Toplinks zu diesem Thema:
Vergleichen
Der Artikel Stadtkreis gehört zur Kategorie: Politische Geographie
Die Bezeichnung Stadtkreis steht heutzutage im deutschen Bundesland Baden-Württemberg als Synonym für eine kreisfreie Stadt. In der Schweiz werden Stadtviertel mit eigener politischer Vertretung als Stadtkreise bezeichnet.
Je nach geographischem und historischem Kontext hat die Bezeichnung darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen Staaten Preußen und Thüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. Ab 1935 wurden alle größeren Städte in Deutschland als Stadtkreis bezeichnet, ohne dass dies generell einer eigenen Verwaltungseinheit entsprach. In der DDR stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungstechnisch nicht einem Kreis zugeordnet waren.
Deutschland
Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg die synonyme Bezeichnung für die eindeutigere Bezeichnung kreisfreie Stadt.
Geschichte
Früher gab es Stadtkreise nur- im Königreich Preußen, ab 1815 vereinzelt und seit 1872 generell,
- und in Thüringen.
Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen in der Regel aus mehreren Gemeinden.
Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 führte den Begriff "Stadtkreis" für alle größeren Städte Deutschlands verbindlich ein. In der "Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung" vom 23. März 1935 wurden alle Stadtkreise, geordnet nach Bundesstaaten aufgezählt. 1942 gab es hierzu eine Ergänzung. Allerdings war damit nicht automatisch die Auskreisung, also die Herauslösung aus dem jeweiligen Landkreis, verbunden. Wenn überhaupt, dann erfolgte das in den einzelnen Bundesstaaten später und wurde - was die Einwohnerzahl anbelangt - unterschiedlich umgesetzt. So wurden beispielsweise in Württemberg die Städte Esslingen am Neckar, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwenningen am Neckar, Stuttgart, Tübingen und Ulm durch die Deutsche Gemeindeordnung 1935 zu Stadtkreisen erklärt, doch war damals nur Stuttgart quasi kreisfrei. Erst 1938 wurden noch Heilbronn und Ulm aus ihren Landkreisen herausgelöst und damit kreisfrei. Die anderen "Stadtkreise" blieben bei ihren jeweiligen Landkreisen. Diese Städte waren eher mit "kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus" zu vergleichen, also etwa heutigen Großen Kreisstädten (Siehe hierzu: Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland).
Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
Deutsche Demokratische Republik
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet. Da die Kreise in der DDR nach der jeweiligen Kreishauptstadt benannt waren, unterschieden sich die Stadtkreise von diesen durch den Namenszusatz "-Stadt" im Gegensatz zu "-Land" (Beispiel: Kreis Greifswald-Land, Kreis Greifswald-Stadt).Neue Bundesländer
Die kreisfreien Städte in den neuen Bundesländern wurden bis zur jeweiligen ersten Gebietsreform (in Brandenburg 1993, ansonsten 1994) als Stadtkreise bezeichnet.Schweiz
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in Deutschland und Österreich ein Stadtbezirk ist, also ein Stadtviertel mit eigener politischer Vertretung.Literatur
- Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit. 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
- Karla Balkow, Werner Christ: Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin 1986.
Weblinks
- Verein für Computergenealogie, GenWiki, http://wiki.genealogy.net/i... (23.Oktober 2005)
Diskussion der Autoren über den Artikel: Stadtkreis
Bitte um Literaturangabe
Hallo Bear,
könntest du bitte noch zu deinen Ergänzungen eine Literaturangabe machen? Das wäre toll. Herzlichen Gruß --ML Carl 10:54, 25. Okt 2005 (CEST)
- Die Literaturangabe ergibt sich im Prinzip aus dem Text ("Erste Durchführungsverordnung zur Deutschen Gemeindeordnung"). Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, solche Angaben nochmals im Abschnitt "Literatur" zu erwähnen. Das ist bei wikipedia generell nicht üblich. Es dürfte ja hinlänglich bekannt sein, wo man Gesetzestexte oder Verordnungstexte finden kann. Literaturangaben sollen im Prinzip weiterführende Informationen zum Inhalt des gesamten Artikels bieten. Es ist unsinnig, hier alle Quellen zu nennen, die evtl. für den Inhalt des Artikels herangezogen wurden. Das gilt übrigens für alle Artikel. Wir hätten sonst uferlose Literaturangaben. Ich finde, hier gilt analog, was auch für weblinks gilt. Auch hier sollte man nur die aufführen, die auch wirklich zusätzliche Infos zum Artikel bieten. Bear 20:54, 25. Okt 2005 (CEST)

