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Ritterhaus

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Der Artikel Ritterhaus gehört zur Kategorie: Adel, Schweden
Das Ritterhaus ist in Finnland und Schweden von 1626 bis heute der Name der öffentlichen Körperschaft des Adels, die durch die Ritterhausordnung des Königs Gustav II. Adolf geschaffen wurde. Das Ritterhaus war in Schweden bis 1865 und in Finnland bis 1906 eine besondere Kammer im Reichstag bzw. Landtag der entsprechenden Länder.

Heute (2004) befassen sich beide Ritterhäuser mit der Verwaltung des Vermögens der beiden ehemaligen Kammern und der Austeilung von Mitteln aus Fonds und Donationen, die dem Ritterhaus als Körperschaft im Laufe der Jahrhunderte testamentarisch überlassen wurden, samt mit adelsrechtlichen Fragen.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Ritterhaus und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).