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Sortenschutz

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Der Artikel Sortenschutz gehört zur Kategorie: Feldwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Pflanzenvermehrung
Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Als Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann man den Sortenschutz auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes beim Bundessortenamt beantragen. Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges geistiges Eigentumsrecht bzw. geistiges Monopolrecht und nicht um ein Patent. Schutzfähig ist eine Sorte wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Neuheit

  • Beständigkeit

  • Unterscheidbarkeit

  • eintragbare Sortenbezeichnung

(siehe auch Sortenprüfung)

Eine geschützte Sorte darf nur vom Sortenschutzinhaber oder seinem Rechtnachfolger in Form von Vermehrungsmaterial (Pflanzen, Pflanzenteile einschl. Samen) gewerblich vertrieben werden. Nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers bedarf es bei der Verwendung der geschützten Sorte zur Züchtung einer neuen Sorte. Inzuchtlinien zur Schaffung von Hybriden unterliegen jedoch besonderem Schutz.

Sortenschutz ist ein Schutzrecht, das es dem Züchter ermöglicht, seine Sorte wirtschaftlich zu verwerten, um damit eine Entlohnung seiner (intellektuellen und finanziellen) Vorleistungen zu erhalten. Der Sortenschutz wird deshalb im Gegensatz zum Patentschutz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt.

Der internationale Sortenschutz (UPOV-Abkommen), der auch in der EU und in D in geltendes Recht umgesetzt wurde, beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. Dies kommt auch und gerade mittelständischen Züchtern zugute. Damit trägt der Sortenschutz auch zum Züchtungsfortschritt und zur Ernährungssicherung in weniger entwickelten Ländern bei.

Im Zuge der Europäisierung des Sortenschutzes ergeben sich jedoch rechtliche Grauzonen. Mittlerweile werden auch einige Sorten geschützt, welche schon seit Jahrhunderten in Gebrauch sind. Rechte auf diese Sorten melden in erster Linie Weltkonzerne an, welche mit dieser Strategie den Gebrauch alter Sorten verbieten wollen, um damit ihre Produkte in eine bessere Marktposition zu bringen.

Generell wirft der Sortenschutz auch ethische Fragen auf, da hier "geistiges Eigentum" an biologischen Organismen beansprucht wird.

Siehe auch

Linda (Kartoffel)

Weblinks

Europäisches Sortenschutzamt in Angers

Stellungnahme Attac zum Sortenschutz

Rechtshinweis

Diskussion der Autoren über den Artikel: Sortenschutz


Wichtig: Das Sortschutzrecht ist eben kein Patent. -- Oliver Moldenhauer

Konzernstrategien wieder eingefügt, da es IMO ein wichtiger Punkt ist, den aktuellen Stand des Gebrauchs/Missbrauchs des Sortenschutzes zu beschreiben. Pepre

Sortenschutz

Oliver Moldenhauer hat vollkommen Recht!

Sortenschutz ist ein Schutzrecht, das es dem Züchter ermöglicht, seine Sorte wirtschaftlich zu verwerten, um damit eine Entlohnung seiner (intellektuellen und finanziellen) Vorleistungen zu erhalten.

Der Sortenschutz wird im Gegensatz zum Patentschutz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt und eben nicht nur von den "bösen Multis".

Der internationale Sortenschutz (UPOV-Abkommen), der auch in der EU und in D in geltendes Recht umgesetzt wurde, beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Linzenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. Dies kommt auch und gerade mittelständischen Züchtern zugute. Damit trägt der Sortenschutz zum Züchtungsfortschritt und zur Ernährungssicherung in weniger entwickelten Ländern bei.

Das ist so, selbst wenn "gute Menschen" das etwas anders sehen (möchten)! Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen könnte zur Wissenserweiterung beitragen! F. Cramer

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(...) Zweitens: wenn die rechtliche Lage auch noch so klar ist, gibt es nichtsdestotrotz Missbrauch, zB: http://www.kartoffelvielfal... Ich finde, dies gehört auch erwähnt, zumal Wikipedia die Realität beschreibt und nicht nur Gesetzestexte wiedergibt. Pepre Sa Dez 17 14:19:17 CET 2005

PS: mit http://www.cramer-jungpflan... haben sie zufällig nichts zu tun? ;-)

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Ich werde die Kritik am Sortenschutz wieder einfügen, da sich ja offensichtlich niemand mehr gegenteilig dazu äussern will. Pepre Di Feb 28 13:19:41 CET 2006

Kritik?

In dem Artikel vermisse ich jegliche prinzipielle Kritik am Sortenschutz. Z.B. sollte nicht verschwiegen werden, dass jegliche Schutzrechte an Leben automatisch ethische Probleme aufwerfen.--SiriusB 23:29, 12. Mai 2006 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Sortenschutz und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).