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Regierungsbezirk Aachen

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Der Artikel Regierungsbezirk Aachen gehört zur Kategorie: Ehemaliger Regierungsbezirk, Geschichte Nordrhein-Westfalens, Politik (Nordrhein-Westfalen), Rheinland, Region Aachen, Aachen
Der Regierungsbezirk Aachen war ein ehemaliger Regierungsbezirk der preußischen Rheinprovinz bzw. des späteren Landes Nordrhein-Westfalen. Die Geschichte des Regierungsbezirks geht bis auf das Jahr 1815 (nach dem zweiten Pariser Frieden) zurück, nachdem auf dem Wiener Kongress Aachen als ehemals freie Regierungsstadt zunächst dem Regierungsbezirk Köln zugeschlagen worden war. Aachen spielte bei den Verhandlungen über die Verwaltungsreform in Preußen ein bedeutende Rolle, es richtete zum Beispiel 1842 eine Petition an König Friedrich Wilhelm IV. (Preußen), die das Recht der Wahl der Bürgermeister und Stadtverordneten betraf. Bei der Verwaltungssreform in Nordrhein-Westfalen wurde der Regierungsbezirk Aachen mit Wirkung vom 1. Juli 1972 durch das Aachen-Gesetz aufgelöst und sein Gebiet dem Regierungsbezirk Köln zugeordnet.

Bis zu seiner Auflösung umfasste er folgende kreisfreie Städte und Landkreise:

Kreisfreie Stadt

Landkreise

Früher gehörten auch die Landkreise Eupen und Malmedy (heute Belgien) zum Regierungsbezirk Aachen.

Einige der Landkreise bestehen bis heute. Sie hatten damals jedoch noch einen anderen Zuschnitt. Der Stadtkreis Aachen besteht ebenfalls bis heute. Er wurde jedoch durch Eingemeindungen stark vergrößert.


Diskussion der Autoren über den Artikel: Regierungsbezirk Aachen


Zum Regierungsbezirk gehörte mindestens Anfang des 20. Jh. Eupen, Malmedy, Montjoie und Schleiden hinzu (nicht nur 1940 - 1945). --Media lib 18:49, 16. Jun 2003 (CEST)

Das ist richtig, würdest Du das entsprechend ergänzen? Danke 19:30, 16. Juni 2003 Martin



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Regierungsbezirk Aachen und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).