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Sirenensignal

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Der Artikel Sirenensignal gehört zur Kategorie: Alarmierung, Katastrophenschutz
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Mechanische Sirene
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Der Katastrophenalarm ist die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, nicht aber der sogenannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, im Falle einer Katastrophe.

Situation in Deutschland

Historie

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Tonfolge bis Mitte der 70er Jahre
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Tonfolge ab Mitte der 70er Jahre
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Anfang der 1950er Jahre bemühte man sich in Deutschland den Zivil- und Katastrophenschutz neu zu organisieren. Dazu gehörte auch der Aufbau von Warnämtern in der Bundesrepublik, sowie der Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Alarmierungssystems um vor Katastrophen zu warnen. Die Möglichkeit der flächendeckenden Warnung und Alarmierung erreichte man mit der Installation von Sirenen. Dazu zählte unter anderem das Sirenenmodell E-57, aber auch so genannte Hochleistungssirenen, die in größeren Städten (z. B. Saarbrücken oder Kassel) aufgestellt wurden. Der Katastrophenalarm selbst war bis Mitte der 1970er Jahre mit folgender Tonfolge festgelegt:

3x Dauerton von 12 Sekunden mit je 12 Sekunden Pause, danach 1 Minute Dauerton.

Mitte der 70er Jahre entschied man sich, diesen auf 1 Minute Heulton für die Alarmierung im Katastrophenfall zu ändern, da der „3x Dauerton mit 12 Sekunden Dauer“ auch für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren genutzt wurde.

Gegenwart

Das Sirenennetz aus fast 100.000 Sirenen in Deutschland wurde in den 1990er Jahren aus Kostengründen abgebaut (Wegfall der Warnämter des Zivilschutz-Warndienstes) und nur noch wenige für die Feuerwehralarmierung stehen gelassen. Seitdem gibt es kein flächendeckendes Warnsystem für die Bevölkerung mehr – abgesehen von Warnmeldungen, die über Radio und Fernsehen verbreitet werden können. Dies wird inzwischen von Einigen als Fehler angesehen, da die Warnmöglichkeit durch Sirenen damit auch für zivile Großschadensfälle (z. B. bei Hochwasser, Störfall etc.) verloren gegangen ist.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe suchte deshalb nach einem neuen Medium für großflächige Katastrophenwarnungen. Dabei sind die Geschwindigkeit, der erreichbare Bevölkerungsumfang, die Ausfallsicherung und die fixen und variablen Kosten zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit liegt allerdings auf dem „Weckeffekt“, d. h. der Möglichkeit, jederzeit die Bevölkerung aufmerksam zu machen, bestimmte Medien einzuschalten, wie es bei der Sirene gegeben war. Neuentwicklungen müssen dementsprechend dahin gehen, dass sich im Katastrophenfall Empfangsgeräte selbst aktivieren.

Mögliche Medien zur Alarmierung der Bevölkerung
  • Die Massen-SMS wurde bereits 2003 abgelehnt, da die Mobilfunktechnik für derartige Kapazitäten nicht ausgelegt ist. Tests hatten ergeben, dass es bis zu 24 Stunden dauerte, 50.000 Einwohner einer Stadt per SMS zu warnen.
  • Die größte Reichweite erreicht man ohne Sirenen immer noch über das Telefon, das auch einen Weckeffekt hat. Allerdings nehmen die Anschlüsse im Festnetz zugunsten des Mobilfunks ab, wo die Technik nicht für derartige Kapazitäten ausgelegt ist. Das Festnetz jedoch verfügt über die notwendigen Kapazitäten, mehrere Tausend Gespräche gleichzeitig abzuwickeln. Allerdings sind hierzu Installationen von Alarmrechnern in den Vermittlungsstellen nötig. Diese kosten ca. 200 Mio. Euro.
  • Ebenfalls 200 Mio. Euro kostet der Wiederaufbau des abgerüsteten Sirenennetzes.
  • Der Funkuhrensender DCF77 soll ab 2006 auch Warnungen übermitteln können. Die dazu nötige Anbindung an das satellitengestützte Warnsystem SatWaS ist in Arbeit.
  • Bereits angeschlossen an SatWaS sind eine Vielzahl der TV- und Radiosender (auch in Verbindung mit RDS und DAB) und einige Internetanbieter, die entsprechend aktuelle Warnungen verbreiten können. Allerdings erreichen diese Medien immer nur die aktiven Nutzer und haben keinen Weckeffekt.

Situation in Österreich

Auch Österreich verfügt über ein betriebsbereites Netz von 8.039 Sirenen im gesamten Bundesgebiet. Neben einer wöchentlichen Sirenenprobe jeden Samstag Mittag in ländlichen Gebieten findet einmal jährlich, am ersten Samstag im Oktober, eine Sirenenprobe mit allen Signalen österreichweit statt.

Neben dem Feuerwehralarm (dreimal 15 Sekunden Sirenenton) sind für den Katastrophenfall folgende Signale vorgesehen:

  • Warnung: Dreiminütiger Dauerton. Herannahende Gefahr.
  • Alarm: Einminütiger, auf- und abschwellender Ton. Akute Gefahr.
  • Entwarnung: Einminütiger Dauerton. Ende der Gefahr.

Verhaltensmaßnahmen werden über Rundfunk und Fernsehen bekanntgegeben.

Signale in Deutschland und Österreich

Feuerwehrsignale

Sirenenprobe
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Sirenenprobe: 1x15Sek Dauerton
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Die Sirenenprobe wird regelmäßig (wöchentlich oder monatlich) von der jeweiligen Alarmzentrale durchgeführt.

Alarm für die Feuerwehr
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Feueralarm: 3x15 Sek. Dauerton
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In vielen Städten und großen Orten wird die Feuerwehr mit Funkmeldeempfängern alarmiert. In vielen Feuerwehren wird allerdings auch unterschieden, dass bei Bränden oder Menschenrettung mit beiden alarmiert wird, bei technischen Einsätzen hingegen nur mit den Funkrufempfängern. Dies ist abhängig von den örtlichen Alarmplänen.

Zivilschutzsignale

Diese Art Signale wird für großflächige Ereignisse, wie z.B. Hochwasser verwendet. Aber auch bei örtlichen Großunfällen kann sie verwendet werden.

In Österreich werden bundesweit am ersten Samstag im Oktober zwischen 12 und 13 Uhr alle Katastrophensignale geprobt. Dies wird vorher in den Medien bekanntgegeben. Dabei wird einerseits die Funktionstüchtigkeit andererseits die Hörbarkeit überprüft. Obwohl zentral ausgelöst, sind alle Feuerwehren mit eingebunden, die die Rückmeldungen durchführen.

Warnung
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Warnung: 3 Min. gleich bleibender Dauerton
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Herannahende Gefahr: Radio- oder Fernsehgerät einschalten und dort bekanntgegebene Anordnungen beachten. (Gilt nicht für Deutschland.)

Alarm
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Alarm: 1 Min auf- und abschwellender Heulton
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Gefahr: Schützende Räumlichkeiten aufsuchen (ein Auto bietet keinen ausreichenden Schutz) und über Medien durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. Radio einschalten

Entwarnung
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Entwarnung: 1 Min. gleich bleibender Dauerton
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Ende der Gefahr: Mögliche Einschränkungen im täglichen Lebenslauf werden über Medien durchgegeben.

Situation in der Schweiz

Das Sirenennetz der Schweiz besteht aus über 8'500 Sirenen, das im Gegensatz zum deutschen Netz noch betrieben wird. Das Netz wird auch getestet und zwar jedes Jahr am ersten Mittwoch im Februar zwischen 13:30 und 14:00 Uhr. Verhaltensregeln und Erläuterungen für die Bevölkerung findet man auch in den Schweizer Telefonbüchern auf den hintersten Seiten.

  • Allgemeiner Alarm: Regelmässig auf- und absteigender Ton der Sirenen. Er dauert eine Minute und wird nach einem Unterbruch von zwei Minuten wiederholt. Informationen zum Verhalten sind aus Radio oder TV zu erhalten.
  • Wasseralarm: besteht aus zwölf tiefen Dauertönen mit einer Länge von 20 Sekunden mit einem Unterbruch von 10 Sekunden dazwischen. Zuvor wird allerdings immer zuerst der allgemeine Alarm ausgelöst. Bei Ertönung dieses Alarms ist das Gebiet sofort zu verlassen.

Das Ende der Gefahr wird durch Radio oder durch die örtlichen Behörden bekanntgegeben.

Weblinks


Diskussion der Autoren über den Artikel: Sirenensignal


Was ist ein Katastrophenalarm?

Ich habe den Verdacht, der Artikel beschreibt etwas komplett falsches, wenn er Sirenensignale behandelt. Hierzu gibt es übrigens schon zwei Artikel:

Ich denke, ein Katastrophenalarm ist eher ein für eine bestimmte Region ausgerufener Zustand, in dem bestimmte Verfahren vereinfacht, bestimmte Gesetz in oder außer Kraft gesetzt, Befugnisse erweitert oder Dienstwege umgeleitet werden, also so etwas ähnliches wie ein Ausnahmezustand. Wenn davon die Rede ist, dass im Rahmen der Vogelgrippe in den Kreisen Nordvorpommern und Ostvorpommern Katastrophenalarm aufgerufen wird, dann heulen doch nicht die Sirenen (wozu auch? um die kranken Vögel zu Tode zu erschrecken?). Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Weiß jemand etwas dazu? --Abe Lincoln 19:35, 24. Mär 2006 (CET)

Ich kann dir da nur voll zustimmen, wenn auch die Sirenen bis Mitte der siebziger Jahre Bedeutung hatten. Also heute ist Katastrophenalarm ist wenn der Landrat (bei kreisfreien Städten der Oberbürgermeister) sagt es ist eine Katastrophe, dann besteht Katastrophenalarm. Das Problem dabei ist nur sobald er das sagt, muss der Landkreis (Stadt) auch alles zahlen was dann passiert. Gruß --Ditschi 03:39, 25. Mär 2006 (CET)

Habe den Artikel jetzt verschoben... --Abe Lincoln 12:14, 28. Mär 2006 (CEST)

Überarbeiten

Der Artikel sollte etwas weniger über die alternativen Möglichkeiten zur Alarmierung der Bevölkerung stehen. Das sollte in Katastrophe oder einen eigenen, neuen Artikel geschrieben werden. --Cjesch 12:09, 31. Jul 2006 (CEST)

Der Link Sirenensignale in Deutschland und Östereich wird wieder auf dieselbe Seite zurückgeleitet. Sollte man einfach streichen. Inhaltlich entspricht der Artikel Anfangs ziemlich dem Artikel über Sirenen, da wär ein Abgleich sinnvoll. CJ



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Sirenensignal und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).