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Der Artikel Verwandtschaftsbeziehung gehört zur Kategorie: Genealogie, Verwandtschaft
Die Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft oder im weiteren Sinne auch der Schwägerschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp.
Bezeichnungen für familiäre Beziehungen
Die hier erläuterten deutschen Bezeichnungen sind kulturell geprägt und entsprechen im Wesentlichen dem heute in den meisten westlichen Gesellschaften vorherrschenden „Eskimo-System“. Dieses ist eines der sechs Hauptsysteme der Verwandtschaft, die von Henry Lewis Morgan in Systems of Consanguinity and Affinity of the Human Family (1871) identifiziert wurden. Es unterscheidet nicht zwischen matrilateralen und patrilateralen Verwandten, d.h. zwischen Verwandten auf der mütterlichen und der väterlichen Seite. Zum Beispiel geht aus dem Begriff Tante nicht hervor, ob es sich um eine Schwester der Mutter oder eine Schwester des Vaters handelt. In anderen Systemen gibt es zwei unterschiedliche Bezeichnungen für Tante, die man mit Mutterschwester bzw. Vaterschwester übersetzen könnte und die genau diesen Unterschied deutlich machen. Das „Eskimo-System“ ist u.a. aus diesem Grund weniger differenziert als ein deskriptives System wie das im Alten Rom bzw. heute u. a. in der Türkei oder China verbreitete „Sudan-System“.
Weiterhin wird bei der Angabe der Verwandtschaftsgrade im Folgenden davon ausgegangen, dass es keine Zeugung oder Heirat zwischen bereits Verwandten gibt.
Eltern
Das Wort Eltern ist die Bezeichnung für die direkten Vorfahren einer Person. Im Falle einer Adoption wird von Adoptiveltern oder auch kurz von Eltern gesprochen. Das Wort „Eltern“ ist nur im Plural gebräuchlich, der Singular „Elter“ wird selten verwendet (ein Elter = Vater oder Mutter, zwei Eltern = zwei Personen). Vater und Mutter sind je ein „Elternteil“. Beide zusammen sind die Eltern.
- Eltern = Vater + Mutter: Bei der genetischen (auch: natürliche, leibliche, biologische) Abstammung hat jeder Mensch ein Elternpaar. Der männliche Elternteil wird als Vater, der weibliche als Mutter bezeichnet. Die Eltern sind Verwandte ersten Grades. Umgangssprachliche Namen für den Vater sind Pa, Papa, Papi, Paps, Däta (Vorarlberg), Date (Tirol), Tata (Südtirol) und Vati, für die Mutter Ma, Mama, Mami, Mueti und Mutti.
- Durch medizinische Fortschritte (Vaterschaftstest, Künstliche Befruchtung, Klonen) und Veränderungen im Rechtssystem (Lebenspartnerschaft und Stiefkindadoption) wird ggf. eine feinere Differenzierung notwendig, z.B. Leihmutter.
- Eine weitere Form der Elternschaft besteht bei einem angenommenen (adoptierten) Kind, das rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt ist.
Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihrer minderjährigen Kinder; in Ausnahmefällen (z.B. beim Tod der Eltern, Erziehungsunfähigkeit, usw.) kann das Jugendgericht den Vormund bestimmen.
Ehepartner
Der Ehepartner ist die angeheiratete Person (siehe Ehe). Bei Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, bei Polygamie mehrere. Ist der Ehepartner männlich, wird er als Ehemann bezeichnet; ist er weiblich, als Ehefrau. Zum Ehepartner besteht im Allgemeinen keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne, er vermittelt aber die Schwägerschaft (siehe: Verwandtschaft (Recht)).
Etwas älter sind die Begriffe Ehegatte für Ehemann und Ehegattin für Ehefrau. Im Plural werden auch die Wörter Ehegatten und Eheleute verwendet.
Lebenspartner
Der Lebenspartner (in der Schweiz: eingetragener Partner) ist die Person des gleichen Geschlechts, mit der man eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat. Die weibliche Form ist Lebenspartnerin.
Die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft sind dieselben wie bei Ehepaaren. Sie müssen auch die gleichen Papiere dem Standesbeamten vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie in keiner ungesetzlichen Weise zum Zwecke der Partnerschaftsbegründung miteinander verwandt sind. Infolge der Lebenspartnerschaft bestehen unter den verpartnerten Familien die gleichen Schwägerschaften wie bei der durch die Ehe verbundene Familien (siehe: Verwandtschaft (Recht)).
Auch bei der Begründung der Lebenspartnerschaft sind bei der standesamtlichen Zeremonie zwei Trauzeugen zugelassen.
Die eingetragenen Lebenspartner dürfen genauso wie Ehepaare einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder ihren Geburtsnamen behalten.
Die Begriffe Gatte und Gattin werden neuerdings manchmal auch bei Lebenspartnern verwendet, kommen aber in keinen gesetzlichen Regelungen vor. In Lebenspartnerschaften bezeichnen sich die Beteiligten auch als „mein Freund“ bzw. „meine Freundin“.
Kinder
Die Kinder sind die direkten Nachkommen einer Person. Ein männliches Kind wird als Sohn, ein weibliches als Tochter bezeichnet. Zu den Kindern besteht eine Verwandtschaft ersten Grades. Auch Adoptivkinder gelten als verwandt, während die rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern durch eine Adoption grundsätzlich aufgehoben wird (nur das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverbot bleibt bestehen).
Geschwister
Geschwister sind weitere gemeinsame Kinder der Eltern oder Kinder der Mutter oder des Vaters mit einem anderern Partner (Halbgeschwister) oder auch Kinder von neuen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (Stiefgeschwister). Die männliche Form ist Bruder, die weibliche Schwester. Geschwister sind in rechtlichem Sinne Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Vollbürtige Geschwister haben die identischen Vorfahren, halbbürtige Geschwister haben entweder Vater oder Mutter gemeinsam.
Das Wort Geschwister ist ausschließlich im Plural gebräuchlich.
Zur Frage der Stellung eines Kindes im Verhältnis zu seinen Geschwistern und die Auswirkungen dieser Stellung siehe Geschwisterkonstellationen.
Zu Milchgeschwister siehe unter Amme.
Onkel und Tante
Als Onkel (männlich) beziehungsweise Tante (weiblich) bezeichnet man folgende Personen:
- Geschwister der Eltern: Diese sind Verwandte dritten Grades (deren Verwandtschaft durch die Großeltern vermittelt wird). Der Onkel zweiten Grades ist der Cousin ersten Grades des Vaters/der Mutter. Von Onkel/Tanten dritten Grades spricht man im Allgemeinen nicht mehr. Dieses wären die Cousins zweiten Grades des Vaters bzw. der Mutter. In Großfamilien werden weiter entfernte Verwandte ohne Angabe eines Grades als Vettern oder Basen bezeichnet.
- umgangssprachlich auch: Ehe- und Lebenspartner der Geschwister der Eltern: Diese sind im dritten Grad verschwägert.
Eine veraltete Bezeichnung für Onkel ist Oheim oder Ohm. Während aber Onkel sowohl den Bruder des Vaters als auch den der Mutter bezeichnet, meint Oheim ursprünglich nur den Bruder der Mutter, bzw. den Ehemann der Schwester der Mutter. Dem Oheim entsprach früher die Muhme oder auch Base für die Schwester der Mutter, bzw. die Frau des Bruders der Mutter. Bevor Onkel und Tante aus dem französischen in den deutschen Sprachgebrauch kamen, wurden für Bruder und Schwester des Vaters die Bezeichnungen Vetter und Base verwendet, welche später für deren Kinder benutzt wurden. Vetter und Base wurde und wird noch (regional) für entferntere Verwandte verwendet. „Der Vetter aus Dingsda“ ist der entfernte Verwandte von Irgendwo. Bekannt geworden ist der Begriff durch die erfolgreiche, gleichnamige Operette von Eduard Künneke.
Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nicht verwandte Personen wie z.B. Freunde der Eltern/Nachbarn oder Erzieherinnen Onkel beziehungsweise Tante zu nennen. Häufig werden dabei aber die nicht verwandten nur mit Onkel und Tante Nachname angesprochen. Diese Onkel werden häufig auch als Nennonkel bezeichnet.
(Tauf-)Paten werden, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, häufig als Onkel bzw. Tante („Patenonkel“, „Patentante“) bezeichnet und angesprochen. Nach kanonischem Recht besteht zwischen dem Täufling und den Taufpaten ein Eheverbot. Dieses Beispiel macht deutlich, dass Verwandtschaft nicht nur etwas mit einer reinen sexualisierten und blutsmäßigen Verbindung zwischen Menschen gemein hat, sondern vielmehr eine vielschichtige, von unterschiedlichen Interpretationen gerichtete Gemeinschaft unter Menschen definiert und bezeichnet.
Neffe und Nichte
Als Neffen (männlich) bzw. Nichten (weiblich) bezeichnet man die Kinder der Geschwister. Als Neffen und Nichten werden darüber hinaus auch die Kinder des Schwagers oder der Schwägerin bezeichnet, mit denen man also nicht verwandt, sondern verschwägert ist. Das Wort Neveu für Neffe, bis ins 20. Jahrhundert nicht ungewöhnlich, ist im Deutschen seither abgekommen (vgl. Nepos).
Beispiele:
Neffe 1. Grades = Sohn von Schwester oder Bruder (Gemeinsame Elternteile)
Neffe 2. Grades = Sohn von Cousine 1. Grades oder Cousin 1. Grades. (Gemeinsamer Großvater oder gemeinsame Großmutter - ein Teil verwandt, der andere angeheiratet. )
Neffe 3. Grades = Sohn von Cousine 2. Grades oder Cousin 2. Grades. (Gemeinsamer Urgroßvater oder gemeinsame Urgroßmutter - ein Teil verwandt, der andere angeheiratet.)
Diese Beispiele gelten ebenfalls für die weiblichen Formen z.B. Nichte 1. Grades = Tochter von Schwester oder Bruder etc.
Cousin und Cousine
Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine (eingedeutscht) oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Cousinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. In der katholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades ein Ehehindernis dar, von welchem aber dispensiert werden kann. Im Zivilrecht der meisten Länder (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, Korea, die Philippinen und viele Balkan-Länder) ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine erlaubt. In einigen Kulturen ist die Kreuzkusinenheirat sogar die bevorzugte Eheform.
Angabe eines Grades
Eine Angabe eines Grades bei Cousins ist zwar relativ üblich, aber selten korrekt, da der richtige Gebrauch solcher Bezeichnungen weitgehend unbekannt ist. Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltene Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern. Das heißt, dass Cousins eines gewissen Grades immer in derselben Generation (einer bestimmten Ahnenlinie) stehen. Die folgenden, die Seitenlinie betreffenden Gradangaben sind nicht identisch mit der juristischen Definition des Verwandtschaftsgrads!
| Probanden | Elternteile | Erste gemeinsame Vorfahren | Generation | Verwandtschaftsgrad |
|---|---|---|---|---|
| Geschwister | identisch | Eltern | 0 | 2 |
| Cousins (1. Grades) | Geschwister | Großeltern | 1 | 4 |
| Cousins 2. Grades | Cousins | Urgroßeltern | 2 | 6 |
| Cousins 3. Grades | Cousins 2. Grades | Ururgroß-/Alteltern | 3 | 8 |
| … | … | … | … | … |
| Cousins n. Grades | Cousins (n−1). Grades | Urn−1-Großeltern | n | 2·(n+1) |
| Cousins (n+1). Grades | Cousins n. Grades | Urn-Großeltern | n+1 | 2·(n+2) |
Beispiele:
- Eine Cousine zweiten Grades ist die Tochter eines Cousins eines Elternteils. Für eine derartige Verwandtschaftsbeziehung sind regional auch die Bezeichnungen „Couscousin(e)“ oder „Großcousin(e)“ gebräuchlich. Die gemeinsamen Vorfahren sind die Urgroßeltern.
- Ein Cousin dritten Grades: Mit diesem hat man den gemeinsamen Ur-Urgroßvater. Zum besseren Verständnis: Der Ur-Urgroßvater hat zwei Kinder, diese sind Geschwister, die Kinder der Geschwister sind Cousins ersten Grades, die Kinder dieser Cousins sind Cousins zweiten Grades verwandt, deren Kinder Cousins dritten Grades. Es geht hier also um die Generationen.
- Geschwister könnten nach der Systematik als Cousins nullten Grades bezeichnet werden.
Mit zunehmender Generationenzahl wird eine Gradangabe bei Cousins nicht mehr verwendet; man spricht dann nur noch von Ahnengemeinschaften.
Schwager, Schwägerin
Als Schwager oder Schwägerin bezeichnet man
- den Ehe- oder Lebenspartner eines Bruders oder einer Schwester,
- die Geschwister eines Ehe- oder Lebenspartners.
Genaueres findet sich in den Artikeln Schwager und Schwägerschaft.
Siehe auch Schwippschwager (die Beziehung zwischen einem Geschwisterteil des einen Ehepartners zu einem Geschwisterteil des anderen Ehepartners).
Wortbildung
Groß-
Durch Verwendung der Vorsilbe Groß- wird in der Regel eine Verwandtschaftsbeziehung im Abstand von zwei Generationen bezeichnet.
Gebräuchliche Verwendungen sind:
- Großeltern = Die Eltern der Eltern,
- Großmutter = Die Mutter eines Elternteils, umgangssprachlich auch Oma oder Omi, Großmama, Omama (Süddeutschland), Ahnl bzw. Ahna, Nahni (Alpen), Gromu, Grosi (Schweiz),
- Großvater = Der Vater eines Elternteils, umgangssprachlich auch Opa oder Opi, Opapa (Süddeutschland), Ähnl bzw. Ehni, Nehni (Alpen),
- Großtante = Eine Tante eines Elternteils,
- Großonkel = Ein Onkel eines Elternteils,
- Großkind = schweizerisch für Enkel
- Großneffe und Großnichte, Sohn bzw. Tochter eines Neffen oder einer Nichte
Die Begriffe Großcousin und Großcousine werden uneinheitlich benutzt und weichen von obigem Schema ab. Sie bezeichnen Verwandte aus der nächst älteren, der gleichen oder der nächst jüngeren Generation. Dabei handelt es sich entweder
- um Cousin oder Cousine eines Elternteils (Onkel bzw. Tante zweiten Grades) oder
- um Sohn oder Tochter von Tante/Onkel zweiten Grades (Cousin bzw. Cousine 2. Grades) oder
- um Sohn oder Tochter eines Cousins bzw. einer Cousine (Neffe/Nichte 2. Grades)
Enkel-
Der Wortbestandteil Enkel- bezeichnete ursprünglich die Verwandtschaftsbeziehung von den Kindern ausgehend:
- Enkelkinder = Die Kinder eines Kindes, in der Schweiz auch Großkind,
- Enkelsohn = Der Sohn eines Kindes,
- Enkeltochter = Die Tochter eines Kindes.
Heutzutage benutzt man auch einfach die selbstständigen Begriffe
- Enkel = Enkelkinder/Enkelsohn,
- Enkelin = Enkeltochter.
Schwieger-
Der Wortbestandteil Schwieger- bezeichnet keine Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft. Es handelt sich um die Verwandten des Ehe- oder Lebenspartners.
- Schwiegermutter = die Mutter des Ehepartners.
- Schwiegervater = der Vater des Ehepartners.
- Schwager = entweder der Bruder des Ehepartners oder der Mann der Schwester.
- Schwägerin = entweder die Schwester des Ehepartners oder die Frau des Bruders.
- Schwiegeronkel/tante = Onkel oder Tante des Gatten
Ur-
Die Vorsilbe Ur- wird nur vor Groß- oder Enkel- verwendet, kann aber mehrfach vorgesetzt werden. Jedes Ur- verschiebt den Ausgangspunkt der Verwandtschaftsangabe um einen Schritt in die entsprechende Richtung.
Beispiele:
- Urgroßmutter = Die Mutter einer Großmutter oder eines Großvaters.
- Ururgroßmutter = Die Mutter einer Urgroßmutter oder eines Urgroßvaters. Ein Ururgroßvater wird auch Altvater genannt.
- Urenkel = Entweder die Kinder eines Enkels (Plural) oder auch der Sohn eines Enkels (Singular; - auch: „Urenkelsohn“). Urenkel wird mitunter auch für beliebige Nachfahren der Enkel benutzt.
- Urenkelin = Die Tochter eines Enkels (oder auch „Urenkeltochter“).
- Ururenkel(-sohn) = Enkel(-sohn) eines Enkelkindes.
Als Urahn bezeichnet man einen beliebigen Vorfahren der Großeltern. Darüber hinaus gibt es in der Genealogie spezielle Bezeichnungen für die Generationen, um die Verwendung von Urur-, Ururur-, Urururur- usw. zu umgehen.
Halb-
Die Vorsilbe Halb- bezeichnet, dass eine Verwandtschaftsbeziehung nur über einen Vorfahren der ältesten enthaltenen Generation läuft anstatt über beide. Gebräuchlich ist diese Vorsilbe allerdings nur bei direkten Geschwistern und wird dann gebraucht, wenn diese Besonderheit der Beziehung hervorgehoben werden soll.
Ein Halbbruder ist damit ein Bruder, mit dem die betrachtete Person lediglich einen Elternteil gemein hat. Entsprechendes gilt für eine Halbschwester. Um ihre Verwandtschaftsbeziehung von (vollbürtigen) Geschwistern abzuheben, werden Halbgeschwister auch als halbbürtige Geschwister bezeichnet. Die mitunter vorkommende Bezeichnung „Stiefgeschwister“ ist hier hingegen falsch.
Halbgeschwister dürfen in Deutschland in keinem Fall heiraten und die Begründung einer Lebenspartnerschaft zwischen ihnen ist nicht zulässig.
Die Vorsilbe ist jedoch auch im allgemeineren Zusammenhang verwendbar. Ein Halbonkel ist z.B. gemäß obiger Definition der Halbbruder eines Elternteils, ein Halbcousin dessen Sohn. Weibliche Bezeichnungen gelten entsprechend.
Stief-
Die Vorsilben Stief- bezeichnet eine nicht verwandte Person, mit der man durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft eines Elternteils verschwägert ist. Eine Stiefmutter ist eine spätere Ehefrau des Vaters. Desgleichen ist ein Stiefvater ein späterer Ehemann der Mutter. Stiefelternverhältnisse können auch für nichteheliche Kinder entstehen. Der Begriff "Stiefeltern" gilt jedoch nicht für Adoptiveltern.
Adoptiv-
Der Wortbestandteil Adoptiv- bezeichnet eine durch Adoption begründete Verwandtschaft. Man kann sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen adoptieren. Letzteres ist der Regelfall. Nicht leiblich verwandte Adoptivkinder nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. So ist ein Adoptivkind zwar nicht leiblicher Verwandter seiner Adoptivfamilie, aber einem leiblichen Kind der Adoptivfamilie gleichgestellt, das bedeutet z.B. mit den Verwandten der Adoptiveltern - genau wie ein leibliches Kind - erbrechtlich verwandt. Gleichzeitig wird es auch durch die Adoption mit anderen (leiblichen oder ebenfalls adoptierten) Kindern verwandt, was u.U. gerade bei älteren Kindern zu Problemen führen kann (Eheverbot, Lebenspartnerschaftsverbot).
In Familien, die in den Deutschen Adelsverbänden organisiert sind, ist dies anders: Das (ehemalige) Adelsrecht, das noch auf Vereinsebene Anwendung findet, unterscheidet streng zwischen leiblichen und adoptierten Mitgliedern einer Familie, diese Unterscheidungen sind aber nur im Rahmen der Vereinsregelungen verbindlich. So heißt z.B. rechtlich die Adoptivtochter von Heinrich Graf Wasserstein mit Nachnamen „Gräfin Wasserstein“ (wenn sie nicht den Namen der [Adoptiv-]Mutter führt), ob dies nun vom Adelsverband gebilligt wird oder nicht.
Im umgekehrten Fall ist ein Adoptivkind in rechtlicher Hinsicht nicht mehr mit seinen leiblichen Verwandten, der Herkunftsfamilie, verwandt (nur die Ehe- und Lebenspartnerschaftsverbote bleiben bestehen). Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein. Wenn ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) „Mutter” spricht ist dies zwar biologisch korrekt, aber aus rechtlicher Sicht streng genommen inkorrekt.
Bei Volljährigenadoptionen und bei Adoptionen naher Verwandter gelten jedoch z.T. abweichende Regeln.
Wenn keine Adoption stattgefunden hat, sondern ein dauerhaftes Pflegeverhältnis besteht, wird die Vorsilbe Pflege- verwendet, also Pflegeeltern und Pflegekind.
Grade der Verwandtschaft
Der Verwandtschaftsgrad definiert die Nähe der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen.
Gemäß der Legaldefinition des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB bestimmt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, was der medizinischen Verwandtschaftsformel sehr nahe kommt. Gleiches gilt für die Bestimmung des Grades der Schwägerschaft, da die Definition des § 1590 Abs. 1 Satz 2 BGB auf der des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB aufbaut.
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Verwandtschaftsbezeichnungen und -grade nach altem Kirchenrecht (links unten) und neuem Kirchenrecht bzw. nach bürgerlichem Recht (rechts unten) Bildherkunft |
Anders als konkrete Verwandtschaftsbezeichnungen (Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Onkel, Urgroßtante usw.) gibt die Bezeichnung nach Graden aus sich heraus Auskunft über die Verwandtschaftsnähe. Die eigenen Kinder und Eltern sind Verwandte ersten Grades (eine vermittelnde Geburt), Großeltern, Enkelkinder und Geschwister solche zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten), Onkel, Tanten, Neffen und Nichten (drei vermittelnde Geburten) sind im dritten Grad verwandt und so weiter.
Im kanonischen Recht der katholischen Kirche verwendete man bis 1983 eine andere Art der Bestimmung des Verwandtschaftsgrades: In direkter Linie entsprach der Verwandtschaftsgrad dem bürgerlichen Recht, in der Seitenlinie wurden die Generationen bis zum gemeinsamen Vorfahr gezählt. Der Verwandtschaftsgrad war dann die größere der beiden Zahlen. Onkel und Nichte sind somit ebenso wie Cousin und Cousine im zweiten Grade verwandt.
Der Begriff des Verwandtschaftsgrades dient insbesondere in der Genealogie, der Medizin (etwa bei der Erforschung von Erbkrankheiten) und der Jurisprudenz (z.B. bei den Regeln über das Zeugnisverweigerungsrecht oder den Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes) der abstrakten Bezeichnung von Verwandtschaftsbeziehungen einzelner Personen. Im Erbrecht hingegen wird die Verwandtschaftsbeziehung nach Ordnungen gegliedert.
Allgemeine Verwandtschaftstafel
Urahnen↑ ↑ ↑ ↑ ____________|_ | | Großonkel Großvater ♂ ∞ Großmutter ♀ Großvater ♂ ∞ Großmutter ♀ | väterlicherseits väterlicherseits mütterlicherseits mütterlicherseits | |_____________________|________ |___________________| | | | | | Onkel 2. Grades Onkel ♂ Tante ♀ Vater ♂ Mutter ♀ Schwiegervater ♂ ∞ Schwiegermutter ♀ | _|_________ ______|_______________| |_____________________| | | | | | | | Cousin 2. Grades Cousin ♂ Cousine ♀ Bruder ♂ (Ich) Person ∞ Ehepartner Schwägerin ♀ ∞ Schwippschwager ♂ (Großcousin) | _______|_ _|_____________|____________ | | | | | Nichte 2. Grades Neffe ♂ Nichte ♀ Sohn ♂ Tochter ♀ ________|____ ______|______ ____|_______ | | | | | | Großneffe ♂ Großnichte ♀ Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ ↓ ↓ ↓ ↓
Urenkel
Literatur
- Ernst Erhard Müller: Großvater, Enkel, Schwiegersohn - Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen. Carl Winter Universitätsverlag, Heidelberg 1979
Siehe auch
Ahnentafel, Familie, Mater semper certa est, Patchworkfamilie, Regenbogenfamilie, Witwe, Stammbaum, Mittelkind, Spitzenahn, Erbenordnung
Weblinks
- Verwandtschaftsbeziehungen im historischen Überblick
- Abstammungssysteme und Familiensysteme (Englisch)
- Eine Studie zum Konfliktverhalten zwischen Geschwistern in Äthiopien
Diskussion der Autoren über den Artikel: Verwandtschaftsbeziehung
Verwandtschaftsgrade
Gentechnisch ist das Unsinn was hier steht: Mit Geschwistern ist man biologisch nur zweiten Grades, mit Onkel und Tante nur dritten Grades verwandt. Rolz-reus- Ich pflichte Dir bei. Die Gradbezeichnungen sind auch erbrechtlich gesehen blanker Unsinn. Ein Urenkel soll ein Verwandter 3. Grades sein ? Wo steht das ? Der Artikel bedarf DRINGEND einer Überarbeitung. Henning.Schröder 23:44, 11. Apr 2004 (CEST)
Adoption und Verwandtschaft
Durch die Adoption wird die bisherige Verwandtschaft (zumindest teilweise) beendet und eine neue Verwandtschaft begründet.Dabei ergeben sich zwei Probleme für Stiefgeschwister bzw. leibliche Geschwister, die von verschiedenen Personen adoptiert wurden. Leiblich nicht verwandte Stiefgeschwister haben jetzt ein Heiratsverbot, obwohl die biologischen Gründe dafür nicht zutreffen. Das kann gerade für ältere Kinder ein Problem ergeben, weil sie eben die 'neuen' Geschwister nicht als solche empfinden und sich daher durchaus in diese verlieben könnten.
Andererseits dürften leibliche Geschwister, da nach einer Adoption durch verschiedene Personen nicht mehr verwandt, durchaus heiraten... Ist das so korrekt dargestellt oder wie ist da die gesetzliche Regelung ? Gibt es da Möglichkeiten eventuelle Heiratsverbote durch Urteil aufzuheben ? --Bahnmoeller 18:00, 12. Aug 2005 (CEST)
Stammbaum
...und der dargestellte "Stammbaum" ist tatsächlich kein Stammbaum, sondern eher eine Verwandtschaftstafel oder altdeutsch Sippentafel. Genealogie ist eine (Hilfs-)Wissenschaft - da sollte man schon versuchen, mit den richtigen Begriffen umzugehen! Henning.Schröder 23:37, 11. Apr 2004 (CEST)- er enthält auch einen Fehler, was die Cousine 2. Grades angeht. Es sollte eher wie in der kirchlichen Version aussehen. Die Tochter einer Cousine kann wohl kaum Cousine 2. Grades sein!
Versionskonflikt
Ich hatte bei der weitern Bearbeitung der Definitionen die Korrekturen von Henning Schröder gelöscht. Das war nicht meine Absicht. Die Korrektuern waren durchaus einsichtig. Ich habe das wieder hergestelt. Sorry. Talaborn 00:43, 4. Jun 2004 (CEST)
Kollision mit Verwandtschaft
Ich schlage vor, die "Verwandtschaftsbeziehung" mit der "Verwandtschaft" stofflich zu vereinigen und hier nur ein "redirect" stehen zu lassen. 17.06.04 WahlverwandterWeitere Verwandtschaften
Wie heißen eigentlich die Kinder meiner Cousine/meines Cousins?
- Neffe/Nichte 2. Grades würde klappen. (Bitte immer mit unterschreiben) --Night Ink 02:51, 16. Sep 2004 (CEST)
Im Text steht dort allerdings auch: Neffe/Nichte 2. Grades = Großcousine... was wiederum falsch ist, denn Groß- geht über die Eltern und Großcousinen sind somit Cousinen eines Elternteils, stehen also auf der gleichen Stufe wie die Eltern. --212.43.75.136 13:43, 16. Dez 2004 (CET)
Das stimmt, an anderer Stelle wird ja auch erklärt, dass der Onkel 2. Grades der Großcousin ist. Das kann nicht symmetrisch sein. Analog zu Onkel vs. Neffe ist man Großcousin/e eines Neffen/einer Nichte 2. Grades. Allerdings wird zuweilen auch Groß- in Richtung der jüngeren Generation verwendet, wie beim Schweizerischen "Grosskind". -- 134.147.14.45 16:03, 14. Jan 2005 (CET)
Ur
Kann statt "Urgroßmutter = Die Mutter der Großmutter" eine Urggroßmutter nicht auch die Mutter eines Großvaters sein? Stern Stern 03:07, 20. Nov 2004 (CET)
- Natürlich, habs geändert, danke. --Night Ink 18:16, 20. Nov 2004 (CET)
Eltern des Schwiegerkindes
Wie heisst ausgehend von meinem Standpunkt z.b. die Mutter der Ehefrau meines Sohnes?
Ururur...?
hallo allesamt, ich meine mal gehört zu haben, dass es einige (veraltete) bezeichnungen für urur...verwandte gibt, ich glaube statt ururgroßvater gabs mal altvater, statt urururgroßvater vorvater etc., oder so ähnlich. weiß da jemand was näheres drüber?Inzest
noch ne interessante frage: wie heißen eigentlich verwandte beim inzest? wenn jemand seine eigene mutter ehelichen würde, wären ja seine kinder gleichzeitig seine geschwister...- Meines Wissens wird dann immer die "direktere" Bezeichnung bevorzugt. Also: "Kind" vor "Bruder/Schwester". Schwieriger ist es, wenn jemand – legal! – seinen Cousin heiratet, weil dann sein Onkel gleichzeitig sein Schwiegervater ist. :-) --RokerHRO 11:06, 13. Okt 2005 (CEST)
- Frage: wie oft kommt sowas vor? Kann man sowas wirklich verallgemeinern? Ich habe einen Ururururopa, der gleichzeitig ein Urururururopa ist, dafür gibt es doch auch keinen gesonderten Namen ;-) --Androl 14:00, 4. Jan 2006 (CET)
Zu "Angabe eines Grades"
Im ersten Absatz heißt es "Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltende Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern." Das hört sich einfach und vernünftig an.
Wieso sind aber die Hälfte der Beispiel damit nicht vereinbar???? Ein Neffe x.Grades bleibt doch (ohne die Generation der verglichenen Personen zu verändern...) ein Neffe, nur nicht über die Geschwister, sondern über die nächsthöhere Ebene (Sohn von Cousin/Cousine).
-- Nb > Nb 23:34, 14. Feb 2005 (CET)
- wieso? Ein Neffe ist der Enkel des Vaters, ein Neffe "zweiten Grades" ein Urenkel des Großvaters, also ist die älteste Generation eins höher (Vater -> Großvater) --Androl 14:03, 4. Jan 2006 (CET)
Cousin und Cousine
Es steht geschrieben das nicht alle Cousinen gleich Cousinen sind. Angeblich soll es Cousinen geben zu denen keine Blutsverwandschaft besteht. Jedoch frage ich mich dann wie das Verwandschaftsverhältnis Cousine dann zustande kommen soll. Eine Cousine ohne Blutsverwandschaft ist meiner Meinung nach nur möglich wenn sowohl Onkel als auch Tante angeheiratet sind. das ist allerdings nicht möglich, also kann es keine Cousinen und Cousins geben mit denen man nicht blutsverwandt ist. Demnach gibt es also keinen Unterschied zwischen Cousins und Cousinen, da immer mindestens eine "echte" Tante oder ein "echter" Onkel Elter dieser Person ist.
Im Artikel steht: "Halbcousins und -kusinen gibt es nicht, da man immer nur über einen Elternteil mit einem Cousin usw. verwandt sein kann." Das bringt mich aber auf die Idee ob es eine Bezeichnung für eine Vollkusine gibt, wenn die Schwester der Mutter den Bruder des Vaters heiratet z.B. bei Partnerschaften zwischen zwei Paaren eineiigen Zwillingen die es öfter gibt. --Saehrimnir 02:24, 13. Okt 2005 (CEST)
- Halbcousins gibt es wohl. Nämlich wenn der Onkel und der Vater nicht Brüder sondern Halbbrüder sind. (Feministinnen mögen mir verzeihen, dass ich die weiblichen Formen weggelassen habe) --RokerHRO 11:03, 13. Okt 2005 (CEST)
- genau, "halb" kann sich immer nur darauf beziehen, dass das älteste Glied der Verwandtschaft (hier z.B. der Großvater) nur eine Person ist statt zwei (auch die Großmutter). --Androl 14:08, 4. Jan 2006 (CET)
Großcousine - Was ist das nun?
Der Text enthält zwei einander widersprechende Definitionen:
- (Bei "Groß-"): "Großcousine = Eine Cousine eines Elternteils." - Also eine Generation "älter"?
- (Bei "Angabe des Grades"): "Eine Nichte zweiten Grades ist die Tochter eines Cousins oder einer Cousine, somit eine Großcousine." - Somit wäre sie eine Generation "jünger"?
Was stimmt denn nun? --RokerHRO 17:59, 29. Mai 2005 (CEST)
Eigentlich gibt es den Begriff Großcousin gar nicht. Er ist konstruiert. Im Beitrag steht was umgangssprechlich als Großcousin/-Cousine bezeichnet wird. In Großfamilien ist es nicht unüblich alle entfernteren Verwandten als Cousin und Cousine zu bezeichen.
- nein, großcousin ist aber logisch eher der sohn meiner großtante. genau wie cousin der sohn meiner tante ist. und tante zweiten grades?? noch nie gehört. woher stammt denn dieses wort?? --Neuroca 18:11, 29. Mai 2006 (CEST)
Umfassenderer Verwandschaftsbaum
Ich habe unter mal ein Diagramm gezeichnet, wo die mir bekannten männlichen Verwandschaftsbezeichnungen eingetragen sind:
Könnte man dieses Diagramm nicht vervollständigen und dann in den Artikel einfügen? (Die weiblichen Bezeichnungen natürlich ebenso) --RokerHRO 19:22, 29. Mai 2005 (CEST)
Der Sohn des Neffen ist m.E. der Großneffe --Bahnmoeller 18:04, 12. Aug 2005 (CEST)
Schweizerischer Ausdruck
Der schweizerische Ausdruck (jedenfalls in Basel ist es so) sagt man Cou-Cousin und Cou-Cousine (Ku-Kusine). Wäre vielleicht noch zu erwähnen. -- CdaMVvWgS 00:59, 3. Jul 2004 (CEST)
Gatte
Zitat:"Die Begriffe Gatte und Gattin werden umgangssprachlich bei Lebenspartnern verwendet" ??? Also ich kenne den Begriff nur in Bezug auf Ehepartner.--Obersachse 14:32, 5. Aug 2005 (CEST)"Erzeuger"
Joergsympathetikus hat den folgenden Abschnitt in die BKS Erzeuger eingefügt und mich gebeten, ihm dabei zu helfen, den Text an der richtigen Stelle unterzubringen:
- Der neuzeitlich oft gebraeuchlich im Umlauf befindliche Ersatzbegriff fuer Vater, "der oder mein Erzeuger", ist logisch nicht korrekt nachvollziehbar.
- Es kann nur "die Erzeuger", wie auch nur die Eltern, jeweils im Plural geben, denn zur Zeugung von menschlichem Leben, bedarf es neben dem "Zeug" des Mannes auch das "Zeug" der Frau.
- Dies ergaenzt sich natuerlicherweise lediglich in gegensaetzlicher Ausrichtung, was den entsprechenden Anteil der Frau an der Zeugung nicht wirklich verbirgt.
- Es kann auch dann natuerlicherweise durch beider Zeug zur Zeugung kommen, wenn entweder nur die Frau oder der Mann "zeugungsaktpassiv" ist, was bei Frauen wesentlich haeuffiger der Fall ist.
- Der Begriff Eltern erlaubt, zwischen maennlichen und weiblichen Elternteil zu unterscheiden.
- Hingegen beim Begriff Erzeuger ist nur der Erzeuger, nicht aber die Erzeugerin zur Differenzierung im allgemeinen Sprachgebrauch.
- Dies weisst deutlich auf eine weit verbreitete irrtuemliche Deutung des Begriffes Erzeuger hin.
Ehepartner einer Cousine
Lebenspartner
Muss ein Lebenspartner immer gleichgeschlechtlich sein? Ich denke, Lebenspartner ist nur ein neutrales Wort, das man bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften statt Ehepartner benutzt, aber auch einen Hetero-Ehepartner bezeichnen kann. Wäre dann die "gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft" nicht ein Pleonasmus? --Androl 14:22, 4. Jan 2006 (CET)
- Eine gesetzliche Lebensparterschaft zwischen Heteros heißt und hieß immer schon Ehe. Die "gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft" wäre im Rechtssinne tatsächlich ein Pleonasmus, was aber nicht schlimm ist, denn (Zitat Wikipedia): als Stilmittel wird der Pleonasmus zur Verstärkung, Verdeutlichung oder besonderen Hervorhebung des Gesagten verwendet --Rat 21:37, 4. Jan 2006 (CET)
Großneffe / Neffe 2. Grades / 3. Cousin 1 abgezogen
Ich kopiere mal eine gerade gelaufene private Diskussion hierher, um andere Ansichten zu hören --Rat 17:50, 13. Mär 2006 (CET)
Hallo Rat. Überprüfe doch bitte mal Deine Korrektur auf Verwandtschaftsbeziehung. So ganz richtig ist Deine Änderung nicht, denn die Kinder des Cousin / der Cousine werden nicht Neffe / Nichte 2. Grades genannt. Die Kinder von Onkel und Tante sind 1. Cousin(e) 1. Grades, also kurz Cousin(e). Soweit, so klar. Deren Kinder sind 1. Cousin(e) 2. Grades. Die nächste Generation wäre dann 1. Cousin(e) 3. Grades und so weiter. Der 1. Cousin(e) 2. Grades ist aber auch das Kind des Urgroßonkels (wenn man in Richtung der vorherigen Generationen blickt), also der Enkel des Altvaters (Urgroßvater in 2. Generation, dem Vater des Urgroßvaters). Diesen Verwandten nennt man auch Großonkel oder Ur-Großcousin. Dessen Kinder sind dann wieder 2. Cousin(e) 2. Grades und weiter 2. Cousin(e) 3. Grades. Alles klar? Wenn nicht, nicht ärgern. Das ist wirklich kompliziert. Dort wo Du zu "Nichte/Neffe 2. Grades" geändert hast müsste demnach hin: "1. Cousin/Cousine 2. Grades". Einfacher: Die Ziffer vor der Bezeichnung gibt an, wieviele Generationen man zurückgehen muss, um auf den gemeinsamen Verwandten zu kommen. Dabei wird die eigene Generation (also der Proband und die relative Person) nicht mitgezählt. Die Ziffer hinter der Generation gibt an, um wieviele Generationen die Verwandtschaft versetzt ist. Vielleicht hilft Dir die Grafik auf [LINK] weiter. Da der Artikel im Internet stark verlinkt ist, sollten wir hier doch sehr auf die Korrektheit achten. Vorschlag: wenn Du Dich überzeugt hast, dass ich keinen Mist quassele und Ufudu Recht hat. Änderst Du dann wieder zurück, bitte? Gruß --E.Maron 03:31, 11. Mär 2006 (CET)
- Tut mir leid, ich bleibe bei meiner Darstellung. Verwandte in meiner Generation heißen Bruder, Schwester und Vetter, Cousine. Verwandte in der Generation meiner Eltern heißen Vater, Mutter, Onkel, Tante, Verwandte in der Generation meiner Großeltern heißen Großvater, -mutter, -onkel, -tante. Nach unten ist es Sohn, Tochter, Neffe, Nichte, noch eine Generation weiter ist es Enkel(in), Großneffe, -nichte. Bruder des Großvaters ist der Großonkel, umgekehrt bin ich sein Großneffe. Die Lesart "Third Cousin Once Removed" entspricht der englisch/amerikanischen Auffassung. Dabei geht das Verhältnis der Generationen verloren. Leider ist 3C1R-Form in manchen Genealogieprogrammen ins Deutsche übersetzt worden. Dadurch wird es aber nicht richtig.
- Meine Mutter hatte keine Geschwister, aber einen guten Draht zu ihren Vettern und Cousinen. Das sind meine Onkel/Tanten 2. Grades und deren Kinder sind meine Vettern/Cousinen 2. Grades, deren Kinder wiederum wären meine Neffen/Nichten 3.Grades. --Rat 14:18, 11. Mär 2006 (CET)
- Hallo Rat. Nur schade, dass Du mit Deiner Darstellung eine deutliche Minderheit vertritts. Unter Genealogen wird die von mir dargestellte Version propagiert. Das bedeutet nicht, dass Du völlig falsch liegts, es bedeutet nur, dass Deine Auffassung 'veraltet' ist. Vielleicht liegt es daran, dass die 3C1R-Form nicht nur in einigen, sondern in den gängigsten Programmen angewendet wird. Ich jedenfalls finde es sehr befremdlich, die Kinder meines Vetters als Neffen/ Nichten zu bezeichnen. Schade, dass der Artikel Verwandtschaftsbeziehungen nun nicht völlig frei von POV ist. Wäre schön, wenn man da noch was ändern könnte. Gruß --E.Maron 14:36, 12. Mär 2006 (CET)
- Um die 3C1R Darstellung ging es zunächst nicht. Vor der Änderung durch Ufudu hatte der "Neffe 2. Grades" ziemlich lange Bestand (seit dem 16.09.2004). Also kann ich so allein mit meiner Meinung nicht sein. Und dass Sprache in so kurzer Zeit "veraltet", mag ich auch nicht glauben. Ich habe kein Problem damit, die 3C1R Darstellung auch noch zusätzlich zu beschreiben, wehre mich aber (mit Händen und Füßen!) dagegen, dies als übliche Darstellung zu bezeichnen. Ich betreibe Genealogie seit über 20 Jahren und die 3C1R-Darstellung ist mir erstmalig vor ca. 10 Jahren in amerikanischen Genealogie-Newsgruppen begegnet. Nur weil die amerikanische Softwareindustrie nicht in der Lage ist, ihre Programme vernünftig einzudeutschen, lasse ich mir keinen Unsinn aufquatschen (ich meine damit nicht dich). Ich denke auch nicht, dass wir beiden untereinander das Thema auskaspern sollten. Das ist eher ein Fall für die Diskussionsseite. Wenn du nichts dagegen hast, kopiere ich (oder du) das bisher Besprochene dorthin. --Rat 18:07, 12. Mär 2006 (CET)
- Hallo Rat. Habe nichts gegen das Kopieren. Werde mich aber wohl nicht an der Diskussion beteiligen können, da ich erst mal abwesend sein werde. Ich betreibe Genealogie übrigens auch seit über 20 Jahren. Mir ist bislang immer die amerikanische Version begegnet. Das heißt natürlich nicht, dass ich recht habe. Nur meine Forscherkollegen haben meine Darstellung nie in Frage gestellt. Wenn der Artikel beide Darstellungen beschreibt, fände ich das am Besten. Nur, wie gesagt: ich habe keine Zeit. Die Änderung habe ich nur zufällig bemerkt, weil ich die Seite beobachte und gestern mal Zeit hatte, wieder meine Beobachtungsliste durchzustöbern. Dass der Artikel seit dem 16.09.04 unverändert in dieser Darstellung besteht, heißt in erster Linie, dass es keinem wie mir aufgefallen ist. Es bedeutet nicht, dass es richtig sein muss, oder dass die Mehrheit diese Darstellung unterstützt. Aber das weißt Du natürlich auch. So, schönes Wochenende noch (den Rest). Ich schau beizeiten mal wieder rein in den Artikel. Gruß --E.Maron 18:48, 12. Mär 2006 (CET)
Interessant, was ich hier angerichtet habe. ;) Ich komme absolut nicht vom Fach und bin auf diesen Artikel gestossen, weil ich dieses Verwandtschaftsproblem in der eigenen Familie habe. Ich dachte ich hätte vielleicht einen Flüchtigkeitsfehler entdeckt, denn ich wäre nie auf die Idee gekommen, die gesuchte Verwandte als Nichte 2. Grades zu bezeichnen. Als Aussenstehender würde ich die Kinder meiner Cousine ebenfalls immer als etwas Cousinenartiges ansehen und bezeichnen. Ich muss zugeben, ich bin verwirrt und leider verhilft mir der Artikel in der jetzigen Form und mit den vorhandenen Formulierungen nicht zur Klarheit. Vielleicht lässt sich daran etwas verbessern. Viele Grüße, --Ufudu 09:59, 14. Mär 2006 (CET)
Cousinenheirat
Übrigens darf ein Cousin seine Cousine heiraten oder mit ihr eine Lebenspartnerschaft eingehen; ebenfalls dürfen sie Kinder bekommen, obwohl für ihre Nachkommen auf Grund von rezessiven, deshalb bisher nicht erkannten, Gen-Erkrankungen das Risiko, an einem gentischen Defekt zu erleiden, höher ist als wenn keine Konsanguinität vorliegt.
Ja und? Übrigens dürfen auch Raucher heiraten und Kinder zeugen, obwohl für ihre Nachkommen auf Grund der bekannten Wirkungen des Rauchens ein höheres Risiko besteht, an angeborenen oder nach der Geburt erworbenen Defekten zu leiden als bei Kindern von Nichtrauchern. Wobei der Anteil an heiratswilligen Rauchern in unserer Gesellschaft wesentlich höher sein dürfte als an heiratswilligen Vettern/Cousinen. Ich glaube den Hinweis, dass etwas selbstverständlich nicht verboten ist, kann man sich sparen. --Rat 12:54, 2. Apr 2006 (CEST)
- So selbstverständlich ist dieses nicht! Die Heirat zwischen Cousine und Cousin ist nicht so verbreitet, wie zu Zeiten des Adels. Ebenso, ist die gesellschaftliche Anerkennung dieser Ehe nicht gerade _hoch_ (und wird sogar als Inzest angesehen), sodass evtl. Unklarheiten bei - nun ich nenne sie jetzt mal - "Betroffenen" bestehen.
- Ergo, ich würde es stehen lassen. -- 7Erwin (nicht angemeldeter Nutzer) 19:28, 13. Apr 2006
- Die Heirat zwischen Cousin und Cousine ist nicht so verbreitet, weil der Heiratskreis der Menschen inzwischen größer geworden ist. Die Heirat zwischen Vettern und Cousinen wird hierzulande nur von der katholischen Kirche ungern gesehen. Bis zur Neufassung des Codex Iuris Canonici im Jahre 1983 war sogar die Verwandtschaft zwischen Vettern u. Cousinen 2. Grades (gemeinsame Urgroßeltern, Consanguinitas in tertio gradu lineae collateralis CIC 1917 Can 1042) ein Ehehindernis. Von diesem Ehehindernis konnte aber immer per Dispens befreit werden.
- Diese Gesetzgebung ist wesentlich älter als die Erkenntnisse des Johann Gregor Mendel und beruht ausschließlich auf moralischen Erwägungen. Die Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde später als Begründung nachgeliefert. Die diesbezügliche Indoktrinierung aus den 30er/40er Jahren des letzten Jahrhunderts ist vermutlich noch in vielen Köpfen vorhanden, sollte aber langsam zu den Akten gelegt werden. In manchen Kulturen ist Cousinenheirat sogar die bevorzugte Heiratsform, ohne dass dort alle blöd wären.
- Ich habe einen kurzen Passus eingearbeitet. Allerdings ist es nicht die feine Art, einfach 10 Versionen zurück zu reverten, so wie du es gemacht hast. --Rat 21:19, 13. Apr 2006 (CEST)
Uneheliche Kinder
da hier einige spezialisten am werk zu sein scheinen, ist bestimmt jemand dabei, der mir ein seit langem gesuchtes wort in erinnerung bringen kann. die frage ist, wie wurde früher (oder wird noch immer) ein kind bezeichnet, das durch einen seitensprung entstand? Beispiel: der verheiratete fürst von xy zeugt einen sohn mit einer bediensteten! es gibt einen speziellen ausdruck! antworten hier oder an: zum-design@t-online.de
- Kegel, wie in "Kind und Kegel". — Daniel FR Daniel FR 17:18, 4. Apr 2006 (CEST)
- Zu dem Stichwort gibt's einen eigenen Artikel. Bei Fürst kam mir auch die Morganatische Ehe in den Sinn, aber das war wohl nicht gemeint, oder? --Rat 23:42, 4. Apr 2006 (CEST)
- Früher üblich, heute wohl nur noch abwertend gemeint - Bastard, als nicht der Blutlinie vollständig zugehörig.-OS- 23:43, 13. Okt. 2006 (CEST)
Großmutter des Ehepartners
Die Mutter des Ehepartners ist ja die Stiefmutter... Was ist dann die Mutter der Mutter des Ehepartners? Die Stiefgroßmutter? Gibt es diesen Begriff? Und wie ist es umgekehrt, weiß jemand wie man den Ehepartner des Enkels bezeichnet? Stiefenkel?
Und wie siehts mit den männlichen Bezeichnungen aus??? --84.158.151.217 17:27, 16. Aug 2006 (CEST)
- Schwiegeroma habe ich gesagt, als sie noch lebte. Und meine Oma hat von meiner Frau gegenüber Dritten als Frau meines Enkels gesprochen. Schwiegerenkelin träfe es auch, aber man muss ja nicht immer alles in ein einziges Wort packen, wenn eine Umschreibung verständlicher ist. Stief- bezeichnet etwas anderes. --Rat 16:48, 17. Aug 2006 (CEST)
- Also die Mutter des Ehepartners ist die (berühmt/berüchtigte) Schwiegermutter. Stiefmutter ist was anderes. :-) Aber "Schwiegeroma" vielleicht nicht der richtige Begriff für die Oma des Ehepartners, aber durchaus verständlich, finde ich. --RokerHRO 21:35, 17. Aug 2006 (CEST)
Dreiviertelschwestern
Ich vermute mal, dass es für folgendes Verwandschaftsverhältnis keinen Fachbegriff gibt. Mein Urgroßvater hatte mit seiner ersten Frau 9 Kinder (ausgehendes 19. Jhdt., ländliche katholische Gegend). Meine Urgroßmutter verstarb nach der Geburt des 9. Kindes. Ihre jüngere Schwester übernahm die Haushaltsführung und die Erziehung ihrer 9 Nichten und Neffen. Wo sie einmal da war, konnte sie ihren Schwager auch gleich heiraten. In der Folge wurden noch 8 weitere Kinder geboren. Die Töchter der verschiedenen Mütter sind untereinander Halbschwestern (über den Vater) und auch Cousinen (über die Eltern der beiden Mütter). Sie sind enger verwandt als Halbschwestern und weiter als Schwestern. Irgendwo dazwischen, Dreiviertelschwestern eben ;-) --Rat 19:21, 21. Aug 2006 (CEST)Großkind
Auch wenn im Artikel wie im Duden steht, dass die Bezeichnung Großkind für Enkel schweizerisch ist, in Niedersachsen ist sie durchaus auch üblich. -- Köhl1 16:49, 8. Sep 2006 (CEST)
Soziale Elternschaft
Hier in dem Artikel wird absolut nur die biologische Verwandschaft vermittelt, es gibt aber auch noch die soziale Elternschaft (Beispiel: ein Kind wird als Baby dauerhaft in eine Pflegefamilie gegeben, ohne dass es -aus welchen Gründen auch immer- adoptiert wird. Selbst in Kenntnis der leiblichen Eltern wird das Kind die Pflegeeltern als 'seine' Eltern ansehen und die soziale Beziehung ist denen einer leiblichen Beziehung gleich).
Ich bin bin über den Redirect von Elternteil hierhin gekommen und empfinde die hier dazu vermittelten Informationen auf Grund ihrer uneingeschränkten Aussage (=Absolutheitsanspruch) als etwas irreführend... --Nb > Nb > Nb/Bewertung 23:48, 28. Sep 2006 (CEST)
Verwandtschaftstafel
Hallo! Die Verwandtschaftstafel macht IMHO einen grundsätzlichen Fehler: Sie benennt nicht alle Grade nach dem Verhältnis zur Person, sondern die des Partners relativ zu diesem. Beispiel: Die Schwester des Ehapartners rechts müsste IMHO "Schwägerin" heißen. --Eike sauer 11:56, 4. Okt 2006 (CEST)
- Die Tafel ist korrekt, Du musst freilich auf die Linien achten. Davon abgesehen wäre ein (SVG-)Diagramm wünschenswert, das mit einer Genealogiesoftware, die SVG-Export bietet – gibt es eine? –, sehr schnell und einfach erstellt sein sollte. Allgemein würde dieser Artikel und verwandte von solchen Diagrammen profitieren. Einige mit roten Kreisen für Frauen und blauen Quadraten für Männer habe ich schon vor einiger Zeit erstellt, aber momentan auf einem anderen Rechner. Crissov 17:48, 4. Okt 2006 (CEST)
- Nein, es ist nicht korrekt. Ganz links sind Cousin und Nichte durch eine Linie verbunden, dennoch steht da nicht Vater und Tochter dran. Alle Verwandtschaftsbeziehungen auf der linken Seite sind - wie es sein sollte - auf "Person" ausgerichtet. Genauso sollte es auf der rechten Seite sein. Alternativ würde man die rechte Seite weglassen, da sie nicht Neues bringt. --Eike sauer 20:24, 5. Okt 2006 (CEST)
- Du meinst »Neffe/Nichte 2. Grades«? Ich sehe da immer noch keinen Fehler. Crissov 19:02, 6. Okt 2006 (CEST)
- Ich hab versucht, "Du musst freilich auf die Linien achten" zu verstehen. Ich dachte mir, du meinst, dass Personen anhand der Verknüpfung durch Linien bezeichnet werden. Das ist nicht so: Alle Personen auf der linken Seite werden relativ zu Person bezeichnet. Alle Personen auf der rechten Seite werden aber relativ zum Ehepartner von Person bezeichnet. Das ist mindestens redundant, eigentlich aber falsch. Ich würde von einer Verwandtschaftstafel erwarten, dass 1) eine Person ausgezeichnet ist (das ist hier der Fall) und dann 2) alle anderen Personen relativ zu dieser einen Person bezeichnet werden (das ist nur auf der linken Seite der Fall. Das sähe ungefähr so aus (gekürzt):
↑ ↑
Großvater ♂ Großmutter ♀
väterlicherseits väterlicherseits
|___________________________________|
| | |
Onkel ♂ Tante ♀ Vater ♂ Schwiegermutter ♀
_|_________ __________|______ |____________________
| | | | | |
Cousin ♂ Cousine ♀ Bruder ♂ Person ∞ Ehepartner Schwägerin ♀ ∞ Schwippschwager ♂
| _____|____ _|__________|______
| | | | |
Neffe/Nichte 2. Grades Neffe ♂ Nichte ♀ Sohn ♂ Tochter ♀
____________|_ _|____________
| | | |
Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀ Enkelsohn ♂ Enkeltochter ♀
↓ ↓ ↓ ↓
Urenkel
- Ich sehe weiterhin keinen Fehler auf der rechten Seite (Schwester ist verbunden mit Person und Bruder, nicht mit Ehepartner), wohl aber die Redundanz, da in unserer Kultur die Verwandten i.d.R. keine anderen Namen aufgrund des Geschlechtes der vermittelnden Person(en) (z.B. Vater/Mutter, Bruder/Schwester) haben. Crissov 00:29, 7. Okt 2006 (CEST)
- Mir ging grad ein Licht auf. Hab mich gewundert (wenn auch offensichtlich nicht genug), warum ich da eine Verbindung umbiegen musste. Ich schlag also vor, die rechte Seite entsprechend zu ändern. Wobei ich nicht weiß, ob man's bis zum "Schippschwager" treiben muss. Interessant und immer wichtiger sind ja auch Stief-Verwandte, aber das wird sich wohl schwer darstellen lassen. --Eike sauer 17:06, 7. Okt 2006 (CEST)
Neffen und Cousins - wer ist da wer
Neffe/Nichte 2. Grades = Sohn des Cousins/der Cousine 1. Grades.
Also wenn z.B. mein/e Cousin/e - 1. Grades - einen Sohn/eine Tochter (sofern eines Tages vorhanden - zurzeit nicht der Fall) hätte wäre das ein Neffe/eine Nichte 2. Grades zu mir.
Sohn/Tochter der Schwester (sofern eines Tages vorhanden - zurzeit nicht der Fall) = Neffe/Nichte 1. Grades
Sohn/Tochter des/r Cousine/s 2. Grades(sofern eines Tages vorhanden - zurzeit nicht der Fall) = Neffe/Nichte 3. Grades
Der Sohn eines Cousins kann nicht auch noch ein Cousin sein.
Cousin/e 2. Grades = Tochter/Sohn der Cousine (des Cousins) meiner Mutter oder meines Vaters.
Bezeichnungen korrigiert, auf weibliche und männliche Formen.
Alles klar - bzw. im Sprachgebrauch üblich ?
Andrea1984-- 12:10, 04. Oktober 2006 (CEST)
- Die Grade bei Neffen und Nichten fehlen in der Tat, aber für Cousins sollte das hinreichend beschrieben sein. Wenn jemand das hinzufügen will, sollte er den Abschnitt zu Neffen und Nichten unter den zu Vettern und Basen schieben, da die Bezeichnung für erstere von der für letztere abhängt: Kinder der Cousins n. Grades = Neffen/Nichten (n+1). Grades, n ≥ 0, wobei »Cousins 0. Grades« die Geschwister sind. Crissov 17:56, 4. Okt 2006 (CEST)
- Hallo, eine einfache Lösung für das Problem hab ich auf einer Balkanreise kennengelernt. Bei Verwandtschaftsverhältnissen solcherart wird nicht 2,3,4 Grades unterschieden, sondern lediglich der Altersabstand als Basis genommen, ob man als Onkel, Cousin, Neffe gilt. Besonders im ländlichen Raum, wo es auch Überschneidungen durch Heirat gibt, praktikabler, als diese Theorien hier. Denn ohne Inzest heiraten im ländlichen Raum ohne weiteres Urenkel und Enkel einer Person, ohne das Sie dieses manchmal wissen.-OS- 23:48, 13. Okt. 2006 (CEST)
Also, zum Beiweis für diese Theorie von oben:
Meine Mutter hat 1 Cousine (1. Grades)
Die Kinder dieser Cousine werden von meiner Mutter als Neffe und Nichte bezeichnet. Umgekehrt sagen sie ja auch Tante zu ihr.
Besagter Junge und besagtes Mädchen sind somit Cousin/e 2. Grades zu mir.
Ich nenne die Cousine meiner Mutter ja auch Tante, obwohl sie es eigentlich nicht ist.
-Andrea1984- 21:57, 12. November 2006 (CEST)
- Wie du jemanden aus deiner Verwandschaft nennst, und welches die korrekte Bezeichnung der Verwandstaftsbeziehung zu eben jener Person ist, sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten. :-) --RokerHRO 22:23, 12. Nov. 2006 (CET)
Ich dachte, die Bezeichnungen sind auch offiziell so üblich. Siehe auch die Diskussionsbeiträge im Sissi Thema und auf der Seite von Ludwig II. Und den Beitrag von Christoph Päper hier.
-Andrea1984- 12:19, 13. November 2006 (CEST)
- @RokerHRO - Es gibt bei WP-LA Diskussionen den schönen Vorwurf der Theoriefindung. Mit euren 2/3/4. Graden von Neffen/Cousins begebt Ihr Euch aufs Glatteis. Denn für diese Bezeichnung fehlt wohl eine feste verbindliche Definition. Darum lass uns beide Prinzipien aufnehmen, und gut ist. Mußte mich außerdem belehren lassen, das dies keine typisch ländliche Erfindung ist, sondern überall gang und gäbe ist.-OS- 12:26, 13. Nov. 2006 (CET)
- Kaum jemand benutzt umgangssprachlich die Grade und die, die es tun, häufig inkorrekt; i.d.R. werden sie – wie bei Andrea1984 – einfach weggelassen, wenn man entsprechende Verwandte überhaupt (er)kennt. Dies ist aber ein Enzyklopädieartikel und dort sollte stehen, wie es korrekt funktioniert (und vielleicht auch, dass die Praxis wie so oft nicht der Theorie folgt). „Tante“ und „Onkel“ waren, davon abgesehen, in meiner Kindheit die üblichen Titulierungen für alle Erwachsenen, z.T. mit hintangestelltem Nachnamen im Gegensatz zum Vornamen bei Verwandten. (Das heißt Tante Schneider ist nicht verwandt, aber Onkel Max ist es; aber auch dieses Prinzip wird nie 100%ig befolgt.) Crissov 18:05, 13. Nov. 2006 (CET)
Ich verwende die Grade ja auch nur auf dem Papier. Im Alltag spreche ich die jeweiligen Personen - siehe oben - mit dem Vornamen und "du" an z.B. so wie im Beispiel Tante U. (ich will aus privaten Gründen den Vornamen nicht nennen).
Erst kürzlich bekam eine Cousine 2.Grades G. (Vorname) L. (Familienname) (Tochter des Cousins meiner Mutter) einen Sohn. Dieser müsste somit ein Neffe (3. Grades) zu mir sein, wenn man da noch von Verwandtschaft sprechen kann.
Die Form wie oben erwähnt z.B. Tante Schneider - kenne ich so nicht, doch diese kann durchaus woanders ja üblich sein.
-Andrea1984- 20:03, 17. November 2006 (CEST)



