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Verbot

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Der Artikel Verbot gehört zur Kategorie: Recht (Sonstiges), Nachricht
Abbildung
Urinieren verboten, Hinweis in französischer Sprache an einem Hauseingang
Bildherkunft

Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung eines bestimmten Verhaltens: Derjenige, an den sich das Verbot richtet, also der Adressat des Verbots, darf dasjenige nicht tun, was Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist mithin eine Einschränkung der menschlichen Freiheit.

Absolutes Verbot

Diese Freiheitseinschränkung kann als absolutes Verbot gegen jedermann gerichtet sein.

Relatives Verbot

Es kann jedoch auch ein relativer Verbotssatz vorliegen, der ein Verhalten nur einer Einzelperson oder einer bestimmten Personengruppe untersagt, das nämliche Verhalten anderen aber gestattet ("quod licet Jovi non licet bovi", frei übersetzt: "Was Jupiter darf, darf nicht jedes Rindvieh").

Eine gewisse Brisanz haben relative Verbote deswegen, weil sie eben Handlungen verbieten, die anderen ohne weiteres erlaubt sind, mithin eine gewisse Ungleichheit und Ungleichberechtigung schaffen, welche nicht selten Widerspruch hervorruft.

Beispielsweise ist das Parken in einer Halteverbotszone grundsätzlich verboten. Der Polizei ist es jedoch erlaubt, um eine mobile Radarfalle aufzustellen ( Abs. 1 StVO).

Herkunft des Verbots

Die Berechtigung oder Möglichkeit, ein Verbot auszusprechen, fußt entweder auf einer entsprechenden sozialen Übereinkunft, die ihrerseits wiederum politisch oder religiös motiviert sein kann, oder auf der bloßen Ausübung von Macht.

Verbot als Instrument staatlicher Regelungen

Besondere Relevanz haben Verbotsnormen ersichtlich dann, wenn sie der Regelung des Verhaltens innerhalb der staatlichen Gemeinschaft dienen, wenn der Staat also das Verhalten der Bürger durch Verbotsnormen reglementiert.

"Verbotene" Vorgehensweise

Im weiteren Sinne spricht man in der Wissenschaft von einem Verbot auch dann, wenn eine bestimmte ("verbotene") Vorgehensweise zwingend zu einem unrichtigen Ergebnis führen muss: So ist es mathematisch "verboten", aus einer Differenz oder Summe zu kürzen. Dieser Gebrauch des Wortes Verbot ist aber letztlich nicht korrekt, weil er die Kategorien des Erlaubten und des Richtigen zu Unrecht gleich behandelt.

Kritik zum "Verbot" als Mittel zum Zweck

Die strikte Untersagung bestimmten Verhaltens ist das Ziel des Verbotes, das in der Regel aufgrund bestimmter (befürchteter) Missstände erlassen wird. Jedoch ist man sich des öfteren uneinig, ob das Verbieten bestimmten Handelns wirklich seinen Zweck erfüllt, oder das Mittel, "das Verbot", zu arglos gewählt wurde. Im Gegensatz zum Verbot steht ihr die "kontrollierte Akzeptanz" gegenüber. Es wird oft kritisiert, dass ein Verbot auch die Unkontrollierbarkeit mit sich bringt. Aktuelle Beispiele dazu sind:

Liste der Verbote

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Diskussion der Autoren über den Artikel: Verbot


Weiß jemand was mit " Dann ferner die gesellschaftlichen Verbote, die hart an der Grenze zu den moralischen Pflichten des Einzelnen innerhalb seiner gesellschaftlichen Gruppe gehören" gemeint sein könnte. --Dirk33 22:01, 16. Apr 2004 (CEST)

Ich würde sagen, es sind Verbote gemeint, die gegen die Moral verstoßen. Oder was muss man da noch verstehen? --Blaselfasel 23:00, 16. Apr 2004 (CEST)

Ich finde, diesen Eintrag sollte man total löschen, denn jedes Kind weiß, was ein "Verbot" ist, und es gibt nichts Interessantes dazu zu sagen. Alltägliche Wörter, die sowieso jeder kennt, gehören nicht in eine Enzyklopädie. Svenwalper 14:14, 17. Apr 2004 (CEST)

Ich halte einen Artikel über das Verbot an sich schon für sinnvoll. Was passiert zum Beispiel, wenn ich ein Verbot missachte? Hab ich dann eine Straftat begangen, oder eine Ordnungswidrigkeit, oder noch was anderes? Wie unterscheiden sich die entsprechenden Verbote? Ich finde, das sind schon Dinge, die nicht jedes Kind weiß. --SirJective 21:57, 18. Apr 2004 (CEST)

Ladenschlussgesetz

Ist das Öffnungsverbot des Ladenschlussgesetzes ein absolutes Verbot oder ein relatives Verbot? --84.61.30.26 13:22, 29. Nov 2005 (CET)

Verbieten müsste verboten werden

Das Verbieten müsste verboten werden, genau wie das Sinnlose auch das Sinnvolle sein kann. Aber so etwas wird immer gleich als Gaga und als nichts Ernsthaftes dargestellt. Wartet aber mal 10 Jahre ab, dann sprechen wir uns hier wieder.

Tom 4.8.2006

Es gibt im BGB den § 226, Schikaneverbot. Dies wäre ein sinvolles Verbot, denn es soll die Menschen vor Rechtsmissbrauch schützen. Da aber die Richter Deinem Vorschlag folgen und den § 226 vollkommen ignorieren, kommt es eben zu der Prozessflut die wir z. Zt. haben.

Michael 17.09.2006



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Verbot und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).