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Standesherrlichkeit

Der Artikel Standesherrlichkeit gehört zur Kategorie: Rechtsgeschichte, Adel
Standesherrlich waren die nach der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch Ebenbürtigkeit gekennzeichnete Herrscherhäuser der mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) mediatisierten Länder des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Siehe auch: Genealogisches Handbuch des Adels, Hoher Adel


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Einfach nur: "Hä?". Eine Überarbeitung des Artikels mit mehreren kurzen, klar formulierten Sätzen, scheint mir dringend angebracht.

Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Standesherrlichkeit und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).