? Religiös verklärte Verteufelung von Erotik, die nichts in einer laizistischen Internet-Enzyklopädie zu suchen hat!

Ich dachte, Wikipedia wäre neutral. Dass sie laizistisch wäre, ist mir neu. --Benedikt 15:31, 23. Apr 2004 (CEST)

lazistisch hängt doch eng mit neutral zusammen, oder willst du, dass hier alles nach der bibel abläuft

Wikipedia ist vielleicht nicht laizistisch, aber sicher nicht kirchlich, da das dann ja einer Neutralität automatisch widerspricht. Wir sollten uns an der Wissenschaft orientieren, nicht an Weltanschauungen. Stern 08:24, 22. Jun 2004 (CEST)

Außerdem sollte man mehr darauf aufmerksam machen das andere Länder andere gesetze bezüglich "Pornografie"haben als Deutschland. Manche laxere z.B. Niederlande und manche Härtere z.B. Iran.

In den Niederlanden z.B. ist die Zoophilie pornografie erlaubt! In Deutschland ist zwar Zoophilie(bei Beachtung des Tierschutzgesetzes, Zoosadismus ist z.B. richtigerweise verboten) erlaubt, aber nicht deren Verbreitung als Pornografie.

afaik ist zoophilie erlaubt wenn dabei keine tiere verletzt oder anderweitig geschädigt werden! die verbritung von zoophilie ist aber verboten wenn diese nicht "kunst" ist, d.h. zeichnungen o.ähnliches ist erlaubt.

Kinderpornografie

Im Text werden zwar Paragrafen bemüht, aber es ist nicht die Rede davon, dass auch das Zeigen von Kindern in pornografischem Zusammenhang verboten ist. Ich würde mich sehr wundern, wenn es dafür kein eigenes Gesetz gibt. Kann da jemand etwas ergänzen? Stern 08:23, 22. Jun 2004 (CEST)

Kinderpornografie ist erst strafbar bei Kindern unter 14 jahren ? Bei pornografie mit 14jährigen aufwärts ist sie erlaubt ??Das wäre mir neu. Bitte um Aufklärung.

Versteh deine Bedenken. Aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Kind, wer unter 14, Jugendlicher, wer unter 18 Jahren ist. Und im StGB ist das so übernommen, schau hier die entsprechenden Paragraphen

§ 184b StGB (verweist auf § 176 StGB) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) ...

Gruß Nocturne 12:00, 23. Jun 2004 (CEST)

Unter "Kinderpornografie" steht etwas von Europäischem Gesetz,Kinder unter 18 ? Kindliches Erscheinungsbild? Gilt das dann nicht auch in Deutschland ?

Also, wer Kindern unter 14 Pornos zeigt, kriegt bis 5 Jahre Haft. Jugendlichen Pornos zu zeigen ist natürlich auch verboten (aber wohl nach einem anderen Gestzt - Jugendschutzgesetz?). Mit Pornos drehen hat das wieder nichts zu tun, das ist auch erst ab 18 erlaubt. --Eike sauer 12:14, 23. Jun 2004 (CEST)

Nein, es ist schon so, wie ich sage, Kind = unter 14 Jahren. Vielleicht folgendes zur Ergänzung: Min dem Begriff sexueller Missbrauch von Kindern wird leicht der gewaltsame Übergriff assoziiert. Der steckt zwar mit drin, aber im Fall der Kinderpornographie ist auch erfasst, wenn es den unwiderlegbaren Anschein hat, das Kind mache aus freien Stücken mit. Im übrigen lassen sich in Schriften oder Filmen aufgezeichnete Missbrauchsfälle von Jugendlichen häufig erfassen, weil ein gewaltsamer Übergriff bzw. das Erzwingen von sexuellen Handlungen eindeutig sind. Wie die Polizei das Alter der Betroffenen ermittelt, ist mir nicht bekannt. Hier noch ein link zur Info Nocturne 12:27, 23. Jun 2004 (CEST)

http://www.polizei.niedersa...

Zu Eike: Stimmt mit dem Jugenschutzgesetz. Denn wer nicht Erziehungsberechtigter ist, darf Pornographie Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich machen. Nocturne 12:33, 23. Jun 2004 (CEST)

> (184b -> 184c. Wie wär's mit http://bundesrecht.juris.de... ?)

Naja der Sinn ist schon klar: statt 4 Links halt dann halt nur noch einer. Aber bei dem Link ist halt alles Mögliche mit dabei: Zuhälterei, Menschenhandel, Sexueller Mißbrauch,... und die eigentlich wichtigen Paragraphen zum Thema Pornografie stehen da ganz unten und sind so bezeichnet, dass man sie dem Them Pornografie nicht ohne weiteres zuordnen kann. Wenn die 3 gesparten Links wirklich sooo wichtig sind um deswegen die 4 Direktlinks zu ersetzen, dann sollte man imho ZUMINDESTENS den vorgeschlagenen allgemeinen Link zu den Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung erklärend (um-)benennen: "Paragraphen 184, 184 a-c StGB und weitere" oder sowas in der Art.

Ich hab das so gemacht. Ich weiss nicht, ob's da eine Richtlinie gibt, aber ich hab dunkel in Erinnerung, dass ein Artikel so eine Handvoll Links haben könnte. Da fand ich vier für vier Paragraphen viel. Alternativ könnte man bei der jeweiligen Erwähnung der Paragraphen im Artikel einen Link setzen. --Eike sauer 13:31, 26. Jun 2004 (CEST)


Zitat:
  • Kinderpornographie zum Inhalt haben. § 184b StGB verbietet über die Verbreitung hinaus auch den Erwerb und den Besitz von Kinderpornographie. Da Tatbestand der Kinderpornographie stets den sexuellen Missbrauch eines Kindes (= unter 14 Jahren) voraussetzt, hat der Gesetzgeber den Erwerb und Besitz zusätzlich unter Strafe gestellt, um professionellen Kinderpornographie-Händlern beizukommen. Denn zu der Zeit, als nur die "Verbreitung" von Kinderpornographie strafbar war, redeten sich die Händler stets damit heraus, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung mit sexuellen Handlungen an und mit Kindern sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern würde nur ihrem privaten Konsum dienen.
Woher weiß man, dass es Händler waren, die sich "herausredeten"? Bei professionellen Händlern müsste Geld fließen, und sie müssten auch Werbung machen. Es fehlt daher eine Erläuterung, warum der Handel so schwierig aufzudecken sein soll.
Zu "Da Tatbestand der Kinderpornographie stets den sexuellen Missbrauch eines Kindes (= unter 14 Jahren) voraussetzt, [...]": Kinderpornographie ist genausowenig ein Tatbestand wie Waffe. Ausserdem kann der Missbrauch auch rein virtuell sein. Auch die Darstellung eines realen Missbrauchs, kann beliebig verbreitet und besessen werden, ohne dass dadurch ein weiterer Missbrauch stattfindet. (Man könnte hier über die Persönlichkeitsrechte des Kindes argumentieren.) --Mondlichtschatten 13:42, 28. Jun 2004 (CEST)

richtig ist, dass auch Bildmanipulationen, die ein tatsächliches Geschehen vortäuschen, darunter fallen. Das hatte ich in der Eile nicht erwähnt. Woher man weiß, dass es Händler waren? Weil man ihnen auf die Spur gekommen ist. Nicht das Auf-die-Spur kommen war so schwierig, sondern das Überführen dieser Leute. Weil der Besitz nicht strafbar war. Hab ich doch oben alles schon im Detail erzählt. Gruß, Nocturne 14:29, 28. Jun 2004 (CEST)

Ich muss "Mondlichtschatten" da recht geben - entweder, man konnte sie verurteilen, dann gab es keine unlösbaren Probleme, oder man konnte sie nicht verurteilen, dann haben wir nicht das Recht, sie Händler zu nennen. --Eike sauer 14:45, 28. Jun 2004 (CEST)

Ehrlich gesagt, bin ich in dem Punkt sowieso leidenschaftslos. Jetzt hat man die Sache ja endlich im Griff. Und im übrigen: Warum darf man sie nicht Händler nennen, wenn es welche waren, man sie nur nicht strafrechtlich kriegte? Ist das Vermeiden des Begriffs nicht ein bisschen hochtheoretisch? Gruß Nocturne 14:48, 28. Jun 2004 (CEST)

Woher kommt die Vermutung, dass sie die Kinderpornographie erstens verbreitet haben und zweitens auch noch Geld dafür verlangten? Gibt es dazu Zahlen, in wie vielen Fällen, in denen Kinderpornographie gefunden wurde, auch die Verbreitung der Anfangsverdacht war? In der polizeilichen Kriminalstatistik sehe ich nur, dass 1994 die Anzahl der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Pornographie (was seit 1993 den Besitz von Kinderpornographie einschließt) sprunghaft angestiegen ist. Eigentlich war das Ziel aber, mehr Tatverdächtige zu verurteilen. --Mondlichtschatten 21:18, 14. Jul 2004 (CEST)

Guten Morgen, Moon Light Shadow, ich hab gesehen, du bist ja auch in der englischen Wikipedia engagiert :-) Selbstredend zu den gleichen Themen. Zu deiner Anmerkung: Wieso müssen Händler Geld verlangen? Im übrigen: Ich bin kein Polizeibeamter. Manchmal aber könnte ich den Eindruck gewinnen, es bestehe bei Themen wie z.B. Kinderpornographie auf WP eine Neigung, wenn nicht gar ein zwanghaftes Tun dahingehend, alles zu zerquatschen, bis nur noch ein "kann ja alles nicht so schlimm sein" übrig bleibt. Und dass ein NPOV immer nur aus der Sicht derjenigen ein NPOV ist, die ihre eigenen Interessen hier durchsetzen wollen. Wenn du ein echtes Interesse daran hast, aus dem Artikel etwas Vernünftiges zu machen, warum setzt du dich nicht mit dem Bundeskriminalamt in Verbindung? Die haben eine Zentralstelle Kinderpornographie und die Zentralstelle anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD), da sitzen Fachleute, deren Anliegen es ist, das Delikt Kinderpornographie mit all den damit zusammenhängenden Delikten einzudämmen. Da bekommt man Statistiken und Aufklärungsmaterial und sicherlich auch Antworten auf Fragen, und man muss nicht alles zusammenrätseln und nach eigenem Gutdünken niederschreiben. Gruß Nocturne 08:23, 15. Jul 2004 (CEST)

Guten Abend Nocturne! Du hast die Behauptung in den Artikel reingesetzt, also müsstest du auch eine Quelle dafür angeben können (Regierung, Polizei, Fachpublikation?). Es ist ja nicht so, dass Gesetzesverschärfungen immer rational sind. Wir schreiben auch nicht über den Golfkrieg: "Der Irak wurde wegen seiner Massenvernichtungswaffen angegriffen." Die Literaturquellen auf der BKA-Webseite habe ich auch durchsucht, aber nichts aktuelles (bzw. aus den 1990ern) über Pornographie gefunden. Das statistische Bundesamt schlüsselt leider auch nicht nach Verbreitung und Besitz auf [[LINK]].
Nachdem der Strafrahmen für Verbreitung und Besitz unterschiedlich ist, muss die Polizei immer noch versuchen die Verbreitung nachzuweisen. Es ist auch unlogisch, für den Besitz eine andere Strafe zu fordern, wenn darüber nur indirekt die Verbreitung bestraft werden soll, oder ging es eher darum die Kinderpornographie einziehen zu können? Hier ist der Text im Artikel nicht schlüssig. --Mondlichtschatten 21:45, 15. Jul 2004 (CEST)

Also, dass wir jemanden, der nicht verurteilt werden konnte, nicht Händler nennen dürfen, dazu brauch man kein BKA... --Eike sauer 10:22, 15. Jul 2004 (CEST)

"Im Zweifel für den Angeklagten." Find ich nicht theoretisch. --Eike sauer 15:01, 28. Jun 2004 (CEST)
Genau. Und einen nicht verurteilten Drogendealer darf man auch nicht Dealer nennen, sondern "des Verstoß gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Verdächtiger". --Jofi 10:37, 15. Jul 2004 (CEST)
Nur so zur Sicherheit, falls das ein Scherz sein soll: Genau so ist es. --Eike sauer 10:43, 15. Jul 2004 (CEST)
Nur so zur Sicherheit, das weiß ich auch. Bezeichnend für diese Diskussion ist, dass meine Bemerkung nur auf ein Textteil bezogen wird und nicht auf das Ganze. Der Artikel Kinderpornographie ist NPOV und wer daran gestrickt hat, lässt sich herauslesen. Aber vielleicht ruft ja jemand mal das BKA an wegen der Zahlen, die Mondlichtschatten haben will. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 11:11, 15. Jul 2004 (CEST)

These?

Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstellt und installiert, wie sie sich schon am Titel der PorNO-Kampagne ablesen lässt, ist deshalb eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen.

Fragen zu diesem Satz:

  • Von wem stammt die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstellt, bzw. in welche Aussagen Schwarzers interpretiert der/die Autor/in des Absatzes dies hinein?
  • Wurde bei dieser Interpretation beachtet, dass Schwarzer den Begriff "Pornografie" anders definiert, als hier im Artikel?
  • Und noch eine persönliche Frage, rein interessenhalber: Wie kommt man auf die Idee, aus dem Titel "PorNO" irgend etwas anderes herauszulesen als eine Ablehnung von Pornografie?
--Katharina 12:46, 15. Nov 2004 (CET)

Bild

Was hat das Bild hier eigentlich verloren, kann das nicht mal jemand rauslöschen? Das ist ja wohl ganz eindeutig Werbung, die gute Frau hat sogar die Internetadresse deutlich lesbar auf dem T-Shirt stehen. Boogieman95028 Signatur nachgetragen ...Sicherlich Sicherlich 15:33, 19. Mär 2005 (CET)

warum sollte es raus? ... die werbung ist IMO nicht so wild; ist Jimmys Unternehmen und die waren so nett ein paar Bilder zur Verfügung zu stellen; IMO sehr praktisch, da wir so an Bilder von Pornostars kommen die wirklich GNUFDL sind und die auch nicht pornografisch sind ...Sicherlich Sicherlich 15:33, 19. Mär 2005 (CET)
aber auf :commons:Bomis gibt es noch mehr Bilder; kannst ja eins auswählen wo du keine werbung siehst ...Sicherlich Sicherlich 15:35, 19. Mär 2005 (CET)

Stimmt. Ich ging davon aus Bomis.com wär eine von diesen ominösen Zahlpflichtigen Pages. Boogieman95028

@Sicherlich: Du hast nicht zufällig Connections zu dem Typen? Ich bräuchte nämlich noch ein Wet-T-Shirt für T-Shirt. Gruß, Flominator 00:20, 20. Mär 2005 (CET)
@ B.M. alles klar! af jeden fall gut das du wachsam durch die WP surfst!! @ Flominator: lol ... nein habe ich nicht sorry ... gibts auf :commons:Bomis keins? die kannst du direkt hierher verlinken ;o) ... wenn nicht frag doch mal auf der diskussionsseite dort nach (möglichst auf englisch) ...Sicherlich Sicherlich 08:39, 20. Mär 2005 (CET)

Schade! Ich habe auf Anhieb kein aussagekrätiges gefunden. Habe ich gerade gemacht! Gruß, Flominator 09:42, 20. Mär 2005 (CET)

Ich bin zwar allgemein auch für die Bebilderung von Artikeln. Aber gegen das von Silvia hier in diesem Artikel bin ich trotzdem. Nicht wegen Werbung, aber es hat IMO einfach nichts zum Thema beizutragen. --Jailbird 17:18, 29. Mai 2005 (CEST)

Hast du irgendwo eins gesehen, was besser wäre? Dann nur her damit!--Flominator 20:03, 29. Mai 2005 (CEST)

Nein, habe ich nicht. Ein wirklich passendes zum Artikel fiele ja wohl selbst unter Pornografie. Das zweite (von „Merkur und Herse“) ist passend, wenn auch nicht sehr „detailiert“. Aber Silvias Bild ist doch wohl nur für Artikel zum Thema Frau oder T-Shirt (neben dem zu Silvia Saint selbst) geeignet. --Jailbird 00:37, 31. Mai 2005 (CEST)

Sie ja nicht einfach nur Frau in T-Shirt, sondern Pornodarstellerin. Unpassend finde ich das Bild jedenfalls nicht ... Wie wäre es mit ein paar historischen Bildern wie :Bild:Pompeii-wall painting.jpg oder :Bild:ChinaScrollPN3.jpg? --Kh80 Kh80 01:09, 31. Mai 2005 (CEST)

Natürlich ist sie auch das, aber was bringt das Bild? Vermittelt es dem Leser, wie so eine Pornodarstellerin nun aussieht? Gut, prinzipiell bräuchte der Artikel überhaupt keine Bebilderung, denn was an Sex in Nahaufnahme ist unvorstellbar? Aber das Bild :Bild:ChinaScrollPN3.jpg kann ich mir gut als Ersatz im Artikel vorstellen. --Jailbird 18:16, 31. Mai 2005 (CEST)

Ich hätte das obere zwar besser gefunden, aber ist wurscht. Ich mache es mal etwas größer. Hat keiner Lust, sich dem Doppeleintrag anzunehmen? --Flominator 19:07, 1. Jun 2005 (CEST)

Ich find's besser weil man mehr sieht (was ja grob gesagt der Unterschied zur Erotik ist). Dargestellt ist zwar nur ein Schwulenporno (nur, weil es eben nur einen Spezialfall darstellt), aber besser als nix.
Aber genau um das zu diskutieren hab' ich das Bild auch nicht einfach ausgetauscht. Aber D meinte ja, es ist genug gesabbelt worden. --Jailbird 23:13, 1. Jun 2005 (CEST)

Was ist denn nun mit den Bildern? Kenwilliams ist anscheinend für das Bild dieser Scherbe mit irgendwas (für mich absolut nicht erkennbares) drauf. Aber Phrood mag hier anscheinend weder Wandgemälde noch Scherben, oben angeführte hat er ja nach kurzem auch raus weil nicht hart genug (Bilder raus da "Erotik" und nicht Pornographie). --Jailbird 6. Jul 2005 01:01 (CEST)

Leute, es ist nicht möglich in diesem Artikel Bilder zu integrieren, die nicht nur den Text auflockern, sondern auch zum Verständnis beitragen. Ich finde, Kunst sollte hier nicht rein, sonst kommt noch jemand auf die Idee, das wären Pornos. Phrood 6. Jul 2005 11:45 (CEST)

Gut, dann bleibt aber auch Kenwilliams' Scherbe draußen. --Jailbird 6. Jul 2005 21:12 (CEST)

Ich habe das Bild entfernt. IMHO ist es unsensibel und geschmacklos, in diesen Artikel Bilder von alten Steinchen und Vasen einzufügen (auch im Abschnitt "Geschichte"); sowas ist wohl kaum nach geltendem Recht "Pornografie". Ich vermute, daß es erst mit Aufkommen der Fotografie nicht durch Kunstfreiheit gedeckten Hardcore gab. Phrood 7. Jul 2005 20:52 (CEST)

Gonzo

Servus, irgendwie passen die Beschreibung hier und auf der verlinkten BKL nicht zusammen! Was ist nun Gonzo? --Flominator 13:57, 27. Mär 2005 (CEST)

Kulturelle Relativierung

Der Beitrag "Kulturelle Relativierung" ist meiner Meinung nach unausgewogen und verworren.
Der zweite Absatz z.B. ist nicht nur in grammatikalischer Hinsicht sinnlos:
Lehrt uns die Begegnung mit anderen Kulturen in der Postmoderne, dass es unzweckmäßig ist, ethnozentrisch auf einer eigenkulturellen Interpretation von Sachverhalten zu beharren, ohne andere Perspektiven zur Kenntnis zu nehmen, betrachten wir nun also die Darstellung sexuellen Geschehens von einer Aussenperspektive. So werden wir bemerken, dass diese, mit wenigen Einschränkungen, zuminddst in der vormodernen Welt, in den meisten Kulturen keinen Anstoß erregte, mindestens aber solange, als Nacktheit nicht mit Scham verbunden werden musste, wie dies seit der Biedermeierzeit bei uns von klein auf verinnerlicht wird.
Also- wir legen unsere "ethnozentrische" Sichtweise ab (Postmoderne...) und erkennen: Pornographie war in den meisten Kulturen akzeptiert, zumindest in der vormodernen Zeit und zumindest dort, wo Nacktheit keine Schamgefühle auslöste. Aha...
Statt einer umfassenden Darstellung der Einstellung zur Pornographie in anderen Kulturen, was ja interessant wäre, folgen im Weiteren nur ein paar Beispiele für Pornographie in der Antike und einige Abschweifungen zu verschiedenen Themen (Sexualpraktiken, "Neoliberalismus",...) Also: Dieser Beitrag ist nicht enzyklopädiewürdig und sollte gelöscht werden! Gleiches gilt für das "illustrierende Foto" - was soll man dadurch erfahren? Wie ein Pornostar aussieht? Tolstjak

den Absatz finde ich auch komisch ... Verändern oder löschen würde mir nicht weh tun ;o) ... das bild find ich schon sinnvoll zu behalten; vielleicht erinnert es den einen oder anderen, dass hier keine Pornobilder erwünscht sind (und so mit Bild machts auch nen guten ersten eindruck IMO) ...Sicherlich Sicherlich 12:02, 31. Mär 2005 (CEST)

Ich erlaube mir, den Abschnitt zu löschen, weil ich keinen Wert für den Artikel erkenne:
  • Erster Absatz: Es wird wortreich erklärt, dass sexuelle Darstellungen in verschiedenen Kulturen verschieden behandelt werden. – Darauf sollte man allenfalls hinweisen, wenn man auch auf die Situation in den anderen Kulturen eingeht. Und auch dann genügt ein kurzer Satz.
  • Zweiter Absatz: Danach wird erklärt, dass man Pornografie aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten sollte. – Genauso überflüssig.
  • Schließend soll der Eindruck vermittelt werden, dass sexuelle Darstellungen anderswo ganz okay waren, jedoch "mit wenigen Einschränkungen, zumindest in der vormodernen Welt, in den meisten Kulturen [...] mindestens aber solange [...]". – Aha ...
  • Dritter Absatz: Die Behauptung, dass "zu jeder anderen Zeit" sexuelle Darstellung "wünschenswert" waren, kann man wohl kaum halten.
  • Es wird auch behauptet, dass "sexuelle Aktivitäten der griechischen Antike" immer "pornografisch orientiert" gewesen seien. – Der sexuelle Akt (auch wenn man das Licht anlässt) ist nicht pornografisch, allenfalls dessen Darstellung.
  • Vierter Absatz: Es wird von Zirkusspielen gesprochen. – Kontext?
  • Es werden römische Keramiken erwähnt. – Darauf könnte man tatsächlich eingehen, aber der Absatz gibt kaum Informationen dazu wieder.
  • Es werden "Baubo-Darstellungen an Kirchen" erwähnt. – Details? Beispiele?
  • Fünfter Absatz: Kein Wort über Pornografie.
  • Sechster (letzten) Absatz: Dort heißt es sinngemäß: Die Leute haben mehr Oralverkehr. Das belegt, dass sie auch mehr Pornografie konsumieren. – Das ist abwegig.
  • Außerdem finden sich dort wüste Spekulationen über die weitere Entwicklung der Akzeptanz von Pornografie.
  • --Kh80 Kh80 18:35, 3. Apr 2005 (CEST)
  • Kritik zum Löschvorgang: Manche dieser Gegen-Argumente, die die Löschung des Abschnitts begleitet haben, überzeugen auch nur soweit wie "ahas" eben Überzeugungskraft besitzen. - Absolut nachvollziehbar ist allerdings, dass ein höheres Niveau verlangt wird. Gemessen an den oben gefundenen Forderungen sollten derzeit wirklich viele der Wikipedia-Artikel gelöscht werden.

    Auch die unausgewogenen Anteile unseres Pornografie-Artikels, d. h. diejenigen, die eine Argumentation versuchen, statt nur aufzuzählen, sollten raus. Sie sind zwar im Brustton wirklicher Überzeugtheit geschreben, aber voller unbelegter Behauptungen (trotz Berufung auf Untersuchungen) jammervoll subjektiv.

    Ich denke, wenn wir so eine Enzyklopädie gemeinsam produzieren, m ü s s t e n wir versuchen, duldsamer gegen subjektiv als ungeeignet empfundene Abschnitte zu verfahren und statt schneller Löschung eben korrigieren oder Passagen herausnehmen usw. - Wie andere bin ich auch der Meinung, dass solange wir nichts Besseres haben, auch mangelhafte Beiträge dabeibleiben sollten. Sonst wird dieses Unternehmen Wikipedia zunehmend langweiliger, steriler, redundanter. Wie eben unserer bürokratischer Pornografie-Artikel...

    Das Problem ist der mangelnde Bezug zum Thema: In einen Abschnitt über den Umgang anderer Kulturen mit Pornografie (bzw. mit sexuellen Darstellung) gehören Informationen darüber, wie andere Kulturen mit Pornografie (bzw. mit sexuellen Darstellung) umgehen. Stattdessen wurde in dem Abschnitt zwei Absätze lang der Ethnozentrismus abgehandelt, es wurde über das Sexualverhalten in früheren Zeiten geschrieben, ohne einen Kontext zur Pornografie herzustellen, und so weiter.
    Der Abschnitt zieht den Artikel in die Länge, ohne dessen Informationsgehalt (in Bezug auf das Thema des Artikels) zu erhöhen. --Kh80 Kh80 17:34, 7. Apr 2005 (CEST)

    Sub-Genres

    Die Subgenres werden auch ausführlich in Pornofilm beschrieben. Wäre es nicht pratischer, das vielleicht sogar in einen ganzen Artikel auszulagern? Gruß, Flominator 17:02, 3. Apr 2005 (CEST)

    Was haltet ihr davon, Sub-Genres und Praktiken aufzuteilen ? In den Genres würden dann nur die "echten" Genres bleiben, und Kleinigkeiten bzw. dargestellte sexuelle Praktiken würden in einen extra Artikel wandern. Auf den könnte man sich dann aus Pornofilm UND aus Pornografie beziehen. pnx 22:21, 8. Apr 2005 (CEST)

    Hört sich nicht schlecht an. Nach welchen Kriterien würdest du die Trennung vornehmen? --Flominator 13:00, 9. Apr 2005 (CEST)

    Nun ja, Genres wäre alles, was die Art und Weise des Films bezeichnet, z.B. "Amateur", "Voyeur", etc.. Tätigkeiten, b.z.w. Praktiken wäre demnach alles, was man tun kann, z.B. DeepThroat, Bukkake u.ä. Schliesslich können die Praktiken auch im privaten Umfeld vorkommen, sodass man auf sie verweisen könnte. Das Genres im privaten Bereich ausgelebt werden, wage ich mal zu bezweifeln ;) -- Pnx 00:52, 21. Apr 2005 (CEST)

    Das ist eine schöne Aufteilung. Meinst du, wir kriegen die Liste so in Pornofilm sortiert? Ich würde mich freuen, wenn du dort mal ein Gück versuchen würdest, da ich da gerade erneut aufgegeben habe. --Flominator 18:00, 21. Apr 2005 (CEST)

    Wieso hast du aufgegeben ? --Pnx 02:54, 5. Mai 2005 (CEST)

    Ich finde einfach keinen richtigen Anfang. Versuch du doch mal bitte, die Auflistung etwas zu sorieren. --Flominator 11:59, 5. Mai 2005 (CEST)

    Codes

    Servus, hat denn keiner ein paar Beispiele für die erwähnten Codes? --Flominator 20:32, 9. Apr 2005 (CEST)

    Die habe ich. (Von mir stammt der ganze Abschnitt über pornografische Texte.) Ich hatte mal angefangen, eine ausführliche englische Liste zu übersetzen – direkt verlinken dürfen wir das nicht –, aber dann kamen mir Zweifel, ob das in einer Enzyklopädie sinnvoll ist, oder ob das vielleicht bei den illegalen Praktiken sogar zu Problemen führen könnte. Aber wenn das gewünscht wird, kann ich natürlich Beispiele anbringen und dabei die allzu kontroversen Themen aussparen. --Eldred 17:00, 12. Apr 2005 (CEST)

    Das fände ich schon irgendwie schön, weil ich kann mir da nicht wirklich was drunter vorstellen! --Flominator 20:51, 18. Apr 2005 (CEST)

    Okay, aber das kommt wohl erst in den nächsten Tagen. --Eldred 12:38, 20. Apr 2005 (CEST)

    Geschichte

    Nachdem jemand dieses Bild eingefügt hat, stellt sich mir eine Frage: Weiß denn niemand etwas über die Geschichte der Pornografie zu schreiben? --Flominator 13:32, 1. Mai 2005 (CEST)

    Meines Wissens taucht die Pornografie erst mit der Zivilisation auf. Auf steinzeitlichen Höhlenzeichnungen finden sich keine pornografischen Darstellungen (wohl aber darstellungen von Männern mit erigiertem Penis) des Geschlechtsaktes. NPD-Stammwähler


    Studie zur Wirkung von Pornographie auf Kinder

    Aus der Aussage, 90% der Sexualstraftäter unter 10 Jahren (habe ich das richtig verstanden?), die an der genannten Studie teilgenommen haben, hätten Zugang zu Pornographie gehabt, lässt sich keinesfalls schließen, Pornographie hätte einen negativen Einfluss auf das Sexualverhalten von Kindern. Außerdem beschreibt der Artikel, auf den verwiesen wird nur, dass die Zahl der Kinder, die Zugang zu Pornographie haben zunimmt, nicht aber, dass dies eine schädliche Wirkung habe.

    Abschnitt "Definition pornographischer Beschreibungen"

    Der Unterschied zwischen einem Text, der pornografisch ist, und einem Text, der Pornografie beschreibt, ist so trivial, dass es keiner Erklärung bedarf. Außerdem ist der Abschnitt inhaltlich falsch: Ein Text ist nicht deswegen pornografisch, weil er wertende oder obszöne Begriffe enthält. Ich entferne den Abschnitt daher. --Kh80 Kh80 13:52, 29. Mai 2005 (CEST)

    Siehe auch 80.218.240.5. Da hätte ich mir den Kommentar ersparen können. ;-) --Kh80 Kh80 14:00, 29. Mai 2005 (CEST)

    Liebe KH80. Offenbar ist der Unterschied doch nicht so trivial. Kannst Du mir z.B. sagen, was an folgendem Text pornographisch ist:

    An anderer Stelle (01:15:34) sieht man den Haupdarsteller beim Praktizieren einer bewusst ästhetisierend inszenierten Golden Shower, ähnlich nur noch zu sehen in dem themenverwandten Streifen "Les nuits Fauves" (1992) von Cyril Collard, in dem der Hauptdarsteller und Regisseur sich auch selbst spielt und der in Frankreich ab 12 Jahren, in Deutschland überraschenderweise von der FSK erst ab 18 Jahren freigegeben ist, obwohl er viel weniger Penisse prominent zur Schau stellt. Irritierend ist auch die Zurschaustellung extrem grosser erigierter Penisse bei diversen Sexspielen (inkl. desjenigen des Hauptdarstellers) bei einem ab 16 Jahren zugelassenen Film, was einen etwas ratlos lässt hinsichtlich der sonst korrekt rigiden Praxis der FSK.

    Und nichts ist so trivial, als dass es nicht einer Erklärung bedürfte. Darf ich fragen, weswegen ein Text denn pornograpisch ist, wenn er nicht deswegen pornografisch ist, weil er wertende oder obszöne Begriffe enthält. Ich suche schon lange nach einer Definition.

    Ich habe nicht behauptet, dass Dein Text pornografisch ist. Zu Deiner anderen Frage: Das kann man nicht so einfach sagen. Eine Definition aus der Rechtsprechung findest Du unter Pornografie#Definition. --Kh80 Kh80 15:48, 29. Mai 2005 (CEST)

    Zunächst danke für den Kommentar. Würdest Du sagen, dass der o.a. Text nicht pornographisch ist? Und: In Homo-Pornos ist der Gebrauch von Verhüterli üblich, allerdings nur bei ungefährlichen Praktiken (vgl. Empfehlungen der AIDS-Hilfe); danach ist nur gefährlich: geniital-anale Penertation, auch ohne Ejakulation. Der Rest ist ungefährlich, wenn Safer Sex praktiziert wird. Mein Hinweise, dass die Studie nicht nach den vorgenommenen Praktiken unterscheidet und den Du gelöscht hast, ist wichtig. Wenn mich jemand fragt, benutzt Du beim Sex ein Kondom, dann sage ich "nein", weil ich keine benutze. Ich muss aber keine benutzen, weil ich Vaginal und Analverkehr (aktiv und passiv) nicht praktiziere. Got it? Ich suche Dir die Studie mal raus, die bewiesen hat, dass die Fragestellung hier falsch ist. Warum kommen die Cum-Shots weg? Packst Du meinen Passus wieder rein? Und bitte antworte auf meine erste Frage.

    • Wieviele Pornodarsteller praktizieren denn nie Vaginal- oder Analverkehr? Das dürfte eine sehr unbeachtliche Zahl sein. Daher halte ich den Satz für irreführend, zumindest aber für überflüssig.
      Zu dem gelöschten Abschnitt: Sorry, das war nicht beabsichtigt – manchmal spielt die Software hier etwas verrückt. Ist wieder drin.
      Zu Deinem oben zitierten Text: Pornografisch wird er wohl nicht sein. (Das heißt aber nicht, dass er in dieser Form geeignet für einen enzyklopädischen Artikel ist.) --Kh80 Kh80 17:06, 29. Mai 2005 (CEST)

    @Kh80 Ist mein obiger Beitrag denn wertend? Mit wurde Pornographie und Wertung vorgeworfen. Dass er nicht in eine Enzyklopädie passe, war kein Thema. Siehe "Taxi zum Klo" samt Diskussion. Zur Pornographie: in schwulen Pornos tragen bei Analverkehr *alle* Darsteller Kondome (ich rede von nach ca. 1990 produzierten Pornos). Das liegt daran, dass Schwule schon früh für den Umgang mit AIDS sensibilisiert wurden. Ich finde diesesn Passus, den Du auch rausgeschmissen hast, ebenfalls wichtig und bitte um Wiederherstellung.

    In dem Text kommen schon Wörter und Formulierungen vor, die eher nicht in einen Artikel passen ("überraschenderweise [...] Irritierend [...] ratlos"). Schau Dich doch mal ein bisschen im Handbuch um, und lies vor allem "Wie schreibe ich gute Artikel".
    Zu den Schwulenpornos: Danke für den Hinweis, ich hab's im Abschnitt erwähnt. --Kh80 Kh80 02:19, 30. Mai 2005 (CEST)

    Danke für die Ausführlichkeit. Ich habe in dem Artikel zur P. noch einen Tippfehler und einen sachlichen korrigiert. "bareback" = Analverkehr ohne Gummi. Zudem wird *nur* bei A-Verkehr ein Kondom gebraucht, bei keiner anderen Praktik sonst.

    Verfassungsbeschwerde

    • "Derzeit läuft gegen das Pornographieverbot nach §184 StGB eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, da es allgemein angezweifelt wird, dass Pornographie jugendgefährdend ist." ([LINK])
    • "Derzeit liegt gegen das Pornographieverbot nach §184 StGB eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, da wissenschaftliche und jurisitische Experten (wie z.B. Prof. Dr. Schumann, Uni-Leipzig) dass Pornographie jugendgefährdend ist." ([LINK])

    Den Abschnitt entferne ich, da sich keine Relevanz dieser Verfassungsbeschwerde ergibt und da Nullfuenf das Thema anscheinend auch nicht näher erläutern kann. Beim BVerfG werden jährlich um die 5.000 Verfassungsbeschwerden eingereicht – von denen nicht mal 3% erfolgreich sind. Der Hinweis auf die "juristischen Experten" und die Erwähnung der Verfassungsbeschwerde erweckt beim Leser den Eindruck, dass es tatsächlich die allgemeine Meinung sei, dass Pornografie nicht jugendgefährend ist. Das stimmt nicht. Der Abschnitt ist daher POV. Siehe auch Nullfuenf--Kh80 Kh80 20:06, 5. Jun 2005 (CEST)

    So ein Unsinnvon "Kh80". Diese Verfassungsbeschwerde ist die erste gegen das Pornoverbot seit 30 Jahren und wird von den Marktführern in Deutschland untersützt. Und es steht auch außer Frage, dass Prof. Dr. Schumann (Mitgründer der FSF) einer der anerkanntesten Experten in Deutschland zu diesem Thema ist. Und es ist auch allgemeine Meinung unter Experten, dass Pornographie NICHT jugendgefährdend ist. Es st allgemein nachgewiesen, dass es keinen einzigen Beweis für einen jugendgefährdenden Einfluss gibt. Kh80 steht mit seiner Meinung, Pornos seien gefährlich und würden die Jugend verderben, isoliert da. -nullfuenf

    Nullfuenf: Wollen Sie das gleiche Spielchen wie bei Adult Verification System und Peter Huth jetzt nochmal durchspielen?
    Enzyklopädien sind für lange Sicht geschrieben. Wenn die Verfassungsbeschwerde durchkommt, ist jede Menge Zeit, diesen Aspekt einzuarbeiten. Vorher ist es schlichtweg irrelevant - genau wie bei ALLEN ANDEREN Verfassungsbeschwerden. Interessant wäre VIELLEICHT ein Link mit der dokumentierten Verfassungsbeschwerde zum Nachlesen, allerdings unter dem Punkt Weblinks und auch dann nur, wenn sie wesentliche weiterführende Informationen enthält und wichitige ist als Tausende andere Links zum Thema. Für Sie sollte die Dokumentation kein Problem sein, da Sie die Verfassungsbeschwerde ja selbst eingereicht haben, nicht?
    Kh80 hat auch nirgends geschrieben, dass Pornos die Jugend verderben. Lesen Sie nochmal Wikipedia:NPOV. Sie vertreten eine Meinung, die sie fälschlich als Allgemeingut ausgeben. Das können Sie auf Ihrer eigenen Webseite, aber nicht in der Wikipedia.
    Wikipedia ist nicht die Privatseite von Erodata und wir sind auch keine bezahlten Lakaien von Coolspot oder Jugendschutz.Net. Akzeptieren Sie das nun oder nicht? --MA5 22:17, 5. Jun 2005 (CEST)

    Unglaublich, wie hier unbestrittene Tatsachen gelöscht werden: "Es ist zumindest eine unbestrittene Tatsache, dass es keinen Beweis für eine schädliche Wirkung von einfacher Pornographie auf Jugendliche gibt. Das Pornographieverbot basiert daher seit den 70er Jahren (Urteil des BVerfG) auf einer Einschätzung des Gesetzgebers, welche laut BVerfG zu überprüfen sei. Dieser Aufforderung ist in den letzten 30 Jahren nicht nachgegangen worden. In der Anhörung um die Neufassung des §184 StGB haben nahezu alle Experten eine Schädlichkeit bestritten." Dieser Absatz ist historische Tatsache und hat sich so ereignet. Ich habe hier eine NEUTRALE Übersicht über die Geschehnisse bei der Gesetzgebung gegeben und schon kommen ein paar GUTMENSCHEN und betreiben Geschichtsfälschung mit dem Argument der "political correctness". So bekommt Wikipedia sicher nicht den Grimme-Preis ... Und, MA5, bei dem Thema "AVS" mussten Sie ja zugeben, dass Sie Fehler gemacht haben und subjektiv gehandelt haben - nullfuenf

    Nein, das musste ich nicht. Ich hab an einem Punkt in der Diskussion ein falsches Wort benutzt, Sie haben jedoch fortgesetzt und grob gegen sämtliche wichtigen Wikipedia-Regeln verstoßen. Hören Sie endlich mit Ihren Lügen auf. --MA5 22:47, 5. Jun 2005 (CEST)

    Hört auf euch zu beschimpfen und versucht es mal mit sachlichen Vorschlägen. Hadhuey 22:53, 5. Jun 2005 (CEST)

    Sorry, aber in Punkto Beschimpfungen war ich SEHR im Rückstand. Ich habe Nullfuenf sehr ausführlich die Grundlagen der Wikipedia erklärt, argumentiert, begründet, gefragt und soweit möglich seine Informationen in Artikel eingearbeitet. Wenn er dann aber kurzerhand an anderer Stelle POV einstellt, mit Beleidigungen fortfährt und falsche Behauptungen verbreitet (Guck Dir mal Diskussion:Adult Verification System an) muss auch mal ein Schlussstrich gezogen werden. --MA5 22:58, 5. Jun 2005 (CEST)

    Deine Ergänzungen waren POV und teilweise falsch. Es ist falsch, dass in ganz Europa – nur nicht in Deutschland – Pornografie frei verkäuflich wäre. Und wenn es die allgemeine Meinung wäre, dass § 184 StGB gegen das Grundgesetz verstoßen würde, würden die deutschen Gerichte diesen Paragrafen auch nicht anwenden. Im übrigen dient der § 184 StGB nicht alleine dem Jugendschutz.
    Grundsätzlich bin ich ja froh, wenn der Artikel erweitert wird. Daher noch einmal meine Bitte um fundierte Informationen: Wer ist der Beschwerdeführer? In welchem Grundrecht fühlt er sich verletzt? Was sind die genauen Umstände? Was meinst Du bitte mit "umfangreich"? Gib bitte auch eine Quelle an ... Und gib bitte ebenfalls an, auf welche Entscheidung des BVerfG aus den 70ern Du Dich genau beziehst. --Kh80 Kh80 23:11, 5. Jun 2005 (CEST)

    Jugendgefährdend oder nicht. Tatsache ist, dass sich der Zugriff von unter 18-jährigen auf pornographisches Material nicht verhindern lässt. Verzeiht bitte, wenn ich nicht mit juristischen Fachausdrücken um mich werfe, aber ich drücke mich gerne für jeden verständlich aus. Ich verweise auch nicht auf Quellen, sondern erläutere lediglich Fakten. Es wird den Menschen sehr leicht gemacht, Zugriff auf pornographisches Material zu erlangen. Die richtigen Worte als Suchbegriffe, ein paar Mouseklicks und schon hat man sich im Endeffekt strafbar gemacht. Sharing Communities und LAN-Partys verbreiten die Downloads unter den Leuten. Dort werden diese Materialien zum größten Teil gratis verbreitet und da wird keiner gefragt ob er schon 18 ist oder nicht. So wird aus einer kleinen Flamme ein Waldbrand. Darüber würde ich mich an eurer Stelle mehr Sorgen machen als um die Auswirkungen auf Jugentliche. Kein Mann mit einem Funken Menschlichkeit wird glauben, dass sich ihm Frauen so willen- und schamlos unterwerfen. Pornos sind männliche Illusionen und keine Dokumentation vom waren Leben und die Intelligenz diese Erkenntnis zu erlangen traue ich Jugendlichen sehr wohl zu. Zumal diese Illusionen von der Gesellschaft ohnehin zerschlagen werden. Es sind vor allem die Eltern die das Weltbild eines Kindes prägen und nicht eine Stunde vor Computer oder Fernseher. Ich will die Pornographie nicht verteidigen weil ich die Botschaft der Unterwerfung der Frau nicht gutheiße und genau so wenig will ich sie verurteilen, denn ich muss sie mir ja nicht unbedingt ansehen. Lenkt eure Aufmerksamkeit auf wichtigere Dinge und setzt der Jugend mehr Respekt und Vertrauen vorraus, denn sie sind eure Zukunft.

    Sperrung

    Ich habe den Artikel wegen mehrfacher Reverts gesperrt. Bitte einigt euch hier über eine Formulierung und lasst den artikel Danach wieder freigeben. Hadhuey 22:41, 5. Jun 2005 (CEST)

    Historische Tatsache: "Es ist zumindest eine unbestrittene Tatsache, dass es keinen Beweis für eine schädliche Wirkung von einfacher Pornographie auf Jugendliche gibt. Das Pornographieverbot basiert daher seit den 70er Jahren (Urteil des BVerfG) auf einer Einschätzung des Gesetzgebers, welche laut BVerfG zu überprüfen sei. Dieser Aufforderung ist in den letzten 30 Jahren nicht nachgegangen worden. In der Anhörung um die Neufassung des §184 StGB haben nahezu alle Experten eine Schädlichkeit bestritten." - nullfuenf

    Es gibt aber auch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ungefährlichkeit von Pornografie. Daher darf der Gesetzgeber die Verbreitung von Pornografie beschränken (vgl. "Josefine Mutzenbacher", BVerfG 83, 130, 141). --Kh80 Kh80 00:26, 6. Jun 2005 (CEST)

    Die Mutzinger-Entscheidung klingt für mich relevant, wir müssen nur sehen, wo wir sie einbauen. Jetzt können wir noch raten, welches Urteil aus den 70er Jahren gemeint gewesen sein könnte. Eine interessante Fundstelle könnte dieses Urteil sein. --MA5 00:59, 6. Jun 2005 (CEST)

    Da hier nicht mehr weiter diskutiert wurde, gebe ich den Artikel probeweise wieder frei. Sollte es zum oben angesprochenen Punkt den Ansatz eines neuen Edit-Wars geben, werde ich den Artikel wieder in der jetzigen Version sperren.--Berlin-Jurist 21:45, 14. Jun 2005 (CEST)

    Doppeleintrag

    Ich bin noch immer der Meinung, dass große Teile von Hardcore-Porno nach hier bzw. nach Pornofilm gehören. Außerdem habe ich gerade den Teil mit HIV nach Pornofilm verschoben. Eventuell sollten wir mit Fernsehen genauso verfahren? Was meint ihr dazu? --Flominator 10:35, 16. Jun 2005 (CEST)

    Ohne großer Porno-Experte zu sein: Ich denke, dass alle drei Einträge eine Eigenständigkeit haben, die sich natürlich in bestimmten Bereichen überschneidet. So stellt der Pornofilm eine Filmgattung dar, in der der Hardcore-Porno als Subgenre existiert, eine Zusammenlegung entspräche also etwa der Zusammenlegung von Dackel und Hund. Natürlich treffen alle Eigenschaften des Pornofilms auf den Hardcore-Porno zu, im Umkehrschluß ist dies aber nicht der Fall, da die spezifischen Eigenschaften des Hardcore nicht auf die Filme anderer Subgenres zutreffen. Redundanzen sind unumgänglich, sollten aber im Rahmen gehalten werden, eine 1:1-Spiegelung existiert aber imho auch aktuell nicht. Der Artikel Pornografie greift dagegen eine Problematik auf, die zwar auch den Pornofilm und dessen Subgenres betrifft, sich aber viel weiter auswirkt, angefangen von einer grundsätzlichen Definition und Abgrenzung zur Erotik über verschiedenen Darstellungsformen der Pornografie bis hin zu gesellschaftlich und strafrechtlich relevanten Punkten. Die im letzten Punkt vorhandenen Implikationen treffen natürlich in besonderem Maße auf die Hardcore-Darstellung zu, deshalb müssen sie auch dort erwähnt werden, also auch hier sind Redundanzen unumgäglich. Imho sind alle drei Artikel in ihrer aktuellen Formn eigenständig und sollten in ihre jeweils spezifische Richtung ausgebaut werden, eine Zusammenlegung halte ich für grundsätzlich falsch an dieser Stelle. Gruß -- Achim Raschka 10:56, 16. Jun 2005 (CEST)
    In anderen Artikeln, wie z.B. Haschisch, gelingt es aber auch, Redundanzen zu vermeiden. Wir könnten ja z.B. schreiben, dass der Pornofilm ein Film mit Pornografie ist und dann in diesem Artikel Hardcore, Softcore und Sexfilm unterscheiden, von denen zumindest die beiden letzten sehr kurz sind. Dadurch lassen sich die Genres nur einmal erwähnen und man könnte die Geschichte nach hier und im Tausch dafür das Fernsehen nach dort verschieben. Außerdem versteht unter Pornofilm eh fast jeder Hardcore, glaube ich! --Flominator 18:28, 16. Jun 2005 (CEST)
    Unabhängig von der Frage, ob zusammengeführt wird oder nicht, bitte ich zu bedenken, dass aus rechtlicher Sicht die Bezeichnungen problematisch sind: Im Rechtssinne ist Pornografie das, was hier als Hardcore beschrieben wird, Harte Pornografie ist im Rechtssinne aber keinesfalls bloss Hardcore sondern verbotene Pornografie (Sex in Verbindung mit Quälerein etc.). Softcore ist dagegen überhaupt keine Pornografie im Rechtssinne.--Berlin-Jurist 19:16, 16. Jun 2005 (CEST)
    Danke für den Hinweis. Also gibt es eigentlich keinen Softporno, da der nur ein Erotikfilm ist? --Flominator 23:23, 16. Jun 2005 (CEST)
    Softporno ist natürlich unabhängig von der rechtlichen Terminologie als Begriff verbreitet, er ist nur eben im Rechtssinne kein Porno... (Nur mal am Rande: § 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Im Strafrecht, Diebstahl, ist nur die Wegnahme von Sachen strafbar. Deshalb die Strafgerichte: Tiere sind keine Sachen im Sinne des BGB, dies soll aber nur deklaratorisch wirken, daher sind Tiere weiterhin Sachen im Sinne des StGB... so läuft das...) --Berlin-Jurist 23:35, 16. Jun 2005 (CEST)

    Schreibweise

    Schreibweise. Pornograhie scheibt sich laut Duden bevorzugt mit "ph". So wurde der Artikel auch angelegt, so lernen es auch die Schulkinder. Warum soll jetzt die Schreibweise mit "f" bleiben, bloß weil der Benutzer Stern mal in Eigenregie einen Haufen Artikel verschoben hat? LuisDeLirio 5. Jul 2005 12:40 (CEST)
    auf jeden fall darfst du nicht per copy & paste verschieben! lies auch mal Wikipedia:Verschieben dazu! ...Sicherlich Sicherlich 5. Jul 2005 12:45 (CEST)
    dürfen darf er schon, wenn er sich die mühe macht, die history mitzukopieren. aber sinnvoll ist es natürlich nicht. ansonsten bevorzuge ich "ph" habe aber kein besseres argument dafür ;) -- D 5. Jul 2005 12:50 (CEST)
    per copy & paste inklusive history ... hmm ;o) ... er darf klar ... dafür gibts ja den link als lektüre ;) ...Sicherlich Sicherlich 6. Jul 2005 00:37 (CEST)

    Irgendwer ist da wohl nicht auf dem Laufenden. Duden, 23. Auflage, August (oder war es Oktober?) 2004: Pornografie (in rot gedruckt!). Vermerk auf dem Buchrücken: "alle neuen, ab August 2005 für Schulen und Behörden verbindlichen Schreibungen, Trennungen und Regeln rot hervorgehoben". Anm.: An die alte Rechtschreibung klammern sich IMHO fast nur ältere Leute, die keinen Bock mehr haben, Neues zu erlernen. Aber Sprache lebt und ändert sich ständig – und die Kids mit ihr. Apropos: Ich bin bereits 53 ... ;o) RX-Guru 15:13, 22. Jul 2005 (CEST)

    @ Antiphon: "Nach der Rechtschreibreform DARF man Wörter auf -graf mit f schreiben, muss es aber (leider) nicht." Einerseits verteidigst Du den "Anachronismus", andererseits löschst Du ihn wiederholt. Was soll der Kappes? RX-Guru 11:07, 16. Mär 2006 (CET)

    @ RX-Guru Die Schreibweise -graf oder -graph gehört nicht jedesmal in den Artikel, dann müsste man auch bei ALLEN Wörtern die ein -graf/-graph drinhaben einen entsprechenden Eintrag "alternative Schreibweise" machen. Oder humorvoll ausgedrückt: Wenn du bei allen Artikeln wie z.B. Biografie, Fotografie, Telegrafie, Grafologie, Stenograf, usw. in Klammern "Alternative Schreibweise: x-graphie" setzt, dann fände ich es auch hier richtig. Bei den anderen Artikeln wird dies aber i.d.R. nicht gemacht, und deshalb gehört dies hier auch eigentlich nicht hin. --Antiphon 15:42, 16. Mär 2006 (CET)

    Erotikfilm FSK 18?

    Sind Erotikfilme wirklich ab 18? Normalerweise darf man im Fernsehen doch nur FSK 16 zeigen, oder? --Flominator 13:24, 15. Jul 2005 (CEST)

    Habe ich mich auch gefragt. Stand so im Artikel Erotikfilm. Phrood 15:20, 15. Jul 2005 (CEST)

    Ab 18: Darstellungen, in denen sexuelle Handlungen nicht nur vorgespiegelt werden, sondern von den Schauspielern tatsächlich durchgeführt werden, Merkmal ist z.B. ein sichtbarer errigierter Penis.--Berlin-Jurist 01:14, 16. Jul 2005 (CEST)

    Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr dürfen auch Filme ausgestrahlt werden, die FSK ab 18 sind (§ 5 Abs. 4 JMStV). Allerdings gilt das nicht für Pornografie. Die darf grundsätzlich nur ausgestrahlt werden, "wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist" (§ 184c S. 2 StGB). --Kh80 Kh80 01:30, 16. Jul 2005 (CEST)

    Unter Erotikfilmen, die FSK 18 (neue Bezeichnung: keine Jugendfreigabe) sind, versteht man zum Beispiel die meisten Werke von Tinto Brass. Sie sind zumeist auch indiziert, was bei FSK k. J. ja nun nicht mehr möglich ist. Die be-schnittenen Mutzenbacher-Filme von Anno Tobak, Joy und Joan, Emanuela/Emmanuelle usw. Darüber hinaus gibt es auch Erotik-Thriller oder -Actionthriller (Dressed To Kill, Baise-Moi, Naked Weapon etc.), Erotik-Dramen (Spielen wir Liebe, Romance, Irreversible etc.) und diverse andere Erotik-Crossover-Filme (Caligula, Die 120 Tage von Sodom, Geschichte der O etc.). Alle FSK 18, viele indiziert. RX-Guru 14:45, 22. Jul 2005 (CEST)

    Porno bzw. Hardcore

    Kopiert und übertragen aus Diskussion:Pornofilm:

    Der ursprünglich einzig englischsprachige Begriff Hardcore, eigentlich jedoch Hard Core, bedeutet Schotter (z. B. als harter Untergrund im Straßenbau), harter Kern – aber eben auch Pornografie bzw. harter Porno. Verwendet man nun eine Formulierung wie Hardcore-Porno, entsteht ein Pleonasmus à la "Porno-Porno", wie z. B. auch der berühmte Düsenjet (Jet = Düse; also "Düsendüse"). Selbst wenn der Duden einen Hardcoreporno ausdrücklich zulässt. Aber sind die Unkosten im Duden nicht genau genommen auch nur Kosten ...? Dies nur einmal als kleine Anmerkung. ;o) Frohes WP-Schaffen! RX-Guru 14:54, 22. Jul 2005 (CEST)

    Nachtrag: Da ein so genannter Softporno ja gar kein Porno ist, bzw. diese Art der Filme nicht der Pornografie zugerechnet werden, führt sich der Volksmund (wie auch der Duden) mit diesem Begriff selbst ad absurdum. Softporno klingt IMHO immer wie "nur ein bisschen schwanger" sein ... ;o) RX-Guru 13:11, 24. Jul 2005 (CEST)

    Softporno

    Der häufig und gerne verwendete Begriff „Softporno“ ist nicht exakt definiert.
    und
    Für „Softpornos“ hingegen gelten ganz bestimmte Richtlinien;
    Wie kann für etwas das nicht genau definiert ist eine bestimmt Richtlinie gelten? Werden hier doch die Begriffe vermischt oder ist die Richtlinie inkonsequent? --Jailbird 14:22, 24. Jul 2005 (CEST)

    Das sollte man ggf. noch etwas genauer definieren, mit den Gänsefüßchen ist der Ausdruck zumindest nicht "zementiert". RX-Guru 15:14, 24. Jul 2005 (CEST)
    Voilà – ich habe es jetzt noch einmal etwas überarbeitet! RX-Guru 16:27, 24. Jul 2005 (CEST)

    Ist schon viel besser, allerdings doppeln sich die Absätze über Softporno und Sexfilm doch noch immer soweit, dass es Synonyme sind, oder? --Flominator 17:32, 24. Jul 2005 (CEST)

    Hoi Flo! Ist alles nicht so ganz einfach. Am leichtesten wäre es noch, wenn man Erotikfilme als relativ (!) anspruchsvoll und Sexfilme als Klamotten kategorisieren würde, während "Softporno" eigentlich nur ein dummes Wort ist, dass hierzulande leider kategorie-übergreifend verwendet wird. RX-Guru 19:31, 24. Jul 2005 (CEST)

    Eine Unstimmigkeit ist mir aufgefallen: Du bezeichnest Eis am Stiel als "Sexfilm", während er hier als "Erotikfilm" bezeichnet wird. Phrood 19:42, 24. Jul 2005 (CEST)

    Eine reine Anschauungssache verschiedener Autoren! Ich kann die zumeist flachen Sex-Komödien nicht als Erotik begreifen. Doch die Übergänge sind für viele Menschen anscheinend eher fließend. Nichtsdestotrotz muss man hier auch noch unterscheiden. Die ersten zwei bis drei Eis-am-Stil-Filme (Apropos: Bitte beachte, dass ich mich genau an die Bindestrich-Regeln laut Duden halte. ;o)) wurden von den Fans des Genres noch als relativ niveauvoll-witzig betrachtet, die späteren (der 1980er, wie ja auch im Text erwähnt) nur noch als derb-zotig bzw. klamaukig. RX-Guru 23:19, 24. Jul 2005 (CEST)

    Bilder

    Um es mal klarzustellen, das Bild in der Unterrubrik Geschichtliches ist keine Pornografie im heutigen Sinne, derartige Bilder wurden allerdings in der Renaissance als pornografisch angesehen und ihre Macher teilweise auch verfolgt. Da für den Begriff der Pornografie auch das Kriterium "subjektiver Erregungszustände" einbezogen wird, hat heutzutage so ein Bild allenfalls noch dokumentatorischen und ästhetischen Charakter. Ich halte es für sinvoll die Bebilderung auf der Rubrik "Geschichtliches" zu belassen. An diesem Ort ist sie vertretbar. Wenn jemand mal ein Bild findet, dass in der Renaissance "nachweislich" Anlass einer Verfolgung wurde, kann er es ja mit dem Jetztigen austauschen. Solche Bilder sind eine wahre Rarität, und es soll in den Archiven einiger Museen ganz wenige entsprechend verstümmelte (beschädigte) Exemplare geben. -- Hans Bug Hans_Bug/Narrenschiff 09:41, 28. Jul 2005 (CEST)

    Im Abschnitt "Geschichte" wären derartige Bilder noch akzeptabel (mit einer Erläuterung wie "historisch pornographisch" o.ä."). Wäre aber eine Einordnung in Erotik#Geschichte der erotischen Kunst und Pornografie nicht generell vorzuziehen? Phrood 09:55, 28. Jul 2005 (CEST)
    Eigentlich nicht, da gibts eh schon genug Bilder. Außerdem ist das Bild hier weniger künstlerisch wertvoll (worauf man im Artikel "erotische Kunst" vielleicht mehr wert legen sollte), dafür dokumentarischer, was man in der Renaissance so für "Pornografie" hielt. Natürlich passt das Bild inhaltlich zur Rubrik Geschichte, darum habe ich einen erläuternden Zusatz in den Bildtext geschrieben). Der, der das Bild nach oben versetzt hat, wollte dies wohl aus grundsätzlichen Erwägungen zum Seitenaufbau tun (neben das Inhaltsverzeichnis, wo eine Lücke ist). Manchmal hängt es auch vom Browser ab, ob etwas passend oder wie am falschen Platz aussieht. -- Hans Bug Hans_Bug/Narrenschiff 12:40, 28. Jul 2005 (CEST)
    Mit dem Zusatz ist das jetzt OK. Eventuell sollte man noch Künstler und Datum ergänzen? Phrood 12:59, 28. Jul 2005 (CEST)

    Was haltet ihr von diesem Bild? Ich habe gerade versucht, die Lebensdaten des Künstlers herauszufinden, aber wenn ich die habe, ist das doch relativ pornografisch, oder? Zumindest für Cunnilingus sollte es allemal taugen! --Flominator 20:14, 29. Jul 2005 (CEST)

    Nett :-D Phrood 20:28, 29. Jul 2005 (CEST)

    Das Cunnilingus Bild (Vorschlag oben) ist so unbekannt, dass man uns seine Verwendung als Reklame für den Privatbesitzer auslegen könnte. Der Begriff der "Salonpornographie" zeigt übrigens eine ästhetische Kritik. Um 1900, zur Blütezeit des Impressionismus, mit solchen allegorischen Bildern aufzuwarten, galt als künstlerisch uninteressant und rückschrittlich. -- Hans Bug Hans_Bug/Narrenschiff 11:37, 30. Jul 2005 (CEST)

    Hat sich leider erledigt, weil der Maler "zu spät" gestorben und das Bild damit nicht PD ist! --Flominator 23:18, 30. Jul 2005 (CEST)

    Jupiter-und-Juno-Bild

    Mein lieber Scholli bzw. "E."! Und was soll das? Ggf. war dir ja nicht aufgefallen, dass ich das Bild nur zum Abschnitt Geschichte platziert hatte, wo es ja auch weitaus passender aufgehoben ist, als oben einzig ein dem Layout abträgliches "Loch" zu stopfen. (Darüber hinaus hatte ich seine Unterschrift um Infos/Links erweitert und den vorherigen Link gelöscht, weil der auf dieselbe Seite zurück leitete.) Und nun steht das Teil gleich zweimal im Artikel ...!? RX-Guru 10:15, 30. Jul 2005 (CEST)

    positive Aspekte

    Hallöchen, ich bin gerade auf http://www.spiegel.de/netzw... gestossen. Vielleicht sollten wir das einbauen. Was meint ihr? --Flominator 10:10, 11. Aug 2005 (CEST)

    Nymphomanie-Mythos

    auch wenns weh tut :

    ich habe diesen begriff bewußt ausgelagert. er erscheint im zitierten buch "pornography" mit den erwähnten elementen. in kürze : die frau als jederzeit bereite, wollüstige und sexbessessene frau und laut umsatzzahlen ist das dieliebste phantasievorstellung der die filme kaufenden männer. ein mythos, weil es diese frau kaum gibt, - sie wäre dann krank, also sexsüchtig. dies kann auch (und häufiger) männer betreffen. der mythos begann schon im 15ten jahrhundert, hat etwas mit der arbeitslosigkeit zu tun, in welcher die frauen aus den zünften vertrieben wurden und später als hexen verbrannt wurden. genau dieser mythos wird in der mehrzahl der pornofilme aufbereitet, zumindest verkaufen diese sich am besten.

    somit ist dieser punkt meines erachtens auch eine eigenen eintragung wert. sie hat nichts mit einem wörterbuch zu tun, und wer den begriff kennt, den hemmt das lesen eines eigenen absatzes dazu.

    wenn der löschende dies leugnet, so stimmt er genau dieser, - widerlegten-,vorstellung zu. leider wurde dieser eintrag gelöscht -mich würde echt interessieren, warum ?

    --TheStarchaser 20:29, 4. Sep 2005 (CEST)

    Begriff der Hure

    "Hurenschrift"

    eine hure war im mittelalter nichtmilitärischen einheiten als sachverwalter vorsgestellt. erst während der inquisition entwickelte sich der negative begriff.

    also sollte der begriff geklärt werden --TheStarchaser 20:34, 4. Sep 2005 (CEST)

    Fernsehen

    natürlich wird pornographie gezeigt. nur keine "harten" szenen. das sollte angemerkt werden. --TheStarchaser 20:43, 4. Sep 2005 (Signatur nachgetragen, bitte zukünftig immer mit ' unterschreiben)

    "Da nach § 3 Abs. 4 Nr. 10 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus."

    Das ist sachlich falsch. Wenn man z.B. Digitalfernsehen von KabelKiosk bezieht, kann man sich auf dem Sender "hotX" ziemlich offene Pornofilme anschauen (gegen Pay per View), bei denen man von kopulierenden Personen wirklich alles sehen kann, ohne Zensur, keine Zweitkamera, auch in drastischen Nahaufnahmen. Dass dies nur mit einer Smartcard und einer Jugendschutz-PIN geht, ist klar, aber der Text im Artikel ist sachlich nicht korrekt. --Borbarad666 02:02, 29. Nov 2005 (CET)

    rechtslage

    die verbreitung pornographischer inhalte mit kindern ist verboten. seit 1994 gilt § 207a StGB. allein die aufnahme dieser inhalte ist unmoralisch und deshalb auch der konsum. angebote mit erwachsenen werden (im gegensatz zu schweden) eher gleichgültig betrachtet, obwohl nachweislich die industrie mafiös (leute, die gewalt anwenden, um ihre interessen durchzusetzen) durchsetzt ist. --TheStarchaser 21:09, 4. Sep 2005 (Signatur nachgetragen, bitte zukünftig immer mit ' unterschreiben)

    deep throat

    warum bleibt dieser meilenstein (in usa und dann zögerlich in europa) unerwähnt ? --TheStarchaser 21:11, 4. Sep 2005 (Signatur nachgetragen, bitte zukünftig immer mit ' unterschreiben)

    Weil es lang und breit in Pornofilm erwähnt wird, auf den hier ganz oben verlinkt wird! --Flominator 23:59, 4. Sep 2005 (CEST)

    Neutralität

    Ich habe den Artikel grade zufällig gelesen, folgende Darstellungen scheinen mir etwas problematisch bezüglich Neutralität bzw. würde ich mir falls sie korrekt sind klärende Erläuterungen wünschen:

    Die Pornografie ist inzwischen ein mächtiger Industriezweig, durchsetzt von der organisierten Kriminalität.

    Es wird überhaupt nicht angegeben, worauf sich diese äußerst pauschale Aussage bezieht.

    Auch auf Kinder kann nach jüngsten Studien der Zugang zu Pornografie eine negative Wirkung haben. Laut einer Untersuchung der Organisation Young Media Australia ist in den letzten Jahren die Anzahl der Fälle drastisch gestiegen, in denen Kinder unter 10 sexuelle Gewalt ausübten. In 90 % der Fälle gaben die Kinder an, mit Internet-Pornografie in Berührung gekommen zu sein, und ein Viertel der Kinder benutzte das Internet ausschließlich zu diesem Zweck. Ursache und Wirkung sind durch solche Studien allerdings nicht unterscheidbar.

    Für die Wissenschaftlichkeit und Neutralität fehlt hier eine Angabe über den Anteil einer geeigneten Kontrollgruppe von Kindern, welche unter den gleichen Umständen aufgewachsen sind, die unter 10 keine sexuelle Gewalt ausgeübt haben, die aber trotzdem mit Internet-Pornografie in Berühung kam. Erst wenn dieser Anteil deutlich unter 90% länge, ließe sich diese Aussage machen. Die momentane Interpretation ist ein Zirkelschluss -- sie nimmt das bereits implizit an. Die Höhe eines Anteils sagt wissenschaftlich gesehen gar nichts aus, nur ein Unterschied eines Anteils im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe. Dass die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren drastisch gestiegen sei, ist im übrigen völlig irrelevant für die Frage, siehe Flying Spaghetti Monster ("Die Globale Erwärmung, Orkane und alle anderen Naturkatastrophen sind monokausal auf die sinkende Zahl von Piraten seit Beginn des 19. Jahrhunderts zurückzuführen.") --Rtc 21:43, 21. Sep 2005 (CEST)

    Ich habe mal ein NPOV reingemacht. Bitte beachten: Der mutmaßliche Neutralitätsmangel ist nur an wenigen Stellen gegeben, u.a. den oben genannten. --Rtc 16:32, 22. Sep 2005 (CEST)

    Im Quellartikel steht auch nix von "Young Media Australia" oder "90 %". Außerdem beginnt dieser Absatz mit einer Aussage ("kann Wirkung haben"), die am Ende des Absatzes revidiert wird ("Ursache und Wirkung unbekannt"). Lieber ganz raus damit. --80.141.167.65 01:17, 28. Sep 2005 (CEST)

    Jugendgefährdend oder nicht. Tatsache ist, dass sich der Zugriff von unter 18-jährigen auf pornographisches Material nicht verhindern lässt. Verzeiht bitte, wenn ich nicht mit juristischen Fachausdrücken um mich werfe, aber ich drücke mich gerne für jeden verständlich aus. Ich verweise auch nicht auf Quellen, sondern erläutere lediglich Fakten. Es wird den Menschen sehr leicht gemacht, Zugriff auf pornographisches Material zu erlangen. Die richtigen Worte als Suchbegriff, ein paar Mouseklicks und schon hat man sich im Endeffekt strafbar gemacht. Sharing Communities und LAN-Partys verbreiten die Downloads unter den Leuten. Dort werden diese Materialien zum größten Teil gratis weitergegeben und da wird keiner gefragt ob er schon 18 ist oder nicht. So wird aus einer kleinen Flamme ein Waldbrand. Darüber würde ich mich an eurer Stelle mehr Sorgen machen als um die Auswirkungen auf Jugendliche. Kein Mann, ob jugendlich oder erwachsen, mit einem Funken Menschlichkeit wird glauben, dass sich ihm Frauen so willen- und schamlos unterwerfen. Pornos sind männliche Illusionen und keine Dokumentation vom waren Leben und die Intelligenz diese Erkenntnis zu erlangen traue ich Jugendlichen sehr wohl zu. Zumal diese Illusionen von der Gesellschaft ohnehin zerschlagen werden. Es sind vor allem die Eltern die das Weltbild eines Kindes prägen und nicht eine Stunde vor Computer oder Fernseher. Ich will die Pornographie nicht verteidigen, weil ich die Botschaft der Unterwerfung der Frau nicht gutheiße und genau so wenig will ich sie verurteilen, denn ich muss sie mir ja nicht unbedingt ansehen. Der Gruppenzwang ist bei diesem Thema nicht zu unterschätzen. Lenkt eure Aufmerksamkeit auf wichtigere Dinge und bringt der Jugend mehr Respekt und Vertrauen entgegen, denn sie sind eure Zukunft. Ich bestreite nicht, dass Pornographie Auswirkungen auf Jugendliche haben kann, aber es kann sich doch genauso auf Erwachsene ausdehnen. Ausserdem müssen diese Auswirkungen nicht unbedingt negativer Natur sein, meint ihr nicht? Jedes Blatt hat zwei Seiten, dreht es um. Ich bin sicher, dass die Betrachtung eines Pornos einen Jugendlichen durchaus positiv beeiflussen kann. Jeder erlebt sein Leben anders. Ich glaube der menschliche Standpunkt spielt bei diesem Thema eine ebenso wichtige Rolle wie juristische Dokumente und Studien. Ich will hier keineswegs wehement meinen Standpunkt verteidigen, ich bitte euch lediglich etwas darüber nachzudenken was ich geschrieben habe und ich bin sicher ihr werdet durchaus verwertbare Informationen finden. Danke

    Ich kann keine Aussage und keinen Beitrag zum Thema erkennen. Und: Bitte Beiträge unterschreiben! --Rtc 21:22, 11. Okt 2005 (CEST)

    Vermuteter Zusammenhang mit Straftaten

    Folgenden Abschnitt habe ich aus dem Text hierher verschoben, weil er unklar ist:

    Einige Wissenschaftler vertreten die Ansicht, dass ein Zusammenhang zwischen Pornografie und strafbaren sexuellen Handlungen bestehe. Unter anderen Malamuth, Addison und Koss veröffentlichten 2000 im Annual Review of Sex Research eine Studie, in der sie einen solchen Zusammenhang feststellen. Sie heben hervor, dass Männer mit aggressivem Potenzial anders auf Pornografie reagierten als die übrigen Männer. Henner Ertel hingegen konnte 1990 einen Zusammenhang zwischen Pornografie und erhöhter Gewaltbereitschaft nicht feststellen (Henner Ertel u. a. Erotika und Pornografie. Repräsentative Befragung und psychologische Langzeitstudie zu Konsum und Wirkung. Psychologie Verlags Union, 1990. 528 Seiten.).
    Leider ist die erste Studie nicht im Internet erhältlich. Jedenfalls sind die Aussagen darüber unlogisch. "ein Zusammenhang zwischen Pornografie und strafbaren sexuellen Handlungen" wird gefolgert daraus dass "Männer mit aggressivem Potenzial anders auf Pornografie reagierten als die übrigen Männer", was offensichtlich kein gültiger Schluss ist. Die Frage ist, was die Studie tatsächlich aussagt und in welcher Form sich die Reaktionen änderten. Bitte vor dem zurückschieben den Abschnitt entsprechend ausführlicher gestalten und korrigieren. --Rtc 18:27, 12. Okt 2005 (CEST) War offenbar nciht verkehrt, das rauszunehmen, siehe auch :en:Talk:Pornography#Connection between pornography and sexual crimes, gleiche Sache dort. --Rtc 19:57, 12. Okt 2005 (CEST)

    Fanny Hill

    Aus dem Abschnitt Kritisch hierher verschoben:

    "Der Bundesgerichtshof hat 1969 im so genannten Fanny-Hill-Prozess festgestellt, dass weiche Pornografie sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche nicht schädlich ist und auch sonst keine negativen Auswirkungen hervorruft."
    Was ist bitte mit weicher Pornografie gemeint? Falls die sog. einfache Pornografie gemeint sein sollte, stimmt diese Aussage nicht. In dem Urteil wurde festgestellt, dass "die Schilderung geschlechtlicher Vorgänge als solche nicht mehr als unzüchtig im Sinne des § 184 StGB angesehen werden [kann], wenn sie nicht aufdringlich vergröbernd oder anreißerisch ist und dadurch Belange der Gemeinschaft stört oder ernsthaft gefährdet" (BGHSt 23, 40). Es ging also gerade um nicht pornografische Werke.

    Im übrigen ist der Satz in dem Abschnitt Kritisch deplatziert. Ich entferne ihn daher wieder. --Kh80 Kh80 00:23, 8. Dez 2005 (CET)

    Der BGH hat ausrücklich "weiche" Pornographie gesagt (gemeint ist "einfache", was ja das gleiche ist) und hat eine
    Schädlichkeit - so steht es im Urteil - verneint! Das ist eine unbestrittene Tatsache.
    Weitere Infos unter: http://www.dgg-ev-bonn.de/t... - nullfuenf 08.12.05

    Ich bestreite sie aber: Im Urteilstext entdecke ich nicht einmal das Wort Pornographie – geschweige denn den Ausdruck weiche Pornographie. Bitte zitiere die Stelle, an der der BGH die Schädlichkeit von einfacher Pornografie verneint hat ...
    Im Abschnitt zur Rechtslage ist ein Hinweis auf Fanny Hill durchaus angebracht. Ich habe dort etwas dazu geschrieben. --Kh80 Kh80 23:18, 8. Dez 2005 (CET)

    Aha. Laut Kh80 lügen also alle führenden Juristen und kennen das Urteil nicht. Dann zeigen Sie doch mal "Ihren" BGH-Text. Aber bitte nicht manipulieren. Das fällt früher oder später auf. - nullfuenf

    Das Urteil ist unter anderem zu finden in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (Band 23, S. 40 ff.) und in der Neuen Juristischen Wochenschrift (Jahrgang 1969, Heft 41, S. 1818 ff.). Mit diesen Angaben solltest du in einer Universitätsbibliothek oder bei einem Dokumentenlieferdienst (z. B. subito) an die Urteilsbegründung herankommen können. HTH. --Kh80 Kh80 02:07, 9. Dez 2005 (CET)

    Die Frau als Objekt

    Ich fordere die Entfernung nachstehender Textzeilen aus dem Abschnitt Die Frau als Objekt.

    was, genau genommen, ja auch als eine nachdrückliche Gleichbehandlung und Gleichsetzung von Frauen und Männern, bzw. dem männlichen Rollen-Stereotyp, interpretiert werden kann

    Die Argumentation ist vorsintflutlich, chauvinistisch und peinlich, außerdem stark bewertend. 84.59.45.138 (nachgetragen)

    Der zitierte teil scheint mir lediglich eine persönliche Meinung zu sein, die so und an dieser Stelle nicht in die Wikipedia gehört. Ich habe sie daher entfernt. --Rtc 18:33, 16. Jan 2006 (CET)

    Das feministische Gejaule von wegen "chauvinistscih" ist hier fehl am Platze. Es ist eine Wiedergabe einer Meinung, genau wie die Worte von Alice Schwarzer. ....

    Kontrovers zu diskutieren wäre an dieser Stelle höchstens, dass "Frauenrechtler-Emanzen" in der Pornographie einen Angriff gegen Ihre weibliche Würde sehen, aber nicht wenige entspr. Frauen die amerikanische Serie "Sex-and-the-city" als humorig emanzipatorisches Machwerk bejahen. (zumindest im priv. Umfeld des Schreibers)

    Diese Serie spiegelt im humorigen Kontext eine subjektive "Damensichtwelt", in der die Protagonistinen sich selbst als Opferen ihrer, für katholische Verhältnisse unzüchtigen und anstössigen Sexualität karrikieren.

    Es wird ein Frauenbild gezeichnet, das die moderne abendländische Frau als "Schwänzeverschlingende nimmersatte Nympomanin" abbildet, deren Seelen- u. Geistesleben sich tatsächlich ausschließlich auf sexuelle Akte mit wechselnden Männern reduziert.(Neben Schuhen und Frisuren-> welche wiederum dem Balzritual zu Gute kommen). Einzig Abbildungen von Geschlechtsorganen werden gänzlich vermieden.

    Dieses Beispiel sollte ein wenig die Argumentation der "Moralisch-entrüsteten" Alice-Schwarzers aushebeln, und diesen ganzen "Entrüstungszustand" nur als Machtkampf zwischen Mann und Frau in einer sich ständig neu formenden Kultur entlarven.

    Eine Frau die in einem Satz entrüstet die "unwürdige Verfälschung des Frauenbildes" durch Pornographie angreift, und sich im nächsten Satz als Sex-and-the-citx Fan outet,(in dieser Serie wird ein entspr. Frauenbild gezeichnet, entschärft zwar weil im humorigen Kontext) ist nicht glaubwürdig.

    Wo liegen die Unterschiede:

    In Sex and the City ist die Frau die offensive dominante selbstbestimmende spermaverschlingende "Sirene/Medusa". Neben diesem Machtbeweis bekommen zusehende Männer zudem keine Macht über Frauen, weil diese Ihre Scham nicht entblösen. Im Gegenteil, Sie erfahren noch Kränkung, weil entspr. Darstellerinnen sich oft genug über die Bauart u. Grösse der zuvor konsumierten männlichen Gliedern, oder dem Geschmack des Ejakulats lustig machen.

    In der Pornographie wird in der Regel ein 1:1 Männlein-Weiblein Bild gemalt, in dem Männer wie Frauen sich symbiontisch aufs Sexuelle reduzieren. Macht wird dem zusehenden Mann aber dadurch zugesprochen, dass er im Rahmen seiner Sexuallität(die eher optisch fixiert ist) unabhängig von lebendigen Frauen zumindest visuelle Genugtuung erlangt.

    Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Benutzen wir das Bild der "Verschwörung der westlichen Frau gegen die Männerwelt", werden den Frauen wertvolle Waffen im Kampf gegen die Männerherrschaft abgenommen. Sie stehen ihm quasi nackt gegenüber. Dies ist lediglich als verletzte Eitelkeit zu werten, keinesfalls als "ethisch-moralische" Entrüstung.

    Zumindest nicht bei liberalen, nicht wertkonsevativen Frauen, die Ihre Sexuallität erfüllt und ohne Zwänge leben können. Nicht zuletzt weil Sie mit sich, Ihrem Frauen- u. Männerbild im Gleichgewicht leben. Diese Frauen beschweren sich in der Regel auch nicht.

    Deshalb darf bei Alice-Schwarzers & Co. eine gewisse psychopathologische Disposition und Selbstwertstörung unterstellt werden.

    Was fehlt bzw. unklar ist

    Die rechtliche Situation in Österreich wäre auf jeden Fall noch darzustellen, außerdem – falls möglich – auch jene in anderen Staaten. Vielleicht könnten das einschlägige Experten ergänzen. Weiters ist mir unklar, was mit den "geschnittenen" Mutzenbacher-Filmen gemeint ist, denen noch dazu aus unerfindlichen Gründen ein [!] folgt. --Gledhill 00:52, 28. Jan 2006 (CET)

    Der gesamte Abschnitt über Erotikfilmen erscheint mir recht deplaziert. Das waren mal eigene Artikel (Softporno, Erotikfilm, Sexfilm), die man hier eingebaut hat, weil man es für einen Doppeleintrag hielt. Allerdings handelt es sich bei „Softpornos“ eben nicht um Pornografie, weswegen eine Abhandlung hier unpassend ist. Eine kurze Erwähnung im Abschnitt Abgrenzung sollte ausreichen. --Kh80 Kh80 01:05, 28. Jan 2006 (CET)

    @ Gledhill: Das [!] ist von mir, wie auch fast der gesamte betreffende Textabschnitt, und soll auf die Relevanz des Wortes geschnittenen deuten. Eine Klammer in einer Klammer setzt man halt genau so und da es ungeschnittene Mutzenbacher-Filme gibt (noch gar nicht so lange als Wiederveröffentlichungen der Firma Herzog auf DVD zu haben), die richtige Pornos sind, ist unter einem Absatz über Erotikfilme eine derartige Abgrenzung/Kenntlichmachung IMO auch erforderlich.
    @ Kh80: Richtig, unter Pornografie haben Sexfilme, Erotikfilme und so genannte Softpornos eigentlich nix zu suchen, weil das Lemma ohnehin nicht passt. Allerdings habe ich erst daran gefeilt, als die Zusammenfassung bereits vollzogen war. Ich hätte nix dagegen, wenn sie ausgelagert würden und eigene Lemmas erhielten. Gruß an Euch beide! RX-Guru 12:49, 28. Jan 2006 (CET)
    @RX-Guru: Endlich komme ich dazu, zu antworten. Du hast meine Verwirrung hinsichtlich der Mutzenbacher-Filme ja geklärt, ich habe jetzt noch die anderen Mutzenbacher-Filme erwähnt (also die von vornherein als softe Erotikfilme angelegt waren). Übrigens bin ich auch nicht damit zufrieden, dass Erotikfilme hier unter Pornografie abgehandelt werden. Das ist deplaciert. Man sollte sich daran machen, den Zustand zu ändern. So gibt es etwa auch Erotikfilme von Pier Paolo Pasolini, etwa seine Verfilmungen von 1001 Nacht oder den Canterbury-Tales. Davon möchte ich aber nicht in einem Artikel lesen, wo es auch um Gonzo-Porno etc. geht. Der künstlerisch-kreative Unterschied ist da doch viel zu groß... --Gledhill 01:02, 12. Feb 2006 (CET)

    Pornografie in der Weltliteratur

    Dieser Absatz enthält auch Werke, die IMO in Deutschland nicht als pornografisch enigestuft sind, etwa den Kāmasūtra. Zudem ist die Weltliteratur doch ein sehr schwammiger Begriff. Der Absatz sollte daher gelöscht werden. Wenn, dann hat das Thema Platz im Artikel Erotik, wo immer noch eine Geschichte der erotischen Literatur fehlt. --Phrood 11:34, 12. Feb 2006 (CET)
    Absatz entfernt. --Phrood 00:09, 17. Feb 2006 (CET)

    Zitat

    Zum Erscheinen des Bildbandes Pornoland ([LINK], [LINK], [LINK], [LINK], [LINK]) von Stefano de Luigi [LINK], München : Knesebeck, 2004, ISBN 3-89660-217-9 mit einem Essay von Martin Amis, sagte Amis dem Playboy in einem Interview: Porno ist tragisch humorlos. Es schließt Liebe aus. Und was Liebe ausschließt, liegt in der Sackgasse des Lebens, selbst wenn sie sagen, es sei Mainstream oder cool. Porno kann nicht mit Liebe kombiniert werden. Porno ist eine Zeitbombe. Quelle: Der Traum vom schnellen Geld, VIEW (Stern), Die Bilder des Monats, Februar, S.78 -- Cherubino 23:41, 15. Feb 2006 (CET)

    „Christlicher“ POV

    Dem Abschnitt 6.1.4 (geändert --Timemaster 15:40, 7. Mär 2006 (CET))Schwere Sünde scheint es ein wenig an Neutralität zu mangeln. Ich habe mal behutsam versucht, das ganze u.a. durch Verwendung des Konjunktivs von POV zu befreien. Aber auch so fehlen mE noch Belege für die sehr pauschalen Aussagen. Das gilt v.a. für a) die Behauptung alle großen Kirchen (ich habe abgemildert in „die meisten“) würden diese radikale Haltung vertreten, was ich stark bezweifle. Das scheint mir - in dieser Schärfe jedenfalls - in erster Linie für sehr konservative Gruppierungen (z.B. katholische Kirche, Fundamentalisten etc.) zu gelten; b) fehlen Belegstellen für die Behauptung, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Pornografie würden von der Bibel „eindeutig“ und generell als Sünde gebrandmarkt. --Timemaster 21:04, 1. Mär 2006 (CET)

    Kritisch

    Müsste es dort nicht Feministinnen, statt Feministen heißen? Oder soll explizit auf feministische Männer hingewiesen werden? Da wird es wohl nicht viele von geben.

    Wie wäre es mit "FeministInnen"? --83.236.55.234 17:45, 2. Apr 2006 (CEST)

    Und die SalzstreuerInnen nicht vergessen! -- Imladros 15:37, 27. Apr 2006 (CEST)

    Alter der Darsteller

    Die Darstellung und Verbreitung von Pornos bzw. Hardcore ist in Deutschland – im Gegensatz zur Haltung in manchen anderen Ländern – nicht generell strafbar, wenn der Konsument der Pornografie sowie die bei geschlechtlichen Handlungen gezeigten Personen mindestens 18 Jahre alt sind.

    Diese Aussage ist meines Wissens so nicht richtig! Solange die Darsteller 14 Jahre oder älter sind (darunter ist es Kinderpornographie), gibt es keine rechtliche, mir bekannte Regelung (weder im JuSchG noch im StGB) welche ihnen den Dreh eines Pornofilmes verbieten würde. Sie dürften dafür aber weder bezahlt werden (§ 182 I Nr. 1 StGB), noch darf ihnen jemand ihren eigenen (!) Film zeigen (§ 184 I Nr. 1 StGB). Ausserdem dürfen sie dabei nicht "unterstützt" werden (§ 180 I,II StGB). Sie dürfen auch nicht wie ein Kind aussehen - da dies ebenfalls unter den § 184b StGB (Kinderpornographie) fällt. Der theoretisch denkbare Fall das zwei 14-jährige sich beim Geschlechtsakt filmen und danach diesen Film dann einem Erwachsenen verkaufen - dürfte also m. E. für alle Beteiligten straflos sein. Nach Rücksprache mit einem Fachlehrer schließt dieser sich der Aussage im Moment an.

    Kann ein anderer Rechtsgelehrter vielleicht hierzu noch ne Aussage treffen? Nicht das ich hier etwas übersehen habe. Betzi 22:02, 9. Jun 2006 (CEST)

    Die Frage ist auch, was ein solcher Satz im Abschnitt über Pornofilme zu suchen hat ... Die Rechtslage wird bereits unter Pornografie#Rechtslage erklärt. Den Satz habe ich entfernt. -- Kh80 Kh80 09:31, 11. Jul 2006 (CEST)

    Gonzo

    Die definition von Gonzo Pornografie ist nicht korrekt. Siehe hier: http://en.wikipedia.org/wik...

    helohe (talk) 03:22, 25. Jul 2006 (CEST)

    Review Juli 2006

    Ich denke dieser Artikel verdient es trotz der Pfui-Bäh-Problematik auch, mal neutral durchgesehen und begutachtet zu werden. Ein Lesenswert würde ich dafür schon langsam mal anstreben. Danke und *gespannt* --Juliana da Costa José Juliana da Costa José 19:10, 2. Jul 2006 (CEST)

    Hallo, für lesenswert fehlt noch einiges

    • der Absatz Geschichte ist viel zu kurz, da kann man sicher noch mehr schreiben (da gibt es z.B: „versteckte“ Pornografie, z.B. Uhren, Schnupftabakdosen), ein Foto von antiken Figuren/Freskos,
    • ich würde eine Trennung in die verschiedenen Medien (und deren Entwicklung) besser finden z.B.
      • Malerei
      • Literatur
      • Fotographie
      • Film/TV/Videotheken
      • Computer/Internet
      • Telefon
      • Comix/Mangas
      • Zeitschriften
    • Ein Artikel über Pornografie ohne Erwähnung von z.B. Playboy, Henry Miller, Oswald Kolle oder Deep Throat??
    • Bei wirtschaftlicher Bedeutung: Beschäftigte, Zahlen für Deutschland, Auflagen,...
    • Vertrieb von Pornografie
    • Unterschiede bei Pornografie für Heteros und Homos
    • Pornografie in anderen Ländern (aktuell und historisch)
    Grüße GMH 22:16, 2. Jul 2006 (CEST)

    Das sieht nach viel Arbeit aus, aber wird bestimmt gut! Danke! :) --Juliana da Costa José Juliana da Costa José 22:21, 2. Jul 2006 (CEST)

    en:Pornography by region ist recht interessant.--Nemissimo 13:06, 4. Jul 2006 (CEST)

    Der Abschnitt über Erotikfilme passt nicht so richtig in einen Artikel über Pornografie; allenfalls wäre einen kurze Erwähnung in der Abgrenzung angebracht, den Rest könnte man in einen eigenen Artikel auslagern. Siehe auch Diskussion:Pornografie#Was fehlt bzw. unklar ist.
    Der Abschnitt Hardcore- bzw. Pornofilme beginnt merkwürdigerweise mit einer (unzureichenden) Definition des Begriffs Pornografie. Außerdem wird dort auf Telefonsex, Pornohefte u. ä. eingegangen – also am Thema des Abschnitts vorbei. Grüße -- Kh80 Kh80 09:23, 11. Jul 2006 (CEST)

    Nur drei Erwähnungen en passant des Internets, die wohl wie nichts zuvor das Wesen der Pornographie verändert hat. Nichts zu den (dadurch mitgeprägten) regelrechten "Moden" der Pornographie (zeitweise hatten bestimmte Ausrichtungen wie Gangbang, Bukkake, Amateur, aber leider auch Kinderpornographie) ja richtige Schübe erfahren. Extrem starker Fokus auf visuelle Medien, der umfangreiche Komplex "pornographische Literatur" wird weitgehend unterschlagen. Der Wirtschaftsabsatz ist noch sehr mager. Bedeutende/bekannte Darsteller sollten sicher Erwähnung finden (Linda Lovelace, Jenna Jameson, Long Dong Silver, Dolly Buster, Annabelle Chong). Auch die (wenigen) Male, in denen es Pornografie gelang, gesellschaftsfähig zu werden (Deep Throat, Emanuelle, teils Annabelle Chong, in der pornografischen Literatur wesentlich häufiger), sollten unbedingt unter Reflexion der entsprechenden gesellschaftlichen Bedingungen eingearbeitet werden, ebenso wie der Bereich, in dem Pornografie in der Tat mit Ausbeutung einhergeht. Dies alles jetzt nur ein erstes Brainstorming, im übrigen stimme ich meinen Vorrednern zu. Was bisher da ist, ist eine gute Basis, zu einer Auszeichnung ist es derzeit aber m.E. noch weit hin. Denis Barthel 10:05, 25. Jul 2006 (CEST)

    Pornografische Bilder in der Wikipedia

    Ist es erlaubt, pornografische Bilder in die Wikipedia einzubauen? --84.61.74.182 20:36, 6. Sep 2006 (CEST)

    Was ist für dich pornografisch - und in welchem Zusammenhang? Marcus Cyron Bücherbörse 21:38, 6. Sep 2006 (CEST)

    Altersbeschränkung

    Wie weiß ein Zeitschriftenhändler welche Magazine er an Jugendliche abgeben darf und welche nicht? Gibt es da eine spezielle Kennzeichnung für die (pornografischen) Magazine die immer ganz oben im Regal stehen? FSK ist nur für Filme und USK für Computersiele. Und Printmedien werden vom zuständigen Deutschen Presserat wegen der Pressefreiheit allgemein nicht freigegeben (?). Ab welchem Alter dürfen Softporno-Postillen wie Praline (Zeitschrift) gekauft werden? -- Cherubino 01:35, 18. Sep 2006 (CEST)

    Filmfestival in Berlin

    Der Umstand, dass jetzt in Berlin sogar ein eigenes Filmfestival für dieses Genre veranstaltet wurde www.pornfilmfestivalberlin.de, könnte evtl. auch enzyklopädierelevant sein. Vielleicht mag das hier oder in den Artikel zum Pornofilm jemand einarbeiten. Möglicherweise sinnvoll: Noch etwas abwarten, bis weitere Medienreaktionen dazu vorliegen, deren Tenor man hier noch knapp referieren könnte - die Veranstaltung scheint ja erhebliche Theorieanteile gehabt zu haben und auch sonst auf eine gewisse Distanz zum Mainstream bedacht gewesen zu sein.
    Ganz nebenbei: Was man bei dem Artikel vielleicht auch noch ergänzen könnte, wäre eine psychologische Erklärung, warum eigentlich und wie Pornofilme überhaupt auf männliche und weibliche Betrachter wirken (oder auch nicht wirken). Dieser Punkt wird hier noch nicht so ganz klar. -- 217.246.189.117 01:37, 16. Okt. 2006 (CEST)



    Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Pornografie und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).