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Reichsdeputationshauptschluss

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Der Artikel Reichsdeputationshauptschluss gehört zur Kategorie: Heiliges Römisches Reich, Kurpfalz, Deutsche Geschichte (19. Jh.), 1803
Der Reichsdeputationshauptschluss (Hauptschluss: Abschlussbericht einer Reichsdeputation) war ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar 1803 in Regensburg. Ihm lag ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan zugrunde, der auf dem Friedensvertrag von Lunéville (Art. 7) fußte. Der Hauptschluss war das letzte große Gesetz des Heiligen Römischen Reiches.

Geschichte und Inhalt

Die französischen Revolutionskriege hatten die französische Ostgrenze bis zum Rhein hin verschoben und damit zahlreiche deutsche Fürsten um ihre linksrheinischen Besitzungen gebracht. So waren die Hauptstädte und ein großer Teil des Herrschaftsgebietes der drei geistlichen Kurfürstentümer Kurköln, Kurmainz und Kurtrier sowie der Kurpfalz nun Teil von Frankreich; vier der acht Kurwürden waren damit erloschen.

Im Reichsdeputationshauptschluss wurde festgesetzt, dass die depossedierten weltlichen Fürsten durch säkularisierte kirchliche sowie durch mediatisierte kleinere weltliche Herrschaften bisheriger Reichsstände abgefunden werden sollten. Dazu wurden die geistlichen Fürstentümer aufgelöst mit Ausnahme von Mainz, dessen verbliebenes rechtsrheinisches Territorium auf Regensburg übertragen wurde, verbunden mit der Würde eines Kur-Erzkanzlers für Karl Theodor von Dalberg, den letzten Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des Reichs. Auch andere Besitztümer der Kirche, wie Klöster oder die bisherigen fürstbischöflichen Residenzen wurden enteignet und fielen an weltliche Landesherren. Die freien Reichsstädte wurden (mit Ausnahme von Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen und Hamburg) den benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen. Von der Säkularisation ausgenommen blieben zunächst auch der Deutsche Orden und der Malteserorden. Zugleich erhielten die Fürsten von Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde der erloschenen Kurfürstentümer Köln, Trier und Pfalz.

Der Reichsdeputationshauptschluss wurde im März 1803 vom Reichstag einstimmig angenommen. Allerdings hatten bereits Ende 1802 die meisten geistlichen Fürsten auf ihre weltlichen Herrschaftrechte und damit auf Sitz und Stimme im Reichstag verzichtet. Und die an der Reichsdeputation beteiligten Reichsstände, wie der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Passau, Freising, Trient und Brixen, der Fürstprobst von Berchtesgaden oder die Schwäbischen Reichsprälaten, hatten sich im Januar 1803 darauf geeinigt, an den abschließenden Beratungen über die Reichsdeputation des Reichstages nicht teilzunehmen. Sie wollten damit vermeiden, selbst über ihr Schicksal und die Auflösung ihrer Herrschaftgebiete abstimmen zu müssen. Insofern war der Beschluss zwar formaljuristisch einstimmig, aber nicht mit der Zustimmung aller Reichsstände getroffen worden.

Kaiser Franz II. schloss sich im April - wenn auch unter Vorbehalt - diesem Votum an.

Wirkungen

Die Säkularisation und die anschließende Mediatisierung veränderten das Reich völlig. Der Reichszusammenhalt verlor mit den geistlichen Fürsten und den traditionell loyalen Reichsstädten seine Hauptstützen. Damit hatte die Reichskirche aufgehört zu existieren, diese Besonderheit des Reiches, der Teil der Reichsfürsten, der das Reich eigentlich zu dem machte, was es war. Die antiklerikalen Positionen Frankreichs hatten zum Untergang der Reichskirche sehr stark beigetragen, zumal man damit den Kaiser einer seiner wichtigsten Machtpositionen berauben konnte. Aber auch der aufklärerische Zeitgeist und der absolutistische Allzuständigkeitswahn trugen dazu bei, dass die Reichskirche obsolet geworden war und selbst katholische Reichsfürsten Begehrlichkeiten entwickelten.

Somit wurde der bisher katholisch dominierte Reichsfürstenrat mehrheitlich evangelisch, gleichfalls der Kurfürstenrat. Nachdem auch die Reichsritterschaft und viele kleine Fürstentümer bis 1806 ihre Selbständigkeit verloren hatten, reduzierte sich die Zahl der reichsunmittelbaren Territorien von einigen hundert auf etwa vierunddreißig. Der Reichsdeputationshauptschluss schuf also aus einer Vielzahl kleiner und kleinster Gebiete eine überschaubare Anzahl von Mittelstaaten.

Fürstentümer wie Baden, Bayern oder Württemberg konnten große Gebietsgewinne verbuchen, die nur teilweise durch Verluste gerechtfertigt waren, so etwa beim Haus Wittelsbach durch den Verlust von Jülich und Berg, der Kurpfalz und der häufig mit Familienangehörigen besetzten Kurwürde von Köln. Der badische Markgraf erhielt beispielsweise mehr als neunmal soviele Untertanen, wie er linksrheinisch abtreten musste. Hierdurch war es Napoleon gelungen, eine Reihe von Satellitenstaaten zu schaffen, die groß genug waren, um dem Kaiser Schwierigkeiten zu machen, aber zu klein, um die Position Frankreichs zu gefährden.

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Prettytable

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Gebiets- und Bevölkerungsverluste bzw. -gewinne (gerundet)
Verluste Gewinne
Preußen 2000 km²
140 000 Menschen
12 000km²
600 000 Menschen
Bayern 10 000 km²
600 000 Menschen
14 000 km²
850 000 Menschen
Baden 450 km²
30 000 Menschen
2 000 km²
240 000 Menschen
Württemberg 400 km²
30 000 Menschen
1500 km²
120 000 Menschen

Am 12. Juli 1806 gründeten Kurmainz, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weitere Fürstentümer mit Unterzeichnung der Rheinbundakte in Paris den Rheinbund, als dessen Protektor Napoleon fungierte, und erklärten am 1. August den Austritt aus dem Reich. Schon im Frieden von Preßburg, der den Dritten Koalitionskrieg beendete, musste Franz II. akzeptieren, dass Bayern, Württemberg und Baden mit voller Souveränität ausgestattet wurden und somit mit Preußen und Österreich gleichgestellt wurden. Diese Länder befanden sich seitdem faktisch außerhalb der Reichsverfassung.

Am 6. August 1806 legte Kaiser Franz II. die Reichskrone nieder und erklärte das Reich für aufgelöst. Obwohl dieser Schritt schon einige Zeit geplant war, so gab den Ausschlag ein Ultimatum Napoleons. Sollte Kaiser Franz bis zum 10. August nicht abdanken, dann würden französische Truppen Österreich angreifen, so wurde diesem am 22. Juli mitgeteilt. Um den bereits seit langem absehbaren Statusverlust zuvorzukommen, hatte Franz II. allerdings zwei Jahre zuvor am 11. August 1804 das Kaisertum Österreich ausgerufen.

Die vermögensrechtlichen Folgen der Enteignungen kirchlicher Güter stellen noch heute in Form der Staatsleistungen ein staatskirchenrechtliches Problem dar.

Literatur

  • Harm Klueting (Hg.): 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß. Säkularisation, Mediatisierung und Modernisierung zwischen Altem Reich und neuer Staatlichkeit. Tagung der Historischen Kommission für Westfalen vom 3.-5. April 2003 in Corvey. Aschendorff, Münster 2005, ISBN 3-402-05616-X

Siehe auch

Weblinks

  • [[s:de:Hauptschluß der ausserordentlichen Reichsdeputation|Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation
]]
  • Erklärung Sr. Maj. des Kaisers Franz II, wodurch er die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment niederlegt, die Churfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und Dienerschaft des deutschen Reiches, ihrer bisherigen Pflichten entbindet vom 6. August 1806


Diskussion der Autoren über den Artikel: Reichsdeputationshauptschluss


Zur umstrittenen Rechtmäßigkeit des RDH: Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte, Rn. 174, Huber, Verfassungsgeschichte, Bd. 1, S. 56 ff.; Hönig, Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 und seine Bedeutung für Staat und Kirche unter besonderer Berücksichtigung württembergischer Verhältnisse, S. 39 ff.

Danke für den Hinweis, habe die Stelle im Frotscher/Pieroth gerade nachgelesen. Sein Argument gegen die Wirksamkeit ist u.a. die fehlende Einstimmigkeit. Allerdings stand bis gerade eben im Artikel, daß der RT den RDHS einstimmig beschlossen hätte, was wohl nicht der Fall war. Hab das rausgenommen; vielleicht kann jemand die Mehrheitsverhältnisse eruieren. Bayernparteiler 23:36, 16. Jul 2006 (CEST)

Also Gotthard sagt in Das Alte Reich 1495 - 1806, Darmstadt 2003 folgendes: Am 24. März 1803 akzeptierte der Reichstag den RDH einstimmig. Heißt also wohl Quellen suchen. Ich suche aber auch mal in anderen Büchern. Gruß --Finanzer 23:42, 16. Jul 2006 (CEST)

Herbers und Neuhaus sagen in Das Heilige Römische Reich Köln, Weimar, Wien 2005 ebanfalls vom Reichstag einen Monat später am 24. März 1803 einstimmig angenommen aber sie ergänzen Die dort noch vertretenen [gemeint ist die Reichsdeoutation ] geistlichen Reichsstände wie der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Passau, Friesingm Trient und Brixen, der Fürstprobst von Berchtesgaden oder die Schwäbischen Reichsprälaten waren im Januar 1803 übereingekommen, sich an den abschließenden Reichstagsberatungen und der ihr Schicksal beschließenden Beschlußfassung nicht zu beteiligen, während die Mehrzal der geistlichen schon Ende 1802 auf ihre weltlichen Herrschaftrechte verzichtet hatten. Ich denke dass löst das Rätsel: Einstimmig ja, aber die geistlichen Fürsten hatten sich an dem Beschluss gar nicht beteiligt. Wenn man es so unterbringt, scheint es mir korrekt zu sein. Gruß --Finanzer 23:53, 16. Jul 2006 (CEST) P.S. was ich gleich mal mache.

Das hört sich logisch an und liest sich auch als Erklärung im Artikel gut. Danke! Bayernparteiler 00:44, 17. Jul 2006 (CEST)


Kleiner Fehler: Meines Wissens trat der Reichsdeputationshauptschluß nicht 1803 in Kraft, sondern erst 1806

Das kriegt man oft im Geschichtsunterricht so verklikkert, ist aber falsch. Das eine ist eine mediatisierende "Entschädigung" (vulgo: kriminelle Enteignung), das andere eine kriminelle Reichsniederlegung der Habsburger — Bertram — 10:52, 3. Aug 2006 (CEST)

Kriminelle Reichsniederlegung? Wo haste denn den Unfug her? --Finanzer 11:55, 3. Aug 2006 (CEST)

Änderungen die man machen sollte

1 Durch Napoleon wurde der Rheinbund nicht gegründet, sondern er war dafuer verantwortlich. Die süd- und westdeutschen Fürsten gründeten ihn unter NAPOLEONS PROTEKTORAT...

2 Bayern, Sachsen, Württemberg werden von NAPOLEON zum Königreich erhoben

3 ERST nachdem Franz II die deutsche Kaiserkrone nieder gelegt hatte hoerte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation auf zu existieren. BITTE auf das das DATUM achten oder ins DHM gehen!! hier

4 man könnte ruhig mal mit rein nehmen, dass die Zersplitterung kleiner wurde durch die Vergrößerung der Territorien

5 es wird nicht einmal erwähnt, dass das kaisertum geschwächt wurde durch die Abschaffung der letzten kaiserlichen Macht im Reich....

6 FAST alle geistlichen Herrschaften wurden aufgelöst

7 Kaiser Franz II. schloss sich im April dem Reichsdeputationshauptschluss an und nicht unter Vorbehalt wie es im Text steht Franz_RichterFranz_Richter/Besucherliste 01:56, 8. Okt. 2006

1. ist richtig sollte geändert werden.
2. soll das rein oder steht das falsch drinne. Das verstehe ich nicht.
3. Franz II. hat am 6. August 1806 die Krone niedergelegt und das Reich aufgelöst also gleichzeitig. Bitte hierfür einfach mal die Erklärung von Fran II. lesen: s:Erklärung Franz II. zur Niederlegung der Krone des Heiligen Römischen Reiches.
4. Ja, sollte man an passender Stelle ergänzen. Vorschlag: Der Reichsdeputationshauptschluss schuf aus einer Vielzahl kleiner und kleinster Gebiete eine überschaubare Anzahl von Mittelstaaten. oder ähnlich je nach Kontext.
5. Steht doch drinne: Die Säkularisation und die anschließende Mediatisierung veränderten das Reich völlig. Der Reichszusammenhalt verlor mit den geistlichen Fürsten und den traditionell loyalen Reichsstädten seine Hauptstützen. aber wesentlich differenzierter als ein einfaches der Kaiser verlor seine Macht, das war zudem schon die ganzen Jahre davor der Fall. Ich empfehle für eine ausführliche Darstellung des Ende des Reiches die entsprechenden Abschnitte in Heiliges Römisches Reich. Dass man in diesem Artikel noch in dieser Hinsicht ergänzen könnte keine Frage.
6. Steht auch drinne: Dazu wurden die geistlichen Fürstentümer aufgelöst mit Ausnahme von Mainz, dessen verbliebenes rechtsrheinisches Territorium auf Regensburg übertragen wurde ...
7. Die Aussage stammt von mir, muss ich nachschauen, woher ich das habe. --Finanzer 02:42, 8. Okt 2006 (CEST)

Na dann ändern mal! Ich kann es ja leider nicht ändern, weil ich kein Adm. bin! Ach ja es war ja noch nicht alles klar.
Also zu:
2. Das muss auf jeden fall noch rein.
3. Dann muss das auch so drin stehen und nicht nach der Gründung des Rheinbunds!
4. Super!
6. Hatte ich leider uebersehen. Sorry!
7. Also es ist ja nicht falsch, doch ich habe das noch nie so gelesen oder davon gehoert. Also schaue mal ;-)
Franz_RichterFranz_Richter/Besucherliste 23:43, 9. Okt. 2006 (CEST)


Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Reichsdeputationshauptschluss und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).