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Software

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Der Artikel Software gehört zur Kategorie: Software, Softwaretechnik

Software [] bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile (Hardware) eines Computers bzw. eines jeden technischen Gegenstandes, der mindestens einen Mikroprozessor enthält. Dies umfasst vor allem Computerprogramme sowie die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten und auch die technischen Beschreibungen hierzu.

Software wird häufig in Gegensatz zu Hardware gesetzt, welche den physischen Träger bezeichnet, auf der Software existiert und funktioniert und allein mit Hilfe dessen sie ihre Funktion erfüllen kann. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von John W. Tukey benutzt. Umgangssprachlich wird „Software“ oft auch ausschließlich für „aktive“ Daten, also ausführbare Computerprogramme gebraucht, „passive“ Daten fallen dabei weg.

Arten von Software

Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Eine mögliche orientiert sich an einer büroorientierten Anwendersicht, welche eine konkrete Sicht auf die Funktionalisierung gibt.

Software, die fest in einem Gerät zu dessen Steuerung untergebracht ist (z. B. in einem ROM), bezeichnet man auch als Firmware oder auch Eingebettete Software.

Erstellung von Software

Die Entwicklung von Software ist ein komplexer Vorgang. Dieser wird durch die Softwaretechnik, einem Teilgebiet der Informatik, systematisiert. Hier wird die Erstellung der Software schrittweise in einem Prozess von der Analyse bis hin zum Testen als wiederholbarer Prozess beschrieben.

Wesen und Eigenschaften von Software

Abbildung
Software im Kaufhaus
Bildherkunft

Software ist vergegenständlichte, im Voraus geleistete geistige Arbeit:

  • Vergegenständlicht heißt: Die Ergebnisse der geistigen menschlichen Tätigkeit liegen in Form eines Gegenstandes vor; hier in Form des auf dem Datenträger (CD-ROM, Magnetband, ...) gespeicherten Programms.
  • Im Voraus geleistet meint: Die Programmautoren erarbeiten z.B. ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im Voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit „korrektes Trennen deutscher Wörter“ geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf „im Voraus“ von Dritten entwickelte Algorithmen zurückgreifen.

Weitere Eigenschaften von Software sind:

  • Standardsoftware (im Gegensatz zu Individualsoftware) wird nur einmalig erzeugt und kann dann mit verhältnismäßig geringen Kosten kopiert und verteilt werden und breite Wirkung entfalten; Kosten entstehen durch den Datenträger, Werbung, Herstellen von Schulungsunterlagen und durch etwaige Lizenzen.
  • Software verschleißt nicht durch Nutzung. Auch verbesserte Software (neue Versionen) lässt die bisherigen Versionen nicht unbedingt veralten, solange sie ihren Zweck erfüllen.
  • Software ist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Standards eingehalten und der Quelltext verfügbar ist.
  • Software kann vorkonfiguriert werden, um so eine Neuinstallation zu beschleunigen und um Fehler bei der Konfiguration zu minimieren.
  • Software tendiert dazu, um so mehr Fehler zu enthalten, je neuer und je komplexer sie ist. Außer bei Software von trivialem Funktionsumfang ist daher nicht von Fehlerfreiheit auszugehen. Fehler werden häufig erst nach Veröffentlichung einer neuen oder funktionserweiterten Software bekannt. Diese werden dann oftmals durch Veröffentlichung einer um die bekannt gewordenen Fehler bereinigten Softwareversion oder eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
  • Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen. Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit (Software) theoretisch überhaupt möglich.

Juristische Definition

In der Rechtsprechung wird zwischen Individualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachenkauf.

Siehe auch: Seriennummer, Shareware, Spyware, Adware, Langzeitarchivierung

Lizenzmodelle

Die Verbreitung und Nutzung von Software unterliegt dem Urheberrecht. Es gibt in diesem Zusammenhang mehrere typische Überlassungsmodelle:
  • Verkauf: Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Firmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf einer Softwareentwicklungsfirma.
  • Nutzungsrecht: Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der eine Firma ein Programm für den Eigengebrauch einer anderen Firma speziell entwickelt. Bei Freeware ist dieses Recht umsonst, was nicht mit Freier Software verwechselt werden darf.
  • Freie Software/Open-Source-Software: Freie Software darf von jedem genutzt, beliebig verändert und weiterverbreitet werden. Oft unterliegt dieses Recht gewissen Einschränkungen, wie zum Beispiel der Nennung des Autors oder die Verpflichtung veränderte Versionen unter die gleiche Lizenz zu stellen.

Software, die nicht zur letzten Gruppe zählt, wird proprietär genannt. Zwischen den oben genannten Hauptformen der Softwareverbreitung gibt es zahlreiche Zwischen- und Mischstufen.

Siehe auch: Lizenzen der freien Software, Freeware, Shareware, GPL, Lizenzmanagement, ........

Software in der Betriebswirtschaft

In der Betriebswirtschaft spricht man von Standardsoftware, wenn für die Abwicklung der Geschäftsprozesse eine bei einem Fremdhersteller gekaufte, anpassungsfähige Software benutzt wird. Vorteile der Benutzung von Standardsoftware sind die wesentlich geringeren Kosten (Keine eigene Projektierung, keine eigene DV-Abteilung notwendig) und die Funktionsgarantie. Nachteile sind die geringere Flexibilität der Software, die zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann und die Abhängigkeit vom Fremdhersteller (bei dessen Insolvenz meist der Garantieanspruch verfällt). Häufig in großen Unternehmen eingesetzte Standardsoftware ist R/3 von SAP. Entwickeln Firmen ihre Software selbst, geschieht dies meist mit Werkzeugen wie ARIS, einem Architekturmodell, das die komplexen Vorgänge in einem Unternehmen abbilden kann. Selbst entwickelte Software muss sorgfältig geplant, aber auch zügig realisiert werden. Jede Standardsoftware oder selbst entwickelte Software hat einen bestimmten Lebenszyklus, innerhalb dessen sie gewinnbringende Wirkung hat.

Siehe auch: PPS-System, ERP-System

Siehe auch

Literatur

  • Tukey, J. W. (1958): The Teaching of Concrete Mathematics. The American Mathematical Monthly, vol. 65, no. 1 (Jan. 1958), pp 1-9. (Erstmalige Verwendung des Begriffs Software im heutigen Sinn)
  • Shapiro, F.R. (2000): Origin of the term software: Evidence from the JSTOR electronic journal archive. IEEE Annals of the History of Computing 22 (April-June 2000), 69.
  • Sebastian von Engelhardt: Die ökonomischen Eigenschaften von Software. In: Jenaer Schriften zur Wirtschaftswissenschaft. 14/2006, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät,

Weblinks

nds:Software simple:Software


Diskussion der Autoren über den Artikel: Software


Die angegebene Quelle Shapiro, F.R. (2000): Origin of the term software: Evidence from the JSTOR electronic journal archive. IEEE Annals of the History of Computing 22 (April-June 2000), 69. ist nicht auffindbar. Stattdessen befindet sich im angegebenen Journal: Frank S. Preston, Fred R. Shapiro, Lyle R. Johnson, "Comments, Queries, and Debate," IEEE Annals of the History of Computing, vol. 22, no. 2, pp. 69-71, Apr-Jun, 2000.


"Software bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers." Damit bin ich nicht einverstanden, da es viele Geräte gibt die Software enthalten, aber keine Computer sind. Z.B. Handys. Man spricht dort durchaus von einem Softwareupdate, aber fast niemand bezeichnet ein Handy als Computer. Vielleicht könnte man diesen Satz noch erweitern formulieren, ich wüsse jetzt aber nicht genau wie, hat jemand eine Idee?

"Software ist vergegenständlichte, im voraus geleistete geistige Arbeit"

Ist dies die Definition nach deutschem Recht? Dann sollte das auch Kenntlich gemacht werden. Denn diese Definition hat wenige mit dem zu tun, was man umgangsprachlich unter "Software" versteht. Es ist eben der Versuch, den Begriff "Software" juristisch zu fassen.


Definition ist m.E. i.O. Ein Telefon ist kein Computer, enthält aber möglicherweise einen bzw. wird von einem gesteuert. Siehe Definition Computer. (H005, 2004-09-05 00:04)


Wer bezeichnet (im Allgemeinen?) sonst noch auch die "Daten" als Software, und nicht nur die "Programme"? (ich nicht, oder aber ich verstehe die Aussage vielleicht falsch) --Alien4 20:31, 8. Dez 2004 (CET)


Die meisten wissenschaftlichen Definitionen tun dies. Dass man, wenn man im täglichen Sprachgebrauch von Software redet, meist nur Programme damit meint, liegt vor allem daran, dass diese bei dieser Anwendung die größte Relevanz haben. Aber bedenke folgendes:
  • Fast jedes am Markt erhältliche Programm wird mit irgendwelchen Daten ausgeliefert. Diese sind für die Funktion oft unerlässlich.
  • In welcher Abteilung eines Computermarktes würdest du eine Clipart-Sammlung suchen? Software.
  • Üblich ist eine Zweiteilung in Hard- und Software. Wenn Daten nicht zur Software gehörten, dann bräuchte man eine Dreiteilung.
  • Die Trennung ist oft schwierig. Nimm einen Ego-Shooter: Sind die Dateien, in denen die Landschaften etc. gespeichert sind, Programm oder Daten?
  • Nachschlagewerke bestehen oft fast nur aus Daten. Sie werden dennoch in PC-Angeboten unter "mitgelieferte Software" geführt.

H005, 2004-12-08 22:24

"Software" ist für mich normalerweise, etwas das ich installiere(n kann). ( -> 1, 2, 4 & 5; 3 würde ich so auch nur in der direkten Gegenüberstellung benutzen, was dann natürlich auch alle Daten mit einschliesst) Hingegen für ein Word Dokument, dass ich selbst erstelle (nicht eines, dass mitgeliefert wird), verwende ich persönlich (eher) nicht denn Begriff "Software", sehr wohl aber "Daten". Ich dachte nur, falls ich nicht der einzige bin, könnte es wohl nicht Schaden, den Satz vielleicht etwas deutlicher/differenzierter (aus-)zu(-)formulieren. --Alien4 01:19, 10. Dez 2004 (CET)
hab's mal eingebaut, die forumlierung ist allerdings noch verbesserungswürdig. -- D 01:37, 10. Dez 2004 (CET)

SW umfasst neben dem Programm und den Daten auch Entwurfsunterlagen, Doumentation und Handbuch. Manchmal wird sogar die Schulung dazu gezählt. Neben Definitionen des IEEE und den daraus abgeleiteten von Balzert & Co. müssen wir vielleicht keine neue Definition finden. --Hans-Jörg Günther 19:04, 4. Apr 2005 (CEST)


Um die Sache noch komplizierter zu machen: es bezeichnen einige Leute auch ihre Tonträger als Software. Phrood 21:27, 6. Mai 2005 (CEST)

Software... (arten?)

Gibt es einen Überbegriff (-kathegorie) für Shareware, Freeware und Public-Domain (...)?

(->) Was wäre (wie würde heissen) Software, die bei komerzieller Nutzung, abgestuft nicht gratis ist? --Alien4 14:32, 11. Jun 2005 (CEST)

-> Wäre es vielleicht "Shreeware"; oder vielleicht eher "F(r)areware" (Fairware?) ? --Alien4 18:22, 15. Jun 2005 (CEST)

Abschnitt "Lizenzmodelle"

Unter der Überschrift Lizenzmodelle kommt ein Abschnitt, in dem das WOrt Lizenz dann nicht ein einziges mal vorkommt, das kann so nicht bleiben!

Anstelle von "Computer" schlage ich "Datenverarbeitungssystem" vor. Software steckt beispielsweise auch in jedem Fahrstuhl drin, genauer gesagt: In der Kontrolleinheit, in der wiederum ein Prozessor bzw. Mikrocontroller läuft. Diese Einheit fällt unter Datenverarbeitungssystem.

Software vs. Programm

Wenn ich nicht irre ist Software eine Menge von Programmen, ihre Spezifikationen und ihre Dokumentationen. Ich danke das könnte man bei Gelegenheit in den Artikel einarbeiten, damit der Unterschied zwischen Software und Programm klar wird. --Himmelsfisch 14:59, 30. Aug 2005 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Software und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).