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Preußen

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Das Königreich Preußen zur Zeit seiner größten Ausdehnung 1866-1918
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Großes Wappen des Königreichs Preußen
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Preußen (lat.: Borussia, Prussia oder Prutenia; poln. Prusy; russ. Prussija; lit. Prūsija) war ein von 1525 bis 1945/47 bestehender Staat im nördlichen Mitteleuropa, der zeitweise souverän, Teil Polens oder Teil Deutschlands war.

Das aus dem Stammesgebiet der westbaltischen Pruzzen und dem Land des Deutschen Ordens im Jahr 1525 hervorgegangene, unter polnischer Lehenshoheit stehende Herzogtum Preußen wurde 1618 in Personalunion mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereint, mit dem es - mittlerweile souverän geworden - seit 1701 zum Königreich Preußen zusammenwuchs. Als solches stieg es im 18. Jahrhundert zur europäischen Großmacht auf und vereinigte im 19. Jahrhundert Deutschland unter seiner Führung. Von 1871 bis 1945 war Preußen, zunächst als Königreich, seit 1918 als Freistaat, ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Nach dessen Niederlage im Zweiten Weltkrieg hörte es 1945 de facto auf zu bestehen. 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat auch de jure die Auflösung Preußens.

Allgemeines

Was gehörte zu Preußen?

Der Name Preußen bezog sich bis Anfang des 18. Jahrhunderts nur auf die außerhalb der deutschen Reichsgrenzen gelegenen Gebiete zwischen Hinterpommern und Kurland, die den späteren Provinzen West- und Ostpreußen entsprachen. Von 1466 bis 1772 waren diese Gebiete zweigeteilt: in das Königliche Preußen, das direkt der polnischen Krone unterstand, und in das zunächst ebenfalls unter polnischer Oberhoheit stehende Gebiet des Deutschen Ordens beziehungsweise der hohenzollernschen Herzöge und späteren Könige von Preußen.

Nachdem das Herzogtum Preußen 1660 souverän geworden und 1701 zum Königreich erhoben worden war, setzte sich im 18. Jahrhundert allmählich der Gebrauch des Landesnamens Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Territorien durch, also auch für Brandenburg und ihre übrigen Besitzungen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Preußische Haupt- und Residenzstädte waren im Laufe der Zeit das ostpreußische Königsberg (heute: Kaliningrad), Potsdam und Berlin.

Nach 1866 erstreckte sich das Königreich, seit 1918 der Freistaat, Preußen über nahezu ganz Norddeutschland. Einige kleinere Bundesstaaten waren vollständig von preußischem Gebiet umschlossen. Auch nach den Gebietsabtretungen infolge des Ersten Weltkrieges nahm das Land etwa zwei Drittel der Fläche des Deutschen Reiches ein. Vor dem Zweiten Weltkrieg erstreckte es sich über 297.007 km² und zählte 41.915.040 Einwohner (Mai 1939).

Zur Bedeutung Preußens

Seine größte Bedeutung erlangte Preußen im 18. und 19. Jahrhundert, als es unter der Regierung Friedrichs II. des Großen (1740–1786) zunächst zur fünften europäischen Großmacht aufstieg und später unter Ministerpräsident Otto von Bismarck die so genannte „kleindeutsche Einigungslösung” betrieb und Österreich als führende Macht in Deutschland ablöste.

Preußische Tugenden

Mit Preußen verbinden sich bis heute die von protestantischer Moral geprägten so genannten preußischen Tugenden, wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Nach dem Selbstverständnis vieler Preußen trugen sie maßgeblich zum Aufstieg ihres Landes zur europäischen Großmacht bei. Allerdings war die Betonung dieser sogenannten Sekundär-Tugenden selbst innerhalb Preußens nicht unumstritten.

Staatssymbole

Die Landesfarben Preußens, schwarz und weiß, leiteten sich von dem mit einem schwarzen Kreuz bestickten weißen Mantel der Ritter des Deutschen Ordens her. Ihre Kombination mit den hanseatischen Farben Weiß-Rot der freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck ergab die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des 1867 gegründeten Norddeutschen Bundes, die 1871 als Flagge des Deutschen Reiches übernommen wurde. Das Wappentier Preußens war ein schwarzer Adler. Der Wappenspruch lautete seit der Reformation Suum cuiqueJedem das Seine.

Geschichte

Zur ausführlichen Darstellung der Vor- und Frühgeschichte Preußens und des Ordenstaates der Deutschritter siehe Ostpreußen.

Vorläufer Preußens: Der Ordensstaat

Nach mehreren vergeblichen polnischen Versuchen, die Stammesgebiete der heidnischen Pruzzen zu erobern, rief Herzog Konrad von Masowien im Jahr 1209 den Deutschen Orden zu Hilfe und war bereit, ihm Landrechte in den zu erobernden Gebieten einzuräumen. Diese Pläne nahmen Gestalt an, nachdem 1226 Kaiser Friedrich II. den Großmeister des Ordens, Hermann von Salza, in der Goldbulle von Rimini mit der so genannten „Heidenmission“ im Preußenland betraut hatte. 1234 wurden die Rechte des Ordens auch vom Papst bestätigt. Mit dem Jahr 1226 beginnt die Herausbildung des Ordensstaates in Preußen, der zwar mit dem Heiligen Römischen Reich in Verbindung stand, jedoch nicht Teil von ihm war.

Nachdem die gewaltsame Christianisierung der Pruzzen und die Eroberung ihres Landes abgeschlossen war, gerieten die Ordensritter zunehmend in eine Legitimationskrise. Dazu kamen Konflikte mit den Nachbarländern Polen und Litauen. In der Schlacht von Tannenberg erlitten die Ordensritter 1410 schließlich eine entscheidende Niederlage gegen Polen. 1466 sah sich der Ordensstaat gezwungen, ganz auf seine Souveränität zu verzichten und die Lehnshoheit der polnischen Krone anzuerkennen. Westpreußen und das Ermland wurden als Königliches Preußen direkt der Polnischen Krone unterstellt.

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Königlich-Preußen und das Herzogtum Preußen 1466/1525-1772
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Die verbliebenen Gebiete des Ordensstaates, die sich in etwa über das Gebiet des späteren Ostpreußen ohne das Ermland erstreckten, wandelte der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach 1525 in ein weltliches, im Haus Hohenzollern erbliches Herzogtum um. Albrecht hatte sich zuvor auf Anraten Martin Luthers und mit Billigung des polnischen Königs Sigismunds I. des Alten der Reformation angeschlossen. Am 8. April 1525 leistete er dem polnischen König in Krakau den Lehenseid für das neue Herzogtum. Wie dessen Herrscher wurde auch die Bevölkerung evangelisch.

Brandenburg-Preußen

Das spätere Königreich Preußen entstand im Wesentlichen aus zwei Landesteilen:

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Das Kurfürstentum Brandenburg im 15. und 16. Jahrhundert
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Das Kurfürstentum Brandenburg hatte König Sigismund 1415 dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Hohenzollern, zu Lehen gegeben, nachdem das zuvor regierende Fürstenhaus der Askanier ausgestorben war.

Die hohenzollernschen Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg beerbten 1618 die herzoglich-preußische Linie ihres Hauses, nachdem diese erloschen war. Von da an regierten sie beide Länder in Personalunion und waren sowohl dem Kaiser als auch dem König von Polen lehenspflichtig. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs 1648, gelang es Kurfürst Friedrich Wilhelm beide Territorien effektiv miteinander zu verbinden. Für die Übergangszeit bis zur Gründung des Königreichs Preußen im Jahr 1701 bezeichnet die Geschichtswissenschaft die hohenzollernschen Gebiete als Brandenburg-Preußen.

Erste Gebietsgewinne

Bereits vor dem Erwerb des Herzogtums Preußen hatte Brandenburg im Zuge des Jülich-Klevischen Erbfolgestreites 1614 den Anspruch auf das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg erfolgreich durchsetzen und damit erstmals im Westen des Reiches Fuß fassen können.

Im Dreißigjährigen Krieg stand Brandenburg zunächst auf Seiten der Protestantischen Union, später auf der Schwedens. Weite Teile des Landes wurden verwüstet und entvölkert, Brandenburg konnte aber im Westfälischen Frieden 1648 Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg (Anfall 1680) sowie das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben.

Friedrich Wilhelm – Der Große Kurfürst
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Brandenburg-Preußen unter Johann Sigismund und Friedrich Wilhelm
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Kurfürst Friedrich Wilhelm (16401688), später der „Große Kurfürst“ genannt, betrieb nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten, um sein wirtschaftlich und militärisch schwaches Land zu entwickeln. Er führte Wirtschaftsreformen durch, baute ein schlagkräftiges stehendes Heer auf, entmachtete die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung und holte Tausende aus Frankreich vertriebener Hugenotten ins Land.

Friedrich Wilhelm betrieb zudem den Aufbau einer eigenen Kurbrandenburgischen Marine und verfolgte Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Diese Pläne zeigten aber erst gegen Ende seiner Regentschaft Erfolge. So kam es 1683 zur Gründung der Festung Groß Friedrichsburg im heutigen Ghana, die aber bereits 1718 an die Niederlande verkauft wurde. 16851721 war die Insel Arguim vor der Küste des heutigen Mauretanien unter dem Namen Arguin brandenburg-preußische Kolonie. In der Karibik wurde ein Teil der dänischen Besitzung St. Thomas zum brandenburgischen Handelsstützpunkt. Um einen geeigneten Stützpunkt in Deutschland zu besitzen, schloss Friedrich Wilhelm am 2. Mai 1683 einen Vertrag mit der Stadt Emden und machte sie zum Sitz seiner Afrikanischen Handelskompanie.

Als infolge schwedisch-polnischer Auseinandersetzungen Polen geschwächt war, konnte der Kurfürst 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674-1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz fehlender Landgewinne weiter ausbauen.

Friedrich Wilhelm hatte das zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich mächtigsten Territorium im Reich gemacht und es mit dem nunmehr souveränen Herzogtum Preußen verbunden. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.

Das Königreich Preußen 1701 bis 1871

Gründung des Königreichs

Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. (1688-1713) nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Friedrich für das außerhalb des Reichs gelegene Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten solle. So krönte sich der Kurfürst am 18. Januar 1701 als Friedrich I. in Königsberg eigenhändig zum „König in Preußen“.

Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da das Ermland und westliche Preußen (Pommerellen) damals aber noch unter Oberhoheit der polnischen Krone waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung „Königreich Preußen“ für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.

Friedrich Wilhelm I. – Der Soldatenkönig

Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I. (r.17131740), war weniger prunkliebend als sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Der „Soldatenkönig“ gilt als der eigentliche Schöpfer des preußischen Beamtentums und des stehenden Heeres, das er zu einem der schlagkräftigsten in ganz Europa ausbaute. Angesichts der Größe des Heeres im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung spottete Voltaire später, Preußen sei kein Land, das sich eine Armee, sondern eine Armee, die sich ein Land halte. Der König siedelte aber auch mehr als 17.000 Salzburger, protestantische Glaubensflüchtlinge, im dünn besiedelten Ostpreußen und weitere in anderen Landesteilen an. Von Schweden erwarb er 1720 Vorpommern bis zur Peene.

Friedrich II. – der Große
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Preußen unter Friedrich II.
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Adolph Menzel: Tafelrunde König Friedrich II. (mitte) in Sanssouci mit Voltaire (links) und den führenden Köpfen der Berliner Akademie, 1850, ehemalige Nationalgalerie, Berlin, 1945 verbrannt.
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Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch „Friedrich der Große“ genannt – den Thron. Als Kronprinz eher der Philosophie und den schönen Künsten zugeneigt, ließ er noch in seinem ersten Regierungsjahr die preußische Armee in Schlesien einmarschieren, auf das die Hohenzollern umstrittene Ansprüche erhoben. In den drei Schlesischen Kriegen (17401763) gelang es ihm, die Eroberung gegen Österreich zu behaupten, im letzten, dem Siebenjährigen Krieg (17561763), sogar gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich und Russland. Dies war der Beginn der preußischen Großmachtstellung in Europa und des preußisch-österreichischen Dualismus im Reich.

1744 fiel die Grafschaft Ostfriesland nach Aussterben des dortigen Fürstengeschlechts der Cirksena an Preußen, das sich die bereits seit 1683 bestehenden Handelsbeziehungen zu Ostfriesland zunutze machte (s.o.).

In den letzten 23 Jahren seiner bis 1786 währenden Herrschaft förderte Friedrich II., der sich als „erster Diener des Staates“ verstand, den Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs. Als Vertreter des Aufgeklärten Absolutismus schaffte er die Folter ab, schuf das Allgemeine preußische Landrecht und lockte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Nach seiner Auffassung sollte in Preußen „jeder nach seiner Façon selig werden“. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch sein Ausspruch: „Alle Religionen seindt gleich und gut, wan nuhr die leute, so sie profesieren, Ehrlige leute seindt, und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Mosqueen und Kirchen bauen.“

Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Zerstückelung Polens. Bei der ersten Teilung Polens 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Friedrich II., so dass er sich nun König von Preußen nennen konnte.

Weitere Expansion und Zusammenbruch

Die Politik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. (17861797) fortgesetzt. Bei der 2. und 3. Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere polnische Gebiete bis nach Warschau.

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Preußen 1801–1807
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Preußen beteiligte sich zunächst an den Koalitionskriegen gegen das revolutionäre Frankreich, schied aber nach dem Frieden von Basel 1795 für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus.

Erst als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, flammte der Krieg wieder auf. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I.; König Friedrich Wilhelm III. (17971840) und seine Familie mussten vorübergehend nach Memel fliehen. Der Staat verlor 1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes, insbesondere die Gebiete aus der zweiten und dritten polnischen Teilung, die nun an das Großherzogtum Warschau fielen. Darüber hinaus musste er ein Bündnis mit Frankreich eingehen.

Reformen und Freiheitskriege
Die Niederlage Preußens hatte eine Erneuerung des Staates unumgänglich gemacht. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Bildungswesen neu gestaltet, 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben und 1808 die Selbstverwaltung der Städte eingeführt. 1810 wurde die Gewerbefreiheit eingeführt. Die begonnene Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.

Nach der Niederlage Napoleons in Russland kündigte Preußen das Bündnis mit Frankreich auf und beteiligte sich ab 1813 in den sogenannten Freiheitskriegen an der anti-französischen Koalition. Preußische Truppen unter Marschall Blücher trugen in der Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoleon bei.

Restauration, Reaktion, Vormärz
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Preußen 1815
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Beim Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen beinahe sein altes Staatsgebiet zurück, zudem den Rest Vorpommerns, den nördlichen Teil des Königreichs Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Es behielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen, verlor jedoch Gebiete der 2. und 3. polnischen Teilung an Russland. Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Es wurde Mitglied des Deutschen Bundes, des losen Verbandes der deutschen Staaten unter österreichischer Führung, der von 1815 bis 1866 existierte.

Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nie ein. Anders als in den die meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen. Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten wirkungsvoller verhindern zu können. Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren von Russland und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.

Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen. Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen Mitglied es 1834 wurde.

Infolge dessen setzten auch außerhalb des Landes immer mehr Befürworter der deutschen Einigung, insbesondere die Protestanten, ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Es war von „Preußens deutscher Sendung“ die Rede und davon, dass das Land immer mehr nach Deutschland hinein und Österreich aus Deutschland heraus wachse. Die preußische Regierung wollte von dieser „Sendung“ nichts wissen. Weit davon entfernt, sich für die politische Einigung Deutschlands zu engagieren, widersetzte sie sich sogar dem immer lauter werdenden Ruf nach einer Verfassung und einem Landtag für ganz Preußen.

Konflikt um den Vereinigten Landtag
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Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, 1847
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Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (18401861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.

Der große Finanzbedarf für den Bau der preußischen Eisenbahnen erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Der König ließ daher einen ständischen Ausschuss zusammentreten, dem Vertreter aller Provinziallandtage angehörten. Dieser Ausschuss erklärte aber, er sei für die ihm zugedachte Aufgabe nicht zuständig. Daher und aufgrund des wachsenden öffentlichen Drucks fand sich Friedrich Wilhelm IV. im Frühjahr 1847 schließlich bereit, den von den Liberalen seit langem geforderten Vereinigten Landtag einzuberufen.

Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Er werde nicht zulassen, „dass sich zwischen unseren Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als zweite Vorsehung eindränge“. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewiligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.

Die Märzrevolution
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Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 18. März 1848, Breite Straße in Berlin, im Hintergrund das Schloss
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Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen. Gleichzeitig mit den Wahlen zur preußischen fanden die zur gesamtdeutschen Nationalversamlung statt, die in Frankfurt am Main zusamentreten sollte.

Dem preußischen Parlament war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Versammlung, in der weniger gemäßigte Kräfte saßen als noch im Vereinigten Landtag, stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der „Charte Waldeck“ einen eigenen Entwurf aus. Nicht zuletzt die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung führte zur Gegenrevolution, zur Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer oktroyierten Verfassung. Letzteres unterschied Preußen von Österreich, wo die Verfassung ganz abgeschafft wurde. Die oktroyierte Verfassung Preußens behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Im Jahr 1850 wurde sie noch einmal revidiert. Vor allem das in dieser eingeführte Dreiklassenwahlrecht hat die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend geprägt.

In der Frankfurter Nationalversammlung setzten sich zunächst die Befürworter eines großdeutschen Nationalstaats durch, die ein Reich unter Einschluss der deutschen Teile Österreichs vorsahen. Da Österreich aber nicht bereit war, auf seine nichtdeutschen Landesteile zu verzichten, wurde schließlich doch die so genannte kleindeutsche Lösung beschlossen, d.h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen.

Nachdem der Versuch Preußens gescheitert war, mit Hilfe der Erfurter Union zu Beginn der 1850er Jahre seine politische Dominanz in Deutschland durchzusetzen, schloss sich das Land dem wiedergegründeten Deutschen Bund an. Während der Reaktionsära erlangte es eine gleichberechtigte Stellung neben Österreich. Die Zusammenarbeit der beiden größten deutschen Staaten diente vor allem der Niederhaltung demokratischer und auf die deutsche Einheit drängender Bewegungen.

Industrialisierung und Eisenbahnbau
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Das Gemälde "Eisenwalzwerk" des preußischen Malers Adolph von Menzel ist ein frühes künstlerisches Zeugnis der Industrialisierung
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Im Zuge der Industrialisierung wurden eine Anzahl von Land-, Wasserwegen und Kanälen gebaut, welche quer durch Deutschland den Westen mit dem Osten verbanden. Im Oberland West- und Ostpreußens entstand der Oberländische Kanal, der die Ostsee und Elbing im Norden mit Masuren im Süden verband. Manche vormals relativ unbedeutenden Regionen (Ruhrgebiet, Saargebiet und Oberschlesisches Industriegebiet) entwickelten sich durch Kohlevorkommen zu prosperierenden Zentren von Montanindustrie und Maschinenbau. Damit wuchs das wirtschaftliche Gewicht Preußens gegenüber Österreich, das weiterhin das Präsidium im Gesandtenkongress des Deutschen Bundes stellte. Die preußische Regierung erkannte diesen Vorsitz aber nach dem Scheitern ihrer kleindeutschen Unionspolitik in der Olmützer Punktation von 1850 noch einmal an.

Für die aufstrebende Industrie im Rheinland war die Umgehung der holländischen Rheinzölle, die die Ein- und Ausfuhr von Waren beim Transport auf dem Rhein erheblich verteuerten, ein besonderes Anliegen. So rangen ab den 1830er Jahren mehrere Eisenbahnkomitees in den Städten Düsseldorf, Köln und Aachen untereinander und mit der Preußischen Regierung um eine Lösung. Ein Teil sprach sich für eine Bahnlinie durch Belgien zum Seehafen Antwerpen aus und gründete am 9. Juli 1837 in Köln die Rheinische Eisenbahngesellschaft und begannen mit dem Bau der Bahnlinie Köln – Aachen – belgische Grenze, die 1843 in Betrieb ging. Die anderen Interessenten sahen größere Vorteile in einer Verbindung zwischen dem Rheinland und der Weser mit einer Endstation in Minden, um von dort per Schiff eine Verbindung mit dem Seehafen Bremen zu nutzen. Dies führte zur Gründung der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft (CME) im Jahre 1843, in Konkurrenz dazu wurde die durch das Tal der Wupper führende Bergisch-Märkische Eisenbahn im gleichen Jahre gebaut. Diese übernahm auch die bereits 1837 erbaute Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.

Mit der Königlich-Westfälischen Eisenbahn, die die Münster-Hammer Eisenbahn und die Köln-Minden-Thüringische Eisenbahn verbinden sollte, wurde die erste Eisenbahn im Besitz des Staates Preußen gebaut. 1850 folgte die ebenfalls vom Staat finanzierte Ostbahn, die abschnittsweise und 1860 vollständig eröffnet wurde. Sie führte von Berlin über Thorn und Königsberg bis zur Ostgrenze und bildete eine der Hauptverkehrsachsen Preußens.

Dies waren die ersten wichtigen Eisenbahnverbindungen, denen später noch zahllose weitere Privatbahnen folgten, die nach der späteren Verstaatlichung vor allem ab 1880 als Preußische Staatseisenbahnen das seinerzeit größte Eisenbahnnetz bildeten. Die Staatseisenbahnen bildeten in diesem Umfang auch den größten Teil des in Staatsbesitz befindlichen Kapitals. Verwaltet wurden die staatseigenen Bahnen zunächst vom Ministerium für Handel und Gewerbe, später vom davon abgetrennten Ministerium für öffentliche Arbeiten.

Bismarck und die „Neue Ära“
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Otto von Bismarck
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Wilhelm I., der schon 1858 die Regentschaft für seinen nach mehreren Schlaganfällen regierungsunfähigen Bruder Friedrich Wilhelm IV. übernommen hatte, bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König die Abdankung in Erwägung zog. Als letzten Ausweg entschloss er sich 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Das liberale Parlament und auch Bismarck machten sich gegenseitig mehrere Vorschläge des Ausgleichs, lehnten aber beide immer wieder ab. So kam es, dass Bismarck 1866, nach dem gewonnenen Krieg gegen Österreich, eine Indemnitätsvorlage, also eine Schuldloserklärung, vorlag, in der die unbewilligten Budgets nachträglich bewilligt wurden.

Einigungskriege

Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone einbrachten.

Deutsch-Dänischer Krieg
Der König von Dänemark war in Personalunion Herzog der Herzogtümer Schleswig und Holstein, die seit dem Vertrag von Ripen 1460 „auf ewig ungeteilt“ bleiben sollten. Nur das Herzogtum Holstein gehörte aber als deutsches Lehen zum Deutschen Bund, während Schleswig ein dänisches Lehen war (siehe auch: Dänischer Gesamtstaat). Der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig unter Ausschluss Holsteins in einen neuen dänischen Nationalstaat einzugliedern, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum Deutsch-dänischen Krieg.

Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone, im Frieden von Wien, auf Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet. Nach der Gasteiner Konvention von 1865 fiel Schleswig unter preußische, Holstein unter österreichische Verwaltung, während Österreich seine Rechte am Herzogtum Lauenburg an die preußischen Krone verkaufte. 1866 wurden Schleswig, Holstein und Lauenburg zu der neuen preußischen Provinz Schleswig-Holstein vereinigt.

Deutscher Krieg
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Preußen 1866
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Bald nach Ende des Kriegs mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögerlichen König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Preußen hatte zuvor bereits ein geheimes Militärbündnis mit dem Königreich Piemont-Sardinien abgeschlossen, das u.a. Gebietsabtretungen Österreichs vorsah. Dies war ein klarer Rechtsbruch, da die Bundesakte von 1815 Mitgliedern des Deutschen Bundes untersagte, Bündnisse gegen andere Mitgliedsstaaten einzugehen.

Nach dem preußischem Einmarsch in das unter österreichischer Verwaltung stehende Holstein, beschloss der Frankfurter Bundestag die Bundesexekution gegen Preußen. Preußen erklärte seinerseits den Deutschen Bund als erloschen und besetzte das Königreich Sachsen. Auf der Seite Österreichs standen auch die übrigen deutschen Königreiche und weitere, v.a. südwest- und mitteldeutsche Staaten. Die Freie Stadt Frankfurt als Sitz des Bundestages neigte der österreichischen Seite zu, verhielt sich aber offiziell neutral. Auf Seiten Preußens traten neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (siehe auch: Schlacht bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).

Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke errang am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg gegen Österreich. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Bedingungen diktieren und die Annexionen des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holsteins legitimieren. Mit diesen Gebietserwerbungen waren nun fast alle preußischen Territorien miteinander verbunden.

Der Deutsche Bund, der faktisch schon durch den Krieg zerfallen war, wurde im Frieden von Prag auch formell aufgelöst. Österreich schied aus Deutschland aus.

Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Reiches vorweg. Der König von Preußen war Präsident und der preußische Ministerpräsident zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen Staaten mussten so genannte Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen eingehen.

Die durch den militärischen Erfolg gestiegene Popularität Bismarcks hatte diesen im Vorfeld der Gründung des Norddeutschen Bundes dazu bewogen, den preußischen Landtag nachträglich um Straffreiheit für die budgetlose Regierungszeit zu ersuchen. Die Annahme dieser Indemnitätsvorlage führte zur Spaltung des Liberalismus in einen obrigkeitshörigen (Nationalliberale Partei) und einen weiterhin oppositionellen Teil (Deutsche Fortschrittspartei als Rumpfpartei). Das 1867 durch Bismarcks zähe Verhandlungsführung und auf Druck der Wirtschaft eingerichtete Deutsche Zollparlament brachte die Einbeziehung süddeutscher Vertreter in eine preußisch bzw. norddeutsch dominierte Institution mit sich. Mehrheitsbeschlüsse ersetzten das im Deutschen Zollverein bisher bestehende Vetorecht der Einzelstaaten. Bayerische und württembergische Patrioten reagierten ebenso besorgt wie der französische Kaiser Napoleon III.. Als dieser jedoch als Gegenleistung für Frankreichs Stillhaltepolitik gegenüber Preußen einen territorialen Ausgleich verlangte, schürte er damit ungewollt das Misstrauen der Öffentlichkeit in den süddeutschen Staaten. Dies wiederum stärkte deren Bindungen an Preußen.

Deutsch-französischer Krieg
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Proklamation Wilhelms I. von Preußen zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles am 18. Januar 1871; Gemälde von Anton von Werner
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Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, hatte Bismarck Napoleon III. dazu gebracht, seine Politik gegenüber Österreich zu dulden. Nun sah sich Frankreich einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollten. Die Beziehungen zwischen beiden Ländern verschlechterten sich zusehends. Schließlich spitzte Bismarck den Streit um die spanische Thronkandidatur eines katholischen Hohenzollernprinzen in der Affäre der Emser Depesche bewusst soweit zu, dass die französische Regierung Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.

Nach dem raschen Sieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland, sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Bismarck kaufte König Ludwig II. von Bayern mit Geldern aus dem so genannten Welfenfonds die Bereitschaft ab, König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone anzutragen. Mithin wurde das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet, die schon als Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert.

Preußen im Deutschen Reich

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Siegel Preußens
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Preußen ging von 1871 an ebenso sehr in Deutschland auf, wie Deutschland preußischen Charakter annahm. Der König von Preußen war auch Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident fast immer zugleich Reichskanzler. Der Ministerpräsident und Kanzler musste aber nicht unbedingt Preuße sein, wie im Fall von Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst.

Bis zum Ende der Monarchie

Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, der den Einfluss des politischen Katholizismus zurückdrängen sollte. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden. In den mehrheitlich von Polen bewohnten Landesteilen ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher. Sie wurde nach Bismarcks Entlassung vom Deutschen Ostmarkenverein fortgeführt, der 1894 in Posen gegründet wurde.

Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Bis zur Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Zuge der Novemberrevolution von 1918 blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden.

Der Freistaat Preußen in der Weimarer Republik
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Flagge des Freistaates Preußen
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Wappen des Freistaates Preußen
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Infolge der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution von 1918/19 dankte Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und König von Preußen ab. Damit endete die Realunion Preußens mit dem Deutschen Reich, wie sie seit der Zeit Bismarcks bestanden hatte. Das Land wurde zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung.

Die im Vertrag von Versailles festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem deutsch-französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Memelland an Litauen (Rückgabe im März 1939), das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete, die Preußen im Rahmen der polnischen Teilungen erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds. Wie schon vor den polnischen Teilungen hatte Ostpreußen keine Landverbindung mit dem übrigen Deutschen Reich und konnte nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen) oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreicht werden. Auch das Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.

Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen nie gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren. Dazu gehörte zum Beispiel das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine „Positive Mehrheit“ bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammen arbeiten wollten.

Als Stütze der Weimarer Demokratie wurde Preußen nicht durch die Wähler, sondern erst durch den Preußenschlag des Reichskanzlers Franz von Papen beseitigt. In diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung in Preußen verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm von Papen als Reichskommissar selbst die Macht im Freistaat Preußen. Im Deutschen Reich war damit die wichtigste demokratisch gesinnte Landesregierung entmachtet. Der Preußenschlag hat nur ein halbes Jahr später die Machtergreifung Hitlers entscheidend erleichtert, da ihm von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung standen.

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Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933
Jahr 1919 1921 1924 1928 1932 1933
Partei % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze
SPD 36,4 145 25,9 109 24,9 114 29,0 137 21,2 94 16,6 80
Zentrum 22,3 94 17,9 76 17,6 81 15,2 71 15,3 67 14,1 68
DDP/DStP 16,2 65 5,9 26 5,9 27 4,4 21 1,5 2 0,7 3
DNVP 11,2 48 18,0 76 23,7 109 17,4 82 6,9 31 8,9 43
USPD 7,4 24 6,4 27        
DVP 5,7 23 14,0 59 9,8 45 8,5 40 1,5 7 1,0 3
DHP 0,5 2 2,4 11 1,4 6 1,0 4 0,3 1 0,2 2
SHBLD 0,4 1          
KPD   7,5 31 9,6 44 11,9 56 12,3 57 13,2 63
WP   1,2 4 2,4 11 4,5 21    
Polen   0,4 2 0,4 2      
NSFP     2,5 11      
NSDAP       1,8 6 36,3 162 43,2 211
CNBL       1,5 8    
VRP       1,2 2    
DVFP       1,1 2    
CSVD         1,2 2 0,9 3
An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen.

Nationalsozialismus und das Ende Preußens
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Damit standen den Nationalsozialisten bei ihrer Machtergreifung von Anfang an die Exekutivgewalt der preußischen Landesregierung zur Verfügung, vor allem die Polizeikräfte.

Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der so genannte „Tag von Potsdam“ statt. Dabei wurde der am 5. März neu gewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierte, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.

Im nationalsozialistischen Einheitsstaat wurden seit 1933 Preußen wie auch alle übrigen deutschen Länder gleichgeschaltet. Das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 und das „Reichsstatthaltergesetz“ vom 30. Januar 1935 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Die Landesregierungen wurden von Reichsstatthaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden. Parallel dazu erlangten die Einteilung in (Partei-)Gaue zunehmend Bedeutung, deren Gauleiter wiederum vom "Führer und Reichskanzler" ernannt wurden, der zugleich Parteichef der NSDAP war. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig. Reichsstatthalter für Preußen wurde formell Hitler selbst. Seine Funktionen wurden allerdings von Hermann Göring als preußischem Ministerpräsidenten ausgeübt.

Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch gewisse Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 u. a. um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert.

Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.

Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Abtretung aller Gebiete östlich von Oder und Neiße hörte Preußen 1945 de facto endgültig auf zu bestehen. Einzelne Gebiete wurden aus dem Land Preußen herausgelöst, um neue Länder zu bilden. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat auch formell die Auflösung des verbliebenen preußischen Staates, da er ein „Hort des deutschen Militarismus“ und damit für den Ersten und Zweiten Weltkrieg verantwortlich gewesen sei (siehe hierzu auch: Kriegsschulddebatte). Die Begründung des Kontrollratsbeschlusses verkannte die rechtsstaatlichen Traditionen des Landes ebenso wie die Tatsache, dass es in der Weimarer Republik bis zum „Preußenschlag“ ein Bollwerk der Demokratie gewesen war.

Räumliche Entwicklung und Gliederung

Verwaltungsgliederung Preußens

Die hohenzollernschen Gebiete, für die sich nach 1701 allmählich der Name „Königreich Preußen“ einbürgerte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Brandenburg, Pommern, Preußen, Geldern, Kleve, Moers, Krefeld, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Magdeburg, Halberstadt, Neuenburg und Valangin. 1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittel-, Ucker- und Altmark, Neumark-Pommern-Kassuben, Preußen, Geldern-Kleve, Minden-Mark-Ravensberg, Magdeburg-Halberstadt, Neuenburg (Land) und Valangin (Land). 1740 wurden die Provinzen in Kriegs- und Domänekammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen.

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Preußische Provinzen bis 1905
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Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt (in Klammern die Hauptstadt), die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen dem Deutschen Bund beitraten:

  1. Provinz Brandenburg (Potsdam)
  2. Provinz Ostpreußen (Königsberg)
  3. Provinz Westpreußen (Danzig)
  4. Provinz Pommern (Stettin)
  5. Provinz Schlesien (Breslau)
  6. Provinz Posen (Posen)
  7. Provinz Jülich-Kleve-Berg (Köln)
  8. Provinz Großherzogtum Niederrhein (Koblenz)
  9. Provinz Westfalen (Münster)
  10. Provinz Sachsen (Magdeburg)

Seit 1822 bildeten die Provinzen „Jülich-Kleve-Berg“ und „Großherzogtum Niederrhein“ die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur „Provinz Preußen“ (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht. 1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, der später auch als „Hohenzollernsche Lande“ bezeichnet wurde. 1853 erwarb Preußen von Oldenburg einen Landstrich an der Jade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven und wurde der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert. Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:

Preußen umfasste damit elf Provinzen. Die Zahl erhöhte sich auf zwölf, als aus der Provinz Preußen zwei neue hervorgingen: „Ostpreußen“ und „Westpreußen“.

Nach dem Ersten Weltkrieg verlor Preußen einige seiner Gebiete und wurde Freistaat. Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an Polen abgetreten. Die Provinz Westpreußen kam überwiegend an Polen und an die Freie Stadt Danzig. Nur der östliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert. Die ebenfalls bei Preußen verbleibenden restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen „Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen“ erhielt. Inzwischen waren 1919 die Provinz Schlesien in zwei Provinzen „Niederschlesien“ und „Oberschlesien“ aufgeteilt worden. Ein Jahr später schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz.

Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen (in Klammern die Gebietskörperschaften, denen die Gebiete der jeweiligen Provinzen heute entsprechen):

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Preußen in der Weimarer Republik
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  1. Berlin (Bundesland Berlin, Deutschland)
  2. Provinz Brandenburg (Bundesland Brandenburg, Deutschland und Teil der Woiwodschaft Lebus, Polen)
  3. Provinz Hannover (Teile der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg, Deutschland)
  4. Provinz Hessen-Nassau (Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, Deutschland)
  5. Provinz Ostpreußen (Oblast Kaliningrad, Russland; Woiwodschaft Ermland-Masuren und Teil der Woiwodschaft Pommern, Polen)
  6. Provinz Pommern (Teil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland, Woiwodschaft Westpommern, Polen)
  7. Grenzmark Posen-Westpreußen (Teil der Woiwodschaft Großpolen, Polen)
  8. Rheinprovinz (Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Deutschland)
  9. Provinz Sachsen (Teil der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen, Deutschland)
  10. Provinz Niederschlesien (Woiwodschaft Niederschlesien und Teil der Woiwodschaft Lebus, Polen; Teil des Bundeslandes Sachsen, Deutschland)
  11. Provinz Oberschlesien (Teil der Woiwodschaften Oppeln und Schlesien, Polen)
  12. Provinz Schleswig-Holstein (Teile der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg, Deutschland)
  13. Provinz Westfalen (Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
dabei als Teil der Rheinprovinz die so genannten

1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wieder vereinigt und die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen aufgelöst auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Somit bestand Preußen bis zu seiner formellen Auflösung 1947 nur noch aus elf Provinzen.

Nicht berücksichtigt sind dabei die Teilungen der Provinzen Hessen-Nassau, Sachsen und Schlesien in jeweils zwei Provinzen während des Zweiten Weltkrieges.

Die ehemals preußischen Gebiete nach 1945

Nach 1945 wurde Preußen gem. Artikel I des Gesetzes Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates aufgelöst und unter der Sowjetunion, Polen und den neu gebildeten deutschen Ländern in der Sowjet- und den drei Westzonen aufgeteilt.

Die östlich von Oder und Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete sowie Swinemünde und Stettin fielen 1945 an Polen und die Sowjetunion. Der nördliche Teil Ostpreußens kam unter sowjetische, das Ermland, Masuren und die übrigen preußischen Gebiete bis zur Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung. Der größte Teil der dort lebenden deutschen Bevölkerung, etwa 10 Millionen Menschen, flohen, wurden vertrieben oder getötet. In diesen Gebieten wurden nach 1945 vor allem polnische Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt.

Nachmalige Staatsgebilden auf vormals preußischem Gebiet

Die Gebiete der preußischen Provinzen, wie sie sich von 1867 bis 1914 darstellten, verteilen sich heute folgendermaßen auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland und auf sechs weitere europäische Staaten.

Provinz Ostpreußen

  • Der Südteil mit der Stadt Allenstein fiel 1945 an Polen; heute bildet er den Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Ermland-Masuren
  • Der größte Teil des Nordteils mit der Stadt Königsberg bildet seit 1945 den russischen Oblast Kaliningrad; bis 1991 gehörte Nord-Ostpreußen daher zur Sowjetunion, seitdem zu Russland.
  • Die restliche Teil des Nordteils, nämlich die Stadt Memel und Umgebung, das Memelland, bildete von 1920 bis 1939 und erneut seit 1945 einen Teil Litauens; als solcher gehört es bis zur Unabhängigkeit des Landes 1991 zur Sowjetunion.

Provinz Westpreußen

Provinz Brandenburg

  • Der Hauptteil mit den Städten Potsdam und Frankfurt an der Oder bildete von 1947 bis 1952 und erneut seit 1990 das deutsche Land Brandenburg. Zwischen 1952 und 1990 war das Gebiet auf die DDR-Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder, Neubrandenburg, Potsdam und Schwerin verteilt.
  • Der Nordteil gehörte von 1947 bis 1952 zum Land Brandenburg, von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Neubrandenburg und bildet seit 1990 den Südosten des neugebildeten Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
  • Der östlich der Oder gelegene Teil mit der Stadt Landsberg (Warthe), die so genannte Neumark, kam 1945 unter polnische Hoheit und bildet heute die Woiwodschaft Lebus.
  • Das Stadtgebiet von Groß-Berlin wurde 1920 aus der Provinz Brandenburg herausgelöst und war von 1945 bis 1990 in einen östlichen, sowjetischen sowie in drei westliche – amerikanischen, britischen und französischen – Sektoren geteilt. Während Ostberlin als "Hauptstadt der DDR" seit 1952 einen eigenen Bezirk bildete, war Westberlin seit 1949 staatsrechtlich mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Seit 1990 bildet die wiedervereinigte Stadt das Land Berlin.

Provinz Posen

Provinz Pommern

Provinz Sachsen

  • Hauptteil mit den Städten Halle/Saale, Magdeburg, Merseburg = 1947 bis 1952 und seit 1990 Hauptteil des deutschen Landes Sachsen-Anhalt, von 1952 bis 1990 zu den DDR-Bezirken Halle, Leipzig, Magdeburg
  • Südteil mit der Stadt Erfurt und Exklave um die Stadt Suhl = seit 1944 bis 1952 und wieder seit 1990 Teil des deutschen Landes Thüringen, von 1952 bis 1990 zu den DDR-Bezirken Erfurt, Suhl
  • Südöstlichster Teil mit der Stadt Torgau = 1946 bis 1952 zum deutschen Land Sachsen-Anhalt, von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Leipzig, seit 1990 Nordwestteil des deutschen Landes Sachsen

Provinz Schlesien

  • Hauptteil mit den Städten Breslau, Liegnitz = nach 1945 zu Polen, heute polnische Woiwodschaft Niederschlesien (Niederschlesien)
  • Westlichster Teil mit der Stadt Görlitz = 1947 bis 1952 und seit 1990 Nordostteil des deutschen Landes Sachsen (Preußische Oberlausitz), von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Dresden
  • Ostteil mit der Stadt Oppeln = nach 1945 zu Polen, heute polnische Woiwodschaft Oppeln (West-Oberschlesien)
  • Östlichster Teil mit der Stadt Kattowitz = nach 1920 zu Polen, heute Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Schlesien (Ost-Oberschlesien)
  • Stadt Hultschin und Umgebung = nach 1920 Teil der Tschechoslowakei, nach 1993 Teil der Tschechischen Republik (Hultschiner Ländchen)

Provinz Schleswig-Holstein

Provinz Hannover

Provinz Hessen-Nassau

  • Hauptteil mit den Städten Kassel, Wiesbaden, Frankfurt am Main = 1947 Hauptteil des Landes Hessen
  • Westlichster Teil mit der Stadt Montabaur = 1947 Nordostteil des Landes Rheinland-Pfalz
  • Exklave um die Stadt Rinteln = 1947 Teil des deutschen Landes Niedersachsen
  • Exklave um die Stadt Schmalkalden = 1947 bis 1952 und wieder seit 1990 Teil des deutschen Landes Thüringen, von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Suhl

Provinz Westfalen

Rheinprovinz

Mithin haben alle deutschen Länder vormals preußisches Territorium übernommen, mit Ausnahme Bayerns, das sich allerdings schon zu napoleonischer Zeit Teile Preußens einverleibt hatte (Ansbach-Bayreuth). Dazu kommen neun polnische Woiwodschaften sowie fünf weitere Staaten:

Belgien: Teil der Region Wallonien (Eupen-Malmedy)

  • Städte Eupen, Malmedy und Umgebung in der ehemaligen Rheinprovinz

Dänemark: Sønderjyllands Amt, zukünftig Westteil der Region Syddanmark

  • nördlichster Teil der ehemaligen Provinz Schleswig-Holstein mit der Stadt Apenrade (Nordschleswig)

Litauen: Nordwestteil von Litauen (Memelland)

  • Stadt Memel und Umgebung in der ehemaligen Provinz Ostpreußen

Russland: Oblast Kaliningrad (Nord-Ostpreußen)

  • Nordteil der ehemaligen Provinz Ostpreußen mit der Stadt Königsberg

Tschechien: Teil der Tschechischen Republik (Hultschiner Ländchen)

  • Stadt Hultschin und Umgebung in der ehemaligen Provinz Schlesien

polnische Woiwodschaft Ermland-Masuren

  • Südteil der ehemaligen Provinz Ostpreußen mit der Stadt Allenstein
  • Ostteil der ehemaligen Provinz Westpreußen mit den Stadt Marienwerder

polnische Woiwodschaft Pommern

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Westpreußen mit den Städten Danzig, Gdingen

polnische Woiwodschaft Lebus

  • Ostteil der ehemaligen Provinz Brandenburg mit den Städten Landsberg/Warthe, Grünberg

polnische Woiwodschaft Großpolen

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Posen mit der Stadt Posen

Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Kujawien-Pommern

  • Nordteil der ehemaligen Provinz Posen mit der Stadt Bromberg
  • Südteil der ehemaligen Provinz Westpreußen

polnische Woiwodschaft Westpommern (Hinterpommern)

  • Ostteil der ehemaligen Provinz Pommern mit den Städten Köslin, Stettin, Swinemünde

polnische Woiwodschaft Oppeln (West-Oberschlesien)

  • Ostteil der ehemaligen Provinz Schlesien mit der Stadt Oppeln

polnische Woiwodschaft Niederschlesien

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Schlesien mit den Städten Breslau, Liegnitz

Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Schlesien (Ost-Oberschlesien)

  • östlichster Teil der ehemaligen Provinz Schlesien mit der Stadt Kattowitz

deutsches Land Brandenburg

deutsches Land Berlin

  • Stadt Berlin in der ehemaligen Provinz Brandenburg

Teile des deutschen Landes Mecklenburg-Vorpommern

  • Westteil der ehemaligen Provinz Pommern mit den Städten Greifswald, Stralsund (Vorpommern)
  • nördlichster Teil der ehemaligen Provinz Brandenburg

Hauptteil des deutschen Landes Sachsen-Anhalt

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Sachsen mit den Städten Halle/Saale, Magdeburg, Merseburg

Teile des deutschen Freistaates Thüringen

  • Südteil der ehemaligen Provinz Sachsen mit der Stadt Erfurt und Exklave um die Stadt Suhl
  • Exklave der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau um die Stadt Schmalkalden

Teile des deutschen Freistaates Sachsen

  • südöstlichster Teil der ehemaligen Provinz Sachsen mit der Stadt Torgau
  • westlichster Teil der ehemaligen Provinz Schlesien mit der Stadt Görlitz (Niederschlesische Oberlausitz)

Hauptteil des deutschen Landes Schleswig-Holstein

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Schleswig-Holstein mit den Städten Flensburg, Kiel, Schleswig

Teile des deutschen Landes Hamburg

  • Stadtteile Altona, Wandsbek in der ehemaligen Provinz Schleswig-Holstein
  • Stadtteile Harburg, Wilhelmsburg in der ehemaligen Provinz Hannover

Hauptteil des deutschen Landes Niedersachsen

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Hannover mit den Städten Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade, Göttingen und Exklave um die Stadt Wilhelmshaven
  • Exklave der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau um die Stadt Rinteln

Teil des deutschen Landes Bremen

  • Stadtteil Wesermünde in der ehemaligen Provinz Hannover

Hauptteil des deutschen Landes Hessen

  • Hauptteil der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau mit den Städten Kassel, Wiesbaden, Frankfurt am Main,
  • Exklave der ehemaligen Rheinprovinz um die Stadt Wetzlar

Teile des deutschen Landes Rheinland-Pfalz

  • westlichster Teil der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau mit der Stadt Montabaur
  • Südteil der ehemaligen Rheinprovinz mit den Städten Koblenz, Trier

Hauptteil des deutschen Landes Saarland

  • südlichster Teil der ehemaligen Rheinprovinz mit der Stadt Saarbrücken

Hauptteil des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen

  • ehemalige Provinz Westfalen mit den Städten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Minden, Münster
  • Nordteil der ehemaligen Rheinprovinz mit den Städten Aachen, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln

Teil des deutschen Landes Baden-Württemberg

  • Exklave der ehemaligen Rheinprovinz um die Stadt Sigmaringen (Hohenzollernsche Lande)

Liste der Könige von Preußen

1618 war das Herzogtum Preußen mit der Markgrafschaft Brandenburg und ihren Nebenländern in Personalunion vereinigt worden.
1701 wurde das Herzogtum zum Königreich Preußen erhoben, dessen Name im allgemeinen Sprachgebrauch bald auf alle von den Hohenzollern regierten Territorien überging. Die Könige stammten sämtlich aus diesem Fürstenhaus.
Name Herrschaft Bemerkungen
Kurfürst Friedrich III. (*1657) 16881713 seit 1701 als Friedrich I. König in Preußen
Friedrich Wilhelm I. der Soldatenkönig (*1688) 17131740
Friedrich II. der Große (*1712) 17401786 ab 1772 König von Preußen
Friedrich Wilhelm II. (*1744) 17861797
Friedrich Wilhelm III. (*1770) 17971840
Friedrich Wilhelm IV. (*1795) 18401861
Wilhelm I. (*1797) 18611888 zunächst seit 1858 als Regent; seit 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes und seit 1871 Deutscher Kaiser
Friedrich III. (*1831) 9. März 1888 - 15. Juni 1888
Wilhelm II. (*1859) 18881918 († 1941 im niederländischen Exil)

Was bleibt von Preußen?

Ob es sich beim vergangenen Preußentum um deutsches Erbe oder deutsche Erblast handelt, ist lebhaft umstritten. Anzusprechen sind insoweit folgende Punkte, in denen die vormals dominante Stellung Preußens in Deutschland noch heute zu Tage tritt:

  • Bund:
    • Berlin ist als Hauptstadt des mächtigsten Bundesstaates Preußen 1871 zur Hauptstadt des Deutschen Reiches und in dieser Tradition 1991 auch des wiedervereinigten Deutschlands geworden. Mehrere Bundesinstitutionen kamen in Gebäuden früherer preußischer Einrichtungen unter, etwa der Bundesrat im Preußischen Herrenhaus.
    • Die preußische Kriegsauszeichnung des Eisernen Kreuzes ist – in modifizierter Form – Symbol der Bundeswehr.
    • Das Ausscheiden Österreichs aus der deutschen Nation im Zuge der Gründung des deutschen Nationalstaates 1871 beruht auf Preußens Politik. Die kleindeutsche Lösung ist eine großpreußische Lösung (August Bebel).

  • Länder:
    • Nach der Wiedervereinigung 1990 entstand der Plan, die Länder Berlin und Brandenburg zusammenzulegen. Dabei kam der Vorschlag auf, das neue Land „Preußen“ zu nennen; der vorgelegte Name war jedoch Berlin-Brandenburg. Im Jahr 1996 wurde diese Vereinigung jedoch per Volksabstimmung abgelehnt.
    • Das Land Sachsen-Anhalt ist zurzeit das einzige, dessen Landeswappen den preußischen Adler enthält. Daneben enthält noch das große Wappen Baden-Württembergs das Hauswappen der Hohenzollern.
    • Das preußische Regierungs- und Verwaltungsmodell war maßgeblich für eine Vielzahl politischer Institutionen auf Landesebene, wie etwa Ministerpräsident, Regierungsbezirk, Landrat, Kreis, Amt und Landschaftsverband (zuvor Provinzialverband).

  • Mentalität
    • Schwer messbar aber unleugbar vorhanden hat die frühere Zugehörigkeit zu Preußen bis heute merkliche Spuren in der Mentalität der Bevölkerung hinterlassen. Dies betrifft die schon erwähnten preußischen Eigenschaften, dazu womöglich ein schwächer ausgeprägtes regionales bzw. föderalistisches (Selbst-)Bewusstsein (verglichen etwa mit Süddeutschland, Sachsen, Hamburg). In diesem Zusammenhang lässt sich vermuten, dass die zunehmende Zurückdrängung der niederdeutschen Sprache durch den vereinheitlichenden Einfluss Preußens zumindest beschleunigt wurde.

  • Sport:
    • Preußen (Münster) oder lateinisch Borussia (Dortmund, Mönchengladbach) begegnet nach wie vor als Vereinsname.
    • Darüber hinaus sind die deutschen Fußballnationalmannschaften in den preußischen Landesfarben Schwarz und Weiß gekleidet.

  • Familienname:
    Die Angehörigen des vormals regierenden preußischen Könighauses tragen den Namen Prinz/Prinzessin von Preußen (nicht Hohenzollern).

Literatur

  • Sebastian Haffner: Preußen ohne Legende. 1. Auflage. Hamburg 1979. ISBN 3-442-11511-6
  • Hans-Joachim Schoeps: Preußen: Geschichte eines Staates. Bilder und Zeugnisse. Frankfurt a. M./Berlin 1992. ISBN 3-550-08585-0
  • Siegfried Fischer-Fabian: Preußens Gloria – Aufstieg eines Staates. o. O. 1991. ISBN 3-704-34043-X
  • Sebastian Haffner/Wolfgang Venohr: Preußische Profile. Ullstein o. O. 2001. ISBN 3-548-26586-3
  • Bernt Engelmann: Preußen. Land der unbegrenzten Möglichkeiten. München 1981. ISBN 3-442-11300-8
  • Wolfgang Ribbe/Hansjürgen Rosenbauer (Hrsg.): Preußen. Chronik eines deutschen Staates. Berlin 2000, S. 288, zahlreiche Abb., ISBN 3-87584-023-2 (Begleitbuch zur gleichnamigen sechsteiligen Fernsehreihe
  • Leopold von Ranke: Preußische Geschichte. 4 Bände. Goldmann o. O. 1966 ISBNs B-000-0BT51-O, B-000-0BT51-P, B-000-0BT51-Q, B-000-0BT51-R,
  • Julius H. Schoeps: Preußen, Geschichte eines Mythos. Bebra Verlag o. O. 2001. ISBN 3-898-09030-2
  • Klaus Herdepe: Die Preußische Verfassungsfrage 1848. (= Deutsche Universitätsedition Bd. 22) ars et unitas : Neuried 2003, 454 S., ISBN 3-936117-22-5
  • Charles Higounet: Die deutsche Ostsiedlung im Mittelalter. Siedler Verlag o. O. 2001. ISBN 3-886-80141-1
  • Joachim Fernau: Sprechen wir über Preußen. Herbig Verlag o. O. 1999. ISBN 3-776-62132-X
  • Marion Gräfin Dönhoff: Preußen – Maß und Maßlosigkeit. Goldmann o. O. 1998. ISBN 3-442-75517-4
  • Marion Gräfin Dönhoff: Namen, die keiner mehr nennt. Diederichs Verlag o. O. 2004. ISBN 3-896-31441-6
  • Eberhard Straub: Eine kleine Geschichte Preußens. Berlin 2001. ISBN 3-886-80723-1
  • Albert Bruer: Aufstieg und Untergang. Eine Geschichte der Juden in Deutschland (1750-1918) Köln u.a.: Böhlau, 2006 ISBN 3412281050 (Schwerpunkt: Preußen)

Weblinks

Siehe auch

   

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Diskussion der Autoren über den Artikel: Preußen


Diskussionsarchiv bis Oktober 2005

Aus der Exzellenz-Kandidatur vom 8. - 16. November (abgelehnt)

Der Artikel über Preußen beschreibt alles was man über Preußen wissen muss.Deshalb schlage ich ihn einmal hier vor zur Exzellenz-Abstimmung. -- West Highlands 16:03, 8 November 2005 (CET)

  • pro da ich kein Autor bin.-- West Highlands 16:03, 8 November 2005 (CET)
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    Contra

    Contra Das Literaturverzeichnis ist leider ein Witz! Der Siedler-Verlag war 2001 noch in Berlin und ist jetzt in München. Warum steht dort ohne Ort? Das Buch von Leopold von Ranke ist garantiert nicht von 1966, da er bereits 1886 starb! Hier ist zumindest in Klammern die Erstauflage nachzuweisen, damit man nicht dem Fehler aufsitzt, dass es sich dabei um aktuelles Werk handelt. Auch bei Schops handelt es sich bei der 2001er-Ausgabe um eine stark erweiterte Ausgabe, die auch gekennzeichnet werden muss etc... 132.230.108.15 17:35, 8 November 2005 (CET)

    • contra fast nur aufzählungen was wann zu preußen gehörte und was nicht und kriegsaufzählungen. zu hintergründen fast nichts, zur innenpolitik, gesellschaftslichen entwicklung, preußische reformen kaum, kaum was zum absolutismus im staat (außer natürlich dass die älteren geschichtsteile mehr artikel über den könig als über das land sind), neigt ab und an zu arg unkritischer sicht (als beispiel als "typisch preußisch" kommen nur die tugenden, dass preußen _das_ sinnbild für militarismus war, fehlt irgendwie ganz..) -- Southpark 20:40, 8. Nov 2005 (CET)

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      Contra - Geschichte besteht nicht nur aus Ereignis- und politischer Geschichte. Dazu gehört auch Kulturgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte u.s.w. Ein Artikel über die Geschichte Preußens, in dem das Wort Kartoffel nicht vorkommt - das geht gar nicht. Kein Humboldt, keine Berliner Universität. Und, und, und... Kenwilliams QS - Mach mit! 01:23, 9. Nov 2005 (CET)

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        Contra zu wenig Substanz --Alma 14:29, 10. Nov 2005 (CET)

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          Contra schließe mich den Vorrednern nochmals an. Kann nicht noch jemand contra voten, damit der Artikel erstmal Review oder so bekommt (denn genau genommen stimme ich hier ja zweimal ab) 132usw... 00:16, 16. Nov 2005 (CET)

          Landkreis Bremen

          ich suche etwas zum Landkreis Bremen. habe nichts gefunden . wer weiss was?

          Jakob Mitzlaff 13:06, 24. Feb 2006 (CET)

          Hast du schon den Abschnitt "Eingemeindungen" im Artikel Bremen gelesen? Bear 13:35, 24. Feb 2006 (CET)
          Dadurch bin ich darauf gestossen, aber es nicht ganz klar, ob diese Gemeinden den Landkreis Bremen gebildet haben. Jakob Mitzlaff 15:56, 24. Feb 2006 (CET)
          Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man das Landgebiet des Staates Bremen, bis 1945 als Landkreis Bremen bezeichnet hat. Das deckt sich insofern mit den Ausführungen im Abschnitt Eingemeindungen im Artikel Bremen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein anderes Gebiet außerhalb des Staates Bremen als Landkreis Bremen bezeichnet wurde. Was soll denn das gewesen sein? Bear 20:23, 24. Feb 2006 (CET)
          Manchmal hilft ein Blick ins Lexikon, in diesem Falle in den Alten Meyer von 1888. Dort heißt es unter Bremen (Staat): Der Staat teilt sich in die drei Städte Bremen, Vegesack und Bremerhaven sowie das Landgebiet, den sogen. Landkreis B. Von letzterm liegen 15,813 Hektar auf dem rechten, 6739 Hektar auf dem linken Weserufer; jener Teil wird vorzugsweise aus dem Hollerland, dem Blockland, dem Werderland und dem ehemaligen Gericht Borgfeld, dieser aus dem Ober- und Niedervieland zusammengesetzt. Damit ist klar, dass der Landkreis Bremen bremisches Staatsgebiet war und einige nicht zu den Städten Bremen, Vegesack oder Bremerhaven gehörende Gemeinden umfasste. Das Ende des Kreises konnte ich nicht sicher feststellen, jedoch findet sich im Artikel Bremen ein Hinweis. Dort heißt es: "Am 1. November erfolgt durch die „Vierte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs“ vom 28. September 1939 die Abtrennung der Stadt Bremerhaven vom Bremer Staatsgebiet und Vereinigung dieser mit der preußischen Stadt Wesermünde zur Großstadt „Wesermünde“. Außerdem werden die Gemeinden Lesum, Grohn, Schönbeck, Aumund, Blumenthal, Farge, Hemelingen und Mahndorf aus dem Lande Preußen Provinz Hannover aus- und in das Land Bremen sowie in die Stadt Bremen eingegliedert." Daraus kann man schließen, dass 1939 nicht nur einige preußische Gemeinden zu Bremen kamen, sondern dass sie auch in die Stadt Bremen selber eingegliedert worden sind. Das lässt vermuten, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt auch der Kreis Bremen aufhörte zu existieren.--KuK 21:25, 24. Feb 2006 (CET)
          Danke für die Recherchen. Was die Auflösung des Lkr. Bremen anbelangt, trifft es aber nicht ganz zu. Richtig ist, dass 1939 die damals preuß. Orte zum Staat u. zugleich zur Stadt Bremen kamen. Es gab aber weiterhin noch den bremischen Lkr. Bremen. Dieser wurde erst 1945 aufgelöst, als die bis dahin noch nicht in die Stadt Bremen eingegliederten Landgemeinden ebenfalls in die Stadt Bremen eingegliedert wurden. Dies deckt sich auch mit den Ausführungen im Abschnitt Eingemeindungen des Artikels Bremen und ist auch im "Deutschen Städtebuch" - Ausgabe Niedersachsen/Bremen, S. 64, nachzulesen. Bear 21:47, 24. Feb 2006 (CET)

          Das sieht doch schon erstmal interessant aus. Dann macht doch bitte mal den Link Landkreis Bremen blau. :) --Alexander Fischer 22:58, 24. Feb 2006 (CET)

          Das würde ich gerne tun, aber die Infos hierüber sind mir zu dürftig. Ich weiß nicht, wann man zum 1. Mal vom Landkreis Bremen sprach, welche Gemeinden, wann zu diesem Verwaltungsbezirk gehörten und wie er verwaltet wurde (Landrat?, Gremien? etc.), geschweige denn, ob er gar ein eigenes Wappen hatte etc. Bear 14:05, 25. Feb 2006 (CET)

          Annexion Schleswig-Holsteins/ Schleswigs und Holsteins

          Weiss jemand, ob 1866 Schleswig-Holstein oder Schleswig und Holstein annektiert wurden. Bzw. ob die genannten Gebiete ein Land bildeten? Google spuckt diesbezüglich Quellen mit widersprüchlichen Informationen aus. --OmiTs 16:52, 25. Mär 2006 (CET)

          Die staatsrechtliche Situation Schleswig-Holsteins vor 1866 ist äußerst verzwickt. 1460 wurden die zuvor eigenständigen Herzogtümer Schleswig und Holstein unter der Oldenburger Dynastie, die zugleich die Könige von Dänemark stellte, vereinigt. Das Ripener Privileg vom 4. April 1460 legte fest, dass beide Herzogtümer "up ewig ungedeelt" bleiben sollten. Sie bildeten also von da an ein einziges Land. Aber: Nach 1815 gehörte dieses Land gleichzeitig zu Dänemark und zum Deutschen Bund. Es war weiterhin in Personalunion mit der dänischen Krone verbunden, ohne verfassungsrechtlich Bestandteil des dänischen Staates zu sein. Der Landesteil Holstein gehörte zum Deutschen Bund, Schleswig dagegen nicht. Der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig-Holstein als Ganzes - also auch mit seinem zum Deutschen Bund gehörigen Teil in den dänischen Gesamtstaat einzubeziehen, löste 1864 den deutsch-dänischen Krieg aus, in dessen Verlauf preußische und österreichische Bundestruppen das Land besetzten. Als 1866 der Krieg zwischen Österreich und Preußen ausbrach - auch wegen des Streits um das gemeinsam eroberte Schleswig-Holstein - war dessen Status noch nicht geklärt. Preußen annektierte das Land aber als Ganzes. Stefan Volk 02:39, 27. Mär 2006 (CEST)

          Schleswig und Holstein bildeten nach 1460 kein eigenes Land. Sie blieben formell weiter eigenständige Herzogtümer. Holstein blieb ein deutsches und Schleswig ein dänisches Lehen. Sie wurden jedoch gemeinsam (im Gesamtstaat) regiert. Mitgliedstaat des Deutsches Reiches (bis 1806) und des Deutschen Bundes (ab 1815) war allein Holstein. 1864 sollte Schleswig (nicht jedoch Holstein) über eine gemeinsame Verfassung in das Königreich Dänemark aufgenommen werden, womit Dänemark jedoch die (auch im Londoner Protokoll genannte) Zusammengehörigkeit zwischen Schleswig und Holstein praktisch aufhob. Peter Hansen, 10:12, 20. Aug 2006 (CEST)

          Unklarheiten beim Kartenmaterial

          Die Karten "Preußen von 1866 - 1918" Bild:Map-deutsches-kaiserreich-preussen.png und "Preußen bis 1905" zeigen Schlesien als Bestandteil Preußens, gemäß dem Artikel Schlesien gehörte dieses jedoch nur BIS 1871 zu Preußen. Sind die Karten von Datum falsch definiert oder ist der Artikel Schlesien falsch?

          Beide sind richtig. Du musst nur den Artikel Schlesien richtig lesen. Stefan Volk 18:30, 30. Jun 2006 (CEST)

          Was bleibt von Preußen

          Ich habe mal bei dieser Sparte auch den Verweis auf den Bundesrat hinzugefügt, der im "Preußischen Herrenhaus" tagt.

          1945/47

          Könntest Du bitte ausführen, was man unter 1945/47 zu verstehen hat? Ich versteh' nicht wieso Preußen bis 1945 und 1947 bestehen kann. Das ist eine Kontradiktion. Gruß, --ZOiDberg (ZOiDberg) 13:56, 8. Aug 2006 (CEST)

          Das ist kein Widerspruch, sondern eine in der historischen Literatur durchaus geläufige Methode, strittige Daten darzustellen. Die Jahresangabe entspricht exakt dem, was am Ende der Einleitung steht, dass nämlich der Preußische Staat de facto bereits 1945 aufhörte zu bestehen, de jure aber erst 1947 per Kontrollratsbeschluss für aufgelöst erklärt wurde. Das korrekte Enddatum ist also eine Sache des jeweiligen Standpunkts. Persönlich halte ich es lieber mit dem Faktischen und neige daher dem Datum 1945 zu. Wenn man das aber hier schreibt, kriegt mans gleich mit juristischen Korinthenkackern zu tun, und am Ende sind die Typen nicht weit, die vom "Weiterbestand des Reiches in den Grenzen von 1937" faseln. Kurz: Meinetwegen kannst Du "1945" schreiben oder den Querstrich durch ein "oder" oder ein "bzw." ersetzen. Nur "1947" allein hat meines Erachtens mit der historischen Realität nichts zu tun. Deshalb hatte ich das geändert. Schöne Grüße Stefan Volk 16:48, 9. Aug 2006 (CEST)
          Naja auf dem Gebiet bin ich Laie und von meinem Standpunk ist 1945/47 halt irreführend. Nach Deiner Erläuterung ist es klar, daher denke ich, dass die Erläuterung dort angebracht wäre wo der Leser stutzt. Eventuell ein "siehe unten" oder ähnliches, eventuell ein Link, der die Sachlage in diesem speziellen Fall oder allgemein näher erläutert. Gruß, --ZOiDberg (ZOiDberg) 21:10, 9. Aug 2006 (CEST)
          Ein Nachtrag: Noch bis 1947 bezeichneten sich die heutigen Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt als Provinzen. Um noch konkreter zu sein, das Land Sachsen-Anhalt firmierte als Provinz Sachsen. Mit dieser Bezeichnung stellte man klar, dass diese beiden Gebiete rechtlich als Provinzen zu Preußen gehörten und nicht eigenständig waren. Erst mit der de jure Auflösung Preußens von 1947 änderte man die Bezeichnung von Provinz auf Land. --Sebastian35 09:47, 15. Aug 2006 (CEST)

          Bestandsdauer und Einleitung

          Hallo, die Angabe in der Einleitung "Preußen bestand von 1226 bis 1947" ist so SEHR schief und gaukelt eine Kontinuität vor die es so nicht gegeben hat.

          Da gab es erst den Ordensstadt, der nicht Preußen hieß, dann das Herzogtum, das aber mit dem späteren Preußen auch nur nominell was zu tun hatte. Das Preußen im landläufigen Sinne, also das spätere Königreich, beginnt erst mit der Verbindung von Hzm. Preußen und Brandenburg, also 1618. Das wurde allerdings erst 1648 wirksam, erst dann konnte der Gr. Kurfürst anfangen, seine Länder zu einem Staatswesen zusammenzuschmelzen. Symbolischer Beginn eines einheitlichen preußischen Staates ist die Königskrönung 1701. Also bitte die Einleitung wieder ändern in 1701-1945/47, vielleicht mit dem sinngemäßen Zusatz "nach Vorlaufzeit im 17. Jahrhundert" o.ä.

          Nochmal: der Ordensstaat hat mit dem späteren Preußen wenig zu tun und wird anderweitig behandelt. --Ratziputz 20:26, 10. Aug 2006 (CEST)

          Das alte Problem mit der Defínition: Was war Preußen eigentlich? Ein Staat? Ein Land? Ein geographischer Begriff? Welche Gebiete gehörten dazu? Und wann? Schwer zu sagen in nur einem Satz - zumal beim Namen eines nicht mehr bestehnden Staates, der zu unterschiedlichen Zeiten ganz unterschiedliche Bedeutungen hatte.
          Ich hatte das deshalb in der ursprünglichen, Einleitung so zu lösen versucht, dass ich einfach beschrieben habe, auf welche Gebiete die Zeitgenossen und die Geschichtswissenschaft den Begriff "Preußen" jeweils angewendet haben. Du hast dann die in ihrer Kürze zwar sehr löbliche, die Dinge aber eben auf die Staatlichkeit verkürzende Definition eingefügt "Ein von 1701-1945 existierender Staat".
          Es gab aber schon vor 1701 ein geographisches Gebiet das "Preußen" hieß und obendrein ein Staat war, nämlich das Herzogtum Preußen. Dieses wiederum ging direkt aus dem Ordensstaat hervor. Der wurde zwar nicht offiziell "Preußen" genannt, sondern (zusammen mit anderen Gebieten im Baltikum) "Land" oder "Länder des deutschen Ordens". Im zeitgenössischen Sprachgebrauch war das aber sehr wohl der Fall. An der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert bezeichnete z.B. Oswald von Wolkenstein mit dem Wort "Preußen" genau das Ursprungsgebiet des Landes, von dem in diesem Artikel die Rede ist.
          Wenn man die Definition also auf die Staatlichkeit beschränkt (was zulässig ist), dann muss man deren Beginn auch exakt benennen. Und der lag für das Gebiet, das seit dem Mittelalter Preußen genannt wurde und eine der beiden Keimzellen des späteren Königreichs sein sollte, nicht erst im Jahr 1701 sondern im Jahr 1226, als der Deutsche Orden sich in den Stammesgebieten der Pruzzen festsetzte. Es gab eine durchgehende Kontinuität vom Ordensstaat über dessen letzten, hohenzollernschen Hochmeister zum Herzogtum und von diesem zum Königreich Preußen, eine Kontinuität, die eben nicht nur nominell war, sondern auch dynastisch und geographisch: Das ursprüngliche Preußenland hat immer zu dem gehört, was später Preußen genannt wurde.
          Du schreibst selbst, 1701 sei ein symbolisches Datum. Ich finde aber, eine Enzyklopädie sollte Fakten darstellen. Und ein Land namens "Preußen" war lange vor 1701 ein Faktum. Nach Deiner Definition, könnte der historisch unbeleckte Leser meinen, einen Staat oder gar den Begriff "Preußen" habe es vor 1701 gar nicht gegeben. Das ist aber falsch. Hätte man in den Jahren 1700, 1500 oder 1300 jemanden gefragt, was "Preußen" ist, hätte man auch eine Antwort bekommen. Die hätte nur ganz anders gelautet als 1800, 1920 oder 1950. Die Beschränkung auf 1701-1945 erscheint mir da einigermaßen willkürlich.
          Vielleicht sollte man dem Rechnung tragen und zu der früheren Definition zurückkehren, die vielleicht in wenig lang war, aber wenigstens alle über die Jahrhunderte sich wandelnden Bedeutungsinhalte des Worts "Preußen" abgedeckt hat. Eineandere Alternative wäre eine Definition, die auf eien Angabe zum Beginn der Staatlichkeit verzichtet, also etwa so: Preußen war ein bis 1945/47 existierender Staat im Norden Mitteleuropas. - Schöne Grüße Stefan Volk 13:05, 11. Aug 2006 (CEST)

          Ich stimme zu, natürlich gab es den Begriff Preußen schon viel länger als 1701, auch das Herzogtum (als Staat). Aber den modernen Staat / die Großmacht Preußen, gründend auf der Verbindung von Herzogtum P. und Brandenburg, gibt es erst seit dem 17. Jahrhundert und erst seit 1701 eben unter diesem Namen. Allein schon der Gegensatz der geographischen Bezüge: vor 1701 an Pregel und Weichsel, danach von der Memel bis zum Rhein. Dazu der grundsätzliche, fast überall geltende Gegensatz zwischen Ständestaat und Absolutismus / modernem Staat.

          Mit der staatlichen Kontinuität ist das überhaupt so eine Sache: es war ja eher Zufall, dass 1525 gerade ein Hohenzoller als letzter Großmeisterdas Hzm. begründete, und der Erbfall 1618 ist auch ein gewisser Bruch, seitdem saß der Herzog von Preußen nicht mehr in Königsberg sondern in Berlin, Hohenzoller hin, Hohenzoller her. Preußen hat von 1226 bis 1947 nicht annähernd die Kontinuität als Staatswesen (!) wie z.B. Frankreich oder auch nur Bayern, genau das wird aber durch den einleitenden Satz vermittelt.

          Mein Vorschlag ist deshalb, im Artikel Preußen den modernen Staat von 1648 bis 1945/47 zu behandeln, da dieser am ehesten mit dem Begriff verbunden wird, dabei natürlich auf die Vorgeschichte einzugehen, aber nicht zu sehr. Über den Artikel kommt dann der Hinweis auf Preußen (Begriffsklärung) (unglaublich, dass es das noch nicht gibt!), wo dann die Links auf die ganzen anderen Preußenartikel stehen, Prußen, Deutscher Orden, Herzogtum Preußen, Ostpreußen, Westpreußen, Provinz Preußen ...

          Ich denke dabei auch an die Leser. Die können an die schwierige Materie, die Preußen nun einmal darstellt, m.E. am besten herangeführt werden, indem man sie (die Materie, nicht die Leser) in "Häppchen" bekömmlicher Größe aufteilt anstatt den ganzen Begriffswust in einem einzigen Artikel auszubreiten. Inhaltlich ist das wie o.a. ausgeführt durchaus gerechtfertigt. --Ratziputz 14:07, 11. Aug 2006 (CEST)

          Ich habe mal eine neue Einleitung formuliert. Mir ging es dabei darum, nicht nur zu schreiben, dann und dann war Preußen Teil da und davon, sondern schon die Entwicklung in geballter Form darzustellen und so auch die Bedeutung Preußens anzudeuten.

          Preußen war ein vom 17. Jahrhundert bis 1947 bestehender Staat im nördlichen Mitteleuropa.

          Sein Ausgangspunkt war die 1618 erfolgte Personalunion zwischen dem Kurfürstentum Brandenburg, das zum Heiligen Römischen Reich gehörte, und dem Herzogtum Preußen, welches 1525 aus dem Staat des Deutschen Ordens hervorgegangen war und unter polnischer Lehnshoheit stand. Seit 1648 bemühten sich die Herrscher aus dem Hause Hohenzollern nachdrücklich und erfolgreich darum, beide Länder und weitere hinzuerworbene Gebiete zu einem einheitlichen Staatswesen zusammenzuschmelzen. 1660 konnten sie für das Herzogtum Preußen die Unabhängigkeit von Polen und 1701 den Königstitel gewinnen. „Königreich Preußen“ wurde in der Folge der zusammenfassende Staatsname für alle Länder der brandenburgisch-preußischen Herrscher.

          Im 18. Jahrhundert erkämpfte sich Preußen den Rang einer europäischen Großmacht und vergrößerte sein Staatsgebiet erheblich. 1806 erlitt es eine fast vernichtende Niederlage gegen Frankreich unter Napoleon, konnte aber nach inneren Reformen den Kampf wiederaufnehmen und 1813/15 seine Machtstellung wiedererringen. Nach 1815 zunächst einer reaktionären und antinationalen Haltung verpflichtet, verbündete sich die preußische Politik unter Bismarck mit der deutschen Nationalbewegung und erreichte so 1871 die Gründung des von Preußen dominierten (Klein-)Deutschen Reiches mit dem König von Preußen als Deutschem Kaiser.

          Im Kaiserreich hatte Preußen als weitaus größter Bundesstaat zwar scheinbar eine beherrschende Stellung, trat aber tatsächlich gegenüber der Reichspolitik immer mehr in den Hintergrund. 1918 wurde es Republik, 1933 von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet und hörte nach der deutschen Niederlage im Zweiten Welrkrieg 1945 de facto auf zu bestehen. 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat auch de jure seine Auflösung.

          Kann alles sprachlich wohl noch eleganter werden, aber es ist hoffentlich deutlich, was m.E. an Inhalten rein soll. Habe übrigens noch ein knappes Zitat von Sebastian Haffner gefunden: "Preußen gab es als Staat erst seit 1701, als Großmacht seit dem Siebenjährigen Krieg..." (aus: Von Bismarck zu Hitler. Leider habe ich sein Werk Preußen ohne Legende nicht zur Hand). Das legt für mich nochmal die Beschränkung des Artikels auf die Zeit ab 1618/48 nahe. --Ratziputz 21:56, 11. Aug 2006 (CEST)

          Ich habs jetzt mal unter kleineren Veränderungen in den Artikel eingefügt, außerdem noch die Artikel Preußen (historische Landschaft) und Preußen (Begriffsklärung) geschrieben. Falls das alles Anklang findet, müsste man wohl noch gewisse inhaltliche Verschiebungen zwischen den Artikeln vornehmen. --Ratziputz 14:55, 12. Aug 2006 (CEST)

          Hallo,
          tut mir leid, dass ich erst jetzt dazu komme, Dir zu antworten. Wirklich glücklich bin ich mit Deiner Einleitinh immer noch nicht. Denn es gab einen Staat namens Preußen nicht erst seit dem 16. Jahrhundert. Haffner, den ich sehr schätze, meint mit seinem Satz wohl, dass der Staat Preußen, so wie er zuletzt existierte, nämlich als der aus Brandenburg-Preußen und dem Königreich Preußen hervorgegangenen Freistaat erst seit 1701 existierte. Das ist für sein Werk, das sich im Wesentlichen mit diesem Preußen beschäftigt, ja auch ganz plausibel. Hier geht es aber darum, eine Definition zu finden, die dem Land in seiner ganzen historischen Dimension gerecht wird.
          Im übrigen: Ich glaube mich sehr gut erinnern zu können, dass Hafner (dessen Buch ich leider auch nicht zur hand habe) das Ende Preußens schon mit dem Jahr 1871 oder 1918 ansetzt, also mit seinem Aufgehen imm Deutschen Reich bzw. dem Ende der Monarchie. Wenn wir uns also an ihm orientieren, kommen wir mit dem Endpunkt in die Bredouille.
          Ich hab mal nachgesehen, wie andere Lexika und Enzykklopädien das Problem lösen. Da gibt es zwei Haupttendenzen: Einmal die, die nicht auf die Staatlichkeit abhebt, sondern auf das Land und seinen Namen: diese Definitionen sind dann ganz ähnlich der, die ursprünglich hier stand, die aber aber - zugegeben - etwas lang und umständlich war. Die zweite Richtung, orientiert sich - wie Deine Definition - an der Staatlichkeit, setzt diese aber früher an als Du, nämlich mit der Gründung des weltlichen Herzogtums 1525 (siehe z.B. Meyers Taschenlexikon Geschichte). Das hat insofern etwas für sich, da es von diesem Zeitpunkt an einen Staat gab, der auch offiziell den Namen Preußen trug. Ich denke, das könnte ein Kompromiss sein, und formuliere gleich mal einen Vorschlag. Schönen Gruß Stefan Volk 20:05, 13. Aug 2006 (CEST)

          > Hier geht es aber darum, eine Definition zu finden, die dem Land in seiner ganzen historischen Dimension gerecht wird.

          Grundsätzlich richtig, aber es gibt ja eigentlich zwei Länder, einmal Ost- + Westpreußen (Königsberg, Danzig) und dann den Großstaat mit der Hauptstadt Berlin. Ich bin nach wie vor der Meinung, man kann deutlich trennen zwischen allen im Nordosten vorhandenen staatlichen Entwicklungen bis zum 17. Jahrhundert (auch wenn diese “Preußen” hießen), und dem Staat der aus der Verbindung aus Preußen und eben Brandenburg hervorging (“der rote und schwarze Adler“). Wenn man Preußen vor dem 17. Jahrhundert mitbehandelt entsteht ein Ungleichgewicht, Brandenburg fällt unter den Tisch, obwohl es auch zur “historischen Dimension” gehört und ja de facto der wichtigere Teil des späteren Staates war (zentral gelegen, Hauptstadt...). Daher nochmal kurz mein vorgeschlagenes Schema:

          1a) Das alte Preußen (1226-1618/48) = die historische Landschaft, also mit Dt. Orden, Königlich-Preußen, Herzogtum Preußen

          1b) Das alte Brandenburg (...-1618/48)

          2) Brandenburg-Preußen (1618/48-1701) = (östl. altes Preußen + Brandenburg + stg. Terr.) mal beginnende Vereinheitlichung und moderne Staatsbildung durch absolutistischen Herrscherwillen

          3) Das neue Preußen I (1701-1806/07) = (altes Preußen + Brandenburg + stg. Terr.) mal vereinheitlichender, staatsbildender Herrscherwille + Teilsouveränität + Königstitel

          4) Das neue Preußen II (1807/15-1870) = voll souveräner Einheitsstaat

          5) Der an Bedeutung verlierende Bundesstaat Preußen (1871-1945/47)

          1a/b als Frühgeschichte (“Keimzellen“), 2 als wegbereitende, entscheidende Vorgeschichte, 3 und 4 als Höhepunkt, 5 als Ausklang. Dabei 1 nicht zu eingehend behandeln (andere Artikel!), den Rest dagegen schon. Die Artikeltrennung altes/neues Preußen ist m.E., wie gesagt, auch für den Leser übersichtlicher.

          1525 gefällt mir aus all diesen Gründen so spontan nicht, aber ich lasse es trotzdem “mal wirken”. Z.Z. zickt sowieso mein Rechner etwas rum, und außerdem werde ich Mitte der Woche wohl mal zu “Preußen ohne Legende” kommen, wir sind ja anscheinend beide bereit, den guten Haffner “Schiedsrichter” sein zu lassen (Mit “Ende 1871” meinte er übrigens das Ende Preußens als unabhängiger, irgendwie noch wirksamer Großmacht, dass der Staat noch weiterbestand war ihm klar). Dann kann man weitersehen. Also bis die Tage und Gruß, --Ratziputz 12:20, 14. Aug 2006 (CEST)

          Ich finde die ursprüngliche Einleitung entschieden besser. Sie war zwar lang aber umfassend und exakt. Eine komplizierte Sache lässt sich eben oft nicht kurz erklären. Ich bin dafür, sie in gekürzter Fassung wiederherzustellen. Etwa so.
          Preußen (lat.: Borussia, Prussia oder Prutenia; poln. Prusy; russ. Prussija; lit. Prūsija), ursprünglich das Stammesgebiet der westbaltischen Prußen, wurde 1226 ein Land des Deutschen Ordens und 1525 ein Herzogtum der Hohenzollern, das 1618 in Personalunion mit der Mark Brandenburg verbunden wurde und mit dieser ab 1701 das Königreich Preußen bildete.
          Das Land war im Laufe seiner Geschichte zeitweise souverän, mal gehörte es zum polnischen, mal zum deutschen Staatsverband. Zuletzt, seit 1871, war Preußen ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Nach dessen Niederlage im Zweiten Weltkrieg hörte der preußische Staat 1945 de facto auf zu bestehen; 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat auch de jure seine Auflösung.
          Fände ich besser so. Delos 10:03, 15. Aug 2006 (CEST)

          Artikelüberfrachtung und Listen

          Hallo zusammen,

          ich gehe gerade die lesenswerten Artikel durch und stelle fest, dass dieser Artikel doch gewaltige Längen aufweist. Besonders die meterlangen Listen ab dem Abschnitt "Räumliche Entwicklung" würde ich nicht als lesenswert erachten. Auch die fragenden Überschriften, besonders das "Was bleibt von Preußen?" halte ich für ziemlich unangebracht. Gibt es hier Ansätze, den Artikel Umzustrukturieren, Teile auszulagern oder zumindest eine kompakte Zusammenfassung an den Anfang zu stellen? mfg TaxmanTaxmanTaxman/Bewertung 20:06, 1. Nov. 2006 (CET)



          Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Preußen und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).