Der Artikel Sortenliste gehört zur Kategorie: Feldwirtschaft, Gartenbau, Wein
Die Sortenliste ist ein amtliches Verzeichnis des Bundessortenamtes, in das eine neue Pflanzensorte nach bestandener Sortenprüfung eingetragen wird. Damit ist das Saatgut dieser Sorte in Deutschland anerkannt und darf vertrieben werden.
EU-Sortenkatalog
Seit 1972 gibt es einen gemeinsamen Sortenkatalog der EU-Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten. Der Katalog besteht aus Sorten der nationalen Sortenlisten der Mitgliedstaaten. Die EU beschließt, welche Sorten aufgenommen werden. Eine Sorte, die in den Gemeinsamen Sortenkatalog aufgenommen wurde, genießt völlige Verkehrsfreiheit in den Mitgliedstaaten.Der Gemeinsame Sortenkatalog enthält mehr als 10.000 Gemüse-Sorten und mehr als 5.000 landwirtschaftliche Pflanzen-Arten.
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- In Sortenliste on Mon Nov 27 17:09:46 2006, Socket Error: (104, 'Die Verbindung wurde vom Kommunikationspartner zur\xc3\xbcckgesetzt')
--Zwobot 17:10, 27. Nov. 2006 (CET)
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Sortenliste und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).

