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Volksschule

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Der Artikel Volksschule gehört zur Kategorie: Schultypen/-system, Bildung (Österreich)

Deutschland

Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk verbunden.

In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete die Volksschule bis ca. 1968 eine Schulform, in der man in der Regel nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erwarb.

Nach der Bildungsreform 1964-68 wurden die Volksschulen aufgelöst, an ihre Stelle trat die vierjährige bzw. sechsjährige Grundschule (Primarstufe). Anschließend müssen die Schüler nach dieser „Grundschulzeit“ eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I besuchen. Die neu gebildeten Hauptschulen als Nachfolgeeinrichtung der Volksschule oder (wie vor 1968 auch schon) andere weiterführende Schulen bieten seit diesem Zeitpunkt diese Möglichkeit an.

Der Begriff Volksschule existiert aber auch noch nach 1968 - er wird zumeist für Schulen verwendet, die Grund- und Hauptschule unter einem Dach vereinen (oft aber auch für reine Grundschulen). Außerdem wird in Bayern das Schulwesen an Grund- und Hauptschulen unter anderem durch die Bayerische Volksschulordnung (VSO) geregelt, die unter anderem besagt, dass einzuschulende Kinder volksschulpflichtig werden.

Historische Grundlagen

Als Begründer des Volksschulwesens in Deutschland gilt der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1683-1740). 1717 erließ er das Edikt zur allgemeinen Schulpflicht. Er bestimmte, dass Kinder vom fünften bis zum zwölften Lebensjahr in die Schule gehen und erst entlassen werden sollten, wenn sie lesen und schreiben konnten. Ebenso musste der Katechismus auswendig gelernt werden.

Friedrich II. von Preußen (1712-1786) reformierte das Schulwesen. Die Dauer der Schulzeit wurde im „Königlich-Preußischen-General-Landschul-Reglement“ vom 12. August 1763 auf acht Jahre festgelegt. Das Generallandschulreglement, das der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.

Schreib- und Leseschulen und die Rechenschulen des Spätmittelalters ebenso wie Küster- und Sonntagsschulen der Reformation bildeten die Vorstufe der Volksschule. Zum ersten Mal erwähnt wird der Begriff Volksschule 1779, sie wurde auch Elementarschule, Landschule, Dorfschule oder Armenschule genannt.

Die Schulaufsicht unterstand zu dieser Zeit der Kirche, die sie in der Person des Pfarrers als Schulinspektor wahrnahm.

Volksschule im 19. Jahrhundert

Die Volksschule wurde aus den folgenden Gründen im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für Alle eingeführt: Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, Alphabetisierung der Bevölkerung, Nationalerziehung als Teil der Nation.

Die Finanzierung lag bei den Gemeinden und dem Staat. Die Schulaufsicht hatten bis 1870 die Kirchen.

Die Bildungsziele wurden wegen der Kosten und eventuell erzeugter Unzufriedenheit begrenzt. Zum Beispiel sah die Stundentafel in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts so aus: 12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Religion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchenlieder.

Die Lehrerausbildung erfolgte durch neu gegründete Lehrerseminare. Die Bezahlung war sehr gering und führte zu großer Unzufriedenheit unter den Lehrern. Die Volksschule, also Hauptschule wird heutzutage auch als RESTSCHULE bezeichnet.

Österreich

In Österreich gibt es die vierjährige Volksschule, die von jedem unterrichtspflichtigen Kind besucht werden muss, da Unterrichtspflicht besteht. Der häusliche Unterricht ist in Österreich gesetzlich zugelassen, jedoch wird dies selten in Anspruch genommen.

Die Volksschule wird in die Grundstufe 1 (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) und in die Grundstufe 2 (3. und 4. Schulstufe) gegliedert. Es gibt unterschiedliche Organisationsformen: einklassige Schulen (wo mehrere Schulstufen in einer Klasse unterrichtet werden = Abteilungsunterricht) und mehrklassige Schulen (jede Schulstufe ist einer eigenen Klasse zugeordnet). Jeder Klasse wird ein Klassenlehrer (= Klassenvorstand) zugewiesen, der im Regelfall alle Pflichtgegenstände unterrichtet, ausgenommen Religionsunterricht und Werkunterricht (textiler Bereich). In Gebieten, in denen sprachliche Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In allen Schulen kann für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache der sogenannte „Muttersprachliche Unterricht“ als Unverbindliche Übung (nur mit Anmeldung besuchbar) angeboten werden.

In Österreich besteht Unterrichtspflicht. Jedes Kind, das bis zum 31. August eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss im darauf folgenden September die im Schulsprengel gelegene Volksschule besuchen. Vor Einführung der Hauptschule umfasste die Volksschule die Volksschul - Unterstufe (1. bis 4. Schulstufe) und die Volksschul - Oberstufe (4. bis 8. Schulstufe) insgesamt acht Schulstufen. Durch höhere Organisationsformen wurde sie schrittweise nach dem Zweiten Weltkrieg auf die heutigen vier Schulstufen reduziert. Nach der vierten Schulstufe der Volksschule besteht die Wahlmöglichkeit zum Besuch der Hauptschule oder der Unterstufe des Gymnasiums (dafür ist in den Hauptgegenständen eine Beurteilung mit „Gut“ oder „Sehr gut“ erforderlich).

Neben öffentlichen Schulen gibt es auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die u.a. auch von kirchlichen Institutionen geführt werden.

Die Lehrer der öffentlichen Schulen sind Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes. Die Schulerhalter Gemeinden sind für die Bereitstellung der Unterrichtsräume (Schulgebäude, Klassen samt erforderlicher Nebenräume und Einrichtung) und die Budgets für organisatorischen Bereiche (Unterrichts- und Lehrmittel, Schulwarte, Beheizung, Beleuchtung, ...)zuständig. Sind mehrere Gemeinden in einem Schulsprengel zusammengefasst, so schließen sie sich zu einer sogenannten Schulgemeinde zusammen. Schulsprengel sind durch Verordnung des jeweiligen Landes definiert und dies bedeutet, dass alle in einem Pflichtschulsprengel (als ordentlichem Wohnsitz) gemeldeten unterrichtspflichtigen Kinder die im Sprengel befindliche Schule zu besuchen haben. Ausnahmen (= sprengelfremder Schulbesuch) bedürfen einer Genehmigung mittels eines Verfahrens, in dem alle Betroffenen (Erziehungsberechtigte, Gemeinden, Bezirkverwaltung) Anhörungsrecht besitzen.

Dieser Absatz beschäftigt sich mit der Volksschule in Österreich. In der Schweiz wird die zu Österreich analoge Volksschule als Primarschule bezeichnet, in Deutschland als Grundschule. Die Schweizer Volksschule umfasst jedoch die Primarschule sowie die Sekundar- bzw Realschule (insgesamt 9 (obligatorische) Schuljahre, davon je nach Kanton 5-6 Jahre Primarschule).

Historisches

Der Begriff Volksschule trat vereinzelt gegen Ende des 18. Jahrhundert auf und wurde erst 1840 gesetzlich verankert.


Diskussion der Autoren über den Artikel: Volksschule


Ich bin noch ungeübt bei Wikipedia, darum HIER mein Einwand:

"Als Volksschule wird die Schule bezeichnet, welche von allen Kindern und Jugendlichen abgeschlossen wird." Das stimmt so nicht.

Die Volksschule wird nicht von ALLEN Kindern abgeschlossen: Nicht von den Kindern, bzw. Jugendlichen, die in die Realschule oder ins Gymnasium gehen und nicht mal von allen Hauptschülern. Der Hauptschulabschluss ist nur gegeben, wenn der Schüler/die Schülerin aus der neunten Klasse entlassen wird, es gibt aber auch Kinder, die aus der achten Klasse entlassen werden.

Realschüler und Gymnasiasten können die Prüfung zum "Qualifizierenden Hauptschulabschluss" als Externe mitmachen und so diesen höher qualifizierten Abschluss erwerben.

Johanna

Deutschland oder Österreich

Da es sich hier um einen Fachbegriff handelt, der in dieser Form nur in Deutschland und Österreich existiert hat, halte ich die Bausteine für unangebracht. Emes 14:32, 23. Jan 2005 (CET)

Das stimmt nicht ganz siehe Schulsystem in der Schweiz ..Volksschule: obligatorische staatliche Schule, Dauer 9 Jahre, teilt sich in Primar- und Sekundarschule .. , Südtirol, Liechtenstein weiß ich nicht. -- Karl Gruber 16:24, 23. Jan 2005 (CET)

Geschichte der Schule in Österreich

Seit wann gibt es die Volksschule in Östereich? Was war vorher? Emes 14:35, 23. Jan 2005 (CET)

Volksschule wurde 1968 aufgelöst?

Dies kann so nicht ganz stimmen. Zumindest in Bayern existiert der Begriff "Volksschule": Hiermit werden Schulen bezeichnet, die die Grund- und Hauptschule unter einem Dach vereinen. Desweiteren existiert die Bayerische Volksschulordnung (VSO), die die unterrichtlichen Belange in der Grund- und Hauptschule regelt.

Gliederung

Wo kein 2.2, da auch kein 2.1.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Volksschule und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 25.7.2007 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).